Kurz & knapp: Alkoholkonsum am Steuer
Für alle Fahrzeugführer gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze – Alkohol am Steuer ist also grundsätzlich nicht verboten.
Wird die Promillegrenze aber überschritten, drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburgoder auch ein Fahrverbot.
In der Probezeit ist Alkohol am Steuer verboten – Fahranfänger müssen eine Null-Promillegrenze einhalten.
Darf man am Steuer Bier trinken?
Inhaltsverzeichnis
Nach einem harten Arbeitstag gehört das Bierchen für viele zum Feierabend-Ritual. Erst wenn das kühle, prickelnde Nass die Kehle herunterläuft, ist klar, dass die Arbeit für heute geschafft ist. Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen ein Bier zu trinken. Doch beim Autofahren ist es verboten, oder nicht?
In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Wer betrunken ist, darf also nicht mit dem Fahrzeug fahren, wenn er seinen Führerschein nicht riskieren will. Doch wie ist das mit dem Alkoholkonsum am Steuer vom Auto? Ist es womöglich erlaubt, Bier zu trinken während der Fahrt?
Alkohol trinken während der Fahrt: Rechtliches
Wie bereits erwähnt, dürfen Kraftfahrer keinen Wert von über 0,5 Promille haben, wenn sie Auto fahren. Dies würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen und kann sogar unter bestimmten Voraussetzungen als Straftat geahndet werden. Alkohol im Straßenverkehr ist grundsätzlich eine schlechte Idee. Allerdings gibt es kein Gesetz, welches es verbietet, ein Bier zu trinken, während man am Steuer sitzt.
Maßgeblich ist immer der Blutalkoholwert. Überschreitet dieser nicht die Marke von 0,5 Promille, folgen auch keine Strafen wie Fahrverbot oder Punkte. Demzufolge wäre der Alkoholkonsum am Steuer vom Auto durchaus im Rahmen der Gesetze. Dennoch ist es keine gute Idee, denn auch unterhalb der Promillegrenze hat der Genuss von Alkohol Folgen. Kommt es beispielsweise zum Unfall oder zur Gefährdung, kann bereits ab einem Wert von 0,3 Promille die Fahrerlaubnis entzogen werden. Sogar eine Freiheitsstrafe ist möglich. Kam es zum Unfall, besteht zudem die Möglichkeit, dass die Haftpflichtversicherung die Übernahme der Kosten verweigert.
Selbst auf kurzen Strecken sollte auf den Alkoholkonsum am Steuer verzichtet werden. Es ist zwar korrekt, dass es Zeit braucht, bis der Alkohol in unserem Körper umgewandelt ist und wir betrunken werden, aber eine Kontrolle der Polizei kann schon mal etwas länger dauern. Während wir auf den Arzt für die Blutuntersuchung warten, steigt der Wert der Promille.
Das kann folgen, wenn Sie zu viel Alkohol am Steuer vom Auto trinken.
Wird die Promillegrenze von 0,5 Promille überschritten, erhalten Kraftfahrer ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei Wiederholungstätern wird die Strafe deutlich erhöht. Ab einem Wert von 1,1 Promille wird der Führerschein entzogen. Gleiches gilt für gefährdendes Verhalten ab einem Wert von 0,3 Promille.
Probezeit: Alkohol trinken am Steuer ist nicht erlaubt!
Bier trinken während der Fahrt? In der Probezeit hat das schwere Konsequenzen. Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gilt eine Null-Promillegrenze. Das heißt, dass sämtlicher Alkoholkonsum am Steuer untersagt ist.
Wer dagegen verstößt, erhält selbst bei einem Wert unter 0,5 Promille ein Bußgeld von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg. Hinzu kommen Probezeitmaßnahmen, da es sich hierbei um einen A-Verstoß handelt. Die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar muss besucht werden. Ab 0,5 Promille folgen dann auch für Fahranfänger Fahrverbot, Punkte und ein hohes Bußgeld.
Ali meint
19. November 2019 at 21:03
Hallo mir wurde vor 9 Jahren wegen Trunkenheit am Steuer der Führerschein entzogen hatte einen Promillewert von 1,3 .
