Trunkenheit am Steuer: Welche Strafe droht?
Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer und die Konsequenzen
Die Trunkenheitsfahrt gehört zu den teuersten und gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr. Werden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, müssen Sie daher mit einem hohen Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, können Sie entweder der oben stehenden Tabelle entnehmen oder sich hier bequem von unserem Bußgeldrechner berechnen lassen.
Wenn Sie herausfinden möchte, wie viel Promille Sie nach alkoholischen Getränken haben könnten, können Sie das mit unserem Promillerechner berechnen lasssen.
Kurz & knapp: Alkohol am Steuer
Kraftfahrer müssen sich in Deutschland an ein Alkohollimit von 0,5 Promille halten. Dies entspricht einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l. In der Probezeit sowie unter 21 Jahren ist sogar eine Null-Promille-Grenze maßgeblich. Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6.
Bei Autofahrten mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 liegen die Konsequenzen bei einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, auf die eine Geld- oder Freiheitsstrafe folgen kann. Diese Möglichkeit besteht auch bereits bei einem Wert von 0,3 Promille, wenn Sie eine auffällige Fahrweise an den Tag legen oder einen Unfall verursachen.
Wer unter 21 Jahren oder in der Probezeit mit Alkohol am Steuer (unter 0,5 Promille) erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Punkt rechnen. In der Probezeit wird dies außerdem als A-Verstoß angesehen, woraufhin es zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt.
Video: Alkohol am Steuer
Übersicht zu speziellen Themen rund um Alkohol im Straßenverkehr
Trunkenheitsfahrt – Unfälle unter Alkoholeinfluss haben oft schwerwiegende Folgen
Inhaltsverzeichnis
Auf vielen Veranstaltungen und Feierlichkeiten, aber auch im Alltag sind alkoholische Getränke kaum wegzudenken. Solange Alkohol in geringen Mengen konsumiert wird, soll es keine grundsätzlichen gesundheitlichen Risiken mit sich bringen. Allerdings kann Trunkenheit am Steuer im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben.
Diese Tatsache berücksichtigt auch der Bußgeldkatalog 2024. Fahren unter Alkoholeinfluss wird dies entsprechend des hohen Gefährdungsrisikos nach dem aktuellen Verkehrsrecht mit hohen Bußgeldern und der Vergabe von Punkten geahndet. Darüber hinaus kann wegen Alkohol am Steuer auch der Führerschein entzogen werden.
Nach Angaben der Statistik „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017“ vom Statistischen Bundesamt kommt es bei Unfällen unter Alkoholeinfluss besonders häufig zu Personenschäden. Im gesamten Jahr 2017 kamen bei Alkoholunfällen 231 Menschen ums Leben, 4.531 erlitten schwere Verletzungen. Entsprechend werden Delikte wegen Alkohol am Steuer nach der aktuellen Bußgeldtabelle streng geahndet.
Alkohol beim Autofahren: Welche Auswirkungen hat der Konsum auf den Körper?
Um sich über die Gefahren von Alkohol am Steuer klarzuwerden, ist es wichtig, die Auswirkungen auf den Körper zu betrachten. Die Schnelligkeit der Aufnahme von Alkohol ins Blut hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Gerade auf leeren Magen und beim schnellen Trinken gelangt der Alkohol rascher ins Blut. Dabei ist zu beachten, dass die höchste Blutalkoholkonzentration in der Regel erst nach einer Stunde eintritt und es so leicht passieren kann, dass sich eine Person beim Alkoholkonsum vergaloppiert.
Die Stärke und der Umfang der Wirkung von Alkohol auf den menschlichen Körper hängen vom Geschlecht, dem Alter und anderen individuellen Unterschieden ab. Nichtsdestotrotz gibt es allgemeine Auswirkungen, die der Alkohol herbeiführt, und die das Fahren unter Alkoholeinfluss so gefährlich machen:
- Langsameres Reaktionsvermögen
- Auswirkungen auf das emotionale und körperliche Befinden
- Verringerte Aufmerksamkeit und Sehleistung (bis zum sogenannten Tunnelblick)
- Erhöhte Risikobereitschaft
So verlängert sich zum Beispiel bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille gegenüber einer nüchternen Person die Reaktionszeit um bis auf das Doppelte. So bedeutet die Trunkenheit am Steuer schnell Lebensgefahr.
Alkoholtest: Wie kann der Promillewert bestimmt werden?
