Trunkenheit am Steuer: Welche Strafe droht?
Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer und die Konsequenzen
Die Trunkenheitsfahrt gehört zu den teuersten und gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr. Werden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, müssen Sie daher mit einem hohen Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, können Sie entweder der oben stehenden Tabelle entnehmen oder sich hier bequem von unserem Bußgeldrechner berechnen lassen.
Wenn Sie herausfinden möchte, wie viel Promille Sie nach alkoholischen Getränken haben könnten, können Sie das mit unserem Promillerechner berechnen lasssen.
Kurz & knapp: Alkohol am Steuer
Kraftfahrer müssen sich in Deutschland an ein Alkohollimit von 0,5 Promille halten. Dies entspricht einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l. In der Probezeit sowie unter 21 Jahren ist sogar eine Null-Promille-Grenze maßgeblich. Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6.
Bei Autofahrten mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 liegen die Konsequenzen bei einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, auf die eine Geld- oder Freiheitsstrafe folgen kann. Diese Möglichkeit besteht auch bereits bei einem Wert von 0,3 Promille, wenn Sie eine auffällige Fahrweise an den Tag legen oder einen Unfall verursachen.
Wer unter 21 Jahren oder in der Probezeit mit Alkohol am Steuer (unter 0,5 Promille) erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Punkt rechnen. In der Probezeit wird dies außerdem als A-Verstoß angesehen, woraufhin es zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt.
Video: Alkohol am Steuer
Übersicht zu speziellen Themen rund um Alkohol im Straßenverkehr
Trunkenheitsfahrt – Unfälle unter Alkoholeinfluss haben oft schwerwiegende Folgen
Inhaltsverzeichnis
Auf vielen Veranstaltungen und Feierlichkeiten, aber auch im Alltag sind alkoholische Getränke kaum wegzudenken. Solange Alkohol in geringen Mengen konsumiert wird, soll es keine grundsätzlichen gesundheitlichen Risiken mit sich bringen. Allerdings kann Trunkenheit am Steuer im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben.
Diese Tatsache berücksichtigt auch der Bußgeldkatalog 2025. Fahren unter Alkoholeinfluss wird dies entsprechend des hohen Gefährdungsrisikos nach dem aktuellen Verkehrsrecht mit hohen Bußgeldern und der Vergabe von Punkten geahndet. Darüber hinaus kann wegen Alkohol am Steuer auch der Führerschein entzogen werden.
Nach Angaben der Statistik „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017“ vom Statistischen Bundesamt kommt es bei Unfällen unter Alkoholeinfluss besonders häufig zu Personenschäden. Im gesamten Jahr 2017 kamen bei Alkoholunfällen 231 Menschen ums Leben, 4.531 erlitten schwere Verletzungen. Entsprechend werden Delikte wegen Alkohol am Steuer nach der aktuellen Bußgeldtabelle streng geahndet.
Alkohol beim Autofahren: Welche Auswirkungen hat der Konsum auf den Körper?
Um sich über die Gefahren von Alkohol am Steuer klarzuwerden, ist es wichtig, die Auswirkungen auf den Körper zu betrachten. Die Schnelligkeit der Aufnahme von Alkohol ins Blut hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Gerade auf leeren Magen und beim schnellen Trinken gelangt der Alkohol rascher ins Blut. Dabei ist zu beachten, dass die höchste Blutalkoholkonzentration in der Regel erst nach einer Stunde eintritt und es so leicht passieren kann, dass sich eine Person beim Alkoholkonsum vergaloppiert.
Die Stärke und der Umfang der Wirkung von Alkohol auf den menschlichen Körper hängen vom Geschlecht, dem Alter und anderen individuellen Unterschieden ab. Nichtsdestotrotz gibt es allgemeine Auswirkungen, die der Alkohol herbeiführt, und die das Fahren unter Alkoholeinfluss so gefährlich machen:
- Langsameres Reaktionsvermögen
- Auswirkungen auf das emotionale und körperliche Befinden
- Verringerte Aufmerksamkeit und Sehleistung (bis zum sogenannten Tunnelblick)
- Erhöhte Risikobereitschaft
So verlängert sich zum Beispiel bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille gegenüber einer nüchternen Person die Reaktionszeit um bis auf das Doppelte. So bedeutet die Trunkenheit am Steuer schnell Lebensgefahr.