Jetzt wurde ich nach 9 Jahren betrunken beim escooter fahren erwischt … laut Polizei habe ich ein Wert von 1,4 Promille. Was kommt auf mich zu mit was muss ich rechnen
bussgeldkatalog.de meint
5. Dezember 2019 at 15:07
Hallo,
für Trunkenheit am Steuer kann eine Geldstrafe oder bis zu fünfjährige Freiheitsstrafe drohen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Martin meint
29. Juni 2019 at 1:03
Hallo, ich wurde am Parkplatz mit 0,9 promille kontrolliert, die Polizisten haben zwar gefragt, ob das Fahrzeug auf meinen Namen geschrieben ist, da ich die Papiere nicht sofort fand, auch Ausweis und Führerschein habe ich vorgezeigt, es wurden aber in meinen Beisein keine Notizen gemacht und die Polizei lies mich weiterfahren, muss ich mit Konsequenzen rechnen, dass im nachhinein noch alles aufgenommen wurde und mir zur Belastung gereicht, oder kommt das fahren lassen einen Freispruch gleich?
Armin meint
9. Juni 2019 at 14:09
Hallo
Ich wurde mit 1,7 Promille angehalten habe dabei kein Unfall gebaut oder sonstiges.
Wollte wissen was auf mich zukommen könnte ?
Carmen meint
6. Juni 2019 at 20:52
Hallo,
Meine frage ist was auf mich zukommt..
Ich habe am Abend was getrunken und habe dannach auch 5std geschlafen…
Ich hatte Streit mit meinem Freund und als ich morgens nach hause gekommen bin so geg.6.00 hat er die polizei gerufen und gesagt,dass ich mit dem.Auto gefahren bin….gesehen haben die mich nicht aber ich habe es zugegeben,dass ich gefahren bin….natürlich musste ich pusten und hatte ein Ergebnis von 0,42 und das muss mann mal 2 Rechnen also 0,84….ich musste mit zur wache und die haben mir Blut abgenommen…das Ergebniss weiß ich leider noch nicht….
Aber meinen Führerschein musste och abgeben…was kommt jetzt auf mich zu?
Timo meint
1. Juni 2019 at 10:46
Ich bin gestern angehalten worden mit 0.9 Promille. Stimmt das das ich jetzt 500 Euro zahlen muss 1 Monat Fahrverbot bekomme und zusätzlich 2 Punkte?
War mein erstes und auch definitiv mein einzigste Vergehen mit Alkohol am Steuer.
Delon meint
6. März 2019 at 2:05
Also . Jemand ist mit ein Auto vom die Polizei geflüchtet Im meine Garten. Ich wahr zuhase am schlafen . Habe bisen geh truken . Und wahr bzw am schlafen . Die Polizei . Ist im meine wonnug . Um 23.40uhr . Une Erlaubnis . Rein . Haben mich vom Bett geh nommen . Wie ich noch am schlafen wahr . Und Behaupten Das ich der Fahrer Wahr . Die haben mich festgenommen. Und ich hatte 1.1 Promille . Die haben mein Führerschein entzogen Nur auf Verdacht ist das normal . ???
bussgeldkatalog.de meint
15. März 2019 at 16:37
Hallo Delon,
eine Einschätzung ist nicht möglich. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Erhan meint
8. Januar 2019 at 23:16
Hallo, ich habe meinen Führerschein für Alkohol mit 2,17 Proms bekommen, welche Art von Geldstrafe sie setzen können
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2019 at 16:41
Hallo Erhan,
die Höhe der Geldstrafe legt ein Gericht fest. Eine Einschätzung ist uns daher nicht möglich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2019 at 16:42
Hallo Erhan
Welche Sanktionen bei Alkohol am Steuer drohen, können Sie der Tabelle auf folgender Seite entnehmen:
https://www.bussgeldkatalog.de/alkohol/
– Die Redaktion
Ata meint
12. November 2018 at 10:13
Ich würde 2 mal mit Alkohol am Steuer erwicht 1 mal ca halbes Jahr her mit 0.6 da gab’s 500 Euro und 1 monat fahrverbot dieses mal mit 1.42 hab nur gepustet kein Blutabnahme haben die gemacht was erwartet mich ???