Um Alkohol am Steuer nachzuweisen, führt die Polizei einen Alkoholtest durch. Hierfür wird zunächst der Alkoholgehalt in der Atemluft gemessen. Dies geschieht durch das Hinzuziehen eines Atemalkohol-Messgeräts. Weisen die Werte auf eine hohe Alkoholkonzentration hin, ist im nächsten Schritt eine Blutabnahme anzuordnen, die einen genauen Promillewert angibt.
Achtung! Die Polizei darf die Entnahme einer Blutprobe auch ohne richterliche Anordnung veranlassen, wenn sich der Fahrer wegen einer alkoholbedingten Verkehrsstraftat verdächtig gemacht hat.
Promillegrenze fürs Auto in Deutschland
Weil Alkohol am Steuer eine hohe Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt, hat der „Bußgeldkatalog Alkohol“ vom Jahr 2024 hierfür ein entsprechend hohes Bußgeld, Punkte und unter Umständen auch den Entzug des Führerscheins vorgesehen.
Zur Prävention von Unfällen hat der Gesetzgeber eine bestimmte Promillegrenze festgelegt. Die Promille gibt dabei das Verhältnis des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit an, zeigt also den Alkoholgehalt im Blut. Als die wichtigsten Richtgrenzen gelten dabei:
- 0,0 Promille: in der Probezeit und vor der Vollendung des 21. Lebensjahres
- bis 0,5 Promille: für Fahrer außerhalb der Probezeit und nach Vollendung des 21. Lebensjahres
Entsprechend der Promillegrenzen werden Alkoholfahrten im Verkehrsrecht folgendermaßen gewertet:
- bis 0,5 Promille: grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit (Ausnahme: es kommt zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall)
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
- ab 1,1 Promille: Straftat
- Ab 1,6 Promille: Straftat und Anordnung der medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
Allerdings gelten diese Promillegrenzen für Alkohol am Steuer als allgemeine Richtgrenzen. Kommt es zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, können bereits vorzeitig härtere Strafen die Folge sein.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen zur Alkoholgrenze in puncto Auto und den rechtlichen Folgen bei Trunkenheit am Steuer. Auch kann Ihnen der Bußgeldrechner nach Auswählen des entsprechenden Verstoßes das Bußgeld gemäß des Bußgeldkatalogs der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO) ausrechnen.
Strafe für Alkohol am Steuer: Ab 0,3 Promille bei Fahrunsicherheit
Wird der Verkehrsteilnehmer beim Autofahren unter Alkoholeinfluss erwischt, drohen nach dem neuen „Bußgeldkatalog Alkohol“ von 2024 verschiedene Bußgelder – angefangen von 250 Euro, über 500 Euro, 1000 Euro und bis hin zu 1500 Euro, Punkte und ggf. der Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer.
Dabei gilt im Allgemeinen, dass bis zu einem Promillewert von 0,5 das Fahren unter Alkoholeinfluss keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Allerdings kann bei „alkoholbedingten Ausfallerscheinungen“ oder einem Unfall bereits der Promillebereich von 0,3 als eine Straftat gelten. Hier können die Konsequenzen neben dem Fahrverbot eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sein.
Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Nach dem Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit
Trunkenheitsfahrten gelten im Bereich von 0,5 bis 1,09 Promille als eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings nur, wenn keine Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Hier richtet sich die Ahndung gemäß Bußgeldkatalog danach, wie häufig der Fahrer bereits wegen Alkohol am Steuer auffällig wurde.
- 1. Mal: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
- 2. Mal: 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot
- 3. Mal: 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot
Fahren unter Einfluss von Alkohol ab 1,1 Promille
Wird die 1,1-Promillegrenze in Deutschland überschritten, liegt in jedem Fall eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall sind für Alkohol am Steuer folgende Strafen zu erwarten:
- variable Geldstrafe,
- drei Punkten in Flensburg,
- einem Führerscheinentzug wegen Alkohol (Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder auf Dauer) und
- ggf. einer Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre).
Diese Ahndungen, die der Bußgeldkatalog vorsieht, gelten auch dann, wenn die Promillegrenze von 0,5 nicht überschritten, aber eine Fahruntauglichkeit vorliegt oder es zu einem Unfall kam.
Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr: Anordnung einer MPU
Weist der Alkoholtest mindestens 1,6 Promille nach, so ist wegen Alkohol am Steuer eine MPU anzuordnen. Diese beurteilt die Fahreignung des Fahrers angesichts der „Wiederholungsgefahr“.
Am Ende der jeweiligen Sperrfrist wird daher nochmals überprüft, ob der Fahrer geeignet ist, ein Auto zu führen. Um Ihre Fahrerlaubnis schnell zurückzuerlangen, sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern. Hierzu sollten Sie drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, um Ihren Führerschein wieder zu erhalten.
