Trunkenheit am Steuer: Welche Strafe droht?
Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer und die Konsequenzen
Die Trunkenheitsfahrt gehört zu den teuersten und gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr. Werden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, müssen Sie daher mit einem hohen Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, können Sie entweder der oben stehenden Tabelle entnehmen oder sich hier bequem von unserem Bußgeldrechner berechnen lassen.
Wenn Sie herausfinden möchte, wie viel Promille Sie nach alkoholischen Getränken haben könnten, können Sie das mit unserem Promillerechner berechnen lasssen.
Kurz & knapp: Alkohol am Steuer
Kraftfahrer müssen sich in Deutschland an ein Alkohollimit von 0,5 Promille halten. Dies entspricht einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l. In der Probezeit sowie unter 21 Jahren ist sogar eine Null-Promille-Grenze maßgeblich. Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6.
Bei Autofahrten mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 liegen die Konsequenzen bei einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, auf die eine Geld- oder Freiheitsstrafe folgen kann. Diese Möglichkeit besteht auch bereits bei einem Wert von 0,3 Promille, wenn Sie eine auffällige Fahrweise an den Tag legen oder einen Unfall verursachen.
Wer unter 21 Jahren oder in der Probezeit mit Alkohol am Steuer (unter 0,5 Promille) erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Punkt rechnen. In der Probezeit wird dies außerdem als A-Verstoß angesehen, woraufhin es zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt.
Video: Alkohol am Steuer
Übersicht zu speziellen Themen rund um Alkohol im Straßenverkehr
Trunkenheitsfahrt – Unfälle unter Alkoholeinfluss haben oft schwerwiegende Folgen
Inhaltsverzeichnis
Auf vielen Veranstaltungen und Feierlichkeiten, aber auch im Alltag sind alkoholische Getränke kaum wegzudenken. Solange Alkohol in geringen Mengen konsumiert wird, soll es keine grundsätzlichen gesundheitlichen Risiken mit sich bringen. Allerdings kann Trunkenheit am Steuer im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben.
Diese Tatsache berücksichtigt auch der Bußgeldkatalog 2024. Fahren unter Alkoholeinfluss wird dies entsprechend des hohen Gefährdungsrisikos nach dem aktuellen Verkehrsrecht mit hohen Bußgeldern und der Vergabe von Punkten geahndet. Darüber hinaus kann wegen Alkohol am Steuer auch der Führerschein entzogen werden.
Nach Angaben der Statistik „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017“ vom Statistischen Bundesamt kommt es bei Unfällen unter Alkoholeinfluss besonders häufig zu Personenschäden. Im gesamten Jahr 2017 kamen bei Alkoholunfällen 231 Menschen ums Leben, 4.531 erlitten schwere Verletzungen. Entsprechend werden Delikte wegen Alkohol am Steuer nach der aktuellen Bußgeldtabelle streng geahndet.
Alkohol beim Autofahren: Welche Auswirkungen hat der Konsum auf den Körper?
Um sich über die Gefahren von Alkohol am Steuer klarzuwerden, ist es wichtig, die Auswirkungen auf den Körper zu betrachten. Die Schnelligkeit der Aufnahme von Alkohol ins Blut hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Gerade auf leeren Magen und beim schnellen Trinken gelangt der Alkohol rascher ins Blut. Dabei ist zu beachten, dass die höchste Blutalkoholkonzentration in der Regel erst nach einer Stunde eintritt und es so leicht passieren kann, dass sich eine Person beim Alkoholkonsum vergaloppiert.
Die Stärke und der Umfang der Wirkung von Alkohol auf den menschlichen Körper hängen vom Geschlecht, dem Alter und anderen individuellen Unterschieden ab. Nichtsdestotrotz gibt es allgemeine Auswirkungen, die der Alkohol herbeiführt, und die das Fahren unter Alkoholeinfluss so gefährlich machen:
- Langsameres Reaktionsvermögen
- Auswirkungen auf das emotionale und körperliche Befinden
- Verringerte Aufmerksamkeit und Sehleistung (bis zum sogenannten Tunnelblick)
- Erhöhte Risikobereitschaft
So verlängert sich zum Beispiel bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille gegenüber einer nüchternen Person die Reaktionszeit um bis auf das Doppelte. So bedeutet die Trunkenheit am Steuer schnell Lebensgefahr.
Alkoholtest: Wie kann der Promillewert bestimmt werden?
Um Alkohol am Steuer nachzuweisen, führt die Polizei einen Alkoholtest durch. Hierfür wird zunächst der Alkoholgehalt in der Atemluft gemessen. Dies geschieht durch das Hinzuziehen eines Atemalkohol-Messgeräts. Weisen die Werte auf eine hohe Alkoholkonzentration hin, ist im nächsten Schritt eine Blutabnahme anzuordnen, die einen genauen Promillewert angibt.
Achtung! Die Polizei darf die Entnahme einer Blutprobe auch ohne richterliche Anordnung veranlassen, wenn sich der Fahrer wegen einer alkoholbedingten Verkehrsstraftat verdächtig gemacht hat.
Promillegrenze fürs Auto in Deutschland
Weil Alkohol am Steuer eine hohe Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt, hat der „Bußgeldkatalog Alkohol“ vom Jahr 2024 hierfür ein entsprechend hohes Bußgeld, Punkte und unter Umständen auch den Entzug des Führerscheins vorgesehen.