Alkoholtest: Wie kann der Promillewert bestimmt werden?
Um Alkohol am Steuer nachzuweisen, führt die Polizei einen Alkoholtest durch. Hierfür wird zunächst der Alkoholgehalt in der Atemluft gemessen. Dies geschieht durch das Hinzuziehen eines Atemalkohol-Messgeräts. Weisen die Werte auf eine hohe Alkoholkonzentration hin, ist im nächsten Schritt eine Blutabnahme anzuordnen, die einen genauen Promillewert angibt.
Achtung! Die Polizei darf die Entnahme einer Blutprobe auch ohne richterliche Anordnung veranlassen, wenn sich der Fahrer wegen einer alkoholbedingten Verkehrsstraftat verdächtig gemacht hat.
Promillegrenze fürs Auto in Deutschland
Weil Alkohol am Steuer eine hohe Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt, hat der „Bußgeldkatalog Alkohol“ vom Jahr 2025 hierfür ein entsprechend hohes Bußgeld, Punkte und unter Umständen auch den Entzug des Führerscheins vorgesehen.
Zur Prävention von Unfällen hat der Gesetzgeber eine bestimmte Promillegrenze festgelegt. Die Promille gibt dabei das Verhältnis des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit an, zeigt also den Alkoholgehalt im Blut. Als die wichtigsten Richtgrenzen gelten dabei:
- 0,0 Promille: in der Probezeit und vor der Vollendung des 21. Lebensjahres
- bis 0,5 Promille: für Fahrer außerhalb der Probezeit und nach Vollendung des 21. Lebensjahres
Entsprechend der Promillegrenzen werden Alkoholfahrten im Verkehrsrecht folgendermaßen gewertet:
- bis 0,5 Promille: grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit (Ausnahme: es kommt zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall)
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
- ab 1,1 Promille: Straftat
- Ab 1,6 Promille: Straftat und Anordnung der medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
Allerdings gelten diese Promillegrenzen für Alkohol am Steuer als allgemeine Richtgrenzen. Kommt es zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, können bereits vorzeitig härtere Strafen die Folge sein.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen zur Alkoholgrenze in puncto Auto und den rechtlichen Folgen bei Trunkenheit am Steuer. Auch kann Ihnen der Bußgeldrechner nach Auswählen des entsprechenden Verstoßes das Bußgeld gemäß des Bußgeldkatalogs der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO) ausrechnen.
Strafe für Alkohol am Steuer: Ab 0,3 Promille bei Fahrunsicherheit
Wird der Verkehrsteilnehmer beim Autofahren unter Alkoholeinfluss erwischt, drohen nach dem neuen „Bußgeldkatalog Alkohol“ von 2025 verschiedene Bußgelder – angefangen von 250 Euro, über 500 Euro, 1000 Euro und bis hin zu 1500 Euro, Punkte und ggf. der Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer.
Dabei gilt im Allgemeinen, dass bis zu einem Promillewert von 0,5 das Fahren unter Alkoholeinfluss keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Allerdings kann bei „alkoholbedingten Ausfallerscheinungen“ oder einem Unfall bereits der Promillebereich von 0,3 als eine Straftat gelten. Hier können die Konsequenzen neben dem Fahrverbot eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sein.
Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Nach dem Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit
Trunkenheitsfahrten gelten im Bereich von 0,5 bis 1,09 Promille als eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings nur, wenn keine Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Hier richtet sich die Ahndung gemäß Bußgeldkatalog danach, wie häufig der Fahrer bereits wegen Alkohol am Steuer auffällig wurde.
- 1. Mal: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
- 2. Mal: 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot
- 3. Mal: 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot
Fahren unter Einfluss von Alkohol ab 1,1 Promille
Wird die 1,1-Promillegrenze in Deutschland überschritten, liegt in jedem Fall eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall sind für Alkohol am Steuer folgende Strafen zu erwarten:
- variable Geldstrafe,
- drei Punkten in Flensburg,
- einem Führerscheinentzug wegen Alkohol (Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder auf Dauer) und
- ggf. einer Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre).
