Trunkenheit am Steuer: Welche Strafe droht?
Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer und die Konsequenzen
Die Trunkenheitsfahrt gehört zu den teuersten und gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr. Werden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, müssen Sie daher mit einem hohen Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, können Sie entweder der oben stehenden Tabelle entnehmen oder sich hier bequem von unserem Bußgeldrechner berechnen lassen.
Wenn Sie herausfinden möchte, wie viel Promille Sie nach alkoholischen Getränken haben könnten, können Sie das mit unserem Promillerechner berechnen lasssen.
Kurz & knapp: Alkohol am Steuer
Kraftfahrer müssen sich in Deutschland an ein Alkohollimit von 0,5 Promille halten. Dies entspricht einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l. In der Probezeit sowie unter 21 Jahren ist sogar eine Null-Promille-Grenze maßgeblich. Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6.
Bei Autofahrten mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 liegen die Konsequenzen bei einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, auf die eine Geld- oder Freiheitsstrafe folgen kann. Diese Möglichkeit besteht auch bereits bei einem Wert von 0,3 Promille, wenn Sie eine auffällige Fahrweise an den Tag legen oder einen Unfall verursachen.
Wer unter 21 Jahren oder in der Probezeit mit Alkohol am Steuer (unter 0,5 Promille) erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Punkt rechnen. In der Probezeit wird dies außerdem als A-Verstoß angesehen, woraufhin es zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt.
Video: Alkohol am Steuer
Übersicht zu speziellen Themen rund um Alkohol im Straßenverkehr
Trunkenheitsfahrt – Unfälle unter Alkoholeinfluss haben oft schwerwiegende Folgen
Inhaltsverzeichnis
Auf vielen Veranstaltungen und Feierlichkeiten, aber auch im Alltag sind alkoholische Getränke kaum wegzudenken. Solange Alkohol in geringen Mengen konsumiert wird, soll es keine grundsätzlichen gesundheitlichen Risiken mit sich bringen. Allerdings kann Trunkenheit am Steuer im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben.
Diese Tatsache berücksichtigt auch der Bußgeldkatalog 2024. Fahren unter Alkoholeinfluss wird dies entsprechend des hohen Gefährdungsrisikos nach dem aktuellen Verkehrsrecht mit hohen Bußgeldern und der Vergabe von Punkten geahndet. Darüber hinaus kann wegen Alkohol am Steuer auch der Führerschein entzogen werden.
Nach Angaben der Statistik „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017“ vom Statistischen Bundesamt kommt es bei Unfällen unter Alkoholeinfluss besonders häufig zu Personenschäden. Im gesamten Jahr 2017 kamen bei Alkoholunfällen 231 Menschen ums Leben, 4.531 erlitten schwere Verletzungen. Entsprechend werden Delikte wegen Alkohol am Steuer nach der aktuellen Bußgeldtabelle streng geahndet.
Alkohol beim Autofahren: Welche Auswirkungen hat der Konsum auf den Körper?
Um sich über die Gefahren von Alkohol am Steuer klarzuwerden, ist es wichtig, die Auswirkungen auf den Körper zu betrachten. Die Schnelligkeit der Aufnahme von Alkohol ins Blut hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Gerade auf leeren Magen und beim schnellen Trinken gelangt der Alkohol rascher ins Blut. Dabei ist zu beachten, dass die höchste Blutalkoholkonzentration in der Regel erst nach einer Stunde eintritt und es so leicht passieren kann, dass sich eine Person beim Alkoholkonsum vergaloppiert.
Die Stärke und der Umfang der Wirkung von Alkohol auf den menschlichen Körper hängen vom Geschlecht, dem Alter und anderen individuellen Unterschieden ab. Nichtsdestotrotz gibt es allgemeine Auswirkungen, die der Alkohol herbeiführt, und die das Fahren unter Alkoholeinfluss so gefährlich machen:
- Langsameres Reaktionsvermögen
- Auswirkungen auf das emotionale und körperliche Befinden
- Verringerte Aufmerksamkeit und Sehleistung (bis zum sogenannten Tunnelblick)
- Erhöhte Risikobereitschaft
So verlängert sich zum Beispiel bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille gegenüber einer nüchternen Person die Reaktionszeit um bis auf das Doppelte. So bedeutet die Trunkenheit am Steuer schnell Lebensgefahr.