Zur Prävention von Unfällen hat der Gesetzgeber eine bestimmte Promillegrenze festgelegt. Die Promille gibt dabei das Verhältnis des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit an, zeigt also den Alkoholgehalt im Blut. Als die wichtigsten Richtgrenzen gelten dabei:
- 0,0 Promille: in der Probezeit und vor der Vollendung des 21. Lebensjahres
- bis 0,5 Promille: für Fahrer außerhalb der Probezeit und nach Vollendung des 21. Lebensjahres
Entsprechend der Promillegrenzen werden Alkoholfahrten im Verkehrsrecht folgendermaßen gewertet:
- bis 0,5 Promille: grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit (Ausnahme: es kommt zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall)
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
- ab 1,1 Promille: Straftat
- Ab 1,6 Promille: Straftat und Anordnung der medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
Allerdings gelten diese Promillegrenzen für Alkohol am Steuer als allgemeine Richtgrenzen. Kommt es zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, können bereits vorzeitig härtere Strafen die Folge sein.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen zur Alkoholgrenze in puncto Auto und den rechtlichen Folgen bei Trunkenheit am Steuer. Auch kann Ihnen der Bußgeldrechner nach Auswählen des entsprechenden Verstoßes das Bußgeld gemäß des Bußgeldkatalogs der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO) ausrechnen.
Strafe für Alkohol am Steuer: Ab 0,3 Promille bei Fahrunsicherheit
Wird der Verkehrsteilnehmer beim Autofahren unter Alkoholeinfluss erwischt, drohen nach dem neuen „Bußgeldkatalog Alkohol“ von 2024 verschiedene Bußgelder – angefangen von 250 Euro, über 500 Euro, 1000 Euro und bis hin zu 1500 Euro, Punkte und ggf. der Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer.
Dabei gilt im Allgemeinen, dass bis zu einem Promillewert von 0,5 das Fahren unter Alkoholeinfluss keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Allerdings kann bei „alkoholbedingten Ausfallerscheinungen“ oder einem Unfall bereits der Promillebereich von 0,3 als eine Straftat gelten. Hier können die Konsequenzen neben dem Fahrverbot eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sein.
Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Nach dem Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit
Trunkenheitsfahrten gelten im Bereich von 0,5 bis 1,09 Promille als eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings nur, wenn keine Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Hier richtet sich die Ahndung gemäß Bußgeldkatalog danach, wie häufig der Fahrer bereits wegen Alkohol am Steuer auffällig wurde.
- 1. Mal: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
- 2. Mal: 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot
- 3. Mal: 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot
Fahren unter Einfluss von Alkohol ab 1,1 Promille
Wird die 1,1-Promillegrenze in Deutschland überschritten, liegt in jedem Fall eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall sind für Alkohol am Steuer folgende Strafen zu erwarten:
- variable Geldstrafe,
- drei Punkten in Flensburg,
- einem Führerscheinentzug wegen Alkohol (Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder auf Dauer) und
- ggf. einer Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre).
Diese Ahndungen, die der Bußgeldkatalog vorsieht, gelten auch dann, wenn die Promillegrenze von 0,5 nicht überschritten, aber eine Fahruntauglichkeit vorliegt oder es zu einem Unfall kam.
Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr: Anordnung einer MPU
Weist der Alkoholtest mindestens 1,6 Promille nach, so ist wegen Alkohol am Steuer eine MPU anzuordnen. Diese beurteilt die Fahreignung des Fahrers angesichts der „Wiederholungsgefahr“.
Am Ende der jeweiligen Sperrfrist wird daher nochmals überprüft, ob der Fahrer geeignet ist, ein Auto zu führen. Um Ihre Fahrerlaubnis schnell zurückzuerlangen, sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern. Hierzu sollten Sie drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, um Ihren Führerschein wieder zu erhalten.
Aber auch vor der Überschreitung der 1,6 Promillegrenze kann die Behörde wegen Alkohol am Steuer eine MPU anordnen. Und zwar:
- bei „Wiederholungstätern“ (schon ab 0,5 Promille)
- bei Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch
Alkohol am Steuer in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren
Für Fahranfänger, die sich neu am Führerschein erfreuen, und für alle Verkehrsteilnehmer, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Diese Regelung gibt es seit dem 1. August 2007 und soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Denn gerade die Gruppe der jungen Fahrer ist ohnehin gefährdet, einen Unfall zu verursachen.
Erwischt die Polizei ein junger Fahrer im Auto dennoch mit Alkohol am Steuer (bis 0,49 Promille), sieht der Bußgeldkatalog hierfür Folgendes vor:
- Geldbuße von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg
- Bei laufender Probezeit: Anordnung von einem besonderen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
Alkoholfahrt als Radfahrer
Fahrradfahrern ist es grundsätzlich erlaubt, mit einem Promillewert von bis zu 1,59 unterwegs zu sein. Allerdings gilt hier äquivalent zu den Kraftfahrzeugfahrern, dass bei einem verkehrsauffälligen Verhalten schon vorher eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze gilt hier die 1,6-Promillegrenze.
