Trunkenheit am Steuer: Welche Strafe droht?
Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer und die Konsequenzen
Die Trunkenheitsfahrt gehört zu den teuersten und gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr. Werden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, müssen Sie daher mit einem hohen Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, können Sie entweder der oben stehenden Tabelle entnehmen oder sich hier bequem von unserem Bußgeldrechner berechnen lassen.
Wenn Sie herausfinden möchte, wie viel Promille Sie nach alkoholischen Getränken haben könnten, können Sie das mit unserem Promillerechner berechnen lasssen.
Kurz & knapp: Alkohol am Steuer
Kraftfahrer müssen sich in Deutschland an ein Alkohollimit von 0,5 Promille halten. Dies entspricht einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l. In der Probezeit sowie unter 21 Jahren ist sogar eine Null-Promille-Grenze maßgeblich. Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6.
Bei Autofahrten mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 liegen die Konsequenzen bei einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, auf die eine Geld- oder Freiheitsstrafe folgen kann. Diese Möglichkeit besteht auch bereits bei einem Wert von 0,3 Promille, wenn Sie eine auffällige Fahrweise an den Tag legen oder einen Unfall verursachen.
Wer unter 21 Jahren oder in der Probezeit mit Alkohol am Steuer (unter 0,5 Promille) erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Punkt rechnen. In der Probezeit wird dies außerdem als A-Verstoß angesehen, woraufhin es zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt.
Video: Alkohol am Steuer
Übersicht zu speziellen Themen rund um Alkohol im Straßenverkehr
Trunkenheitsfahrt – Unfälle unter Alkoholeinfluss haben oft schwerwiegende Folgen
Inhaltsverzeichnis
Auf vielen Veranstaltungen und Feierlichkeiten, aber auch im Alltag sind alkoholische Getränke kaum wegzudenken. Solange Alkohol in geringen Mengen konsumiert wird, soll es keine grundsätzlichen gesundheitlichen Risiken mit sich bringen. Allerdings kann Trunkenheit am Steuer im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben.
Diese Tatsache berücksichtigt auch der Bußgeldkatalog 2025. Fahren unter Alkoholeinfluss wird dies entsprechend des hohen Gefährdungsrisikos nach dem aktuellen Verkehrsrecht mit hohen Bußgeldern und der Vergabe von Punkten geahndet. Darüber hinaus kann wegen Alkohol am Steuer auch der Führerschein entzogen werden.
Nach Angaben der Statistik „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017“ vom Statistischen Bundesamt kommt es bei Unfällen unter Alkoholeinfluss besonders häufig zu Personenschäden. Im gesamten Jahr 2017 kamen bei Alkoholunfällen 231 Menschen ums Leben, 4.531 erlitten schwere Verletzungen. Entsprechend werden Delikte wegen Alkohol am Steuer nach der aktuellen Bußgeldtabelle streng geahndet.
Alkohol beim Autofahren: Welche Auswirkungen hat der Konsum auf den Körper?
Um sich über die Gefahren von Alkohol am Steuer klarzuwerden, ist es wichtig, die Auswirkungen auf den Körper zu betrachten. Die Schnelligkeit der Aufnahme von Alkohol ins Blut hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Gerade auf leeren Magen und beim schnellen Trinken gelangt der Alkohol rascher ins Blut. Dabei ist zu beachten, dass die höchste Blutalkoholkonzentration in der Regel erst nach einer Stunde eintritt und es so leicht passieren kann, dass sich eine Person beim Alkoholkonsum vergaloppiert.
Die Stärke und der Umfang der Wirkung von Alkohol auf den menschlichen Körper hängen vom Geschlecht, dem Alter und anderen individuellen Unterschieden ab. Nichtsdestotrotz gibt es allgemeine Auswirkungen, die der Alkohol herbeiführt, und die das Fahren unter Alkoholeinfluss so gefährlich machen:
- Langsameres Reaktionsvermögen
- Auswirkungen auf das emotionale und körperliche Befinden
- Verringerte Aufmerksamkeit und Sehleistung (bis zum sogenannten Tunnelblick)
- Erhöhte Risikobereitschaft
So verlängert sich zum Beispiel bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille gegenüber einer nüchternen Person die Reaktionszeit um bis auf das Doppelte. So bedeutet die Trunkenheit am Steuer schnell Lebensgefahr.