Alkoholtest: Wie kann der Promillewert bestimmt werden?
Um Alkohol am Steuer nachzuweisen, führt die Polizei einen Alkoholtest durch. Hierfür wird zunächst der Alkoholgehalt in der Atemluft gemessen. Dies geschieht durch das Hinzuziehen eines Atemalkohol-Messgeräts. Weisen die Werte auf eine hohe Alkoholkonzentration hin, ist im nächsten Schritt eine Blutabnahme anzuordnen, die einen genauen Promillewert angibt.
Achtung! Die Polizei darf die Entnahme einer Blutprobe auch ohne richterliche Anordnung veranlassen, wenn sich der Fahrer wegen einer alkoholbedingten Verkehrsstraftat verdächtig gemacht hat.
Promillegrenze fürs Auto in Deutschland
Weil Alkohol am Steuer eine hohe Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt, hat der „Bußgeldkatalog Alkohol“ vom Jahr 2024 hierfür ein entsprechend hohes Bußgeld, Punkte und unter Umständen auch den Entzug des Führerscheins vorgesehen.
Zur Prävention von Unfällen hat der Gesetzgeber eine bestimmte Promillegrenze festgelegt. Die Promille gibt dabei das Verhältnis des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit an, zeigt also den Alkoholgehalt im Blut. Als die wichtigsten Richtgrenzen gelten dabei:
- 0,0 Promille: in der Probezeit und vor der Vollendung des 21. Lebensjahres
- bis 0,5 Promille: für Fahrer außerhalb der Probezeit und nach Vollendung des 21. Lebensjahres
Entsprechend der Promillegrenzen werden Alkoholfahrten im Verkehrsrecht folgendermaßen gewertet:
- bis 0,5 Promille: grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit (Ausnahme: es kommt zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall)
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
- ab 1,1 Promille: Straftat
- Ab 1,6 Promille: Straftat und Anordnung der medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
Allerdings gelten diese Promillegrenzen für Alkohol am Steuer als allgemeine Richtgrenzen. Kommt es zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, können bereits vorzeitig härtere Strafen die Folge sein.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen zur Alkoholgrenze in puncto Auto und den rechtlichen Folgen bei Trunkenheit am Steuer. Auch kann Ihnen der Bußgeldrechner nach Auswählen des entsprechenden Verstoßes das Bußgeld gemäß des Bußgeldkatalogs der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO) ausrechnen.
Strafe für Alkohol am Steuer: Ab 0,3 Promille bei Fahrunsicherheit
Wird der Verkehrsteilnehmer beim Autofahren unter Alkoholeinfluss erwischt, drohen nach dem neuen „Bußgeldkatalog Alkohol“ von 2024 verschiedene Bußgelder – angefangen von 250 Euro, über 500 Euro, 1000 Euro und bis hin zu 1500 Euro, Punkte und ggf. der Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer.
Dabei gilt im Allgemeinen, dass bis zu einem Promillewert von 0,5 das Fahren unter Alkoholeinfluss keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Allerdings kann bei „alkoholbedingten Ausfallerscheinungen“ oder einem Unfall bereits der Promillebereich von 0,3 als eine Straftat gelten. Hier können die Konsequenzen neben dem Fahrverbot eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sein.
Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Nach dem Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit
Trunkenheitsfahrten gelten im Bereich von 0,5 bis 1,09 Promille als eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings nur, wenn keine Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Hier richtet sich die Ahndung gemäß Bußgeldkatalog danach, wie häufig der Fahrer bereits wegen Alkohol am Steuer auffällig wurde.
- 1. Mal: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
- 2. Mal: 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot
- 3. Mal: 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot
Fahren unter Einfluss von Alkohol ab 1,1 Promille
Wird die 1,1-Promillegrenze in Deutschland überschritten, liegt in jedem Fall eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall sind für Alkohol am Steuer folgende Strafen zu erwarten:
- variable Geldstrafe,
- drei Punkten in Flensburg,
- einem Führerscheinentzug wegen Alkohol (Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder auf Dauer) und
- ggf. einer Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre).