bussgeldkatalog.de meint
12. November 2018 at 10:53
Hallo Ata,
welche Sanktionen drohen können, lesen Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.de/alkohol/.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Katja meint
8. November 2018 at 22:00
Hallo liebes Team,
am 10.02.2018 würde ich auf dem Rückweg von Polen zur allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Auf die Frage ob ich etwas getrunken hätte behalte ich diese weil ich ca 1 h vorher 2 Glas Weissweinschorle zum Essen getrunken hatte. Dem Alkoholtest habe ich vor Ort und Stelle zugestimmt. Wert 0,67 Promille. Ich sagte gleich das könnte nicht sein und erklärte mich bereit auf der Wache eine erneute Messung zu machen. Nach einer Stunde Wartezeit weil das Gerät nicht in Betrieb zu setzen ging hatte ich laut Messung noch immer 0,33 MG/l. Ich forderte einen Bluttest welcher mir verweigert wurde. Nachdem ich zum Auto zurück gefahren wurde hielt ich mich dort noch 1 Stunde auf. Als die Kontrollen zu dieser Zeit beendet wurde erfragten ich noch einen Atemalkoholtest um zu wissen wann ich wieder in der Lage wäre mein Fahrzeug zu führen. Es wurde ein Wert von ca 0,24-0,26 % gemessen. Mir wurde durch die Beamten gesagt das ich jetzt ja wieder fahren dürfte. Als ich kurz danach zu Hause war rief ich sofort auf der Dienstelle an um rjnspruz gegen das gemessene Ergebnis einzulegen. Mir wurde mitgeteilt das ich dieses tun kann wenn der Anhörungsbogen an mich zugestellt wurde. Dieser kam nicht. Jetzt wurde mir am 26.10.2018 der Bußgeldbescheid zugestellt. Jedenfalls laut Stempel. Im Briefkasten befand sich dieser jedoch erst am 06.11.2018. Es ist ausgeschlossen daß er dort so lange lag da ich jeden Tag den Briefkasten kontrolliere. Lohnt sich ein Einspruch? Festgesetzt wurde ein Bußgeld von 500€ 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Besitze den Führerschein seit 16 Jahren und hatte nie einen Punkt oder ähnliches.
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
12. November 2018 at 10:42
Hallo Katja,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Serkan meint
6. Oktober 2018 at 10:16
Hallo,
Ich hatte einen Pustwert von 1,2 Promille. Mit welchen Strafen muss ich rechnen, wenn beim bluttest der selbe Wert rauskommen sollte? Was kommt auf mich zu?
Ich bin nicht in der Probezeit und wurde das erste mal erwischt
bussgeldkatalog.de meint
8. Oktober 2018 at 10:16
Hallo Serkan,
ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Die Höhe der Sanktionen bestimmt somit ein Gericht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lisa meint
2. September 2018 at 18:10
Hallo,
Ich wurde mit einem Alkoholwert von 1,18 Promille angehalten ,meine Probezeit wurde schonmal um 2 Jahre verlängert. Was kann ich erwarten ?
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 10:09
Hallo Lisa,
in der Regel wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Axel meint
29. August 2018 at 8:16
Hallo
Mein Bruder würde mit 1,2 Promille erwischt und hat noch einen Unfall gebaut & ist zu gleich noch von der Polizei abgehauen
Der Führerschein wurde eingezogen
Meine frag ist darf er sich den Führerschein abholen und so lange rum fahren bis es zu einem Urteil gekommen ist ?
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:48
Hallo Axel,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
sasch meint
14. August 2018 at 4:17
Guten Tag morgen.