Diese Ahndungen, die der Bußgeldkatalog vorsieht, gelten auch dann, wenn die Promillegrenze von 0,5 nicht überschritten, aber eine Fahruntauglichkeit vorliegt oder es zu einem Unfall kam.
Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr: Anordnung einer MPU
Weist der Alkoholtest mindestens 1,6 Promille nach, so ist wegen Alkohol am Steuer eine MPU anzuordnen. Diese beurteilt die Fahreignung des Fahrers angesichts der „Wiederholungsgefahr“.
Am Ende der jeweiligen Sperrfrist wird daher nochmals überprüft, ob der Fahrer geeignet ist, ein Auto zu führen. Um Ihre Fahrerlaubnis schnell zurückzuerlangen, sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern. Hierzu sollten Sie drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, um Ihren Führerschein wieder zu erhalten.
Aber auch vor der Überschreitung der 1,6 Promillegrenze kann die Behörde wegen Alkohol am Steuer eine MPU anordnen. Und zwar:
- bei „Wiederholungstätern“ (schon ab 0,5 Promille)
- bei Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch
Alkohol am Steuer in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren
Für Fahranfänger, die sich neu am Führerschein erfreuen, und für alle Verkehrsteilnehmer, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Diese Regelung gibt es seit dem 1. August 2007 und soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Denn gerade die Gruppe der jungen Fahrer ist ohnehin gefährdet, einen Unfall zu verursachen.
Erwischt die Polizei ein junger Fahrer im Auto dennoch mit Alkohol am Steuer (bis 0,49 Promille), sieht der Bußgeldkatalog hierfür Folgendes vor:
- Geldbuße von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg
- Bei laufender Probezeit: Anordnung von einem besonderen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
Alkoholfahrt als Radfahrer
Fahrradfahrern ist es grundsätzlich erlaubt, mit einem Promillewert von bis zu 1,59 unterwegs zu sein. Allerdings gilt hier äquivalent zu den Kraftfahrzeugfahrern, dass bei einem verkehrsauffälligen Verhalten schon vorher eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze gilt hier die 1,6-Promillegrenze.
Weiterhin droht Radfahrern, die im Besitz von einem Führerschein sind, gemäß dem neuen Bußgeldkatalog auch ein Führerscheinentzug. So werden bei einer Straftat 3 Punkte vergeben, ein Bußgeld ausgestellt und eine MPU angeordnet. Wird Letztere nicht absolviert, droht schließlich der Führerscheinentzug.
jim meint
10. Januar 2017 at 22:33
Ja hallo, bin heute das erste mal auf der Seite gelandet.
Hab heute Post bekommen, haben mich erwischt mit 1,51 Promille,
Knapp 1800 € und 11 Monate Lappen weg. Lohnt es sich ein Anwalt zu nehmen?.
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
16. Januar 2017 at 10:19
Hallo Jim,
ohne genaue Kenntnisse der Umstände lässt sich kaum eine Einschätzung treffen. Sie sollten sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, dieser kann Sie kompetent beraten.
bussgeldkatalog.de
Bastian meint
3. Januar 2017 at 1:07
Hallo, ich bin vor 4,5 Jahren mit 0,6 atemalkohol angehalten worden, 4 Wochen usw. Nu bin ich an Weihnachten nochmal angehalten worden mit 0,6…. Steht die Ordnungswidrigkeit noch im Register und ich bin Wiederholungstäter, oder ersttäter. Ich werd nicht schlau aus dem bussgeldkatalog
bussgeldkatalog.de meint
9. Januar 2017 at 10:03
Hallo Bastian,
Sie müssten als Wiederholungstäter gelten. Verstöße, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, werden nach 5 Jahren getilgt.
bussgeldkatalog.de
Jule meint
29. Dezember 2016 at 15:18
Hey
Tzja, nun gehöre auch ich zu den Idioten die mit Alkohol gefahren ist.