Diese Ahndungen, die der Bußgeldkatalog vorsieht, gelten auch dann, wenn die Promillegrenze von 0,5 nicht überschritten, aber eine Fahruntauglichkeit vorliegt oder es zu einem Unfall kam.
Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr: Anordnung einer MPU
Weist der Alkoholtest mindestens 1,6 Promille nach, so ist wegen Alkohol am Steuer eine MPU anzuordnen. Diese beurteilt die Fahreignung des Fahrers angesichts der „Wiederholungsgefahr“.
Am Ende der jeweiligen Sperrfrist wird daher nochmals überprüft, ob der Fahrer geeignet ist, ein Auto zu führen. Um Ihre Fahrerlaubnis schnell zurückzuerlangen, sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern. Hierzu sollten Sie drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, um Ihren Führerschein wieder zu erhalten.
Aber auch vor der Überschreitung der 1,6 Promillegrenze kann die Behörde wegen Alkohol am Steuer eine MPU anordnen. Und zwar:
- bei „Wiederholungstätern“ (schon ab 0,5 Promille)
- bei Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch
Alkohol am Steuer in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren
Für Fahranfänger, die sich neu am Führerschein erfreuen, und für alle Verkehrsteilnehmer, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Diese Regelung gibt es seit dem 1. August 2007 und soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Denn gerade die Gruppe der jungen Fahrer ist ohnehin gefährdet, einen Unfall zu verursachen.
Erwischt die Polizei ein junger Fahrer im Auto dennoch mit Alkohol am Steuer (bis 0,49 Promille), sieht der Bußgeldkatalog hierfür Folgendes vor:
- Geldbuße von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg
- Bei laufender Probezeit: Anordnung von einem besonderen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
Alkoholfahrt als Radfahrer
Fahrradfahrern ist es grundsätzlich erlaubt, mit einem Promillewert von bis zu 1,59 unterwegs zu sein. Allerdings gilt hier äquivalent zu den Kraftfahrzeugfahrern, dass bei einem verkehrsauffälligen Verhalten schon vorher eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze gilt hier die 1,6-Promillegrenze.
Weiterhin droht Radfahrern, die im Besitz von einem Führerschein sind, gemäß dem neuen Bußgeldkatalog auch ein Führerscheinentzug. So werden bei einer Straftat 3 Punkte vergeben, ein Bußgeld ausgestellt und eine MPU angeordnet. Wird Letztere nicht absolviert, droht schließlich der Führerscheinentzug.
Alperen meint
26. Februar 2016 at 1:02
Servus … Habe ein Unfall Gebaut nur Blechschaden keine Verletzten keine andere Autos mitgenommen ausser eine Laterne und mein Wagen hat sich Überschlagen Totalschaden . Alkohol ergab 0,3 in der Probezeit was kommt auf mich zu?
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
29. Februar 2016 at 10:31
Hallo Alperen,
als Fahranfänger gilt die 0,0 Promille-Grenze, sie haben damit einen A-Verstoß begangen. Für die Trunkenheitsfahrt droht Ihnen 1 Punkt und ein Bußgeld von 250 Euro. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Möglicherweise kommt eine MPU und ein Fahrverbot hinzu.
Bussgeldkatalog.de
Melanie meint
24. Februar 2016 at 18:14
Hallo ich habe ca vor 10 Jahren einen misst gebaut :( mit 1,6 Promille mit den Auto gefahren ohne Führerschein :( jetzt meine frage es ist 10 Jahre her muss ich immer noch den Mpu machen ?
LG
bussgeldkatalog.de meint
29. Februar 2016 at 10:40
Hallo Melanie,
dies entscheidet die Bussgeldstelle, daher lässt sich Ihre Frage leider nicht pauschal beantworten. Eine Verjährung der Anordnung gibt es in dem Sinne nicht. Fragen Sie bei der entsprechenden Behörde nach.
bussgeldkatalog.de
Robert meint
20. Februar 2016 at 12:19
In Ihren Ausführungen ist es immer der Richter der Strafen und MPU festlegt.
ist es nicht so, dass der Richter über die entsprechende Tat bzw. Taten urteilt und die Führerscheinstelle über die Auflagen (MPU §70 Abstinenznachweise Blutwerte usw.) entscheidet? Erst dann wenn man einen neuen Führerschein beantragt. Ich habe das schon zwei mal mit gemacht.