Weiterhin droht Radfahrern, die im Besitz von einem Führerschein sind, gemäß dem neuen Bußgeldkatalog auch ein Führerscheinentzug. So werden bei einer Straftat 3 Punkte vergeben, ein Bußgeld ausgestellt und eine MPU angeordnet. Wird Letztere nicht absolviert, droht schließlich der Führerscheinentzug.
margit meint
5. September 2017 at 21:05
hallo wollte mich noch mal melden, ich weiß das ich großen mist gebaut habe, habe mich auch gleich ins krankenhaus begeben habe mit einer ambulanten therapie begonnen und gehe zu einer selbsthilfegruppe, könnte man vielleicht mit mildernden umständen rechnen, vielen dank füt die antwort
bussgeldkatalog.de meint
11. September 2017 at 11:37
Hallo Margit,
Ihre Entscheidung war in jedem Fall die richtige. Ob diese jedoch eine mildernde Auswirkung auf Ihre Sanktion haben wird, können wird nicht beurteilen. Das ist Sache der ausstellenden Behörde.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Yves N. meint
4. September 2017 at 12:06
Hallo, ich bin 30 Jahre alte und wurde von einpaar Tagen zum ersten Mal mit knapp über 0,5 Promile Alkohol im Atem (etwa 0,6) angehalten. Was sichaber schon beim Test im Gerät bei der Dienstelle leicht abgebaut hat. Die Autoschlüssel wurde für etwa 4-5 Stunden von der Polizei einbehalten. Der Beamte meinte, mir droht 1 Monat Fahrverbot und 500 Euros Geldbus. Was erwartet mir denn? Lässt sich da noch etwas machen, denn ich brauche berufsbedingt meinen Führerschein.
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 12:14
Hallo Yves,
bei einem Alkoholwert von mehr als 0,5 Promille werden in der Regel neben zwei Punkten und einem Bußgeld von 500 Euro ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln – dies wird jedoch nur sehr selten gewährt, und bei einer Alkoholfahrt meist grundsätzlich nicht. Sollte es zu einem Fahrverbot kommen und Ihre Existenz hängt davon ab, setzten Sie sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht auseinander – dieser prüft Ihre Möglichkeiten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Yves N. meint
4. September 2017 at 13:06
Ich habe den Polizei-Bericht genau gelesen und da steht 0,25g/l. Ändert das etwas?
bussgeldkatalog.de meint
11. September 2017 at 11:26
Hallo Yves N.,
leider nein. Eine Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/L wird juristisch gewertet wie eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille.
Das Team von bussgeldkatalog.de
margit meint
1. September 2017 at 13:14
hallo hatte schon mal einen kommentar geschrieben aber keine antwort bekommen, also ich hatte vor 4 wochen einen alkoholrückfall nach 7 jahren trocken, hatte abends ziemlich getankt mußte dann nächsten tag an die arbeit, dann noch mal getrunken und ins auto gesetzt warum auch immer parkendes auto angefahren polizei wurde geholt 2,8 promille was kommt da auf mich zu , danke
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 11:18
Hallo Margit,
da wir jeden unserer Kommentare händisch überprüfen, kann eine Antwort etwas dauern. Sie werden sich sicher auf die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis und eine MPU einstellen müssen. Neben der Trunkenheitsfahrt mit Sachbeschädigung kann Ihnen außerdem grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zur Last gelegt werden. Für das genaue Urteil müssen Sie den Bußgeldbescheid abwarten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Günter H meint
27. August 2017 at 0:12
Hallo liebe Freunde,
nun kommt mal meine Geschichte (Frage) …
Also. Ich hatte im Jahr 2001 einen schweren Unfall, mit einem Wohnmobil und anderen Beteiligten, auf der A7. Bin Volltrunken auf ein Stauende aufgefahren und hatte (im Blut) min. 2,5 Promille.
Damals war ich noch „jung und dumm“, wie man so schön sagt.
Am 28. August 2001 wurde mir mein Führerschein neu ausgestellt und es gab, bis heute, keine Vorkommnisse.
So. Nun gab es, kürzlich (August 2017) den Fall, dass ich (in meinem Fall), bei der Polizei, eine Aussage treffen musste und dazu vorgeladen geworden bin. Während meiner Aussage, wurde festgestellt, dass ich nach Alkohol rieche und plötzlich musste ich hierzu einen Test machen (im Anschluss, nach meiner Aussagen).
Ich wurde getestet auf Alkohol, während ich einen Pfefferminz-Kaugummi im Mund hatte. Ich hatte 6 x 0,33 L (ein Sixpack) am Vorabend getrunken und die Beamten mehrmals darauf hin gewiesen. Der Promillewert konnte keinesfalls stimmen.
Ich war die Nacht zuvor eine Party gefeiert und ging davon aus, dass sich der Restalkohol (von einem SixPack / 6×0,33) bis um 10:00 Uhr (dem Termin), abgebaut hat.
Dass ich während der Alkoholprobe, auf einem Kaugummi, gekaut hatte, hat die Beamten scheinbar überhaupt nicht interessiert.
Erst im nach hinein hatte ich erfahren, dass dies zu einer Beeinträchtigung, der Kontrolle führen kann.
Ich habe eine Frau und 2 Töchter und gehe verantwortungsbewusst damit um. Ich bin auch längst nicht mehr der jugendliche Sünder, der Spaß am Leben sucht.
