Trunkenheit am Steuer: Welche Strafe droht?
Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer und die Konsequenzen
Die Trunkenheitsfahrt gehört zu den teuersten und gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr. Werden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, müssen Sie daher mit einem hohen Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, können Sie entweder der oben stehenden Tabelle entnehmen oder sich hier bequem von unserem Bußgeldrechner berechnen lassen.
Wenn Sie herausfinden möchte, wie viel Promille Sie nach alkoholischen Getränken haben könnten, können Sie das mit unserem Promillerechner berechnen lasssen.
Kurz & knapp: Alkohol am Steuer
Kraftfahrer müssen sich in Deutschland an ein Alkohollimit von 0,5 Promille halten. Dies entspricht einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l. In der Probezeit sowie unter 21 Jahren ist sogar eine Null-Promille-Grenze maßgeblich. Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6.
Bei Autofahrten mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 liegen die Konsequenzen bei einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, auf die eine Geld- oder Freiheitsstrafe folgen kann. Diese Möglichkeit besteht auch bereits bei einem Wert von 0,3 Promille, wenn Sie eine auffällige Fahrweise an den Tag legen oder einen Unfall verursachen.
Wer unter 21 Jahren oder in der Probezeit mit Alkohol am Steuer (unter 0,5 Promille) erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Punkt rechnen. In der Probezeit wird dies außerdem als A-Verstoß angesehen, woraufhin es zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt.
Video: Alkohol am Steuer
Übersicht zu speziellen Themen rund um Alkohol im Straßenverkehr
Trunkenheitsfahrt – Unfälle unter Alkoholeinfluss haben oft schwerwiegende Folgen
Inhaltsverzeichnis
Auf vielen Veranstaltungen und Feierlichkeiten, aber auch im Alltag sind alkoholische Getränke kaum wegzudenken. Solange Alkohol in geringen Mengen konsumiert wird, soll es keine grundsätzlichen gesundheitlichen Risiken mit sich bringen. Allerdings kann Trunkenheit am Steuer im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben.
Diese Tatsache berücksichtigt auch der Bußgeldkatalog 2024. Fahren unter Alkoholeinfluss wird dies entsprechend des hohen Gefährdungsrisikos nach dem aktuellen Verkehrsrecht mit hohen Bußgeldern und der Vergabe von Punkten geahndet. Darüber hinaus kann wegen Alkohol am Steuer auch der Führerschein entzogen werden.
Nach Angaben der Statistik „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017“ vom Statistischen Bundesamt kommt es bei Unfällen unter Alkoholeinfluss besonders häufig zu Personenschäden. Im gesamten Jahr 2017 kamen bei Alkoholunfällen 231 Menschen ums Leben, 4.531 erlitten schwere Verletzungen. Entsprechend werden Delikte wegen Alkohol am Steuer nach der aktuellen Bußgeldtabelle streng geahndet.
Alkohol beim Autofahren: Welche Auswirkungen hat der Konsum auf den Körper?
Um sich über die Gefahren von Alkohol am Steuer klarzuwerden, ist es wichtig, die Auswirkungen auf den Körper zu betrachten. Die Schnelligkeit der Aufnahme von Alkohol ins Blut hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Gerade auf leeren Magen und beim schnellen Trinken gelangt der Alkohol rascher ins Blut. Dabei ist zu beachten, dass die höchste Blutalkoholkonzentration in der Regel erst nach einer Stunde eintritt und es so leicht passieren kann, dass sich eine Person beim Alkoholkonsum vergaloppiert.
Die Stärke und der Umfang der Wirkung von Alkohol auf den menschlichen Körper hängen vom Geschlecht, dem Alter und anderen individuellen Unterschieden ab. Nichtsdestotrotz gibt es allgemeine Auswirkungen, die der Alkohol herbeiführt, und die das Fahren unter Alkoholeinfluss so gefährlich machen:
- Langsameres Reaktionsvermögen
- Auswirkungen auf das emotionale und körperliche Befinden
- Verringerte Aufmerksamkeit und Sehleistung (bis zum sogenannten Tunnelblick)
- Erhöhte Risikobereitschaft
So verlängert sich zum Beispiel bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille gegenüber einer nüchternen Person die Reaktionszeit um bis auf das Doppelte. So bedeutet die Trunkenheit am Steuer schnell Lebensgefahr.