Es sind zwei Behörden die nichts mit einander zu tun haben.
Gruß
Robert
Paul meint
19. Februar 2016 at 13:22
ich bin 67 Jahre alt. so called ERSTTÄTER!!! :) seit 40 Jahren Führerschein!!
Habe Strafbefehl bekommen, 1,80 0/00 , auf nichtöffentlichem Parkplatz ( strittig ) beim Rückwärtsfahren Auto angetitscht. Auch wenn’s unwahrscheinlich klingt: weiss nicht wie ich in mein Auto gekommen bin!! WOLLTE NICHT mit dem Auto fahren. Anschließende sofortige zahlreiche ärzliche Untersuchungen ergaben TIA .kann man aber leider nicht belegen. Richter sagt: glaubt er nicht, wäre Schutzbehauptung!!!! Staatsanwalt : Freispruch und Erstattung ( Hatte schon sofort Führerschein abgegeben, vor 11Mon. ) KEIN Alkoholmissbrauch!! ärztlich belegt!!!
wie sehen Sie Chancen einer Berufung?
bussgeldkatalog.de meint
22. Februar 2016 at 10:37
Hallo Paul,
wie Ihre Chancen bei einer Berufung aussehen, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen. Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung erteilen.
bussgeldkatalog.de
Christian meint
16. Februar 2016 at 22:40
Hallo ich wurde vor 1,5 Jahren mit 1,02 Promille im Blut erwischt habe 1 Monat meinen Führerschein abgegeben, 500,- Strafe und 2 Punkte. Ich habe jetzt insgesamt ca. 6 Punkte alle anderen durch Geschwindigkeitsüberschteitungen. Jetzt wurde ich außerhalb geblitzt mit 28km/h zuviel. Laut Bußgeldkatalog erwartet mich 80,-€ und 1 Punkt. Aber laut dem Bescheid habe ich jetzt eine Strafe von 145,-€, 1 Punkt und ein Monat Fahrverbot. WARUM? Soll ich den Bescheid anfechten???
bussgeldkatalog.de meint
22. Februar 2016 at 10:36
Hallo Christian,
eventuell wurden Sie als Wiederholungstäter eingestuft. Ein Anwalt kann Ihnen detailliertere Informationen liefern, wenn er Akteneinsicht beantragt. Er kann Sie auch beraten, ob Sie den Bescheid anfechten sollten. Diese Beratung können wir nicht vornehmen.
bussgeldkatalog.de
David meint
15. Februar 2016 at 16:32
Ich hatte vorletzte Nacht einen Unfall wo ich von der Straße abgekommen bin nach Atem Kontrolle 1.91
Dies war der erste Unfall in dieser Art und weise keine andere Person und sachgegenstände sind zu Schaden gekommen mit was muss ich rechnen
bussgeldkatalog.de meint
22. Februar 2016 at 10:28
Hallo David,
da Sie mit mehr als 0,5 Promille gefahren sind, erwartet Sie wahrscheinlich eine hohe Geldbuße, mehrere Punkte und ein Fahrverbot. Ob Ihnen noch weiteres (z.B. Geldstrafe, MPU) droht, entscheidet das weitere Verfahren. Da es sich hier um individuell festgesetzte Strafen handelt, lässt sich nichts konkreteres sagen.
bussgeldkatalog.de
Jennifer N. meint
11. Februar 2016 at 16:04
Hallo wurde im November letzten Jahres angehalten BAK 1,49. Habe jetzt bescheid bekommen das ich 3 Punkte bekomme und muss 1200 Euro zahlen. Sperrfrist steht nicht drin und ich würde gerne wissen ob ich eine MPU machen muss? (Erststraftäter, vorher keine Punkte, Führerschein seit 14 Jahren ohne Mängel besessen)
bussgeldkatalog.de meint
15. Februar 2016 at 10:45
Hallo Jennifer,
dies lässt sich nicht pauschal beantworten. Fragen Sie dazu bitte bei der Fahrerlaubnisbehörde nach oder beauftragen Sie dazu einen Anwalt.
