Trunkenheit am Steuer: Welche Strafe droht?
Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer und die Konsequenzen
Die Trunkenheitsfahrt gehört zu den teuersten und gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr. Werden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, müssen Sie daher mit einem hohen Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, können Sie entweder der oben stehenden Tabelle entnehmen oder sich hier bequem von unserem Bußgeldrechner berechnen lassen.
Wenn Sie herausfinden möchte, wie viel Promille Sie nach alkoholischen Getränken haben könnten, können Sie das mit unserem Promillerechner berechnen lasssen.
Kurz & knapp: Alkohol am Steuer
Kraftfahrer müssen sich in Deutschland an ein Alkohollimit von 0,5 Promille halten. Dies entspricht einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l. In der Probezeit sowie unter 21 Jahren ist sogar eine Null-Promille-Grenze maßgeblich. Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6.
Bei Autofahrten mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 liegen die Konsequenzen bei einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, auf die eine Geld- oder Freiheitsstrafe folgen kann. Diese Möglichkeit besteht auch bereits bei einem Wert von 0,3 Promille, wenn Sie eine auffällige Fahrweise an den Tag legen oder einen Unfall verursachen.
Wer unter 21 Jahren oder in der Probezeit mit Alkohol am Steuer (unter 0,5 Promille) erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Punkt rechnen. In der Probezeit wird dies außerdem als A-Verstoß angesehen, woraufhin es zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt.
Video: Alkohol am Steuer
Übersicht zu speziellen Themen rund um Alkohol im Straßenverkehr
Trunkenheitsfahrt – Unfälle unter Alkoholeinfluss haben oft schwerwiegende Folgen
Inhaltsverzeichnis
Auf vielen Veranstaltungen und Feierlichkeiten, aber auch im Alltag sind alkoholische Getränke kaum wegzudenken. Solange Alkohol in geringen Mengen konsumiert wird, soll es keine grundsätzlichen gesundheitlichen Risiken mit sich bringen. Allerdings kann Trunkenheit am Steuer im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben.
Diese Tatsache berücksichtigt auch der Bußgeldkatalog 2024. Fahren unter Alkoholeinfluss wird dies entsprechend des hohen Gefährdungsrisikos nach dem aktuellen Verkehrsrecht mit hohen Bußgeldern und der Vergabe von Punkten geahndet. Darüber hinaus kann wegen Alkohol am Steuer auch der Führerschein entzogen werden.
Nach Angaben der Statistik „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017“ vom Statistischen Bundesamt kommt es bei Unfällen unter Alkoholeinfluss besonders häufig zu Personenschäden. Im gesamten Jahr 2017 kamen bei Alkoholunfällen 231 Menschen ums Leben, 4.531 erlitten schwere Verletzungen. Entsprechend werden Delikte wegen Alkohol am Steuer nach der aktuellen Bußgeldtabelle streng geahndet.
Alkohol beim Autofahren: Welche Auswirkungen hat der Konsum auf den Körper?
Um sich über die Gefahren von Alkohol am Steuer klarzuwerden, ist es wichtig, die Auswirkungen auf den Körper zu betrachten. Die Schnelligkeit der Aufnahme von Alkohol ins Blut hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Gerade auf leeren Magen und beim schnellen Trinken gelangt der Alkohol rascher ins Blut. Dabei ist zu beachten, dass die höchste Blutalkoholkonzentration in der Regel erst nach einer Stunde eintritt und es so leicht passieren kann, dass sich eine Person beim Alkoholkonsum vergaloppiert.
Die Stärke und der Umfang der Wirkung von Alkohol auf den menschlichen Körper hängen vom Geschlecht, dem Alter und anderen individuellen Unterschieden ab. Nichtsdestotrotz gibt es allgemeine Auswirkungen, die der Alkohol herbeiführt, und die das Fahren unter Alkoholeinfluss so gefährlich machen:
- Langsameres Reaktionsvermögen
- Auswirkungen auf das emotionale und körperliche Befinden
- Verringerte Aufmerksamkeit und Sehleistung (bis zum sogenannten Tunnelblick)
- Erhöhte Risikobereitschaft
So verlängert sich zum Beispiel bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille gegenüber einer nüchternen Person die Reaktionszeit um bis auf das Doppelte. So bedeutet die Trunkenheit am Steuer schnell Lebensgefahr.