Alkoholtest: Wie kann der Promillewert bestimmt werden?
Um Alkohol am Steuer nachzuweisen, führt die Polizei einen Alkoholtest durch. Hierfür wird zunächst der Alkoholgehalt in der Atemluft gemessen. Dies geschieht durch das Hinzuziehen eines Atemalkohol-Messgeräts. Weisen die Werte auf eine hohe Alkoholkonzentration hin, ist im nächsten Schritt eine Blutabnahme anzuordnen, die einen genauen Promillewert angibt.
Achtung! Die Polizei darf die Entnahme einer Blutprobe auch ohne richterliche Anordnung veranlassen, wenn sich der Fahrer wegen einer alkoholbedingten Verkehrsstraftat verdächtig gemacht hat.
Promillegrenze fürs Auto in Deutschland
Weil Alkohol am Steuer eine hohe Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt, hat der „Bußgeldkatalog Alkohol“ vom Jahr 2024 hierfür ein entsprechend hohes Bußgeld, Punkte und unter Umständen auch den Entzug des Führerscheins vorgesehen.
Zur Prävention von Unfällen hat der Gesetzgeber eine bestimmte Promillegrenze festgelegt. Die Promille gibt dabei das Verhältnis des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit an, zeigt also den Alkoholgehalt im Blut. Als die wichtigsten Richtgrenzen gelten dabei:
- 0,0 Promille: in der Probezeit und vor der Vollendung des 21. Lebensjahres
- bis 0,5 Promille: für Fahrer außerhalb der Probezeit und nach Vollendung des 21. Lebensjahres
Entsprechend der Promillegrenzen werden Alkoholfahrten im Verkehrsrecht folgendermaßen gewertet:
- bis 0,5 Promille: grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit (Ausnahme: es kommt zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall)
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
- ab 1,1 Promille: Straftat
- Ab 1,6 Promille: Straftat und Anordnung der medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
Allerdings gelten diese Promillegrenzen für Alkohol am Steuer als allgemeine Richtgrenzen. Kommt es zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, können bereits vorzeitig härtere Strafen die Folge sein.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen zur Alkoholgrenze in puncto Auto und den rechtlichen Folgen bei Trunkenheit am Steuer. Auch kann Ihnen der Bußgeldrechner nach Auswählen des entsprechenden Verstoßes das Bußgeld gemäß des Bußgeldkatalogs der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO) ausrechnen.
Strafe für Alkohol am Steuer: Ab 0,3 Promille bei Fahrunsicherheit
Wird der Verkehrsteilnehmer beim Autofahren unter Alkoholeinfluss erwischt, drohen nach dem neuen „Bußgeldkatalog Alkohol“ von 2024 verschiedene Bußgelder – angefangen von 250 Euro, über 500 Euro, 1000 Euro und bis hin zu 1500 Euro, Punkte und ggf. der Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer.
Dabei gilt im Allgemeinen, dass bis zu einem Promillewert von 0,5 das Fahren unter Alkoholeinfluss keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Allerdings kann bei „alkoholbedingten Ausfallerscheinungen“ oder einem Unfall bereits der Promillebereich von 0,3 als eine Straftat gelten. Hier können die Konsequenzen neben dem Fahrverbot eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sein.
Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Nach dem Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit
Trunkenheitsfahrten gelten im Bereich von 0,5 bis 1,09 Promille als eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings nur, wenn keine Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Hier richtet sich die Ahndung gemäß Bußgeldkatalog danach, wie häufig der Fahrer bereits wegen Alkohol am Steuer auffällig wurde.
- 1. Mal: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
- 2. Mal: 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot
- 3. Mal: 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot
Fahren unter Einfluss von Alkohol ab 1,1 Promille
Wird die 1,1-Promillegrenze in Deutschland überschritten, liegt in jedem Fall eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall sind für Alkohol am Steuer folgende Strafen zu erwarten:
- variable Geldstrafe,
- drei Punkten in Flensburg,
- einem Führerscheinentzug wegen Alkohol (Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder auf Dauer) und
- ggf. einer Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre).