bussgeldkatalog.de
George meint
9. Februar 2016 at 14:11
Guten Tag,
1. Mal: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot !
– bei Eintrag eines vorherigen Verstoßes –
2. Mal: 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot !!!
bleibt der erste Verstoß im Registerbuch lebenslang oder verjährt/löscht sich nach gewisser Zeit sowie die erste gehaltene Punkte in 10 Jahren oder sowie es ist? Ich meine irgendwann beim 2. Verstoß ob man wieder die erste Strafe bekommt oder immer die (2. Mal: 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot)
Danke im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
15. Februar 2016 at 10:27
Hallo George,
Verstöße, welche einen Fahrerlaubnisentzug mit sich bringen, werden nach 10 Jahren getilgt. Die Fristen laufen für jeden Punkt einzeln.
bussgeldkatalog.de
Max meint
7. Februar 2016 at 21:12
Hallo.
bei mir wurde um 21:50 Uhr ein Wert von 0,92 Promille festgestellt (Blutabnahme). Angehalten wurde ich aber schon um 20:00 Uhr. Was wird jetzt für die Strafe zugrunde gelegt?
bussgeldkatalog.de meint
8. Februar 2016 at 10:18
Hallo Max,
die Behörden berechnen den Blutalkohol zur Tatzeit. Da fast zwei Stunden vergangen sind, bis der Blutalkohol festgestellt wurde, müssen Sie mit einem entsprechend höheren Wert rechnen. Wie hoch dieser genau ist, erfahren Sie dann im Bußgeldbescheid.
Bussgeldkatalog.de
Adrian meint
7. Februar 2016 at 17:23
Im April 2015 wurde ich mit Alkohol erwischt. Es waren 0. 7 promille. Erste tat mit Alkohol . Hab 1 monat Fahrverbot bekommen und 500 Euro Geldstrafe.
2. Fall Dezember 2015 auch mit Alkohol..parkende Auto angefahren..Fahrerflucht.. und 1.34 Promille.
Was kann auf mich zu kommen ??
Danke im voraus
bussgeldkatalog.de meint
8. Februar 2016 at 10:23
Hallo Adrian,
hier handelt es sich um mehrere Verstöße. Bei dem Alkoholwert und der Fahrerflucht handelt es sich um Straftaten, die jeweils mit drei Punkten geahndet werden. Sie können davon ausgehen, dass Ihnen der Fahrerlaubnis entzogen wird, eine MPU erscheint sehr wahrscheinlich. Welche Strafe Sie erhalten werden, wird aber vor Gericht verhandelt. Das lässt sich im Vorfeld nicht eindeutig sagen.
Bussgeldkatalog.de
George meint
1. Februar 2016 at 20:35
Hallo. Von paar tage habe ich 0.93 alkohol bei alkoholtestgerät. Ich habe mit auto auch noch ausgerutscht (strasse war richtig glat) von strasse an die seite,da komme ich nicht mehr raus. Keine schaden bei auto, kein verletz, nicht schnell gefahren. Wie lange kriege ich Fahrverbot ?
bussgeldkatalog.de meint
8. Februar 2016 at 10:33
Hallo George,
der Führerschein wird Ihnen erst einmal entzogen. Wann Sie diesen zurück bekommen, entscheidet ein Richter.
Bussgeldkatalog.de
Michael meint
17. Januar 2016 at 22:51
Hallo zusammen!
Nach 11 Jahren absulute Abstinenz von Alkohol und Drogen, habe ich letztes Jahr einen Rückfall gebaut.So
das mir die Polizei durch Augenzeugen die mich fahren sahen.Bei mir zu Hause meinen Führerschein sicherstellten.
In der Wache ergab die Blutkontrolle 1,41beim blasen zuvor 1,23 Promille.
Im Jahr 2004 verlor ich meinen Führerschein das erste mal .