Alkoholtest: Wie kann der Promillewert bestimmt werden?
Um Alkohol am Steuer nachzuweisen, führt die Polizei einen Alkoholtest durch. Hierfür wird zunächst der Alkoholgehalt in der Atemluft gemessen. Dies geschieht durch das Hinzuziehen eines Atemalkohol-Messgeräts. Weisen die Werte auf eine hohe Alkoholkonzentration hin, ist im nächsten Schritt eine Blutabnahme anzuordnen, die einen genauen Promillewert angibt.
Achtung! Die Polizei darf die Entnahme einer Blutprobe auch ohne richterliche Anordnung veranlassen, wenn sich der Fahrer wegen einer alkoholbedingten Verkehrsstraftat verdächtig gemacht hat.
Promillegrenze fürs Auto in Deutschland
Weil Alkohol am Steuer eine hohe Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt, hat der „Bußgeldkatalog Alkohol“ vom Jahr 2025 hierfür ein entsprechend hohes Bußgeld, Punkte und unter Umständen auch den Entzug des Führerscheins vorgesehen.
Zur Prävention von Unfällen hat der Gesetzgeber eine bestimmte Promillegrenze festgelegt. Die Promille gibt dabei das Verhältnis des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit an, zeigt also den Alkoholgehalt im Blut. Als die wichtigsten Richtgrenzen gelten dabei:
- 0,0 Promille: in der Probezeit und vor der Vollendung des 21. Lebensjahres
- bis 0,5 Promille: für Fahrer außerhalb der Probezeit und nach Vollendung des 21. Lebensjahres
Entsprechend der Promillegrenzen werden Alkoholfahrten im Verkehrsrecht folgendermaßen gewertet:
- bis 0,5 Promille: grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit (Ausnahme: es kommt zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall)
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
- ab 1,1 Promille: Straftat
- Ab 1,6 Promille: Straftat und Anordnung der medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
Allerdings gelten diese Promillegrenzen für Alkohol am Steuer als allgemeine Richtgrenzen. Kommt es zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, können bereits vorzeitig härtere Strafen die Folge sein.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen zur Alkoholgrenze in puncto Auto und den rechtlichen Folgen bei Trunkenheit am Steuer. Auch kann Ihnen der Bußgeldrechner nach Auswählen des entsprechenden Verstoßes das Bußgeld gemäß des Bußgeldkatalogs der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO) ausrechnen.
Strafe für Alkohol am Steuer: Ab 0,3 Promille bei Fahrunsicherheit
Wird der Verkehrsteilnehmer beim Autofahren unter Alkoholeinfluss erwischt, drohen nach dem neuen „Bußgeldkatalog Alkohol“ von 2025 verschiedene Bußgelder – angefangen von 250 Euro, über 500 Euro, 1000 Euro und bis hin zu 1500 Euro, Punkte und ggf. der Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer.
Dabei gilt im Allgemeinen, dass bis zu einem Promillewert von 0,5 das Fahren unter Alkoholeinfluss keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Allerdings kann bei „alkoholbedingten Ausfallerscheinungen“ oder einem Unfall bereits der Promillebereich von 0,3 als eine Straftat gelten. Hier können die Konsequenzen neben dem Fahrverbot eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sein.
Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Nach dem Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit
Trunkenheitsfahrten gelten im Bereich von 0,5 bis 1,09 Promille als eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings nur, wenn keine Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Hier richtet sich die Ahndung gemäß Bußgeldkatalog danach, wie häufig der Fahrer bereits wegen Alkohol am Steuer auffällig wurde.
- 1. Mal: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
- 2. Mal: 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot
- 3. Mal: 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot
Fahren unter Einfluss von Alkohol ab 1,1 Promille
Wird die 1,1-Promillegrenze in Deutschland überschritten, liegt in jedem Fall eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall sind für Alkohol am Steuer folgende Strafen zu erwarten:
- variable Geldstrafe,
- drei Punkten in Flensburg,
- einem Führerscheinentzug wegen Alkohol (Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder auf Dauer) und
- ggf. einer Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre).