Diese Ahndungen, die der Bußgeldkatalog vorsieht, gelten auch dann, wenn die Promillegrenze von 0,5 nicht überschritten, aber eine Fahruntauglichkeit vorliegt oder es zu einem Unfall kam.
Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr: Anordnung einer MPU
Weist der Alkoholtest mindestens 1,6 Promille nach, so ist wegen Alkohol am Steuer eine MPU anzuordnen. Diese beurteilt die Fahreignung des Fahrers angesichts der „Wiederholungsgefahr“.
Am Ende der jeweiligen Sperrfrist wird daher nochmals überprüft, ob der Fahrer geeignet ist, ein Auto zu führen. Um Ihre Fahrerlaubnis schnell zurückzuerlangen, sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern. Hierzu sollten Sie drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, um Ihren Führerschein wieder zu erhalten.
Aber auch vor der Überschreitung der 1,6 Promillegrenze kann die Behörde wegen Alkohol am Steuer eine MPU anordnen. Und zwar:
- bei „Wiederholungstätern“ (schon ab 0,5 Promille)
- bei Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch
Alkohol am Steuer in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren
Für Fahranfänger, die sich neu am Führerschein erfreuen, und für alle Verkehrsteilnehmer, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Diese Regelung gibt es seit dem 1. August 2007 und soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Denn gerade die Gruppe der jungen Fahrer ist ohnehin gefährdet, einen Unfall zu verursachen.
Erwischt die Polizei ein junger Fahrer im Auto dennoch mit Alkohol am Steuer (bis 0,49 Promille), sieht der Bußgeldkatalog hierfür Folgendes vor:
- Geldbuße von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg
- Bei laufender Probezeit: Anordnung von einem besonderen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
Alkoholfahrt als Radfahrer
Fahrradfahrern ist es grundsätzlich erlaubt, mit einem Promillewert von bis zu 1,59 unterwegs zu sein. Allerdings gilt hier äquivalent zu den Kraftfahrzeugfahrern, dass bei einem verkehrsauffälligen Verhalten schon vorher eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze gilt hier die 1,6-Promillegrenze.
Weiterhin droht Radfahrern, die im Besitz von einem Führerschein sind, gemäß dem neuen Bußgeldkatalog auch ein Führerscheinentzug. So werden bei einer Straftat 3 Punkte vergeben, ein Bußgeld ausgestellt und eine MPU angeordnet. Wird Letztere nicht absolviert, droht schließlich der Führerscheinentzug.
Schwarz meint
20. Juli 2020 at 22:00
Mein Mann wurde mit Marihuana am. Steuer erwischt, die haben. Orinprpobe abgenommen und Blutprobe ein. Freund sagt da mein Mann ein Bulgarischen Führerschein hat das er 6 Monate sperre hat und mpu machen muss ist das erste mal. Gewesen das er in so einen Zustand gefahren ist was wird auf ihn zu kommen Mfg Schwarz
Saban meint
24. Mai 2020 at 14:34
Ich wurde unterwegs angehalten pusten 09 Promille und bei der Blut Probe 1,02 rausgekommen , ich habe Führerschein seit 4 Jahren ohne Probe Zeit , jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Paragraph 316, was erwartet mich eigentlich und erste mal passiert mir das .
Nicole meint
5. April 2020 at 9:29
Hallo,
ich bin am 1.9.2019 mit 0,57 Promille angehalten worden. Bis heute kam kein Bußgeldbescheid. Gibt es eine Frist bis wie viele Monate dieser zugestellt sein muss? Muss ich immer noch zittern oder kann ich aufatmen?
Gruß
Nicole
Nicole meint
3. April 2020 at 14:18
Hallo,
ich bin am 1.9.2019 mit 0,57 Promille angehalten worden. Bis heute ist kein Bußgeldbescheid per Post gekommen. Gibt es eine Frist bis zu wie viel Monaten das zugestellt sein muss? Muss ich immer noch damit rechnen oder kann ich aufatmen?