Bisher habe ich noch nichts erhalten und frage einfach mal: Was habe ich zu erwarten? Was blüht mir? und wie kann ich dagegen vorgehen?
Liebe Grüße vom Günter
P.S.: Ich habe mir in dem Zeitraum (28.08.2001 bis heute 27.08.2017) nichts zu schulden kommen lassen !!!
bussgeldkatalog.de meint
28. August 2017 at 11:51
Hallo Günther,
eins vorweg: Uns ist es nicht erlaubt, eine Rechtsauskunft zu erteilen.
Zu Ihrer Situation: Ob Sie sanktioniert werden oder nicht, hängt a) von den genauen Umständen und b) von den Behörden ab. Hier kann also zum jetzigen Zeitpunkt nur spekuliert werden. Dass Sie einen Alkoholtest machen mussten rührt wahrscheinlich daher, dass die Beamten vermutet haben, Sie seien mit dem Auto zu der Kontrolle erschienen. Außerdem kann in Ihrer Zeugenaussage vermerkt werden, dass Sie zur Zeit der Befragung alkoholisiert waren. Pfefferminzkaugummis haben, wenn überhaupt, nur einen leichten Einfluss auf den Atemwert.
Werden Sie verurteilt, dann entsprechend der üblichen Alkohol-Bußgelder. Die Tatsache, dass Sie sich davor lange nichts zu Schulden haben kommen lassen, wird dies leider nicht abmildern.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Günter H meint
28. August 2017 at 23:54
Zuerst wurde ein Test gemacht, der (mit dem normalem Blase-Gerät) einen Wert von angeblich 0,4 Promille ergeben haben soll. Nach der Vernehmung sagten die Beamten allerdings, dass ihnen mein Alkoholgeruch doch zu sehr zu Bedenken geben würde und dann kam „dieser“ spezielle Test.
Ich hatte einen Kaugummi und kurz zuvor ein „Menthos“ im Mund, um meinen schlechten Athem zu vertuschen. Die Beamten hatte ich auch darauf hin gewiesen und es hies lediglich: „dann schieben Sie den einfach auf die Seite“.
Ich hatte die Nacht zuvor 1 Six-Pack (6×0,33l) getrunken und mehr nicht.
Was kann nun da auf mich zu kommen, wenn die Recht behalten, und dann tatsächlich, am nächsten Tag, um 10:00 Uhr noch 0,6 Promille verbleiben würden (in meinen Augen absolut unlogisch) ?
Günter H meint
2. September 2017 at 23:31
mittlerweile glaube ich, dass die Beamten mich einfach verarscht hatten, um mir eine Lektion zu erteilen.
vorallem weil bisher nix kam und ich (in anderen Foren) lesen durfte, dass hierfür normalerweise ein Bluttest vorrausgesetzt wird, welchen ich ja eingefordert und nicht bekommen hatte.
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 11:32
Hallo Günther,
für ein schnelles Ergebnis ist der Einsatz eines Atemalkoholtests nicht ungewöhnlich. Ein Bluttest ist zeitintensiver und kann zudem nicht überall vorgenommen werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 9:29
Hallo Günther,
wenn Ihnen der Tatbestand vorgeworfen wird, mit 0,6 Promille Auto gefahren zu sein, dann werden in der Regel 2 Punkte, 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot fällig.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Fred meint
20. August 2017 at 22:46
Hilfreicher Bußgeldrechner, merci!
Gibt es eine Statistik, wieviele Führerscheine im Schnitt pro Jahr in Deutschland auf Grund von Sufffahrten einkassiert werden?
bussgeldkatalog.de meint
21. August 2017 at 9:47
Hallo Fred,
vielen Dank für das Lob! Uns liegen solche Zahlen im Moment nicht vor, Sie können sich dahingehend jedoch sicherlich beim Statistischen Bundesamt oder ähnlichen Stellen informieren.
Das Team von bussgeldkatalog.de
tanja meint
20. August 2017 at 17:26
Hallo,
mein Mann wurde heute Nachts betrunken angehalten. Beim Pusten ergab 1,7 Promille.
Hat seit 15 Jahren den Führerschein und ist noch nicht auffällig bzw strafrechtlich aufgefallen.
Zudem waren noch 2 Kinder und ich im Auto (wir haben alle geschlafen, als er fuhr, ich war auch etwa betrunken und wusste nicht, dass der Mann so viel getrunken hat. Es war kein Unfall.
Mit welchen Folgen ist zu rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
21. August 2017 at 9:56
Hallo Tanja,
bei einem Promillegehalt von min. 1,6 wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen. Das ist anders als ein bloßes Fahrverbot, da der Führerschein neu beantragt werden muss. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann also fest ausgegangen werden, genauso wie von drei Punkten in Flensburg und einem Bußgeld von mehreren hundert Euro. Da sich zudem Kinder im Auto befanden, wird Ihrem Mann dies mit großer Wahrscheinlichkeit als Gefährdung und grobe Fahrlässigkeit ausgelegt, gleichwohl niemand verletzt wurde. Die Sicherstellung des Kindeswohles hat höchste Priorität. Auch Sie haben mit Sanktionen zu rechnen, da Sie weniger angetrunken waren und Ihren Mann von einem Fahren hätten abhalten müssen. Auch eine Freiheitsstrafe kann nicht ausgeschlossen werden.