Aber auch vor der Überschreitung der 1,6 Promillegrenze kann die Behörde wegen Alkohol am Steuer eine MPU anordnen. Und zwar:
- bei „Wiederholungstätern“ (schon ab 0,5 Promille)
- bei Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch
Alkohol am Steuer in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren
Für Fahranfänger, die sich neu am Führerschein erfreuen, und für alle Verkehrsteilnehmer, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Diese Regelung gibt es seit dem 1. August 2007 und soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Denn gerade die Gruppe der jungen Fahrer ist ohnehin gefährdet, einen Unfall zu verursachen.
Erwischt die Polizei ein junger Fahrer im Auto dennoch mit Alkohol am Steuer (bis 0,49 Promille), sieht der Bußgeldkatalog hierfür Folgendes vor:
- Geldbuße von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg
- Bei laufender Probezeit: Anordnung von einem besonderen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
Alkoholfahrt als Radfahrer
Fahrradfahrern ist es grundsätzlich erlaubt, mit einem Promillewert von bis zu 1,59 unterwegs zu sein. Allerdings gilt hier äquivalent zu den Kraftfahrzeugfahrern, dass bei einem verkehrsauffälligen Verhalten schon vorher eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze gilt hier die 1,6-Promillegrenze.
Weiterhin droht Radfahrern, die im Besitz von einem Führerschein sind, gemäß dem neuen Bußgeldkatalog auch ein Führerscheinentzug. So werden bei einer Straftat 3 Punkte vergeben, ein Bußgeld ausgestellt und eine MPU angeordnet. Wird Letztere nicht absolviert, droht schließlich der Führerscheinentzug.
Dre meint
9. Mai 2017 at 9:51
Hallo,
Ich hab wurde vor zwei Tagen von der Polizei angehalten und muss nun zur MPU, ein Freund von mir empfiehlt mir diese Webseite, da es wohl schneller gehe einen EU Führerschein zu machen als eine MPU und da es billiger wäre auch wenn ich ein halbes Jahr ins Ausland müsste. [Link von der Redaktion editiert]
Hat er damit Recht ?
bussgeldkatalog.de meint
15. Mai 2017 at 9:41
Hallo,
das hängt davon ab, wie Sie sich auf die MPU vorbereiten. Pauschal kann nicht gesagt werden, wie teuer die MPU für Sie wäre.
bussgeldkatalog.de
Lotte meint
2. Mai 2017 at 16:47
Hallo,
ich habe einen Freund, der mit 2,48 Promille erwischt wurde. Der Führerschein wurde natürlich sofort sichergestellt. Leider ist er sehr uneinsichtig und fährt weiterhin Auto. Mir gelingt es nicht, ihn davon abzuhalten. Meine Frage ist nun, was ihm bei einer erneuten Kontrolle passieren würde. Habt Ihr da Erfahrungen?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Unterstützung in solchen Fällen.
Liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
8. Mai 2017 at 8:45
Hallo Lotte,
das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann daher mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.
bussgeldkatalog.de
Sandra meint
30. April 2017 at 10:51
Hallo .
Ein bekannter würde mit 2,44 Promille im Blut erwischt beim Auto fahren . Womit muss er jetzt rechnen ? Lg
bussgeldkatalog.de meint
2. Mai 2017 at 9:30
Hallo Sandra,
wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, wird das Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ und mehr (“absolute Fahruntüchtigkeit”) als Straftat geahndet. Neben drei Punkten in Flensburg wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie ein Fahrverbot verhängt. Wie hoch diese ausfallen, wird vom Richter entschieden. Bei einem solch hohen Wert wird außerdem eine MPU angeordnet.
bussgeldkatalog.de
Artur meint
20. April 2017 at 23:02
Hallo,
ich wurde vor einer Woche angehalten und das Promille-Gerät zeigte 1,0 Promille.
Es wurde daraufhin Blut abgenommen und der Führerschein einbehalten.
Laut Polizei hieß es, dass ich unter einem Wert von 1,1 Promille mit dem Monat Fahrverbot und 500Euro und den Punkten rechnen muss.
Nun hat mich der Polizist angerufen und mir mitgeteilt, dass der Blutwert bei 0,98 Promille liegt.
Und ich müsse nun warten bis ich von der Staatsanwaltschaft einen Brief bekomme und mir wurde gesagt, dass es auch sein kann, dass sich die Staatsanwaltschaft je nach Bewertung der Ausfallerscheinungen für eine Straftat entscheidet…
Ich fragte dann ob ich Ausfallerscheinungen hatte, daraufhin meinte der Polizist: Natürlich, dass hat jeder mit 1 Promille…
Ich war daraufhin verwirrt, da diese Aussage dem widerspricht was mir anfangs von der Polizei gesagt wurde.