Gruß Nicole
Jens H. meint
26. Januar 2020 at 15:06
Hatte 3.12.19 eine leichte Kollession beim Fahrspurwechsel mit einem anderen Verkehrsteilnehmer.
Ich hatte eine Promillewert von 0,45. Schaden am anderen Auto ca. 1000,–€.
Mit was muß ich im schlimmsten Fall rechnen?
Fahrerlaubnis wurde sofort eingezogen, würde dann diese Zeit angerechnet werden?
Im letzten Schreiben vom Amtsgericht waren sehr viele Fehler.
z.B. Habe das Auto rechts leicht kollediert, im Schreiben vom Amtsgericht habe ich die linke Seite vom vorderen Kotflügel beschädigt.
m4c1990 meint
4. Juni 2020 at 17:45
„Dabei gilt im Allgemeinen, dass bis zu einem Promillewert von 0,5 das Fahren unter Alkoholeinfluss keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Allerdings kann bei „alkoholbedingten Ausfallerscheinungen“ oder einem Unfall bereits der Promillebereich von 0,3 als eine Straftat gelten.“
Gilt wohl wie >1,1 Promille.
Was ist bei dir rausgekommen?
Karma meint
20. August 2020 at 16:17
Würde mit 1.16 Promille angehalten und kontrolliert wollte fragen was die Strafe wäre dafür
bussgeldkatalog.de meint
17. September 2020 at 16:21
Hallo Karma,
wird die 1,1-Promillegrenze überschritten, liegt in jedem Fall eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall drohen eine variable Geldstrafe, drei Punkten in Flensburg, ein Führerscheinentzug wegen Alkohol (Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder auf Dauer) und ggf. einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Bernd meint
20. Januar 2020 at 9:24
Ganz brisanter Fall eines Bekannten im Ort.
Er touchierte mit 1,7 Promille eine Wand und verschwand nun vom Unfallort.
Zudem unterschritt sein alter die 21 Jahr Grenze, jedoch ist er in keiner Probezeit mehr.
Jetzt wird ihm eine Straßenverkehrsgefährdung in Verbindung mit dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. Was wird ihn erwarten?
bussgeldkatalog.de meint
30. März 2020 at 14:54
Hallo Bernd,
da es sich hierbei um Straftatbestände handelt, wird die Strafe von einem Richter festgesetzt. Hierbei werden alle Umstände der Tat berücksichtigt.
Aus diesem Grund ist keine pauschale Einschätzung möglich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Joey meint
15. Januar 2020 at 13:34
Hallo… Ich habe eine Frage..
Am 16 November 2019 wurde ich mit einem Alkohol Wert von 1,76 Promille erwischt… Mein Blutwert jedoch lag bei 1,58… Was droht mir?? (Bin 24, Aus der probezeit und Ersttäter) Wie kann ich da eine MPU umgehen? Schließlich lag der Wert ja unter 1,6…
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2020 at 14:31
Hallo Joey,
ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Ein Gericht verhängt dann eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Zudem entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde darüber, ob Sie eine MPU machen müssen oder nicht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Annika meint
13. Januar 2020 at 15:24
Hallo,
ich hatte neulich alkoholisiert einen Autounfall, bin jedoch nur gegen eine Schutzplanke gefahren, also nur Sachschaden. Promillewert lag bei 1,13. Ich habe meinen Führerschein seit 4 Jahren und bin Ersttäter. Wie hoch wäre die Geldstrafe und wie lange der Führerscheinentzug? oder wird das individuell vom Gericht festgelegt?
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2020 at 13:17
Hallo Annika,
bei 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Diese wird vor Gericht mit einer Geld-oder Freiheitsstrafe belegt. Dieses darf auch einen Führerscheinentzug anordnen, der dann mindestens für 6 Monate verhängt wird.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Janek Z. meint
8. Januar 2020 at 2:12
Hallo, ich wurde auf meinem Mofa (bin 16 Jahre alt) mit 0,73 Promille erwischt. Mit was habe ich zu rechnen? Ich bin aktuell dabei, den BF17 Führerschein zu machen, hat das darauf Konsequenzen?