Diese Ahndungen, die der Bußgeldkatalog vorsieht, gelten auch dann, wenn die Promillegrenze von 0,5 nicht überschritten, aber eine Fahruntauglichkeit vorliegt oder es zu einem Unfall kam.
Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr: Anordnung einer MPU
Weist der Alkoholtest mindestens 1,6 Promille nach, so ist wegen Alkohol am Steuer eine MPU anzuordnen. Diese beurteilt die Fahreignung des Fahrers angesichts der „Wiederholungsgefahr“.
Am Ende der jeweiligen Sperrfrist wird daher nochmals überprüft, ob der Fahrer geeignet ist, ein Auto zu führen. Um Ihre Fahrerlaubnis schnell zurückzuerlangen, sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern. Hierzu sollten Sie drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, um Ihren Führerschein wieder zu erhalten.
Aber auch vor der Überschreitung der 1,6 Promillegrenze kann die Behörde wegen Alkohol am Steuer eine MPU anordnen. Und zwar:
- bei „Wiederholungstätern“ (schon ab 0,5 Promille)
- bei Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch
Alkohol am Steuer in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren
Für Fahranfänger, die sich neu am Führerschein erfreuen, und für alle Verkehrsteilnehmer, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Diese Regelung gibt es seit dem 1. August 2007 und soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Denn gerade die Gruppe der jungen Fahrer ist ohnehin gefährdet, einen Unfall zu verursachen.
Erwischt die Polizei ein junger Fahrer im Auto dennoch mit Alkohol am Steuer (bis 0,49 Promille), sieht der Bußgeldkatalog hierfür Folgendes vor:
- Geldbuße von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg
- Bei laufender Probezeit: Anordnung von einem besonderen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
Alkoholfahrt als Radfahrer
Fahrradfahrern ist es grundsätzlich erlaubt, mit einem Promillewert von bis zu 1,59 unterwegs zu sein. Allerdings gilt hier äquivalent zu den Kraftfahrzeugfahrern, dass bei einem verkehrsauffälligen Verhalten schon vorher eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze gilt hier die 1,6-Promillegrenze.
Weiterhin droht Radfahrern, die im Besitz von einem Führerschein sind, gemäß dem neuen Bußgeldkatalog auch ein Führerscheinentzug. So werden bei einer Straftat 3 Punkte vergeben, ein Bußgeld ausgestellt und eine MPU angeordnet. Wird Letztere nicht absolviert, droht schließlich der Führerscheinentzug.
Jan meint
17. August 2016 at 16:26
Ich bin unter Alkoholeinfluss mit meinem Fahrzeug nachts um 1,00uhr gegen ein Baucontainer gefahren.
Am selben Tag um 12,00 Uhr kam die Polizei und hat mich Pusten lassen da hatte ich noch 0,82 Promille.
Ich bin Fahranfänger musste mit auf Revier und Blut abgeben. Mein Führerschein musste ich abgeben habe noch Keine Bescheide. Habe Freiwillig eine Entgiftung gemacht und fange Jetzt eine ambulante terapie an.
Mit was muss ich im Schlimmsten Fall noch alles rechnen.
MFG
bussgeldkatalog.de meint
22. August 2016 at 9:21
Hallo Jan,
wurde bei Ihnen eine absolute Fahruntüchtigkeit zum Tatzeitpunkt festgestellt (ab 1,1 Promille), wird dies als Straftat geahndet, für die eine Freiheits- oder Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot (Dauer variiert) drohen. Da Sie Fahranfänger sind, wirkt sich dies auch auf die Probezeit aus. Diese wird verlängert und Sie müssen an einem speziellen Aufbauseminar teilnehmen. Außerdem kann eine MPU angefordert werden.