Bin an Weihnachten mit dem Auto los gefahren hab vor meiner Wohnungstür einen Holz Begrenzungsphal mitgenommen und noch n Stück weiter gefahren. Beim pusten hatte ich 1,6 soweit ich mich erinnere…. Laut einer Anzeige in der örtlichen Tageszeitung stand was von 1,8. Leute für mich sind drei Fragen echt wichtig und es macht mich fast wahnsinnig… Deshalb hoffe ich das mir jemand weiter helfen kann
1. Wie geht es nun weiter? Das ganze ist 4 Tage her. Bekomm ich Post von der Polizei?
2. Nützt mir ein Anwalt? Ich hab ja in der Nacht schon quasi alles zugegeben außerdem bin ich seid 16 Jahren mit Führerschein ersttäter
3. Wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen?
Danke euch schonmal für eure Mühe.
bussgeldkatalog.de meint
2. Januar 2017 at 10:04
Hallo Jule,
bei einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Straftat. Diese wird dementsprechend verfolgt und geahndet. Sie werden darüber informiert, wenn das Verfahren eingeleitet wird. Es wird zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Natürlich können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
bussgeldkatalog.de
Alex meint
7. Dezember 2016 at 19:42
Hi
bin mit 1,03 promille über rot gefahren was kommt auf mich zu ?
bussgeldkatalog.de meint
12. Dezember 2016 at 9:54
Hallo Alex,
im Normalfall fallen 2 Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld von 500 Euro an, wenn Sie das erste Mal beim Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille erwischt werden. Da Sie jedoch möglicherweise durch das Überfahren der roten Ampel den Straßenverkehr gefährdet haben und somit auffällig geworden sind, kann die Strafe erhöht werden.
bussgeldkatalog.de
Ovidiu meint
7. Dezember 2016 at 1:05
hallo,Ich wurde von der Polizei angehalten für eine Inspektion und ich atmete in der Ampulle und sie erzählte mir, dass ich zur Polizeistation ein aussagekräftiger Test zu gehen.Bei dieser Kamera ging ich 0,26 mg/l.Nach dem Test habe ich zurückgegeben wurden, aber keine Gesetze und Schlüssel musste dann vier Stunden später abwenden.Heute kam ich durch einen feinen Beitrag 528,5 Euro und ohne das Recht auf einen Monat fahren.
anfrage:- Das ist die Grenze der Alkohol erlaubt?
– bis Sie das Recht zu fahren haben? Ich wurde von der Polizei auf die 21.11.2016 gestoppt.
-und wo muss ich das Bußgeld zahlen?
Sorry für den Ausdruck Wörterbuch online.danke!
bussgeldkatalog.de meint
12. Dezember 2016 at 9:59
Hallo Ovidiu,
wurden Sie das erste Mal mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille angehalten, fallen 2 Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro plus Bearbeitungsgebühren (in Ihrem Fall 28,50 Euro) an. Die Kontodaten, an die Sie das Bußgeld überweisen müssen, finden Sie auf dem Bußgeldbescheid. Sind Sie Ersttäter, können Sie innerhalb von vier Monaten das Fahrverbot antreten. Den Zeitpunkt, wann Sie das Fahrverbot beginnen, können Sie innerhalb dieser Frist in der Regel selbst festlegen.
bussgeldkatalog.de
Manuela meint
6. Dezember 2016 at 22:50
Hallo, hatte eine Atemalkohlmessung mit dem Dräger 7110 und hatte einen Wert von 1,11. Dazu sei noch gesagt, dass ich an diesem Tag aufgrund einer Lungenfunktion und starkem Asthma das Stray Beridual reichlich überdosiert habe. Kam auch nicht aus der Kneipe. Habe mich aufgrund der Angst vor einem Asthmaanfall ins Auto gesetzt, da ich bei einem aktuem Asthmaanfall nicht einmal mehr sprechen kann und ich hatte Panik. Beridual besteht zu 99 % aus Ethanol. Es gibt ein rechtsmedizinisches Gutachten, indem gesagt wird, dass Beridual nur geringe Mengen Alkohol enthalten. Ferner habe ich erlesen, dass dieses Dräger gar nicht zwischen Alkohol und Ethanol unterscheiden kann. Gehe davon aus, dass ich mindestens ,05 Promille alleine durch das Asthmaspray hatte. Habe ferner einen Anwalt, der nicht wirklich gut ist. Nächste Woche Donnerstag (15.12.) ist die Verhandlung. Der Führerschein ist mir am 01.04.2016 durch die Polizei entzogen worden. Ferner war es dem Arzt nicht möglich, bei mir eine Blutprobe zu entnehmen. Wie stehen die Chancen, dass der Entzug in ein Fahrverbot umgewandelt werden?