Danke im Vorraus
Nicci meint
23. Dezember 2019 at 6:04
Hallo,
Ich wurde angehalten wegen einer Verkehrskontrolle und wurde auf Alkohol getestet. Ich hatte beim atmetest 0,32 mg/l also 0.64 Promille. Da ich mein Bier erst leer getrunken habe wurde ich mit aufs Revier genommen und habe nach 20 Minuten noch mal gepustet und hatte einen Wert von 0.31 mg/l. Es wurden sofort meine Personalien aufgenommen und der Polizist meinte da es die erste Auffälligkeit zwecks Alkohol ist sind es eben diese 500€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Ein Bluttest wurde allerdings nicht gemacht, ist der Bescheid nun gültig obwohl nicht der Alkoholwert der Blutkonzentration vorliegt?
Stefan meint
28. November 2019 at 20:42
ordnungswidrigkeit besteht ab 0,5‰, bei Auffälligkeit schon ab 0,3‰?
bussgeldkatalog.de meint
5. Dezember 2019 at 15:58
Hallo Stefan,
bei fahrauffälligem und gefährdender Fahrweise bei einem Alkoholwert von 0,3 Promille oder mehr kann eine Straftat erfüllt sein: Trunkenheit am Steuer (spätestens ab 1,1 Promille immer). Eine Ordnungswidrigkeit ist ab 0,5 Promille anzunehmen (sofern keine Gefährdung/Fahrauffälligkeit vorlag).
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Michael meint
28. November 2019 at 14:41
Guten Tag.
Ich habe eine Frage.
Bin in Jahr 2016 wegen Fahrrad fahren meine FS verloren. 1.6 Promille. Geldstrafe und 2 Punkten in Flensburg.
Fragen:
kann Mann Punkten nach Alkohol abbauen?
Was wird es kosten wenn ja?
Welche Möglichkeiten gibt es noch Punkten frei werden bezüglich meinem Fall
Franziska meint
18. November 2019 at 17:16
Hallo,
ich habe zu viel getrunken, bin daraufhin bei Nässe in eine Böschung gefahren ohne Personen oder Sachschaden. Die Polizei kam und ich musste pusten – Ergebnis über 1,1. Darufhin ging es ins Krankenhaus, wo der Polizist meinte wenn ich dem Bluttest nicht freiwillig zustimme würde er ihn selbst anordnen. Nun habe ich gelesen, dass die nur mit richterlichem Beschluss möglich ist. Habe ich hier Handlungsspielraum?
S. F. meint
26. Oktober 2019 at 11:03
Hallo, ich habe einen Auffahrunfall mit 0,7 Promille verursacht. bin zuvor nie derartig aufgefallen.
Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?
Vielen Dank für eine informative Antwort.
Lena meint
3. Juli 2019 at 19:57
Hallo,
Wer entscheidet ob eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Wenn jemand mit 1,44 Promille erwischt wird ( blutwert Stunden danach ) ohne Unfall und verletzte. Wann muss man mit einer Freiheitsstrafe rechnen?
Sebastian meint
17. April 2019 at 22:16
Servus .Ich brauche Hilfe .ich habe geparkt meine Auto auf eine privaten Parkplatz nur 5m Nach den Moment stoppte mich Polizei.Im BAK zeigen sich 1.8 Promille.ich habe seit fast 20 Jahre meine Führeschein und das sind meine erste Probleme mit Alkohol.Was kann mich bedrohen .
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2019 at 15:32
Hallo Sebastian,
in Ihrem Fall liegt eine Straftat vor. Weshalb ein Gericht die Sanktionen festlegt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sebastian meint
15. April 2019 at 13:17
Servus ich habe geparkt meine Auto eine privaten Parkplatz 5 m Nach den Moment stoppte mich Polizei Im BAK in Krankenhaus 1,8 Promille Ich habe seit fast 20 Jahren Führerschein das sind meine erste Probleme mit Alkohol habe ich ein frage Was kann mich bedrohen?
bussgeldkatalog.de meint
19. Juni 2019 at 15:42
Hallo Sebastian,
ab 1,1 Promille gelten Sie als fahruntüchtig. Es droht eine Freiheits- oder Geldstrafe, die vom Gericht festgelegt wird. Des Weiteren erhalten Sie drei Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Ab 1,6 Promille müssen Sie außerdem eine MPU absolvieren.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Maria meint
7. April 2019 at 18:22
Hallo..