bussgeldkatalog.de
Ralf meint
13. August 2016 at 21:34
Habe einen unfall verursacht im Atem hatte ich 1,18
Gesamtschaden von ca 1500ü€.womit muss ich rechnen
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:14
Hallo Ralf,
in aller Regel ist mit einer Geldstrafe zu rechnen. Darüber hinaus werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach eine MPU absolvieren müssen, um Ihren Führerschein wieder zu erhalten.
bussgeldkatalog.de
uwe meint
3. August 2016 at 18:50
Bin von Passanten aufgehalten worden mich unter Alkoholeinfluss ans Steuer zusetzen, habe das Fahrzeug nicht gefahren, sie behaupten das Gegenteil. Mir wurde von der Polizei eine Blutprobe genommen , wie hoch der Alkoholwert ist , weiss ich noch nicht .Es ist zum Verfahren „Trunkenheit am Steuer “ zur Staatsanwaltschaft abgegeben worden . Hatte im Jugendalter schon mal mein Führerschein verloren, wegen Alkohol, das ist jetzt 40 Jahre her.Ich bin mir keiner Schuld bewusst, wollte nur was aus dem Fahrzeug holen.
Was soll ich nun machen?Die Zeugen sprechen gegen mich.
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:04
Hallo Uwe,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, dieser kann Ihnen weiter helfen.
bussgeldkatalog.de
Amin meint
3. August 2016 at 16:57
Hallo
bin gestern mit dem auto gefahren und wurde angehalten. hatte laut dem gerät 0,82 promille. Der polizist meinte ich wäre auffällig geworden da ich 2 mal den seiten streifen berührt habe. wie sehen die möglichen Konsequenzen aus? (Probezeit)
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:03
Hallo Amin,
eine Alkoholfahrt in der Probezeit führt, ob mit oder ohne Auffälligkeiten, zur Verlängerung der Probezeit und einer Anordnung zum Aufbauseminar. Darüber hinaus kommt ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu.
bussgeldkatalog.de
bozkurt meint
21. Juli 2016 at 18:49
ich habe purten 0.69 bulut 1.11 wie hoch bussgel und wie lange führerschein veg.ich habe kein punkte Führerschein 38 jahre kein unfall gar nicht
bussgeldkatalog.de meint
25. Juli 2016 at 8:32
Hallo Herr Bozkurt,
Sie erhalten drei Punkte und eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Darüber hinaus wird Ihnen wahrscheinlich für mindestens sechs Monate der Führerschein entzogen.
bussgeldkatalog.de
Mike meint
13. Juli 2016 at 13:53
Ist nach einer Trunkenheitsfahrt Blutalkohol im Mittel (1,19) mit MPU zu rechnen,?
Ich habe im August letzten Jahres meinen Führerschein direkt abgeben müssen nachdem ich beim Abbiegen eine Frau übersah (Fussgängerampel war Grün). Ich habe sie leicht angefahren und sie erlitt ein paar Prellungen. Nachdem die Polizei eintraf wurde Alkohol festgestellt Pusten (1,19). Späterer Blutalkoholwert ebenfalls 1,19 Promille. Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: -Trunkenheit im Verkehr §316 StGB -Strassenverkehrsgefährdung §315c StGB -Körperverletzung nach §229 StGB -Ordnungswidrigkeiten 1,9,49 StVO
Nun habe ich einen Termin zur Neuerteilung des Führerscheins bekommen bei der LBV am 26.7 (drei Monate vor Ablauf der Sperre) Sperre ist demnach bald 14 Monate gewesen.
Die große Frage ist nun, da man verschiedene Aussagen findet, habe ich trotzdem mit einer MPU zu rechnen? Mal liest man erst ab 1,6Promille mal wieder Bundesweit ab 1,1Promille. Da wäre ich ja knapp darüber.!! Sämtliche Unterlagen habe ich mir schon besorgt. -Augenärztliches Gutachten -Medizinisches Gutachten zur Eignung -Erste Hilfe Kurs
Kann ich mich vielleicht noch besser Vorbereiten auf den Antrag? z.B ein besonderes Aufbauseminar besuchen oder soll ich ersteinmal Abwarten was die Führerscheinstelle sagt?