Wäre für eine Antwort dankbar.
Manuela
bussgeldkatalog.de meint
12. Dezember 2016 at 10:04
Hallo Manuela,
wird dürfen Ihnen an dieser Stelle leider keine Rechtsberatung bieten. In solch einem speziellen Fall ist die kompetente Beratung durch einen Verkehrsrechtsanwalt durch nichts zu ersetzen. Sind Sie mit Ihrem Anwalt unzufrieden, können Sie diesen natürlich wechseln.
bussgeldkatalog.de
Manuela meint
20. Dezember 2016 at 16:14
Hallo, mir wurde die maximale Strafe auferlegt und zwar hat er Richter nicht einen einzigen von meiner Seite angebrachten Beweis interessiert. Hatte an dem Tag eine Lungenfunktion von 23 %. Meinen Grad der Behinderung wurde ebenfalls nicht berücksichtigt. (80 %). Die Aussage, dass ich nicht unter zur Hilfenahme der Hände in der Lage war, aus meinem Roaster auszusteigen (Körpergröße knapp unter 1,80 m. Mir ist im Juni 2015 der Bauch unter zur Hilfenahme eines Plastiknetzes erneut verschlossen, nachdem aufgrund einer Totaloperation, die zum noch auf einer Fehldiagnose beruhte. Habe durch den Narbenbruch 11 KG abgenommen und wog dann nur noch 50,5 KG. Fühle mich gerade von der Justiz richtig schön verarscht. Selbst meine unter einer akuten Phase gemachten Aussagen, die sich ebenfalls mit meiner Bipolarität erklären liesen, wurden komplett dem Akohol zugeschrieben.
Sandra O. meint
4. Dezember 2016 at 21:48
Hallo,
Ich wurde vor drei Monaten mit 0,6 Promille mit auf das Revier genommen und hatte da einen zweiten Wert von 0,58 Promille. Jetzt sind auf den Tag genau 3 Monate rum. Kann ich davon ausgehen, dass das Verfahren verjährt ist, oder haben Alkoholdelikte andere Gesetze ?
bussgeldkatalog.de meint
5. Dezember 2016 at 9:52
Hallo Sandra,
bei Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohol (0,5 bis 1,01 Promille) tritt eine Verjährung frühestens nach sechs Monaten ein.
bussgeldkatalog.de
Gitta meint
29. November 2016 at 22:37
Mein Sohn ist alkoholisiert schlafend im Auto von der Pollizei auf dem Beifahrersitz angetroffen worden ,
Blutprobe über 1,6 Eine Passantin hat die Polizei gerufen, die Polizei glaubte nicht, daß er nicht gefahren
ist. Was erwartet ihn? Danke für Auskunft.
bussgeldkatalog.de meint
5. Dezember 2016 at 10:09
Hallo Gitta,
das Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ und mehr (“absolute Fahruntüchtigkeit”), wird als Straftat geahndet. Neben drei Punkten in Flensburg fallen eine Freiheits- oder Geldstrafe sowie ein Fahrverbot an. Wie hoch diese ausfallen, wird vom Richter entschieden. In diesem speziellen Fall sollten Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.
bussgeldkatalog.de
Xxxc meint
7. Mai 2019 at 18:52
Hallo habe 0.85 im bulut und kleine unfal ohne schaden was muş ich damit rechnen bitte antwort
micha meint
27. November 2016 at 18:38
Hallo verehrte Redaktion !
Hut ab vor eurer Geduld. Immer wieder die gleichen Fragen zu beantworten! Es ist schon fast
eine Frechheit von den Fragenden.
Dabei ist die obige Tabelle idiotensicher weshalb ich auf die
Intelligenz eben dieser Fragenden komme – vielleicht doch der Alk ?
Arben meint
26. November 2016 at 0:27
Was ist bitte das Unterschied zwischen zahl des pusten an gerät und denn promille zahl. Mir ist nämlich erzählt worden das dass zahl bei pusten ist meistens die Hälfte der promillewert bei Blut proben????