Ich hatte gehofft unter dem Wert von 1,1 Promille zu liegen, meinen Führerschein vorerst wieder zu bekommen und das es eben an die Bußgeldstelle weitergeleitet wird…
Nun muss ich wieder bangen und kann nicht abschätzen wann ich von der Staatsanwaltschaft Bescheid bekomme.
Die jetzige Situation ist für mich sehr problematisch, da eine bislang 15 Minütige Fahrt zur Arbeit mit Bus und Bahn nun knapp 2h dauert…
Bitte um Hilfe!
bussgeldkatalog.de meint
24. April 2017 at 10:55
Hallo Artur,
es kommt immer auf den Einzelfall an. Welche Sanktionen auf Sie zukommen, hängt davon ab, ob Sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen gezeigt haben. Aus diesem Grund können wir leider keine pauschalen Antworten liefern.
bussgeldkatalog.de
Bine meint
19. April 2017 at 17:00
Ein Bekannter von mir hat im Dezember 2016 unter Alkoholeinfluss (1,93 Promille) einen Unfall gebaut (bei Rot über die Ampel gefahren), „nur“ Sach-, kein Personenschaden. BL: Bayern. Gewisse History (Drogenbesitz, Alkohol, Veruntreuung), Bewährungsstrafe in 2001. Er hat ein Alkoholproblem – was er jetzt eingesehen hat und fängt Therapie beim Blauen Kreuz an. Er verdient jetzt zwar gut – und hat seinen Job zum Glück behalten, trotz Firmenwagen, der involviert war – hat aber keine finanziellen Reserven (0 Euro). Mit was für TS, Strafen ist zu rechnen? Mögliche Freiheitsstrafe? Wie lange „Lappen“ weg? MPU wird er sicherlich durchlaufen müssen, oder? Was kostet der ganze „Spass“? Kommt die Versicherung auch noch mit Regressansprüchen auf ihn zu? Kann man gleich Antrag auf Ratenzahlung resp. Ableistung durch gemeinnützige Arbeit stellen?
bussgeldkatalog.de meint
24. April 2017 at 11:09
Hallo Bine,
ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Es droht – neben drei Punkten in Flensburg – eine Freiheits- oder Geldstrafe sowie ein fahrverbot. Wie hoch diese Sanktionen ausfallen, wird vom Gericht je nach Einzelfall entschieden. Ab einem Wert von 1,6 Promille wird außerdem in jedem Fall eine MPU angeordnet. Bezüglich Ihrer weiteren Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
bussgeldkatalog.de
Jimmy meint
18. April 2017 at 13:54
Gd tag, ich habe heute MPU bestanden und meine Führerschein ist schon 1 Jahre 3 Monaten weg Und ich möchte fragen bitte kriege ich meine erste Führerschein Oder muss ich wieder neu Führerschein machen ich habe Klasse CE gehabt danke,lg
bussgeldkatalog.de meint
19. April 2017 at 12:17
Hallo Jimmy,
in der Regel müssen Sie den Führerschein erst dann wieder neu machen, wenn Sie diesen für zwei Jahre oder mehr abgeben mussten. Allerdings liegt dies im Ermessensspielraum der Behörden.
bussgeldkatalog.de
Robert meint
13. April 2017 at 9:59
Hallo bussgeldkatalog.de
Besteht denn ein Unterschied zwischen der Tilgungfrist von Punkten bei Ordnungswidrigkeiten und der Verjährung einer Ordnungwidrigkeit? Soll heißen, wenn eine Ordnungswidrigkeit nicht mehr im Punkteregister in Flensburg registriert ist, ist sie dann auch verjährt, oder kann man als Wiederholuingstäter eingestuft werden, auch wenn die Punkte für den „alten“ Verstoß bereits getilgt sind?
Wo und wie werden dann ggf. „Taten“ registriert und vorgehalten, wenn mit Tilgung der Punkte keine vollkommene Löschung erfolgt, also die Ordnungswidrigkeit weiter als Tatbestand „in den Akten“ bleibt, und wie kommt man an sein Sündenregister?
Vielen Dank für die Auskunft.
bussgeldkatalog.de meint
19. April 2017 at 12:57
Hallo Robert,
als (Verfolgungs)Verjährung bezeichnet man die Frist, innerhalb welcher ein Verstoß geahndet werden darf. Im Falle von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beträgt die Frist drei Monat. Das bedeutet, dass Sie spätestens drei Monate nach dem Verstoß ein Schreiben von der Behörde erhalten müssen, sonst gilt die Ordnungswidrigkeit als verjährt.