Alkoholtest: Wie kann der Promillewert bestimmt werden?
Um Alkohol am Steuer nachzuweisen, führt die Polizei einen Alkoholtest durch. Hierfür wird zunächst der Alkoholgehalt in der Atemluft gemessen. Dies geschieht durch das Hinzuziehen eines Atemalkohol-Messgeräts. Weisen die Werte auf eine hohe Alkoholkonzentration hin, ist im nächsten Schritt eine Blutabnahme anzuordnen, die einen genauen Promillewert angibt.
Achtung! Die Polizei darf die Entnahme einer Blutprobe auch ohne richterliche Anordnung veranlassen, wenn sich der Fahrer wegen einer alkoholbedingten Verkehrsstraftat verdächtig gemacht hat.
Promillegrenze fürs Auto in Deutschland
Weil Alkohol am Steuer eine hohe Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt, hat der „Bußgeldkatalog Alkohol“ vom Jahr 2024 hierfür ein entsprechend hohes Bußgeld, Punkte und unter Umständen auch den Entzug des Führerscheins vorgesehen.
Zur Prävention von Unfällen hat der Gesetzgeber eine bestimmte Promillegrenze festgelegt. Die Promille gibt dabei das Verhältnis des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit an, zeigt also den Alkoholgehalt im Blut. Als die wichtigsten Richtgrenzen gelten dabei:
- 0,0 Promille: in der Probezeit und vor der Vollendung des 21. Lebensjahres
- bis 0,5 Promille: für Fahrer außerhalb der Probezeit und nach Vollendung des 21. Lebensjahres
Entsprechend der Promillegrenzen werden Alkoholfahrten im Verkehrsrecht folgendermaßen gewertet:
- bis 0,5 Promille: grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit (Ausnahme: es kommt zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall)
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
- ab 1,1 Promille: Straftat
- Ab 1,6 Promille: Straftat und Anordnung der medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
Allerdings gelten diese Promillegrenzen für Alkohol am Steuer als allgemeine Richtgrenzen. Kommt es zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, können bereits vorzeitig härtere Strafen die Folge sein.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen zur Alkoholgrenze in puncto Auto und den rechtlichen Folgen bei Trunkenheit am Steuer. Auch kann Ihnen der Bußgeldrechner nach Auswählen des entsprechenden Verstoßes das Bußgeld gemäß des Bußgeldkatalogs der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO) ausrechnen.
Strafe für Alkohol am Steuer: Ab 0,3 Promille bei Fahrunsicherheit
Wird der Verkehrsteilnehmer beim Autofahren unter Alkoholeinfluss erwischt, drohen nach dem neuen „Bußgeldkatalog Alkohol“ von 2024 verschiedene Bußgelder – angefangen von 250 Euro, über 500 Euro, 1000 Euro und bis hin zu 1500 Euro, Punkte und ggf. der Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer.
Dabei gilt im Allgemeinen, dass bis zu einem Promillewert von 0,5 das Fahren unter Alkoholeinfluss keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Allerdings kann bei „alkoholbedingten Ausfallerscheinungen“ oder einem Unfall bereits der Promillebereich von 0,3 als eine Straftat gelten. Hier können die Konsequenzen neben dem Fahrverbot eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sein.
Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Nach dem Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit
Trunkenheitsfahrten gelten im Bereich von 0,5 bis 1,09 Promille als eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings nur, wenn keine Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Hier richtet sich die Ahndung gemäß Bußgeldkatalog danach, wie häufig der Fahrer bereits wegen Alkohol am Steuer auffällig wurde.
- 1. Mal: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
- 2. Mal: 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot
- 3. Mal: 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot
Fahren unter Einfluss von Alkohol ab 1,1 Promille
Wird die 1,1-Promillegrenze in Deutschland überschritten, liegt in jedem Fall eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall sind für Alkohol am Steuer folgende Strafen zu erwarten:
- variable Geldstrafe,
- drei Punkten in Flensburg,
- einem Führerscheinentzug wegen Alkohol (Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder auf Dauer) und
- ggf. einer Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre).