bussgeldkatalog.de meint
18. Juli 2016 at 9:34
Hallo Mike,
in solchen Fällen handelt es sich um Einzelfallentscheidungen der Behörde. Wurde allerdings der Führerschein wegen Alkohol am Steuer entzogen, verlangt die Behörde vor der Neuerteilung in aller Regel eine MPU.
bussgeldkatalog.de
Björn meint
10. Juli 2016 at 13:17
Hallo,
ich habe vor 16 Jahren wegen Alkohol am Steuer (2,0 Promile) meine Fahrererlaubnis entzogen bekommen. Wie muss ich jetzt verfahren? Habe nun geforscht, dass ich einen neuen Führerschein machen kann, allerdings jetzt ohne MPU. Ist diese Information korrekt?
Mit freundlichen Grüßen
Björn
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2016 at 8:42
Hallo Björn,
Grundsätzlich ist es erst möglich, nach Ablauf der Sperrfrist den Führerschein neu zu beantragen. Ob eine MPU angeordnet wird oder nicht, entscheidet die Behörde nach Prüfung des Einzelfalls. Um nun die MPU zu umgehen, müssen Sie die Tilgungsfrist abwarten. Ab wann diese Tilgungsfrist beginnt, kommt auf verschiedene Faktoren an.
Da diese aber maximal 15 Jahre beträgt, sollte bei Ihnen keine MPU mehr verlangt werden.
bussgeldkatalog.de
Dagmar meint
8. Juli 2016 at 16:21
Am 3.4.16 wurde mir mein Führerschein wegen Alkohol am Steuer (1,38 Promille) eingezogen. Jetzt kam der Strafbefehl.Neben einer Geldstrafe wird mir die Fahrerlaubnis entzogen.Vor Ablauf von 8 Monaten darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Gelten die 8 Monate ab dem 3.4. oder ab 2.6. (Erstellung des Strafbefehls?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2016 at 9:16
Hallo Dagmar,
Die Frist beginnt mit Rechtskraft des Strafbefehls. In aller Regel also zwei Wochen nach Erhalt.
bussgeldkatalog.de
Peter meint
14. Juni 2016 at 22:46
Habe gerade einen Unfall gebaut. Habe nach einem Hustenanfall für ca. 2-3 Sekunden die Kontrolle über meinen Wagen verloren. Dabei habe ich einen Hydranten abgemäht. Keine Berührung mit anderen Verkehrsteilnehmern und keine Verletzten. Bei der anschließenden Unfallaufnahme durch die Polizei wurde ein Alkoholgehalt von 0,37 festgestellt. Hochgerechnet auf 7,4. Brauche meinen Führerschein beruflich. Was steht mir bevor?
bussgeldkatalog.de meint
20. Juni 2016 at 9:12
Hallo Peter,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen.
bussgeldkatalog.de
philipp meint
27. Mai 2016 at 8:44
hallo ich bin mit meinem Auto gegen einen stein gefahren dann wurde die Polizei gerufen (keine anzeige von Anwohnern) beim pusten waren es über 1,5 Promille beim Test in der wache wurde noch Rest thc festgestellt ich bin auch noch nicht auffällig geworden habe 1 punkt für Geschwindigkeit Übertretung und seit 8 Jahren meinen Führerschein, ich gehe stark von einer mpu aus kann ich die umgehen? ich bin größtenteils auf mein Auto angewiesen da ich im Schichtdienst arbeite, den genauen Blutwert kenne ich noch nicht aber ich gehe von über 1.7 Promille aus ich bi nsehr einsichtig und und habe mir geschworen nie wieder Drogen in irgend einer form zu nehmen besteht auf irgend eine weise per Anwalt die mpu zu umgehen. Feuerwehr musste kommen um das öl zu beseitigen.
bussgeldkatalog.de meint
30. Mai 2016 at 9:06
Hallo Philipp,
wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt.
bussgeldkatalog.de
Aaron1996 meint
26. Mai 2016 at 14:23
Hallo zusammen,
ich bin 20 jahre alt und meine mutter ist gestern mit gut 1,7 promillen heimgefahren und wurde erwischt. Nun meinte ein Polizist ich als Sohn solle mich bei ihm melden, da die ganze Familie davon mitbekommen sollte. Was mir allerdings etwas komisch vorkommt? Darf die Polizei das überhaupt?