Die Tatsache, dass Ihr Mann vorher nicht auffällig war, wird dies nicht abmildern.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Vanessa F meint
18. August 2017 at 17:57
meine Freundin ist mit 2 promille gegen eine Verkehrsinsel gefahren.
Führerschein wurde direkt eingezogen.
Mit was für einer Strafe muss sie rechnen?
Wie lange wird der Führerschein gesperrt sein?
bussgeldkatalog.de meint
21. August 2017 at 10:11
Hallo Vanessa,
ab einer Promilleanzahl von min. 1,6 wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen. Das ist anders als ein bloßes Fahrverbot, bei welchem der Führerschein lediglich für ein paar Monate gesperrt ist. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, dann muss diese neu bei der Führerscheinstelle beantragt werden.
Da es sich um eine Trunkenheitsfahrt mit Sachbeschädigung und wahrscheinlich auch Gefährdung handelt, wird neben drei Punkten in Flensburg und ein Bußgeld von mehreren hundert Euro mit großer Wahrscheinlichkeit eine MPU angeordnet. Diese muss dann erst bestanden werden, bevor der Führerschein neu beantragt werden kann. Die Kosten sind von den Betroffenen selbst zu tragen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Deniz meint
5. August 2017 at 4:24
Ich wurde heute angehalten mit 0.7 Promille, bin zusätzlich über rot gefahren. Was kommt auf mich zu?
bussgeldkatalog.de meint
14. August 2017 at 8:59
Hallo Deniz,
da zusätzlich zur Trunkenheit am Steuer ein Rotlichtverstoß begangen wurde, kann dies als eine Gefährdung des Straßenverkehrs ausgelegt werden. War dies Ihr erster Verstoß, sind allein bei einer Promillezahl über 0,5 in der Regel 2 Punkte und 500 Euro Bußgeld fällig. Das Überfahren einer roten Ampel länger als eine Sekunde liegt in der Regel bei 2 Punkten und 200 Euro Bußgeld. Wie ihre individuelle Strafe aussieht, muss die zuständige Behörde entscheiden. Sie können sich jedoch auf Punkte, ein Bußgeld und unter Umständen auch ein Fahrverbot einstellen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Maxwell meint
2. August 2017 at 13:16
Hi,
Ich habe einen Unfall unter Alkoholeinfluss gebaut ca. 7Uhr. Die Polizei hat erst um ca. 12 Uhr Blut entnommen, und der Wert der mir vom Amtsgericht mitgeteilt wurde war 1.08 mit dem Zusatz, dass der Wert wohl zum Zeitpunkt des Unfalls höher war und somit mit Führerscheinentzug gerechnet werden muss. Ist es in dem Fall besser einen Anwalt einzuschalten? Bzw. wie wird der Wert zum Unfallzeitpunkt hochgerechnet?
bussgeldkatalog.de meint
7. August 2017 at 9:21
Hallo Maxwell,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
bussgeldkatalog.de
Miron meint
25. Juli 2017 at 19:09
Hallo…ich hatte letztes Jahr im September ein Unfall,bin gegen bordstein rein gefahren danach bin im ein Parkplatz gefahren,das würde als Fahrerflucht genommen und ich hatte auch 1,46 Promille…ich hab ein Jahr fahr Sperre gekriegt und da steht das 3 Monate für Ablauf den Sperre musst ich hin…aber mich interessiert was musst ich machen weil ich kann nicht mehr schlafen und ich bin psychisch fertig ich will mein Führerschein wieder und ich will auf 6te Dezember gleich zurück haben…die Frage ist was musst ich jetzt machen?
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 10:41
Hallo,
welche Voraussetzungen Sie zur Wiedererlangung Ihres Führerscheins erfüllen müssen, können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Erfahrung bringen.
bussgeldkatalog.de
C. Alici meint
19. Juli 2017 at 14:30
Hallo,
Ich habe vor kurzem einen Verkehrunfall im betrunkenen Zustand verursacht. Die Werte waren 1,47 Promille.
Was erwartet mich?
Habe meinen Führerschein seit 8 Jahren, und war sonst noch nie auffällig.
Sollte ich mir einen Anwalt holen ?
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 9:10
Hallo,
das Fahren mit mehr als 1,1 Promille wird als Straftat gewertet. In diesem Fall kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe drohen.
bussgeldkatalog.de
H.S meint
6. Juli 2017 at 11:02
Hallo
Ich wurde vor kurzem mit Alkohol am steuer erwischt.
Ich kann nicht nachvollziehen warum ich das getan habe.
Das ist das zweite mal, vor zwei Jahren hatte ich 9Monate Fahrsperre.
Es sind ca 1.5PM angezeigt worden beim pusten.
Bluttest lässt noch auf sich warten.
Ich bin IT Consultant und bin auf den Führerschein angewiesen.
Zudem habe ich den Job vor kurzem bekommen und verdiene nicht schlecht.
Zudem habe ich vor kurzem geheiratet.
Ich besitze ein wunderschönes Haus wo meine Eltern, Brüder und meine Frau genug Platz haben, zusätzlich habe ich einen Teil vermietet.