ich hab mal ne frage also mein Bruder würde angehalten und erwischt mit.0.7alkohol Cannabis und amf
sitamin test posetiv vor 9jahren wurde er schon mal angehalten aber nur mit Alkohol mit was musst er wohl rechnen lg
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 9:44
Hallo Sasch,
der Bußgeldkatalog sieht für einen Drogenverstoß am Steuer mindestens ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot vor. Darüber hinaus können auch strafrehtliche Konsequenzen drohen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
PP meint
15. Juni 2018 at 23:52
Hallo. Erstemal war in meinem Leben, mein Führerschein wurde entzogen bei Polizei. Seit eine Woche. Ich hab mit meinem Auto ein Unfall, ich war betrunken. Das Auto ist am Nacht dort geblieben, bei der Leitplanke. Mit zwei unbekannnte deutsche Leute ich bin zusammen nach Hause gefahrt. Sie haben später die Polizei geruft. Ich wusste das dann noch nicht. Aber die Polizei persönlich am Nacht mit mir hat keine Alkohol Test (Sonde) gemacht. Also nur die Augenzeugen konnten beweisen, dass ich war besoffen. Nächste Tag Vormittag ich bin zu Polizei (mit anderem Auto) gefahrt, und ich hab erkundigt, wo ist mein Auto – also es war verschwunden, ich hab nicht dort gefunden, wo war es, trotzdem, dass wir am Morgen gesucht haben. Es war bei “ Auto-rettungsdienst. “ Aber ich wusste nicht, wo. Die Polizei hat gesagt, ich bekomme zurück meines Auto, wenn ich alles bekenne, sonnst nicht. Sie haben mir bisschen erpresst. Sie haben mein Führerschein weggenommen, und gesagt, ich muss eine Meldung machen, wenn ich nicht alles ehrlich erkenne, dann werden noch schlechter rechtliche Folgen kommen. Also ich hab erkennt, dass ich getrunken habe, 4 kleine Schnaps, und 5 Bier ungefähr. Die Zeugen haben gesagt für die Polizei, ich hab auch gekotzt. Sie haben gesehen. Meine Fragen: 1. Polizei hat alles richtig getan? Hätte ich verweigern, verleugnen gekonnnt, oder es war so besser, dass ich deutlich, gerade war? Das Verfahren von Polizei war richtig? Sie hätten ohne Alkoholtest (Sonde) auch das beweisen gekonnt, dass ich getrunken habe? 2. Ich war so ehrlich, dass ich ohne Alkohol-Probe alles erkennt habe, würdet es auch Milderungsgrund? 3. Ich brauche meinen Führerschein zu meiner Arbeit, Ich bin Paket-Zusteller. Es wäre auch Strafmilderungsgrund? 4. Gibt es so Möglichkeit, wenn ich mehr Strafe bezahlen würde, dann würde ich früher zurück meinen Führerschein bekommen? 5. Wie lange Zeit kann mein Führerschein verzogen (ab… -bis…)? Aus der Staatanwaltschaft (Nürnberg) wie schnell bekomme ich schon Brief, Bescheid/Beschluß? ( Ich warte schon seit eine Woche, die POLIZEI konnte das auch nicht sagen, wie lange wird mein Führerschein verzogen) – Ich hab meines Auto schon zurückgeholt. Vielen Dank, für die Antwort! Grüß, P.P.
bussgeldkatalog.de meint
18. Juni 2018 at 9:09
Hallo,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lula meint
3. Juni 2018 at 19:20
Hallo heute hat meine freund polizei gestopt mit 1.06% was fur strafe kann wir erwarten ..Danke
bussgeldkatalog.de meint
4. Juni 2018 at 12:30
Hallo Lula,
bei einem Wert von 1,06 Promille wird im Regelfall ein Bußgeld von 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg fällig. Auch eine MPU ist, je nach Fall, nicht ausgeschlossen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Marv meint
8. März 2018 at 19:08
Hallo, welche Strafe bekommt man wenn man 1,14 Promille im Blut hatte ? Es ist kein Unfall etc entstanden, nur ein kleiner weißer Fleck am Bordstein, über das gefahren worden ist. Diese Tat ist zum erstenmal vorgekommen.
Wie lange wird der Fahrverbot ungefähr sein ? und wie stehen die Chancen diese zu mildern ?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 13:38
Hallo Marv,
in der Regel werden 500 Euro Bußgeld, drei Punkte und die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
emerson meint
28. Januar 2018 at 15:51
hallo, ich war erwischt am 21.1.2018 alkoholam steuer , Alkoholwert noch nicht gekommen, aber vermutlich mehr als 1.4, und auch gleichzeitig gefahren 200m , Fahren trotz Fahrverbot , wegen Geschwindigkeitüberschreiterung, 1 Monat gesperrt. Also 2 Delikte, Ichhabe aktuell 3 Punkte in der Skale. Also , möchte ich wissen , was für Konsekuenzen es gibt, Vielen Dank.