Diese Ahndungen, die der Bußgeldkatalog vorsieht, gelten auch dann, wenn die Promillegrenze von 0,5 nicht überschritten, aber eine Fahruntauglichkeit vorliegt oder es zu einem Unfall kam.
Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr: Anordnung einer MPU
Weist der Alkoholtest mindestens 1,6 Promille nach, so ist wegen Alkohol am Steuer eine MPU anzuordnen. Diese beurteilt die Fahreignung des Fahrers angesichts der „Wiederholungsgefahr“.
Am Ende der jeweiligen Sperrfrist wird daher nochmals überprüft, ob der Fahrer geeignet ist, ein Auto zu führen. Um Ihre Fahrerlaubnis schnell zurückzuerlangen, sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern. Hierzu sollten Sie drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, um Ihren Führerschein wieder zu erhalten.
Aber auch vor der Überschreitung der 1,6 Promillegrenze kann die Behörde wegen Alkohol am Steuer eine MPU anordnen. Und zwar:
- bei „Wiederholungstätern“ (schon ab 0,5 Promille)
- bei Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch
Alkohol am Steuer in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren
Für Fahranfänger, die sich neu am Führerschein erfreuen, und für alle Verkehrsteilnehmer, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Diese Regelung gibt es seit dem 1. August 2007 und soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Denn gerade die Gruppe der jungen Fahrer ist ohnehin gefährdet, einen Unfall zu verursachen.
Erwischt die Polizei ein junger Fahrer im Auto dennoch mit Alkohol am Steuer (bis 0,49 Promille), sieht der Bußgeldkatalog hierfür Folgendes vor:
- Geldbuße von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg
- Bei laufender Probezeit: Anordnung von einem besonderen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
Alkoholfahrt als Radfahrer
Fahrradfahrern ist es grundsätzlich erlaubt, mit einem Promillewert von bis zu 1,59 unterwegs zu sein. Allerdings gilt hier äquivalent zu den Kraftfahrzeugfahrern, dass bei einem verkehrsauffälligen Verhalten schon vorher eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze gilt hier die 1,6-Promillegrenze.
Weiterhin droht Radfahrern, die im Besitz von einem Führerschein sind, gemäß dem neuen Bußgeldkatalog auch ein Führerscheinentzug. So werden bei einer Straftat 3 Punkte vergeben, ein Bußgeld ausgestellt und eine MPU angeordnet. Wird Letztere nicht absolviert, droht schließlich der Führerscheinentzug.
Nico meint
3. März 2018 at 13:50
Guten Tag.
Bei meinem Blutalkohol kam raus, dass ich 1,41 promille hatte. Ich bin erst täter und habe auch keinerlei Verstöße. Können sie mir ungefähr sagen was mich erwartet?