Danke im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
28. November 2016 at 10:02
Hallo Arben,
Atem- und Blutalkoholkonzentration können sich je nach den Umständen stark voneinander unterscheiden. Eine Umrechnung von Atem- in Blutalkoholkonzentration ist deshalb nicht möglich.
bussgeldkatalog.de
Thomas T. meint
18. November 2016 at 22:58
Ich bin kotrolliert worden und es ist ein Alkaholtest durchgeführt worden dieser ergab 0,55 so mußt ich zur Blutprobe Ergebniss habe ich noch keines mit was muß ich schlimmten Fall rechnen!
bussgeldkatalog.de meint
21. November 2016 at 9:48
Hallo Thomas,
für die Festlegung der Sanktionen wird die Blutalkoholkonzentration zu Grunde gelegt, weshalb sich eine Voraussage ohne diesen Wert schwierig gestaltet. Für eine grobe Übersicht können Sie die obige Tabelle konsultieren.
bussgeldkatalog.de
Holger meint
14. November 2016 at 14:14
Hallo zusammen
Ich habe nach der neuesten Vorlage einen Wert von 0,86 Promille gehabt der durch eine blutabnahme ermittelt wurde.
Im Zuge der Fahrt habe ich 2 parkende PKW beschädigt ! Aber keine personenschäden !
Womit habe ich zu rechnen ?
Stand meiner Kenntnis lehnt die StA verfahren unter 1,1 Promille für gewöhnlich ab oder ?
Würde mich über Antwort freuen !
bussgeldkatalog.de meint
21. November 2016 at 10:28
Hallo Holger,
in der Regel wird bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille von einer Ordnungswidrigkeit ausgegangen. Kommt es allerdings – wie in Ihrem Fall – zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, sind härtere Sanktionen die Folge. Es können drei Punkte in Flensburg, eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe sowie ein Führerscheinentzug auf Sie zukommen.
bussgeldkatalog.de
Hasi meint
13. November 2016 at 22:59
Hallo, unzwar hatte ich mein Führerschein vor fünf Jahren weil ich alkoholisiert am Steuer war für drei Monate abgegeben. Und jetzt ist es wieder passiert mit 1,1 Promille womit muss ich rechnen?
Vielen Dank im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
14. November 2016 at 9:33
Hallo Hasi,
das Führen eines Fahrzeugs ab 1,1 Promille wird als Straftat geahndet. Sie erhalten drei Punkte in Flensburg. Außerdem wird in einem Gerichtsverfahren festgelegt, wie hoch die Geld- bzw. Freiheitsstrafe ausfällt und wie lange der Führerschein entzogen wird. Da Sie bereits im Vorfeld negativ aufgefallen sind, kann sich dies straferhöhend auswirken. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.
bussgeldkatalog.de
Miriam meint
10. November 2016 at 18:47
Mein man wurde angehalten mit 2,08 Promille Alkohol was erwartet ihn jetzt
bussgeldkatalog.de meint
14. November 2016 at 9:46
Hallo Miriam,
das Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr wird als Straftat geahndet. Es fallen drei Punkte in Flensburg an. Außerdem wird in einem Gerichtsverfahren festgelegt, wie hoch die Geld- bzw. Freiheitsstrafe ausfällt und wie lange das Fahrverbot andauern wird. Außerdem wird ab 1,6 Promille meist eine MPU angeordnet.
bussgeldkatalog.de
Oleg meint
9. November 2016 at 16:08
Oleg
Sie führten nach Alkoholkonsum absolut fahruntauglick (BAK-Wert zur Entnahmezei
1,15 O/oo Alkohol)
Außerdem mißachteten sie das“Rot“ der für sie gelten LZA am Ereignisort
Daniela meint
1. November 2016 at 22:06
Ich hatte gestern Nacht ein Unfall Bluttest 2.4 Promille, ein Zaun und Bau Steine wurden Beschädigt was passiert mir nun
bussgeldkatalog.de meint
7. November 2016 at 9:44
Hallo Daniela,
das Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ und mehr (“absolute Fahruntüchtigkeit”) wird als Straftat geahndet. Neben drei Punkten in Flensburg wird ein Fahrverbot und zusätzlich eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt. Wie hoch diese ausfallen, wird je nach Einzelfall vom Gericht festgelegt.