Die Tilgungsfristen der Punkte bestimmen, wann diese aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden. Nach Ablauf der Tilgungsfrist liegen Punkte ein Jahr lang in der „Überliegefrist“. Dies garantiert eine durchgehende Nachvollziehbarkeit der Verstöße. Weiter Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.de/ueberliegefrist/
Dieser Ratgeber erläutert, wie Sie Ihre Punkte abfragen können: https://www.bussgeldkatalog.de/punkte-in-flensburg-abfragen/
bussgeldkatalog.de
Philipp meint
11. April 2017 at 8:24
Meine Probezeit lief kürzlich ab. Kurz danach wurde ich mit 1,05 Promille angehalten. Bei der Blutprobe wurden noch Reste von Cannabinoiden festgestellt (Konsum lag mehr als 3 Wochen zurück). Nun habe ich einen Strafbefehl über 900,– EURO, Entzug der Fahrerlaubnis und der Mitteilung, dass mir vor Ablauf von 8 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann erhalten. Ich bin erst malig auffällig geworden. Ist die Strafe angemessen?
Danke für Ihre Auskunft.
bussgeldkatalog.de meint
19. April 2017 at 12:09
Hallo Philipp,
in diesem Fall liegt ein sogenannter „Mischkonsum“ vor – da Sie sowohl und Drogen- als auch unter Alkoholeinfluss fuhren. Ein Führerscheinentzug ist bei solchen Verstößen die Regel.
bussgeldkatalog.de
Michael S. meint
31. März 2017 at 23:19
Hallo
Ich wurde mit dem Moped BAK 2.8 Blutprobe erwischt.Bin 35. Für 12 Jahre Fahrt in Deutschland nie besoffen erwischt und keine Unfälle gebaut. Womit muss ich eigentlich rechnen? Zur Zeit habe gar keine offizielle Verdienst und kein AGB II oder so. Kann damit die Strafe verkleinert werden ? Vielen Dank und Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
3. April 2017 at 9:33
Hallo Michael,
für Trunkenheitsfahrten droht immer die gleiche Strafe. Diese ist unabhängig davon, ob Sie bereits im Straßenverkehr auffällig geworden sind oder nicht und hat ebenfalls nichts mit dem Verdienst zu tun. Bei einem Alkoholgehalt von mehr als 1,09 Promille im Blut drohen drei Punkte in Flensburg, eine Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe. Allein die Geldstrafe wird nach Ihrem Einkommen bemessen.
bussgeldkatalog.de
Pascal H. meint
29. März 2017 at 8:50
Hallo,
Bin 18 Jahre alt aus der Probezeit
Habe vor 2 Monaten meinen Führerschein abgegeben. Musste pusten hatte dort 2,4 Promille und habe letztens erzählt bekommen das ich 1,7 Promille habe. MPU muss ich machen das weis ich. Aber muss ich den Führerschein neu machen?
bussgeldkatalog.de meint
3. April 2017 at 10:03
Hallo Pascal,
der Führerschein wird Ihnen entzogen. Wenn Sie die MPU absolviert haben und diese positiv ausgefallen ist, kann die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde wiedererlangt werden. Eine erneute Prüfung ist nicht nötig.
bussgeldkatalog.de
Scholz meint
28. März 2017 at 17:48
Hallo,
ich wurde gestern Abend wegen meiner Fahrweise angehalten. Beim Pusten ergab 1,9 Promille.
Habe seit 10 Jahren den Führerschein und bin noch nicht auffällig bzw strafrechtlich aufgefallen.
Was könnte meine Strafe sein??
bussgeldkatalog.de meint
3. April 2017 at 10:05
Hallo Scholz,
Ihnen drohen drei Punkte in Flensburg sowie der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Freiheits- oder Geldstrafe, wenn die Blutalkoholkonzentration bei mehr als 1,09 Promille lag. Zudem wird eine MPU fällig.
bussgeldkatalog.de
Pierre meint
24. März 2017 at 12:00
Hallo
Ich habe richtig Mist gebaut.
Ich habe einen Unfall gebaut mit Personenschaden. Dem Kind (ca 10) ging es gut. Konnte kurze zeit später wieder gehen. Wurde trotzdem mit dem RTW mitgenommen. Bei mir wurde ein wert von 0.8 festgestellt.
Was kommt jetzt alles auf mich zu?