Mit welcher Konziquenz muss ich rechnen
bussgeldkatalog.de meint
18. Januar 2016 at 10:19
Hallo Michael,
Ihre Frage kann nicht mit Gewissheit beantwortet werden. Mit 1,41 Promille haben Sie eine Straftat begangen. Welche Konsequenzen das für Sie hat, wird vor einem Gericht entschieden. Sie werden vermutlich drei Punkte erhalten und müssen mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Ob Sie lediglich ein Fahrverbot erhalten oder ob Ihr Führerschein entzogen wird, liegt in der Hand des Richters. Welchen Einfluss Ihr Verstoß von 2004 auf seine Entscheidung haben wird, ist nicht abzusehen.
Bussgeldkatalog.de
Dirk meint
13. Januar 2016 at 19:23
Hallo, ich wurde am 18.12.15 von der Polizei angehalten , ich musste pusten und der wert war 1,17 Promille atemalkohol .
Ich bin ersttäter und habe keine Punkte in Flensburg!
Wie hoch wird ungefähr der blutalkoholwert sein ? Und mit welcher Strafe muss ich rechnen ? Wohne in Mecklenburg Vorpommern.
bussgeldkatalog.de meint
18. Januar 2016 at 9:47
Hallo Dirk,
wir können Ihnen leider nicht sagen, wie hoch der Blutalkoholwert sein wird. Das kann nur der Test mit Genauigkeit bestimmen. Sollten Sie unter 1,09% sein, gibt es zwei Punkte, einen Monate Fahrverbot und 500 Euro Bußgeld. Über 1,09% gilt es als Straftat und wird vor Gericht verhandelt. Dann sind es drei Punkte und eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Welche Strafe dann konkret auf Sie zukommt, kann man im Vorfeld nicht mit Sicherheit sagen.
Bussgeldkatalog.de
Matthias meint
12. Januar 2016 at 16:15
Matthias M,
moin. Ich würde von Polizei angehalten beim Auto zu fahren. Habe Alkohol getrunken, wo von Polizei Kontrolle kam 1,4 Promile, dann Blutkotrolle kam 1,2 obwohl ich 1 Stunde im Auto gepennt habe . Wo ich auwache habe frischen Luft geschnapt und los gefahren. Bin 25 Jahre alt, es ist mir 1 mal mir sowas passiert und Führerschein habe ich seit fast 8 Jahren. Was soll ich tun. Bitte.
bussgeldkatalog.de meint
18. Januar 2016 at 9:41
Hallo Matthias,
mit 1,2 Promille sind Sie unter „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gefahren. Das ist eine Straftat und Ihr Fall wird vor Gericht verhandelt. Sie werden drei Punkte erhalten und müssen mit einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe rechnen. Welche Maßnahmen tatsächlich angeordnet werden, lässt sich im Vorfeld nicht mit Genauigkeit sagen. Vermutlich ist es sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Bussgeldkatalog.de
Alex meint
11. Januar 2016 at 4:41
hallo,
ich bin betrunken gefahren musste einem reh ausweichen und hab die Leitplanke leicht touchiert was allerdings nur einen kleinen Blechschaden am Auto zu sehen war ich bin dann einige Meter weiter in eine kleine Seiten Straße reingefahren um eine zu rauchen da kam dann keine 3 min parken die Polizei und hat mich direkt pusten lassen der Wert war 0.64 …musste mit aif das Revier zur Blutabnahme mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2016 at 9:55
Hallo Alex,
es ist nicht klar abzusehen, welchen Einfluss die Vorgeschichte mit dem Reh auf das Bußgeld haben wird. Ggf. müssen Schäden an der Leitplanke bezahlt werden, ob das die Haftpflicht trägt, muss dann geklärt werden. Bei 0,64 Promille werden beim Erstverstoß 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot vergeben. Bei Wiederholungstätern erhöhen sich die Strafen.
Bussgeldkatalog.de
Bine meint
7. Januar 2016 at 14:57
Hallo, ich wohne in Franken
ich hatte das 1.Mal AAK 0,5 Promille und das 2.Mal BAK 1,09 Promille, jedesmal mit 1 Monat Fahrverbot,
das war innerhalb 2 Jahren.
Jetzt fordert das Ordnungsamt dass ich eine MPU machen soll.