Gruß
bussgeldkatalog.de meint
30. Mai 2016 at 9:08
Hallo Aaron,
wahrscheinlich möchte Sie die Polizei als Zeugen befragen, was auch erlaubt ist.
bussgeldkatalog.de
Jochen meint
26. Mai 2016 at 12:58
Hallo
Ich habe am 13.05.2016 einen Unfall mit 1,9 Promille Atemalkohol gemacht. Es entstand Sachschaden 3000 Euro und mein . Fahrzeug ist Schrott. Ich bin Ersttäter und noch nicht in Erscheinung getreten.Was für eine Strafe habe ich zu erwarten?
bussgeldkatalog.de meint
30. Mai 2016 at 9:12
Hallo Jochen,
damit haben Sie eine Straftat begangen: Über die Sanktionen entscheidet damit ein Richter. Darüber hinaus haben Sie mit einer MPU zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Bernd S. meint
9. Mai 2016 at 22:06
Hallo,ich hab da mal eine Frage: Einem Boots- Vereinsmitglied wurde dieser Tage wegen einer Trunkenheits-
fahrt (mit dem PKW) der Führerschein entzogen. Nun interessieren wir uns, wie verhält es sich mit dem
Bootsführerschein? Darf der „Sportsmann“ nun auch sein Motorboot (Berlin) nicht mehr führen(Fahrrad?)
Genauere Angaben über die Trunkenheitsfahrt haben wir nicht! Für eine Antwort dankbar, Gruß Bernd.
bussgeldkatalog.de meint
17. Mai 2016 at 9:15
Hallo Bernd,
diese Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten, da es hierzu unterschiedliche Urteile gibt. Es gab Fälle, da wurde dem Betroffenen beides entzogen, dann klagte er allerdings dagegen und bekam Recht.
Insofern können wir hierzu keine pauschale Antwort geben. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde, wie es sich verhält.
bussgeldkatalog.de
Alex meint
4. Mai 2016 at 9:20
Hallo,
ich hatte eine wilde Jugend…
Während der Probezeit und während der Probezeit-Verlängerung wurde ich zweimal mit Alkohol am Steuer erwischt.
Beim ersten Mal Führerscheinentzug + Bußgeld, beim zweiten Mal Führerscheinentzug + MPU + Bewährungsstrafe.
Da dies nun in etwa 8 Jahre her ist und es seitdem keinen Vorfall mehr gegeben hat, da ich damals doch dann letztlich wirklich zur Vernunft gekommen bin, stellt sich mir nun die Frage (rein interessehalber), wie es sich nun verhalten würde, wenn ich mit dem Fahrrad mit sagen wir mal 0,8 Promille aufgehalten werden würde.
mfG
Alex
bussgeldkatalog.de meint
9. Mai 2016 at 9:05
Hallo Alex,
Ab 1,6 Promille begehen Sie eine Straftat. Ignorieren Sie allerdings Verkehrsregeln oder fahren mit Fahrauffälligkeiten, droht schon bei weniger Promille eine Strafanzeige. In wie weit dabei auf Ihre vorherigen Alkoholfahrten Bezug genommen wird und das Strafmaß erhöht wird, entscheidet die zuständige Behörde.
bussgeldkatalog.de
RIP meint
2. Mai 2016 at 19:10
Ein nahestehendes Familienmitglied ist mit 19 Jahren als Beifahrer verstorben.
Der Fahrer hatte 1,6 Promille, ist unter 21 Jahre, noch in der Probezeit und hat überlebt.
Mit welcher Strafe muss der Fahrer rechnen ?
Wer legt die Länge des Fahrerlaubnisentzugs fest? Kann man/die Staatsanwaltschaft die Länge des Fahrerlaubnisentzugs auf die max.Dauer (5Jahre/lebenslang) vor Gericht einklagen?