Bitte helft mir !!!
bussgeldkatalog.de meint
27. März 2017 at 8:58
Hallo Pierre,
bei einer Alkoholfahrt mit Personenschaden handelt es sich um eine Straftat. Diese wird gemäß Strafgesetzbuch mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet. Zusätzlich erwartet Sie eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Strafmaß wird im Einzelfall festgelegt.
bussgeldkatalog.de
Mohamed R. C. meint
19. März 2017 at 16:17
Hallo,
Ich würde mit 2,3 BAK erwischt, muss ich mit freiheitstrafe rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
20. März 2017 at 10:10
Hallo Mohamed,
dies gilt als absolut fahruntüchtig. Sie müssen also mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Dazu kommen drei Punkt in Flensburg und eventuell ein Führerscheinentzug sowie die Anordnung an einer MPU teilzunehmen.
bussgeldkatalog.de
Otto meint
17. März 2017 at 21:43
Ich wurde gestern Nacht angetrunken angehalten mit einem wert von 0,9 Promille.
Meine Frage ist jetzt : laut Bußgeldkatalog steht da 1 Monat Fahrverbot drauf, ich hatte vor 2 Jahren aber schon mal eine MPU wegen Cannabis am Steuer, stapelt sich diese beiden Delikte?
Das war das erste mal das ich mit Alkohol am Steuer erwischt wurde
bussgeldkatalog.de meint
20. März 2017 at 10:22
Hallo Otto,
dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten. Ob eine MPU nötig ist, entscheidet die Behörde im Einzelfall.
bussgeldkatalog.de
Gerald A. meint
2. April 2017 at 20:37
Die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch bis zu 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“! Dann muss man regelmäßig auch zur MPU, Gerald A..
Enrico meint
7. März 2017 at 0:52
Hallo bin mit 0,8 Promille(beim pusten waren es 0.4 das dann ja mit 2 multipliziert) Atem alkohol auf ein packendes auto gefahren….Welche strafen drohen mir ?
bussgeldkatalog.de meint
13. März 2017 at 10:24
Hallo Enrico,
Personen, die wegen Alkohol am Steuer einen Unfall verursacht haben, können wegen Gefährdung im Straßenverkehr strafrechtlich belangt werden. In § 315c Strafgesetzbuch ist hierfür eine Geld- oder Freiheitsstrafe vorgesehen.
Zudem drohen ab 0,3 Promille 3 Punkte in Flensburg und eine Entziehung der Fahrerlaubnis.
bussgeldkatalog.de
Bernhard H. meint
27. Februar 2017 at 23:41
1. Verstoss am 28.08.15: 10 Monate Fahrverbot+3000€ Geldbuße+0,51 Promille
2. Verstoss am 26.02.17: Allgemeine Verkehrskontrolle+0,58 Promille Alkoholwert
Anordnung: 2 Punkte+3Monate Fahrverbot+1000€?
bussgeldkatalog.de meint
6. März 2017 at 11:14
Hallo Bernhard,
beim zweiten Verstoß ist in der Regel mit diesen Sanktionen zu rechnen. Lag jedoch eine Gefährdung vor, können diese auch höher ausfallen.
bussgeldkatalog.de
Luigi meint
20. Februar 2017 at 14:42
Hallo ich bin 50 jahre alt.
Ich hatte 1,44 Promillie im Blut (beim pusten 0,82 Atemalkohol) – und dabei ist ein kleiner Unfall passiert (Schild zusammengefahren) kein Personenschaden (Stoßstange vorne leicht kaputt) .
(Bis jetzt keine Punkte in Flensburg gehabt, erste Alkohol-Straftat).
Mit was muss ich rechen ?!?
bussgeldkatalog.de meint
27. Februar 2017 at 10:36
Hallo Luigi,
bei einem Alkoholgehalt von über 1,09 Promille im Blut müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg sowie dem Führerscheinentzug und einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Wenn Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen wollen, ist zudem in der Regel eine MPU fällig.
bussgeldkatalog.de
Toni meint
14. Februar 2017 at 0:15
Mein Bruder war heute bei der Polizei wegen einer Zeugenaussage.
Nach Verlassen der Dienststelle wurde er offenbar von einem Polizisten verfolgt und beim Anlassen seines Autos aufgefordert, sich einer Alkoholkontrolle zu unterziehen. Der Grund: Er habe nach Alkohol gerochen.
Das war um ca. 11:30. Die Messung ergab 0,9, was nach Angabe des Polizisten verdoppelt werden müsste, also 1,8 Promille.