Meine 3 Brüder studieren alle noch und meine Eltern arbeiten nicht.
Das alles zu erreichen hat sehr viel Kraft gekostet, zumal ich nicht hier geboren bin und aus der Unterschicht komme.
Zudem leide ich seit Jahren unter schweren Depressionen und bin erst 31 Jahre alt.
Ich weiß wirklich nicht weiter was aus meinem Leben wird.
Alles richtig gemacht mehr oder weniger und dann dieser schlag.
Das soll natürlich nicht meine Tat nicht begründen, aber an dem Führerschein hängen noch weitere Leben und Schicksale ab.
bussgeldkatalog.de meint
10. Juli 2017 at 10:15
Hallo H.S,
aufgrund der Tatsache, dass es bereits der zweite derartige Verstoß ist und die angegebene Promillezahl als „absolut fahruntüchtig“ eingestuft wird, ist in der Regel neben Geldstrafen und Bußgeldern auch die auch mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen. Daran ändern persönliche Umstände leider nichts. Wenn Sie jedoch zum Erhalt Ihrer wirtschaftlichen Existenz zwingend auf Ihren Führerschein angewiesen sind, dann setzten Sie sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht auseinander. Dieser steht Ihnen beratend zur Seite und prüft Ihre Möglichkeiten.
bussgeldkatalog.de
Geralt meint
26. Juni 2017 at 16:46
Ich bin 19 und habe betrunken (BT 1.67) einen Unfall gebaut (reiner Sachschaden). Bin aus der Probeziet draußen und das erste mal mit Alkohol am Steuer erwischt. Die Polizei hat zu verstehen gegeben, dass ich extrem kooperativ war.
Was blüht mir, kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen oder halten Sie das für unwahrscheinlich.
P.s.: das ganze war Landkreis Neumarkt- Bayern
bussgeldkatalog.de meint
3. Juli 2017 at 10:35
Hallo Geralt,
was genau die Sanktionen sein werden, lässt sich leider nicht pauschal sagen, da dies immer von den Umständen und den Schäden abhängt. Neben der Geldstrafe und einer möglichen Freiheitsstrafe ist mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen. Ab einer Promillegrenze von 1,6 wird zudem eine MPU unvermeidlich sein.
bussgeldkatalog.de
Klaus meint
21. Februar 2018 at 22:09
Hallo wie wars bei Ihnen am Ende? Vielen Dank
Patrick meint
21. Juni 2017 at 19:09
Ich hatte einen Unfall mit 1,12 Promille in der Probezeit, darf nun 1.200€ Bußgeld zahlen und habe ein Fahrverbot von 8 Monaten.
Darf ich mich jederzeit bei der Führerscheinstelle erkundigen wie es weiter geht, ob mpu oder nicht, ob mein 1 1/2 jähriges unauffälliges fahren dabei berücksichtigt wird und kann es sein ob ich mit etwas Glück nur ein Aufbauseminar besuchen muss? Wie stehen meine Chancen?
bussgeldkatalog.de meint
26. Juni 2017 at 10:42
Hallo Patrick,
das lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine MPU wird Pflicht ab 1,6 Promille; in einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Bayern, wird eine MPU bereits ab 1,1 Promille angeordnet. Erkundigen können Sie sich jederzeit, ob Ihnen letztendlich eine MPU droht, obliegt generell der Entscheidung der Führerscheinstelle.
bussgeldkatalog.de
Hans meint
15. Juni 2017 at 17:43
Hallo
Ich habe mit 1.4 Promille (Blutalkohol) ein am Straßenrand parkendes Auto gestreift. Welches entgegengesetzt und mit eingeschlagenden Rädern zur Fahrbahn welche ich streifte. Fahrzeug stand ca., 20cm vorm Randstreifen. Meine Fragen sind. Ist es rechtens so auf der Landstraße bei Nacht und unbeleuchtet zu parken? Welche möglichen strafen kommen auf mich zu bei Gefährdung des Straßenverkehrs mit Trunkenheit am Steuer? Gilt die Fahrsperre die ich sicherlich bekomme ab den Tag des Führerscheinentzugs (Unfalltag)?
Wie ist es in Sachsen mit der MPU ab 1.1 Promille ein kann oder muß Bestimmung?
Danke schon mal vorab für die Beantwortung der Fragen.
bussgeldkatalog.de meint
19. Juni 2017 at 9:30
Hallo Hans,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
bussgeldkatalog.de
Timon meint
15. Juni 2017 at 14:23
Hallo,
gestern wurde mir der Führerschein entzogen wegen Trunkenheit am Steuer.
Ich hatte beim AK einen Wert von über 1,6.
Ich bin 18 Jahre alt und noch in meiner Probezeit, allerdings ist es mein erstes Verkehrdelikt.
Können sie mir sagen, was genau die Höhe des Bußgelds in etwa & die Dauer des Führerscheinentzugs sein wird, und was noch auf mich zukommen wird?
bussgeldkatalog.de meint
19. Juni 2017 at 9:31
Hallo Timon,
die Sanktionen werden im Einzelfall ausgesprochen. Dem obigen Bußgeldkatalog können Sie die üblichen Strafen entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Walde meint
15. Juni 2017 at 9:37
Ich wurde in Deutschland im Urlaub nach dem Mittagessen mit 0,43, d.h. 0,86 promille (Handgerät) angehalten. Eine halbe Stunde später auf der Wache wurde 0,33, d.h 0,66 promille (Tischgerät) nachgemessen.