mfg Nico
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 10:09
Hallo Nico,
in diesem Fall legt das Gericht die Sanktionen fest. Eine Einschätzung ist uns daher nicht möglich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Erdogan meint
1. März 2018 at 12:52
Hallo wurde vor ca 10 Jahre mal angehalten .und hatte 1.5 promille. 1monat fahr verbot und 2 Punkte. 500 buss Geld. Und jetzt wurde wieder erwischt mit 1,2 pusten und Blut Ergebnisse 1.34.was kommt auf mich zu. Danke
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 9:52
Hallo Erdogan,
ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Die Sanktionen werden somit durch ein Gericht bestimmt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Maks meint
25. Februar 2018 at 13:12
Hallo wurde im ramen einer allgemeinen kontrolle aufgehalten bzw habe mein auto an der tankstelle gepuzt also im stehen kein unfall hatte 2 stunden forher ein paar vodka mischungen mit frucht saft getrunken 3x a 0,5l (becher) mit ungefähr 0,04cl vodka jeweils drinnen, bin so um die 200 meter gefahren habe jemanden angehubt da er mir die vorfahrt stiel selbst mein kumpel meine was loss sei bei ihm… dann kamm die polizei zu mir auf den parplatz so 3 min danach qwasi hinten gewesen… sie meinten ich solle pusten verweigerte es am anfang aber tat es am ende doch nach 10 min ungefähr 0,6 zeigte das geret an ich verhilt mich ruhig und Kooparatief hab die herren zur dienstelle begleitet so zimlich nach 3/4 stunde evtl auch 1 stunde kamm der arzt mit blutabnahme ich verweigerte diese nicht da ich mir dachte jetz ist es eh vorbei… ich bin 195cm groß 19 Jahre und 88Kg schwer wie hoch stehen die schanzen unter 1,10 zu landen ??? noch zu sagen ich war schon eigentlich fast nüchtern, von meiner sicht aus. sie nahmen mir den schein und ich durfte gehen was bekomme ich nun ? tut mir leid wegen der rechtschreibung
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 9:01
Hallo Maks,
wie hoch Ihr Blutalkoholwert war, können wir nicht einschätzen, da jeder Körper die Substanzen anders verarbeitet. Warten Sie daher den Bescheid ab.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Eduard meint
21. Februar 2018 at 11:09
Hallo ! Erster Führerscheinentzug war im October 2004 wegen Alkohol am Steuer 2.0 BAK . Wiedererteilung 2006.
Zweiter Führerscheinentzug war am 01.01.2015 wegen Alkohol am Steuer 1.26 BAK .Beides bei Polizeikontrolle . Ich möchte Führerschein jetzt wieder haben . Was soll ich erwarten in meinem Fall ? Wieder MPU ? Oder bin ich aus Akten raus ? Danke .
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 8:38
Hallo Eduard,
eine Einschätzung ist uns in diesem Fall nicht möglich. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marko meint
17. Februar 2018 at 23:52
Hallo ich wurde erwischt mit 1.57 promille und konzum vom antibiotikum.mit was kann ich rechnen??habe einen serbischen fuhrerschein..danke
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 17:15
Hallo Marko,
wurde die Promillegrenze von 1,09 überschritten, drohen 3 Punkte in Flensburg, die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marko meint
17. Februar 2018 at 23:49
Hallo ich wurde mit 1.57 promille erwischt und habe auch antibiotikum genommen habe aber einen serbischen fuhrerschein..was kann ich erwarten??danke
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 15:30
Hallo,
wurde die Promillegrenze von 1,09 überschritten, drohen 3 Punkte in Flensburg, die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
ben meint
15. Februar 2018 at 13:06
2,2 promille habe ich strafe bekomm 11 monaten fahrverboten und 1,300 buSSGELD :ICH wollte gerne wiessen was bekomm ich noch von strafe dazu
danke
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 14:16
Hallo,
pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. In der Regel drohen bei mehr als 1,09 Promille 3 Punkte in Flensburg, ein variables Bußgeld und ein variables Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lucas meint
23. Januar 2018 at 17:29
Hallo liebes Bussgeldkatalog – Team,
ich wurde mit Alkohol am Steuer erwischt, Bluttest ergab einem Mittelwert von 1,28 Promille.
Wie wahrscheinlich ist eine MPU und inwiefern kann man sich auf eine variable Strafe einstellen? Wird die nach Tagessätzen bemessen?