Nun sagt aber mein Bruder, dass er nach 24:00 nachts keinen Alkohol getrunken habe und vorher nur ein Bier und drei Stamperl Wodka (ca 2 cl x 3). Der Alkohol müsste zum Zeitpunkt der Kontrolle also schon lange abgebaut sein.
Die Polizei hat seinen Führerschein einbehalten und inzwischen beschlagnahmt.
Ich habe vorher etwa um 10:00 h mit ihm gesprochen und nichts auffälliges festgestellt. Den Alkoholgeruch bemerkte ich allerdings auch, aber erst um 19:00 h abends, wobei er nachmittags nichts getrunken hatte.
Was soll man davon halten und was könnte dabei herauskommen?
bussgeldkatalog.de meint
20. Februar 2017 at 10:33
Hallo Toni,
Ihr Bruder sollte im besten Fall abwarten. Da er unter Alkoholeinfluss gefahren sein könnte, ist es möglich, dass ihm die Strafen drohen, die Sie der obigen Tabelle entnehmen können.
bussgeldkatalog.de
Fetah meint
13. Februar 2017 at 16:53
Ich wurde mit 1,12 Promille Atem Alkohol wert angehalten ohne Gefährdung des Straßenverkehrs das währe das erste mal das ich mit Alkohol am Steuer zu tun hätte nur bin ich noch in der Probe Zeit und hatte auch schon ein aufbauseminar habe ich die Chance meinen Führerschein überhaupt noch wieder zu bekommen da ich eigentlich auf ihn angewiesen bin
bussgeldkatalog.de meint
20. Februar 2017 at 10:38
Hallo Fetah,
bei einem Promillegehalt von mehr als 1,09 Promille droht grundsätzlich der Führerscheinentzug. Zudem müssen Sie mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen und kassieren drei Punkte in Flensburg. Die Fahrerlaubnis ist mindestens für sechs Monate weg und muss anschließend neu beantragt werden. Zudem wird wahrscheinlich eine MPU fällig.
bussgeldkatalog.de
marcel meint
7. Februar 2017 at 23:11
hallo ich bin 20 jahre alt und noch in der probezeit .ich hatte 1,3 promillie im blut und dabei ist ein kleiner unfall passiert kein personenschaden (nur mein auto leicht kaputt) .
mit was muss ich rechen ???????????
liebe grüße marcel
bussgeldkatalog.de meint
13. Februar 2017 at 10:08
Hallo Marcel,
es handelt sich dabei um eine Straftat. Ihnen drohen drei Punkte in Flensburg sowie eine Geld- und Freiheitsstrafe. Zudem wird Ihnen der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen.
bussgeldkatalog.de
Menschenskind meint
7. Februar 2017 at 1:02
Hier steht weiter oben:
„Im Jahr 2012 starb nahezu jeder elfte Verkehrsteilnehmer in Deutschland an den Folgen eines Alkoholunfalls.“
Wenn das so weitergeht, wird es in ca. 10 Jahren in Deutschland nahezu keine Verkehrsteilnehmer mehr geben, d.h. eigentlich fast überhaupt niemanden mehr…… Schon traurig! Und sehr nachdenkenswert.
tatanka meint
15. Februar 2017 at 14:28
Da kann was nicht stimmen, dann hätten wir ja bei geschätzten 40 Millionen Verkehrsteilnehmer 3.5 Millionen Verkehrstote jährlich :-O. Wahrscheinlich ist damit gemeint, das bei jedem 11ten Verkehrstoten Alkohol im Spiel war.
bussgeldkatalog.de meint
20. Februar 2017 at 10:22
Hallo,
vielen Dank für die Information. Wir haben unseren Text angepasst.
bussgeldkatalog.de
Bigfehn meint
6. Februar 2017 at 22:48
Ich habe keine Frage. Ich möchte lediglich meinen Sachverhalt als Erfahrungswert darstellen.
Nach einer durchzechten Nacht wurde ich am nächsten frühen Mittag mit einem Rest BAK Wert von 1,21 Promille erwischt. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und ich wurde 3 Monate nach Kontrolle per Strafbefehl vom zuständigen AG zu 25 TS und zu einer Sperrfrist für eine Neuerteilung von noch 7 Monaten (insgesamt dann 10 Monaten) verurteilt. Hinzu kommen noch die 3 Punkte im Register in Flensburg.
Unterschätzt niemals den Restwert am nächsten Tag und falls ihr doch erwischt wurdet, dann rate ich jedem zum rechtlichen Beistand, sodass (zumindest bei mir) bei der Höhe der Geldstrafe noch entgegen gekommen worden ist. Die 10 Monate Sperre sind psychologisch und wirtschaftlich sehr einschneidend. Einziger Trost war die Übernahme der Kosten des Anwalts sowie der Gerichtskosten durch die Verkehrs-RS.