Warum das jetzt ?
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2016 at 9:28
Hallo Bine,
eine MPU wird angeordnet, wenn begründete Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen. In Bayern wird die medizinisch-psychologische Untersuchung bei Wiederholungstätern recht schnell verordnet. Da dies Ihr Zweitverstoß ist, ist die Behörde durchaus dazu berechtigt. Sie können versuchen, mit Rechtsbeistand die MPU zu vermeiden. Erfahrungsgemäß sind die Aussichten auf Erfolg aber leider sehr gering.
Bussgeldkatalog.de
Voko meint
21. Juni 2016 at 10:49
Die sind nicht „leider“, sondern begründeterweise „sehr gering“!
andreas meint
31. Dezember 2015 at 13:29
Hallo,
Ich saß in meinem Auto (Schlüssel im Zündschloss ) und wurde kontrolliert. Ich bin nicht gefahren und hatte es auch nicht vor. Trotzdem musste ich pusten (0,9). Auf diesen Wert hin wurde Blut abgenommen. Eben wurde mit mitgeteilt das ein wert von 1, 2 rauskam. Jetzt sollt ich meinen Führerschein sofort abgeben was ich erstmal abwenden konnte.
Ist das alles rechtens?
bussgeldkatalog.de meint
4. Januar 2016 at 9:43
Hallo Andreas,
das kann durchaus rechtens sein, wenn begründet vermutet wird, dass Sie die Absicht hatten, mit dem Fahrzeug zu fahren. Ob eine Strafe abgewendet werden kann, ist durch den Einzelfall bestimmt. Es empfiehlt sich allerdings der Gang zum Anwalt.
Bussgelkatalog.de
Marv meint
30. Dezember 2015 at 22:42
Hallo, wurde mit circa 1,2 Promille mitgenommen.
Bin Fahranfänger zudem noch nicht volljährig. Mein Fahrzeug 50ccm, keine Gefährdung dargestellt dennoch „unsichere Fahrweise“ aufgezeigt. Mit was werde ich rechnen müssen?
bussgeldkatalog.de meint
4. Januar 2016 at 9:53
Hallo Marv,
in der Probezeit bedeutet ein Alkoholdelikt einen A-Verstoß. Vermutlich wird sich Ihre Probezeit auf vier Jahre verlängern und Sie werden zu einer Nachschulung aufgefordert. 1,2 Promille bedeuten zudem eine Straftat und diese wird entsprechend juristisch verfolgt. Sie müssen mit drei Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Darüber hinaus ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe möglich. Auch eine MPU könnte verordnet werden. Was aber genau auf Sie zukommt, ist vom Einzelfall abhängig und wird vor Gericht entschieden.
Bussgelkatalog.de
Bethie27 meint
30. Dezember 2015 at 17:31
Ich habe einen Unfall gebaut mit 0,81 Promille hinterm Steuer aus der Probezeit bin ich draußen. Mein Wagen ist ausgebrochen, als ich versucht habe gegen zu lenken bin ich gegen den Bordstein und mein Reifen ist geplatzt. Ich habe mich um 180 Grad gedreht und bin rückwärts gegen ein anderes Auto.
Es war mein erstes Vergehen und keine Vorstrafen.
Matthias meint
28. Dezember 2015 at 10:25
Sie sollten in Ihren Antworten darauf hinweisen, daß in Baden-Württemberg (und ich glaube Berlin) mittlerweile ein MPU-Gutachten ab einem Wert von 1,1 Promille von den Erlaubnisbehörden „zwingend angeordnet werden muß“!!!
bussgeldkatalog.de meint
4. Januar 2016 at 10:09
Hallo Matthias,
sie haben Recht. Bundesweit ist es aber sicher, dass mit 1,6 Promille eine MPU verodnet werden kann. Einige Bundesländer schreiben diese bereits bei 1,1 Promille vor. Letztlich ist es aber auch immer vom Einzelfall abhängig, ob eine MPU Folge einer Alkoholfahrt ist. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat und der Richterspruch entscheidet über das Ausmaß der Strafe.