Eine Blutabnahme, auf welche ich bestanden habe, wurde mir nach Rücksprache des Polizisten mit dem Leiter des Ordnungsamts verweigert. Sicher waren sich aber beide nicht, ob sie mir eine Blutprobe und -entnahme gewähren müssen oder verweigern dürfen.
Nach dem Bußgeldkatalog bedeutet dies beim ersten Mal wohl 500,-Euro und 1 Monat Fahrverbot.
Nun besitze ich aber den schweizer Führerschein, mein gültiger deutscher Führerschein seit meinem Umtausch 2009 in St.Gallen liegt beim Verkehrs- und Schifffahrtsamt geparkt.
Meine Fragen:
Kann ich gegen den Tatvorwurf Widerspruch wegen der verweigerten Blutabnahme zur Bestimmung des Alkoholwerts im Blut einlegen? Dies habe ich auch protokolliert und darauf bestanden.
Ich gehe davon aus, daß der Wert bis zur Blutentnahme bei einem Arzt unter 0,5 promille gefallen wäre.
Wiege immerhin 100Kg.
Muss ich meinen schweizer Führerschein in Deutschland für einen Monat abgeben?
Wird sich das Fahrverbot für mich unter besagten Umständen in vollem Umfang dennoch für mich auswirken?
Oder werde ich diesen(CH) nicht abgeben müssen und das Fahrverbot wird dennoch auf deutschen Straßen ausgesprochen werden?
Oder wird sich der Tatvorwurf nur auf die Buße beschränken?
Über Ihre Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
bussgeldkatalog.de meint
19. Juni 2017 at 9:36
Hallo Walde,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
bussgeldkatalog.de
Dilo meint
6. Juni 2017 at 20:59
Hallo
Mir wurde vor ca. 6 Jahren der Führerschein Entzogen wegen Alkohol 1,1 bluttest und vor 13 Monaten wurde ich wieder wegen Alkohol angehalten mit 1,2 bluttest habe 15 Monate Sperre bekommen und wollte jetzt wissen da ich eine Wiederholungstäterin bin ob ich mpu machen muSs ? Aber wie gesagt ist jetzt 6 Jahre her das erste ?
bussgeldkatalog.de meint
7. Juni 2017 at 10:57
Hallo Dilo,
Trunkenheitsfahrten verjähren in der Regel erst nach 10 Jahren. Es ist daher durchaus möglich, dass Sie eine MPU absolvieren müssen, um Ihren Führerschein wiederzuerlangen. Genaue Auskunft darüber kann Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde geben.
bussgeldkatalog.de
Alex meint
1. Juni 2017 at 5:48
Ich wurde nach der Beerdigung meines Opa ( was im Grundegenommen keine Rolle spielt) angehalten. Habe vorort 0.9 gepustet. Ich bin in der Probezeit. Daraufhin wurde ein Bluttest gemacht, ebenfalls wurde der Führerschein vorort sichergestellt. Kann man ungefähr sagen womit ich zu rechnen habe ? Danke im Vorraus
bussgeldkatalog.de meint
7. Juni 2017 at 11:23
Hallo Alex,
bei 0,9 Promille folgt beim ersten Verstoß ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot. Bei Fahranfängern verlängert sich die Probezeit außerdem um 2 weitere Jahre und sie müssen an einem besonderen Aufbauseminar für Alkoholverstöße teilnehmen. Je nach Einzelfall kann allerdings auch anders entschieden werden.
bussgeldkatalog.de
Gerd meint
27. Mai 2017 at 19:56
Hallo, ich habe 2012 einen Unfall ( geringer Blechschaden ) verursacht oder auch nicht , da dieses Sachverhalt von Bekannten Betrügern immer an der gleichen Stelle mit einem uralt BMW getürkt wird . Das hat sogar die Polizei bestätigt. Nicht des zu Trotz ich hatte 1.39 Pr Intus und die Fahrerlaubnis war futsch. Diese Täter die diesen Unfall provoziert haben sind dingfest. Aber mein Schein ist seit fünf Jahren weg und ich hätte ihn gerne wieder. Es war meine erste Untat. Ich bin kein Alkoholiker und diese Fahrt lag an der Faulheit meines Sohn weil er benötigte Zutaten zu meinem Geburtstagsessen nicht holen wollte. Es war total mieses Wetter und so habe ich mich in das Auto gesetzt. Es ist ja schon lange her aber ich will wieder ein KFZ steuern dürfen. Ich bin jetzt 61 Jahre alt und habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen. Was ist zu tun ??
bussgeldkatalog.de meint
31. Mai 2017 at 8:56
Hallo Gerd,
das kommt ganz darauf an, mit welchen Bedingungen die Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden wurde. Wurde nur eine Sperrfrist angesetzt, können Sie nach deren Ablauf eine Wiedererteilung beantragen. Wurde jedoch eine MPU angeordnet, muss diese zunächst absolviert werden. Setzen Sie sich am besten mit der zuständigen Behörde in Kontakt, diese kann Ihnen alle nötigen Informationen liefern.
bussgeldkatalog.de
Tanja meint
19. Mai 2017 at 12:34
Wie ist das meine Freundin wurde in Österreich mit 1.6 erwischt
Sie wohnt aber in Deutschland
MIT was muss sie rechnen?