George meint
2. August 2017 at 17:11
Hallo Bigfehn,
können Sie mir bitte Helfen?
Ich habe ein Ähnliches Problem.
Wurde vor 5 Wochen ca. mit einem Promillewert von 1,16 % erwischt.
Paragraph 316 69 und 69a
Bei mir sind es 35 Tagesätzen =1750€
7 Monaten Führerschein entzogen
Habe bereits ein Anwalt eingeschaltet
Mussten Sie eine MPU machen?
Bin das erste mal wegen Alkohol aufgefallen.
Danke im Voraus
Gruß
George
Kay meint
24. Januar 2017 at 18:01
Hallo !
Ich wurde vor kurzen im Straßenverkehr mit 2.1 Promille (Pusten) in einer Einbahnstraße die ich noch versehentlich hochgefahren bin angehalten wurden . Ich habe mich vorher nie was zu schulden kommen lassen .Ich habe keine Punkte bin nicht Vorbestraft .Es ist auch zu keinen Unfall gekommen.
Wer kann mir Auskunft geben welche Strafe mich erwartet.
m.f.G
Kay
bussgeldkatalog.de meint
6. Februar 2017 at 11:46
Hallo Kay,
bei einem Alkoholgehalt von über 1,09 Promille im Blut müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg und der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Hinzu kommt zudem eine Freiheits- oder Geldstrafe. Für das falsche Befahren der Einbahnstraße droht lediglich ein Verwarngeld von 25 Euro.
bussgeldkatalog.de
Hanna meint
23. Januar 2017 at 0:02
wird im Zusammenhang mit dem neuen Bußgeldkatalog auch mehr kontrolliert? Mein Ex-Mann ist Alkoholiker er hält zwar bis zum Nachmittag nur einen bestimmten Level – aber ich bin mir sicher es ist mehr als 0,5 wenn er von arbeit nach hause fährt. Er ist bisher noch nie kontrolliert wurden und er fährt mindestens schon seit 5 Jahren regelmäßig unter Alkohol. Wenn nicht sogar länger. Ich habe Angst um meinen Sohn – wir leben ja getrennt und das Jugendamt ist da keine Hilfe – vorallen weil er immer dafür sorgt so zu trinken dass es nicht gleich jeder merkt. Ich wünsche mir jeden Tag dass er kontrolliert wird und nicht nur einmal – ich denke er hätte kein fahrerlaubnis mehr. Vor unser Trennung als es mir noch nicht so bewusst war – waren es nur Bordsteinkanten und Zäune – beim einparken ein Auto gerammt ohne Schaden…. Aber was ist wenn. Ich habe mittlerweile auch schon mitbekommen wie selbstverständlich es für Männer ist Bier zu trinken und Auto zu fahren – es ist erschreckend hoch! Alle sind sich sicher – wenn nichts passiert merkt es auch keiner. :( und was oft auch berichtet wird – selbst bei Unfällen gibt es nur einen Alkoholtest wenn es sehe auffällt. Ich hab sogar schon ein Gespräch mitbekommen wo ein Auto auf jemanden drauf gefahren ist – aus dem Auto stiegen drei betrunkene Russen aus – haben ihm 200€ gegeben und die Sache war erledigt! Dringender bedarf oder sehe ich das falsch? Sind Alkoholtest zu teuer?
bussgeldkatalog.de meint
6. Februar 2017 at 12:14
Hallo Hanna,
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Mann bei der Polizei anzuzeigen. So kann gezielt eine Kontrolle durchgeführt werden. Grundsätzlich finden so viele Verkehrskontrollen statt wie möglich.
bussgeldkatalog.de
Helene meint
20. Januar 2017 at 17:19
Hallo,
Ich bin betrunken an die TanksteLiebe gefahren und dabei wurde mir Polizei nach Hause geschickt. Blättert ergab 1,55 Promille. Vor neun Jahren baute ich einen Unfall unter Alkoholeinfluss. Vor zwei Jahren bestand ich den mpu. Womit soll ich jetzt rechnen? Kann mir ein Anwalt da weiterhelfen?
bussgeldkatalog.de meint
6. Februar 2017 at 12:00
Hallo Helene,
Sie müssen mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Zudem kommt eine Freiheits- oder Geldstrafe auf Sie zu. Eine MPU muss höchstwahrscheinlich erneut abgelegt werden, um den Führerschein zurück zu bekommen. Sie können sich durchaus einen Anwalt nehmen.
bussgeldkatalog.de