bussgeldkatalog.de
Max meint
1. November 2016 at 15:39
Guten Tag,
am 07.09 wurde ich auf meinem Roller angehalten da mein Rücklicht nicht funktionierte. Leider wurde festgestellt das ich beim Pusten 1,2 Promille hatte. Ich wurde mit auf die Wache zu einem Bluttest (zwei Stunden nach der Kontrolle) genommen. Hier kam heraus das ich einen Wert von 1,4 bis 1,5 gehabt haben soll. Zählt dieser Wert oder der vom Pusten? Ich wäre ja nach den zwei Stunden nicht mehr auf der Straße unterwegs gewesen sondern schon seit 1 3/4 Stunden im Bett gewesen. Ich bin 40 Jahre alt, allererstes Vergehen und im Besitz des Führerscheins seit 22 Jahren….Wie wird meine Strafe vermutlich ausfallen? Wie erwähnt – ich bin lediglich wegen meiner defekten Rückleuchte angehalten worden und nicht weil ich auffällig gefahren bin…Vielen Dank für Ihre Antwort \ Einschätzung
bussgeldkatalog.de meint
7. November 2016 at 9:57
Hallo Max,
entscheidend ist der Blutalkoholwert. Das Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ und mehr (“absolute Fahruntüchtigkeit”), wird als Straftat geahndet. Es drohen drei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot und eine Freiheits- oder Geldstrafe. Wie hoch diese ausfallen, wird je nach Einzelfall vom Gericht festgelegt.
bussgeldkatalog.de
Sascha90 meint
3. Oktober 2016 at 19:58
Guten Tag,
Bei mir wurde am Samstag ein Atemalkoholwert von 0,67 festgestellt.
Zudem hatte ich ein kleines Tütchen mit Amphetamin und eins mit Mdma dabei gehabt..
Der Drogentest positiv.
Mit was habe ich im schlimmsten zu rechnen ?
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2016 at 9:01
Hallo Sascha90,
beim ersten Verstoß mit Alkohol bzw. Drogen am Steuer müssen Sie in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Des Weiteren kann eine MPU angeordnet werden. Außerdem könnte Ihnen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen werden, der strafrechtlich verfolgt wird, wenn die Menge an Drogen, die bei Ihnen gefunden wurde, die Eigenbedarfsmenge übersteigt.
bussgeldkatalog.de
Steffen meint
27. September 2016 at 21:55
Hallo,
Ich musste einer Katze ausweichen und habe dabei innerorts eine Leitplanke touchiert (habe keine Punkte und noch nie mit Alkohol aufgefallen). Ich rief wie es sich gehört die Polizei, diese hat mich „blasen“ lassen und anschließend zur Blutabnahme mitgenommen. 10 Tage später bekam ich einen Anruf das ich 0,49 Promile hatte und nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr bekomme und das mit der Katze nur eine „Schutzbehauptung“ von mir sei… Nun wollte ich mal fragen was da auf mich zukommt, also die Strafe. Ich lese überall „Entzug der Fahrerlaubnis“ MPU usw, heißt das ich muss den Führerschein abgeben und alles neu machen?
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2016 at 9:43
Hallo Steffen,
welche Strafe auf Sie zukommt, lässt sich von hier aus nicht pauschal beantworten. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall kann bereits eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille als Straftat gelten. Welche Strafen auf Sie zukommen (etwa ein Fahrverbot, eine Geld- oder Freiheitsstrafe), wird in einem Gerichtsurteil festgelegt.
bussgeldkatalog.de
Sabrina meint
19. September 2016 at 14:30
Hallo, habe mit 1,4 Promille einen Unfall gebaut. Bin in eine Leitplanke hineingefahren. Danach musste ich sofort meinen Führerschein abgeben und einen Bluttest durchführen, der dann 1,29 Promille ergab. Bin noch in der Probezeit. Wielange werde ich keinen Führerschein haben?