Danke für eine kompetente Antwort
Es ist erschreckend wie viele Leute auf dieser Seite öffentlich schreiben, dass sie mit Alkohol im Blut Auto fahren!
Schämt euch! Wegen ignoranten, verantwortungslosen und anscheinend dummen Menschen wie Euch kann es leider Gottes dazu kommen das völlig unbeteiligte Menschen sterben müssen. Ich hoffe ihr bekommt -früher oder später- im Leben das was ihr verdient.
bussgeldkatalog.de meint
9. Mai 2016 at 8:56
Hallo,
grundsätzlich wird der zuständige Richter das Strafmaß festlegen. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, wie Sie vorgehen können.
bussgeldkatalog.de
Matthias meint
5. April 2016 at 15:24
Hallo,
ich wurde gestern beim aussteigen aus meinem Fahrzeug auf einem Privatgrundstück kontrolliert. Ich hatte 1,34 Promille im Blut. Ich habe bereits schon einmal einen Bußgeldbescheid mit 500 € und 2 Punkten erhalten. Diesbezüglich habe ich zwei Fragen:
1. Darf die Polizei auf Privatgrundstücken Kontrollen durchführen und
2. wie schaut die zu erwartende Strafe ungefähr aus?
Vielen Dank im Voraus!
bussgeldkatalog.de meint
11. April 2016 at 9:19
Hallo Matthias,
da Sie offensichtlich betrunken gefahren sind, darf die Polizei kontrollieren. Welche Strafe Sie erwartet, können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Markus B. meint
31. März 2016 at 6:53
Markus
Hallo gestern Abend hat mich die Polizei angehalten,habe dann 1,17 gehabt,und danach Blutabnahme gehabt.
Jetzt meine Frage mit was muss ich rechnen.
Vielen Dank
bussgeldkatalog.de meint
4. April 2016 at 8:51
Hallo Markus,
diese Information können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Peter meint
29. März 2016 at 14:27
Hallo
Ich 19 Jahre wurde mit 1,89 Promille Angehalten, Ersttäter, Probezeit
mit was kann ich rechnen ?
bussgeldkatalog.de meint
4. April 2016 at 8:52
Hallo Peter,
entnehmen Sie diese Informationen bitte der obigen Tabelle.
bussgeldkatalog.de
Emin meint
16. März 2016 at 16:40
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich (26) habe mit 1.25‰ einen Unfall mit einer Laterne gehabt, Ersttäter. Keine Vorstrafen. Keine Punkte. Führerschein seit 2010 – Auf der Stelle entzogen.
Da über 1.1 ‰ wird ein Strafverfahren angeordnet. Sachschaden beläuft sich auf ca. 800 Euro. Ich habe mich von der Polizei erneut vernommen lassen.
Muss ich mit einer MPU rechnen?
Wie lange dauert es ungefähr bis ich eine Rückmeldung von der Staatsanwaltschaft erhalte? Ist ein Rechtsbeistand in meiner Situation sinnvoll?
Vielen Dank
bussgeldkatalog.de meint
29. März 2016 at 10:10
Hallo Emin,
wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung erteilen, wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt.
bussgeldkatalog.de
Stefan meint
12. März 2016 at 14:29
Hallo wurde heute Nacht mit 1.5 Promille angehalten was erwartet mich jetzt und mit wie viel Monaten Fahrverbot muss ich ca rechnen
Vielen dann
bussgeldkatalog.de meint
14. März 2016 at 10:33
Hallo Stefan,
diese Informationen können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Genauere Informationen können wir Ihnen nicht geben, da dies die zuständige Behörde entscheidet.
bussgeldkatalog.de
Marianne meint
6. März 2016 at 12:09
Hallo, mein Bruder wurde 2015 im April mit 0,3 Prom. zuhause aufgesucht. Hatte danach 500 € Strafe und 4 Wochen Führerscheinentzug. Im Januar 2016 wurde er angehalten, er hatte 0,27 Prom. ´Jetzt hat er eine Strafe von 1000 € und 3 Monate Führerscheinentzug. Die Einspruchsfrist von 2 Wochen sind schon abgelaufen. Kann man noch etwas tun. Vielen Dank für Ihre Antwort.