MfG
bussgeldkatalog.de meint
26. März 2018 at 10:02
Hallo Lucas,
Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ und mehr (“absolute Fahruntüchtigkeit”), wird als Straftat geahndet. Diese kann laut Bußgeldkatalog mit drei Punkten in Flensburg, einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrverbot geahndet werden. Weist der Alkoholtest 1,6 Promille nach, so wird wegen der Alkoholfahrt in der Regel eine MPU angeordnet. Aber auch vor der Überschreitung der 1,6 Promillegrenze kann die Behörde eine MPU anordnen. Und zwar wenn es sich um Wiederholungstäter handelt. Auch wenn Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch festgestellt wird, kann eine MPU angeordnet werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tanja meint
2. Januar 2018 at 0:57
Hallo ich bin etwas angetrunken am Steuer gefahren. Wurde angehalten und beim pusten hat das Gerät 0,29 angezeigt. Auf der Wache musste ich dann nochmal in so ein Gerät pusten was wohl gerichtlich verwendet werden kann und das hat auch 0,29 angezeigt. Ich bin erst Täterin und die Polizisten haben dann mir was von Fahrverbot und Bußgeld erzählt. Aber bei dem Wert bin ich doch unter 0,3. oder muss der Wert vom Gerät doppelt genommen werden? Mit was muss ich jetzt rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 10:35
Hallo Tanja,
sofern Sie keine Fahranfängerin oder unter 21 sind, greifen Sanktionen erst ab 0,3 Promille.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Holger W. meint
25. Dezember 2017 at 12:04
Guten Tag , ich habe mal eine Frage ein Kumpel is mit einem Auto in den Graben gerutscht , laut ihm war er nicht alkoholisiert und das weiß auch keiner ab das nicht stimmt bzw kann auch niemand beweisen, aber in der Zeit hat er das Auto verlassen und is zu der Feier gelaufen wo er eigentlich hin wollte , hat dort Alkohol getrunken und ist danach wieder zum Auto und 30 min später hat ein entgegenkommendes Auto die Polizei gerufen.
Was wird ihm jetzt blühen , er hatte beim atemalkohol 1,5 Promille und haben ihm mit auf die Wache genommen zum Blut Test ,..
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
28. Dezember 2017 at 12:52
Hallo Holger,
entscheidend ist hier, ob Ihr Freund bereits mit Alkohol am Steuer erwischt wurde. Ist es das erste Vergehen, muss er mit einer Strafe von 500€, 2 Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Sandra meint
24. Dezember 2017 at 14:25
Hallo!
Ich bin mit 1,9 Promille mit dem Fahrrad gestürzt. Andere Verkehrsteilnehmer wurden nicht geschädigt. Der Arzt im Krankenhaus (ich hatte eine Gehirnerschütterung) hat mir Blut abgenommen und den Alkoholgehalt bestimmt. Muss ich Konsequenzen fürchten? Falls ja um welche handelt es sich dabei?
LG Sandra
bussgeldkatalog.de meint
28. Dezember 2017 at 12:42
Hallo Sandra,
mit 1,6 Promille bzw. mehr müssen Sie mit 3 Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe und einer Anordnung einer MPU rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Jens meint
17. Dezember 2017 at 17:55
Ich bin mit 1,4 Promille gefahren aber nicht angehalten worden, sondern kurz danach von der Polizei von Zuhause mit zur Wache genommen. Die Polizei hat die Motorhaube angefasst, die natürlich noch warm war und darauf hin sagt, das ich gefahren bin. Der Gerichtstermin steht und die Polizisten sind auch geladen.
Vielen dank für ihre Antwort
bussgeldkatalog.de meint
20. Dezember 2017 at 12:49
Hallo Jens,
uns ist leider nicht klar, was Ihre Frage ist.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Marc meint
5. Dezember 2017 at 10:00
Bin am Wochenende mit 1.34 Promille angehalten worden Atemalkohol bin nicht vorbelastet womit muss ich rechnen
bussgeldkatalog.de meint
11. Dezember 2017 at 12:00
Hallo Marc,
mit mehr als 1,1 Promille im Blut wird das als Straftat geahndet, Sie bekommen 3 Punkte in Flensburg, eine Freiheits- oder Geldstrafe und je nach Entscheidung der Behörden eine Geldstrafe.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Mike meint
26. November 2017 at 22:57
Hallo ich bin Mike aus BW und wurde am Wochenende mit 1.3 Promille beim Pusten erwischt. Ergebnisse von Blutalkohol liegen noch nicht vor. Dies war das erste Vergehen und laut Polizei war ich kooperativ und unauffällig. Wie warscheinlich ist es, dass auch bei einem Wert von unter 1.6 Promille eine MPU angeordnet wird? Und ich habe in anderen Foren gelesen, dass andere Leute mit den gleichen Bedinungen knapp 1 Jahr Fahrverbot bekommen haben. Gibt es da Möglichkeiten das zu refuzieren und wie hoch sind die Chancen damit erfolgreich zu sein?