Bussgeldkatalog.de
Schwabauer meint
26. Dezember 2015 at 2:24
Hallo, bin angehalten wurde beim Alkohol testen war bei mir 2,3 Promille was kommt jetzt und welche Straße muss ich zahlen und wie lange verliere ich meine Führerschein.
MfG
bussgeldkatalog.de meint
28. Dezember 2015 at 10:04
Hallo Schwabauer,
ab 1,6 Promille gehen die Behörden von einer Straftat aus und ordnen in der Regel eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) an. Was genau auf Sie zukommen wird, können wir Ihnen leider nicht sagen. Das wird ein Gericht entscheiden. Vermutlich wird Ihnen aber die Fahrerlaubnis entzogen.
Bussgelkatalog.de
Björn meint
21. Dezember 2015 at 9:57
Hallo,
Ich hatte einen kleinen Unfall mit 1,69.
Habe in meinen 10 Jahren die ich auto fahre noch nie einen Punkt bekommen oder Probleme wegen Alkohol gehabt. Was kommt jetzt alles aus mich zu?
MfG
bussgeldkatalog.de meint
21. Dezember 2015 at 12:39
Hallo Björn,
beim Fahren mit einem Blutalkohol von 1,69 wurde eine Straftat begangen. Das bedeutet in der Regel Führerscheinentzug, 3 Punkte, wahrscheinlich MPU sowie Freiheits- oder Geldstrafe. Welche Strafen genau auf Sie zukommen, wird in einer Gerichtsverhandlung festgelegt.
Bussgelkatalog.de
Johannes meint
16. Dezember 2015 at 14:49
Ich bin ersttäter und habe einen bak von 1,58, wie mir heute mitgeteilt wurde. Erstmal habe ich durchgeatmet, aber habe ich dennoch das Risiko auf MPU? Bislang wurde ich in den 9 Jahren Führerscheinbesitz nicht einmal mit ordnungswidr. Oder straftat in bezug alkohol / Drogen angehalten, ich habe keine Vorstrafen. Ich wohne in NRW, muss ich in diesem Bundesland mit einer MPU rechnen? IN meinem Fall wurde kein verkehrsgedährdendes Verhalten bei der Fahrt festgestellt.
bussgeldkatalog.de meint
21. Dezember 2015 at 9:23
Hallo Johannes,
ab 1,1 Promille haben Sie eine Straftat begangen. Ab 1,6 Promille wird eine medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet. Sie sind knapp unter dieser Grenze. Es könnte sein, dass Sie dennoch zur MPU aufgefordert werden. Das entscheiden aber die Behörden.
Bussgelkatalog.de
Kwabena A. meint
13. August 2018 at 21:20
Hatte einen Wert von1,13 was könnte auf mich zu kommen ?
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 9:54
Hallo,
ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Carter meint
20. Oktober 2018 at 2:45
Hi John haben sie die MPU gemacht ?
Pawel meint
14. Dezember 2015 at 21:09
Ich bin alkoholisiert gefahren. Mit welcher Geldstrafe soll ich mich rechnen ?? Ich habe beim Alkotester 0.78 gepustet und mir wurde das bluttest gemacht. Aber ich weiß nicht wieviel ich im Blut hatte. Wieviel kann es sein und welche Konsequenzen davon entstehen?
bussgeldkatalog.de meint
21. Dezember 2015 at 9:19
Hallo Pawel;
es kommt natürlich darauf an, was tatsächlich im Blut nachgewiesen worden ist. Beim erstmaligen Verstoß mit 0,5 – 1,09 Promille sind es 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Bussgelkatalog.de
Raphael meint
15. September 2015 at 1:46
Ich habe alkoholisiert einen Unfall gebaut . Blutalkohol 1,09, das ist der Wert der im schreiben vom Amtsgericht steht .
Zudem hatte ich vor 15 Jahren schoneinmal eine mpu wegen Alkohol am Steuer absolvieren müssen und bestanden.
Wie wird meine jetzige Strafe ausfallen ?
bussgeldkatalog.de meint
21. September 2015 at 9:39
Hallo Raphael,
in Ihrem Fall empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren. Da die Gefährdung des Straßenverkehrs eine Straftat ist, müssen Sie mit schweren Strafen rechnen.
Bussgeldkatalog.de