bussgeldkatalog.de meint
7. März 2016 at 10:52
Hallo Marianne,
wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage an einen Anwalt, wir dürfen keine Rechtsberatung geben.
bussgeldkatalog.de
Wolfgang meint
4. März 2016 at 21:20
Hallo,
erst einmal vielen Dank für Euer Angagement und Eure Internetseite. Ich hatte gestern auch das Vergnügen, dass mein Führerschein eingezogen wurde. Die Konsequenzen sind mir bereits bekannt
, die Auswertung der Blutprobe bekomme ich erst am Dienstag.
Was mich nur wundert wo der hohe Promillegehalt (2,35 %o) herkommt. Ich bin 1,89 groß und wiege 95 kg. Um 12 Uhr haben ich mit Freunden zu Mittag gegessen, dann habe ich 4 kleine Bier (0,33l) und 6 Weisbier (0,5 l) und dass in einem Zeitraum von 7 Stunden.
Jetzt die Frage,muss ich mit einem noch höherem Wert rechnen im Blutalkohol ????
Danke für die kurze Infovon Euch im Voraus.
bussgeldkatalog.de meint
7. März 2016 at 10:42
Hallo Wolfgang,
es kommt darauf an, wann Ihnen das Blut entnommen wurde. Allerdings wird dann mit einer Toleranz gerechnet.
bussgeldkatalog.de
schadan meint
4. März 2016 at 0:17
Ich wurde letzte Woche erwischt mit 0.7promille, und ich habe seit 28 jahre Führerschein,was muss ich damit rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
7. März 2016 at 10:22
Hallo Schadan,
es kommt bei dieser Strafe darauf an, ob Sie dabei eine Straßenverkehrsgefährdung begangen haben oder nicht. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, bekommen Sie 2 Punkte, ein 500 Euro Bußgeld und wahrscheinlich einen Monat Fahrverbot.
bussgeldkatalog.de
Sascha Philipp meint
29. Februar 2016 at 20:32
Hallo,
Ich bin mit 18 1.x mit 1, 6 promille angehalten worden ohne gefärdung.
Jetzt mit 37 bin ich mit 1, 7 promille angehalten worden. Auch wieder ohne zwischenfall .Letzteres bisher gepustet
Der Fs war gleich weg. Mir schwant furchtbares da i h auf den Fs angewiesen bin da ich selbstständig bin und seit
1 jahr krank bin aber in 1-2 monaten wieder ran muss!
Was blüht mir denn jetzt? Existensbedrohung?
bussgeldkatalog.de meint
7. März 2016 at 10:15
Hallo Sascha,
sie bekommen 3 Punkte und ein Bußgeld. Darüber hinaus droht Ihnen eine Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe. Des Weiteren wird Ihnen für mindestens 6 Monate der Führerschein entzogen und eine MPU kann folgen. Für eine weitergehende Beratung bitten wir Sie, einen Anwalt aufzusuchen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
bussgeldkatalog.de
laura meint
26. Februar 2016 at 22:53
Guten Abend
Ich wurde bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten ich habe an diesem Abend alkohol getrunken und musste mit zur wache dort haben sie mir Blut abgenommen. Heute kam ein Brief mit meinem Blut wert von 1,49
Mit was muss ich rechnen ?ich bin 21 Jahre alt und aus meiner probezeit raus .
LG laura
bussgeldkatalog.de meint
29. Februar 2016 at 10:17
Hallo Laura,
bei einer Trunkenheitsfahrt lässt sich nicht pauschal sagen, was Ihnen droht. In jedem Fall haben Sie eine Straftat begangen, liegt darüber hinaus eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, fallen die Strafen höher aus. Sie werden wohl eine Geldstrafe, 3 Punkte und mindestens sechs Monate Fahrverbot bekommen. Sollten Sie schon einmal mit Alkohol am Steuer erwischt worden sein, fallen die Strafen ebenfalls höher aus.
bussgeldkatalog.de