bussgeldkatalog.de meint
27. November 2017 at 12:25
Hallo Mike,
mit 1,3 Promille sind Sie unter “absoluter Fahruntüchtigkeit” gefahren. Das ist eine Straftat und Ihr Fall wird vor Gericht verhandelt. Sie erhalten zusätzlich Punkte in Flensburg und womöglich eine Freiheits- oder Geldstrafe. Wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage an einen Anwalt, wir dürfen keine Rechtsberatung geben.
Das Team von bussgeldkatalog.de
musa meint
23. November 2017 at 13:30
hallo
ich bin zweimal mit Alkohol erwischt danach ich habe mpu gemacht und bestanden.nach mpu ich bin schon wieder mit 1.4,2(blutanname) promiele plus mit unfall(gegen baum gefahren) was für eine strafe kann ich kriegen???Dankeschön
bussgeldkatalog.de meint
24. November 2017 at 13:44
Hallo Musa,
Neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog folgt auch die Verlängerung Ihrer Sperrfrist. Neben der längeren Sperrfrist droht zudem eine neue MPU.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Pat meint
21. November 2017 at 13:53
Guten Tag, ein Angehöriger verursachte einen Verkehrsunfall bei dem 3 Menschen leicht verletzt worden sind und an beiden Pkw ein Totalschaden entstand. Ein Atemalkoholtest ergab 1,0 promille.
Es war für Ihn die erste Alkoholfahrt und er hat keine weiteren Vorstrafen.
Welche Strafen könnten auf Ihn zukommen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
bussgeldkatalog.de meint
24. November 2017 at 12:17
Hallo Pat,
Ihr Angehöriger muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Zusätzlich kann Ihr Angehöriger wegen fahrlässiger Körperverletzung mit weiteren 3 Punkten in Flensburg rechnen und einem Fahrverbot gemäß Straftat nach StGB.
Das Team von bussgeldkatalog.de
D. KLAUS meint
21. November 2017 at 5:30
Mein Auto stand in meinem Hof.Die Polizei hat mich an der Haustür gefragt ob das mein Wagen wäre ; JA;Ob ich etwas getrunken hätte;JA; darauf mußte ich pusten.Mit dem Gerät sei etwas nicht in Ordnung ich mußte mit zum Revier.Dort mußte ich nochmals pusten.Ich hatte 3Versuche,beim 1.Mal war die Luft bis zum Anschlag nach 1Minute das 2.Mal pusten hat der Ausschlag nicht das Soll erreicht.Bei den 2 anderen Versuchen war es das gleiche.Darauf mußte ich mich einem Bluttest unterziehen.Den Reaktionstest war ohne Beanstandung. Ergebnis bis Dato nicht bekannt. Frage !War das von der Polizei rechtens,mich diesem Prozedere zu unterziehen?
bussgeldkatalog.de meint
21. November 2017 at 13:19
Hallo Klaus,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Ivan meint
14. November 2017 at 23:11
Guten Tag, ich bin Ivan und komme aus Kroatien. Ich war mit meinen Freunden und trank 4-5 Biere und 2 Jegers. Ich war müde und aß nicht den ganzen Tag. so sprang ich viel auf dem Alkoholtest. Ich bin also daran interessiert, welche Strafe ich bekommen werde und welches weitere Verfahren es ist. dank
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 16:16
Hallo Ivan,
ohne konkreten Blutalkoholwert können wir Ihnen nicht sagen, welche Sanktionen auf Sie zukommen werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Passe meint
1. November 2017 at 12:32
Hallo,
Ich musste Pusten und hatte auf der Wache 1,04. Es wurde kein Blutabgenommen.
Nun habe ich die Befürchtung das ich mich verhört habe und es 1,4 waren.
Muss ab 1,1 eine Blutkontrolle statt finden?