Ich wurde stehend mit laufendem Motor auf einem Parkplatz kontrolliert. Blutalkohol von 1,05. Ich bin Ersttäter. Momit habe ich zu rechnen?
Mfg Maria
Nicole meint
9. März 2019 at 12:12
Macht man sich mitschuldig oder strafbar, wenn man jemanden stark alkoholisiert mit dem Auto wegfahren lässt? Muss man in so einem Fall die Polizei benachrichtigen? Wie verhält man sich richtig?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2019 at 15:48
Hallo Nicole,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Cem meint
19. Januar 2019 at 13:32
Hallo ,eine Frage vor 2 Monaten hatte ich eine Polizei Kontrolle .Und hatte Alkohol intus im Körper in Höhe von 1,25%.Hab 10 Monate Fürerschein weg und 2000 Euro Geldstrafe (in Bayern) bekommen ist dass ok oder zu viel?! mir kommt es Zuviel vor .
Mit freundlichen Grüßen
Cem .
bussgeldkatalog.de meint
30. Januar 2019 at 15:54
Hallo Cem,
eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Behrang meint
29. Dezember 2018 at 16:00
Hallo,
ich möchte wiessen, haben Sie einen Brief über ratenzahlung Bußgeld?
Ich weiß es nicht wie muss ich schreiben. ich muss 750 Euro bezahlen und möchte raten beyahlen,
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2019 at 16:17
Hallo Behrang,
Informationen und ein Muster zur Zahlung des Bußgeldes in Raten finden Sie hier: Ratgeber Bußgeld in Raten bezahlen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Detlef meint
22. Dezember 2018 at 11:33
Hallo,
bin im Mai 2014 mit dem mokick angehalten worden Atemalkohol 0,45 das ganze belief sich damal auf 500 euro geldstrafe, 2 punkte und 1 monat fahrverbot eine Gefährdung fand nicht statt
nun gestern also am 21.12.2018 wurde ich auf der rückfahrt von nem bekannten wieder angehalten Atemalkohol 0,26 wieder ohne jegliche gefährdung bin einfach in ne kontrolle gerutscht
was blüht mir jetzt?
bussgeldkatalog.de meint
3. Januar 2019 at 16:34
Hallo Detlef,
die Sanktionen können Sie der Bußgeldtabelle im Ratgeber entnehmen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ejay meint
16. November 2018 at 2:13
Hallo,
Über 21 und raus aus der probezeit
1. bin mit 0,32 Promille gegen einen bordstein gefahren.
2. paar wochen später wurde ich mit 1,6 Promille angehalten.
Welche strafen habe ich zu befürchten und wie wirkt sich die erste Sitution auf die zweite aus? Zähle ich da als Wiederholungstäter?
bussgeldkatalog.de meint
19. November 2018 at 9:50
Hallo Ejay,
eine Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Chris meint
14. November 2018 at 18:22
Ich hab heute einen Auffahrunfall verursacht und hatte dabei einen atemalkoholwert von 0,5 promille, mit welchen folgen muss ich nun rechnen? Hatte 2014 eine mpu absolviert weil ich 2007 ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen zu sein betrunken angehalten worden bin.
franz meint
12. November 2018 at 15:12
hallo,
ich wurde von der polizei angehalten und hatte 1,7 promille und habe dannach einen bluttest gemacht, und wollte fragen ob es beim pusten oder beim bluttest mehr alkohol angezeigt?
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2018 at 14:29
Hallo Franz
Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Blutalkoholwert höher als ein Atemalkoholwert ausfällt. Das liegt daran, dass die Konzentration von Alkohol in der Atemluft oft etwas niedriger ausfällt als es im Blut der Fall ist.
– Die Redaktion