LG
bussgeldkatalog.de meint
24. Mai 2017 at 8:22
Hallo Tanja,
Ihre Freundin darf höchstwahrscheinlich vorerst in Österreich nicht mehr Autofahren. Ist sie sogar Österreicherin kann ihr sogar die Lenkberechtigung entzogen werden. Zudem drohen Strafen von 1.600 bis 5.900 Euro. Ist sie Österreicherin drohen zudem ein Termin beim Amtsarzt, eine Nachschulung und eine MPU.
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Andy meint
16. Mai 2017 at 10:20
Wurde mit 1.3 Promille angehalten nie mit Alkohol zu tun gehabt was wird auf mich zu kommen
bussgeldkatalog.de meint
24. Mai 2017 at 8:38
Hallo Andy,
Sie müssen mit drei Punkten in Flensburg, einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrerlaubnisentzug von mindestens sechs Monaten rechnen.
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René S. meint
12. Mai 2017 at 6:35
Hallo wollte mal fragen wie es bei mir aussieht. Würde am 24.4 um 4 Uhr Morgens von den Beamten Rausgeholt hatte beim pusten 0,64 und beim Bluttest 0,76 habe schon seit Tatzeit knapp 3 Wochen keinen Führerschein mehr und mir wird vorgeworfen mit Ausfallerscheinungen gefahren (Straftat) zusein das ganze hat mit einer Allgemeinen Verkehrskontrolle angefangen . Bekomm ich trotzdem 500€ Strafe und 2 Punkte oder wie sieht das aus hab noch kein Bußgeldbescheid bekommen und muss ich den Führerschein neu beantragen oder wird der mir zugeschickt ? Blicke da nicht durch lg René
bussgeldkatalog.de meint
15. Mai 2017 at 9:27
Hallo Rene,
Sie müssen grundsätzlich mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Wahrscheinlich wird auch eine MPU verlangt. Bei den Ausfallerscheinungen kann es sich um eine Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss handelt. Dafür droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkte in Flensburg. Da Sie ohne Fahrerlaubnis gefahren sind, haben Sie eine Straftat begangen. Es droht auch hier eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Den Führerschein wird Ihnen die Behörde innerhalb der nächsten sechs Monate nicht wieder ausstellen. Denkbar ist eine längere Sperrzeit. Erst danach kann er neu beantragt werden. Dies ist meistens aber mit einigen Auflagen verbunden.
bussgeldkatalog.de
René S. meint
15. Mai 2017 at 19:34
Ich hatte ja den Führerschein noch bis die Beamten in mir weggenommen hatten . Ich habe das Fahrzeug danach nicht mehr bewegt . Als ich die Richterin heute angerufen hatte teilte sie mir mehrere „Ausfallerscheinungen“ mit die ich garnicht im anhörungsbogen oder Staatsanwaltlichem schreiben bekommen habe oder ähnliches . Mir wird vieles vorgeworfen was garnicht stimmt (z.b Fahrerflucht,verzögerte antworten auf die Beamten etc.) da auch meine Freundin dabei wahr und dies bezeugen kann . Die Richterin meinte aber auch das ich kein Bußgeldbescheid bekommen würde da es sich um eine Straftat handelt wegen den sogenannten „Ausfallerscheinungen“ . Und meine Freundin wurde nicht als Zeugin eingetragen oder anderes deshalb ist das für mich sehr fragwürdig da es sich auch um Junge Beamte ohne Sterne gehandelt hatte .
bussgeldkatalog.de meint
24. Mai 2017 at 8:41
Hallo Rene,
am besten Sie kontaktieren einen Anwalt. Dieser kann Ihnen beim weiteren Vorgehen helfen.
bussgeldkatalog.de
Klaus meint
21. Februar 2018 at 22:04
Hallo, wie wars bei dir am Ende? Meine Situation ist ähnlich als deins. Vielen Dank.
Hassan meint
10. Mai 2017 at 22:58
Bin gestern erwischt mit 1.8 Promille Blut Ergebnisse noch nicht da .Führerschein ist bei Polizei was werde mir noch da zukommen
bussgeldkatalog.de meint
15. Mai 2017 at 9:31
Hallo Hassan,
ab einem Alkoholgehalt von über 1,09 Promille im Blut droht die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine Geld- und Freiheitsstrafe und drei Punkte in Flensburg.
bussgeldkatalog.de
Ricardo meint
9. Mai 2017 at 15:07
Hallo ,
Ich wurde zum 1. Mal im Februar2017 mit 0,5 promille erwischt , muss demnächst führerschein abgeben und 500€ gelstrafe und 2 punkte . Jetzt am Mai2017 wurde ich wieder mit 0,54 promille erwischt beim verkehrskontrolle , was erwartet mich . Gruss
bussgeldkatalog.de meint
15. Mai 2017 at 9:39
Hallo Ricardo,
beim zweiten Alkoholverstoß droht ein Bußgeld von 1000 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten.
bussgeldkatalog.de