Danke
bussgeldkatalog.de meint
6. November 2017 at 10:14
Hallo Passe,
eine Blutkontrolle erfolgt nur auf Anordnung.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Petra meint
29. Oktober 2017 at 0:06
Mit was füber eine Strafe,muss ich bei 2,5 Promille rechnen.Wäre der Fahrt ist mir ein reifen geplatzt. 2 Fahrzeuge hinter mir habe durch teile auf der Fahrbahn leichte Schäden Blech auf bekomme .
bussgeldkatalog.de meint
6. November 2017 at 10:05
Hallo Petra,
es handelt sich um eine Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss. Dies wird als Straftat mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Tris meint
27. Oktober 2017 at 15:52
Moin,
ich habe am Wochenende auf der BAB in Niedersachsen einen Unfall mit 1,15Promille (Atemalkohol) verursacht. Zum Glück sind keine Personen zu Schaden gekommen. Zum einen, aus eurer Erfahrung; ca. 45 Minuten nach dem Atemtest wurde mit Blut abgenommen, zu diesem Zeitpunkt hatte ich ca. 2,5h nichts getrunken. Was schätzt Ihr, wie weit weicht der Bluttest ab? Zweiter Punkt: Mit was für einer Strafe sollte ich rechnen? (Keine vorherigen Vergehen, 10 Jahre ohne Probleme gefahren, eig. auf FS im Job angewiesen)
LG
bussgeldkatalog.de meint
6. November 2017 at 9:41
Hallo Tris,
handelt es sich um eine Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss, so wird dies als Straftat gewertet. Diese wird mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.
Das Team von bussgeldkatalog.de
jana meint
25. Oktober 2017 at 13:37
Hallo ich wurde letze Woche bei normaler Verkehrskontrolle abgehalten 100m von meinem haus,hatte zuvor 2 Gläser wein ,und beim pusten 0,96% heute Kamm ein Brief an wo drin steht i h hätte angeblich 1,96% gehabt ..dazu zu sagen war ich zu den Polizisten nicht sehr freundlich,kann es sein das die das extra so eingetragen haben oder ist es ein Zahlendreher ausversehen..wie könnte man es nachweisen im Nachhinein??!!
bussgeldkatalog.de meint
13. November 2017 at 13:18
Hallo Jana,
Sie können gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist, kann Ihnen ein Anwalt sagen – wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Robert meint
19. Oktober 2017 at 11:26
Hallo. Ich wurde schlafend im Auto vorgefunden. Bei ei Alkoholtest hatte ich 2.7. Ich bin aber kein Auto gefahren da ich mich nicht im Stande dazu fühlte. Ich kamm von eine doppelte nachschiecht, zudem nehme ich psyhiopfarmaka.
Wie wird das geregelt.
bussgeldkatalog.de meint
6. November 2017 at 10:26
Hallo Robert,
wenn Sie mit dem Auto nicht gefahren sind, droht in aller Regel keine Strafe.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Trimo meint
7. Oktober 2017 at 13:50
Ich hatte heute einen Unfall und war aber nicht der Unfallverursacher. Nach Alkohol Test wurden mir 1,2 Promille bescheinigt, was absolut nicht sein kann. Womit muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
9. Oktober 2017 at 9:30
Hallo Trimo,
ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Das Strafmaß legt in diesem Fall ein Gericht fest.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Michael meint
6. Oktober 2017 at 14:22
Hallo, Ich habe folgendes anliegen ich wurde vor 1,5 Jahren bei einer trunkenheitsfahrt erwischt mit 1,4 promille dies war allerdings eine reine verkehrskontrolle. jetzt wollte ich fragen ist eine mpu nun zwingend erforderlich ist?
Dazu muss ich erwähnen das ich einige delikte im führungszeugniss stehen unter anderem eine straftat (raub) wo ich 2,06 promille im Blut hatte kann dies trotzdem eine vorraussetzung dafür sein eine mpu machen zu müssen oder gibt es die chance dies zu umgehen?
bussgeldkatalog.de meint
9. Oktober 2017 at 9:26
Hallo Michael,
ob eine MPU notwendig ist, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in Erfahrung bringen.
Das Team von bussgeldkatalog.de