bussgeldkatalog.de meint
26. September 2016 at 8:49
Hallo Sabrina,
ab 1,1 Promille werden Alkoholfahrten als Straftat eingestuft. Es kann eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden, die für Ihren Fall individuell festgelegt wird. Auch die Länge des Fahrverbots wird von einem Richter festgelegt. Außerdem wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und ein spezielles Aufbauseminar wird angeordnet.
bussgeldkatalog.de
Christine meint
12. September 2016 at 15:41
Hallo, ich hatte einen Unfall beim rückwärtseinparken auf der Straße, unfallgegner normaler weise schuld, da sie einfach aus Parklücke fuhr. Wert beim pusten 0,34. mit was muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
19. September 2016 at 8:41
Hallo Christine,
unter Umständen kann Ihnen eine Mitschuld zugesprochen werden. Im Allgemeinen gilt zwar, dass bis zu einem Promillewert von 0,5 das Fahren unter Alkoholeinfluss keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Allerdings kann bei „alkoholbedingten Ausfallerscheinungen“ oder einem Unfall bereits der Promillebereich von 0,3 als eine Straftat gelten. Hier können die Konsequenzen neben dem Fahrverbot eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sein.
bussgeldkatalog.de
Frank meint
5. September 2016 at 13:31
Hallo
Ich habe mit 1,8 Promille einen Unfall mit Blechschaden verursacht.Bin ersttäter.Womit muß ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
12. September 2016 at 9:14
Hallo Frank,
wird die 1,1 Promillegrenze überschritten, liegt in jedem Fall eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, welche als Straftat geahndet wird. Es drohen drei Punkte in Flensburg, eine Freiheits- bzw. Geldstrafe in variabler Höhe sowie ein mindestens 6-monatiger Führerscheinentzug (wobei die Länge der Sperrfrist im Ermessen des Gerichts liegt und auch vom Blutalkoholwert beeinflusst wird). An 1,6 Promille wird außerdem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
bussgeldkatalog.de
Manu meint
28. August 2016 at 9:51
Ich bin mit 1,38 Promille blutwert Auto gefahren. Habe nun eine Entziehung der Fahrerlaubnis die vor Ablauf von 10 Monaten nicht neu erteilt werden darf. Es war eine erst tat. Muss ich mit einer MPU rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
29. August 2016 at 8:54
Hallo Manu,
die Entscheidung, ob eine MPU absolviert werden muss, wird von der zuständigen Behörde gefällt. Hierbei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung, weshalb wir Ihnen keine pauschale Antwort geben können.
bussgeldkatalog.de
Nelly meint
28. August 2016 at 0:28
Hallo,
Ich bin 17 Jahre und habe den Führerschein auf Probe. Ich bin vor einem Monat mit meinem 50 Kubik Kraftrad in eine Kontrolle gekommen mit 0,12 Promille. 1 Stunde später auf der Wache hatte ich 0,07 Promille gemessen mit einem Spezialgerät. Ich wurde mit den Worten entlassen da hätte ich wohl noch mal Glück gehabt und dass der Fall gelöscht wird. Nun einen Monat später erhalte ich eine Bußgeldforderung von 285 €. Ich habe weder etwas schriftliches vorher bekommen oder eine mündliche Verwarnung das trifft mich ganz Plötzlich. Ist das denn das gleiche als wäre ich mit dem Auto gefahren rechtlich?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Liebe Grüße Nelly
bussgeldkatalog.de meint
29. August 2016 at 8:56
Hallo Nelly,
für Fahrer in der Probezeit sowie allgemein für alle jungen Fahrer unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze – also ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Dieses gilt für alle Fahrzeuge, auch für Krafträder.
bussgeldkatalog.de
Imam meint
25. August 2016 at 10:06
Ich hab mit 1,29 Promille hat Polizei mich erwischt , und wie viel Strafe bekommen, erste mal?
bussgeldkatalog.de meint
29. August 2016 at 9:04
Hallo Imam,
beim Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr handelt es sich um eine Straftat. Sie müssen mit drei Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem fällt eine Freiheits- oder Geldstrafe sowie ein Fahrverbot an. Wie hoch diese jeweils ausfallen, wird je nach Einzelfall entschieden.
bussgeldkatalog.de