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 8:16
Hallo Emerson,
da es sich in diesem Fall um Straftaten handelt, werden die Sanktionen von einem Gericht festgelegt. Eine Einschätzung ist uns daher nicht möglich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Daniel meint
15. Januar 2018 at 14:38
Hallo ich bin gefahren hatte 1,8 Promille
Habe dabei noch ein Schild umgefahren weil ich die Kurve nicht bekommen hab bin auch ausgestiegen habe Bilder vom Schaden gemacht jedoch war der kühler kaputt und ich wollte schnellstmöglich in die Werkstatt
Dabei hat mich jemand gesehen und gedacht ich währe einfach geflüchtet
Kurz darauf hat mich die Polizei schon aufgehalten
Was kommt jetz auf mich zu
Mfg Daniel
Ps :den Führerschein hab ich gleich abgegeben
bussgeldkatalog.de meint
12. März 2018 at 17:56
Hallo Daniel,
in diesem Fall kommen mehrere Faktoren zusammen. So ist zum Beispiel Unfallflucht eine Straftat und das Strafmaß hier nicht eindeutig abzusehen. Sie können sich Rechtsberatung suchen um nicht nur das Ausmaß der Konsequenzen abschätzen sondern sich auch auf mögliche, rechtliche Schritte vorbereiten zu können.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Jan meint
19. Dezember 2017 at 16:06
Hallo,
Ein Bekannter mit polnischen Staatsbürgerschaft wurde mit 2.5 Promille von der Polizei mit seinem Auto an der Tankstelle aufgegriffen. Er arbeitet in Deutschland und er ist hier auch gemeldet. Alles was dazugehört.
Er hat seinen Führerschein erst vor kurzem in Deutschland bestanden, somit ist er noch in der Probezeit…
Mit welchen Konsequenzen hat er zu rechnen?
Wird er auch vor Gericht kommen?
Dankeschön für Ihre Antwort.
bussgeldkatalog.de meint
20. Dezember 2017 at 13:24
Hallo Jan,
bei einem Alkoholgehalt im Blut über 1,09 Prozent in der Probezeit muss ihr Bekannter mit 3 Punkten in Flensburg, der Entziehung des Führerscheins und mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Karol meint
4. November 2017 at 21:29
Hallo,
wurde heute angehalten und musste puste habe auch sofort zugesagt….es ergab 0.26 mg also 0.52 promille danach sollte ich mit zur wache entweder in so ein anderes gerät pusten oder Arzt. Hab also in dieses größere gerät gepustet und von zwei mal pusten wurde ein wert von genau 0.5 Promille gemessen was erwartet mich jetzt ? Wert war fallend
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 12:11
Hallo Karol,
überschreitet der Blutalkoholwert nicht die 0,5 Promille Grenze, folgen auch keine Strafen wie Fahrverbot oder Punkte.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Marschler meint
1. Oktober 2017 at 22:29
Ich wurde heute morgen von der Polizei angehalten und ein Promille wert von 1,02 habe mir seid 37 Jahre Führerschein nichts zu Schulden kommen lassen. Was kommt auf mich zu?
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 12:46
Hallo Marschler,
das lässt sich besonders bei Alkoholdelikten nicht pauschal vorhersagen. Sie müssen in jedem Fall mit einer hohen Geldbuße rechnen, auch Punkte, ein Fahrverbot oder gar die Anordnung einer MPU sind möglich. Das ist Sache der ausstellenden Behörde; die Tatsache, dass Sie bis jetzt nicht auffällig gewurden sind, könnte das Strafmaß etwas abmildern.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Kim meint
28. August 2017 at 15:16
Hallo,
ich hatte einen Blutalkoholspiegel von 0,45, allerdings hatte ich einen Streit mit meinem Mann, Dieser ist mit seinem Auto hinter mir her, um mich aufzuhalten, dabei sind wir an einander kollidiert.Mein Mann hatte einen Pustespiegel von etwa 0,3. Wir haben uns vertragen und am Auto ist auch nicht viel passiert, allerdings sind wir jetzt vorgeladen und müssen nun auf den Staatsanwalt warten.
Was erwartet uns jetzt?
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 9:17
Hallo Kim,
das ist schwer zu sagen. Zwar waren Sie beide mit 0,45 und 0,3 noch unter den maximal erlaubten 0,5 Promille; da es jedoch zu einer Kollision kam, kann Ihnen die Gefährdung des Verkehrs und Sachbeschädigung vorgeworfen werden. Das ist Sache der ausstellenden Behöre. Sie müssen sich wahrscheinlich auf mindestens eine Geldstrafe und auch Punkte einstellen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Marcus meint
2. August 2017 at 14:20
Ich hatte 1.43 bin aber nicht gefahren aber laut zwei Zeugen wäre ich das habe aber auch eine Zeugin die mich abholen sollte da ich sie Angerufen habe das sie mich holen soll aber die Polizei aus Bayern war schneller bin aber nicht gefahren und durfte Nacht mit meinen Führerschein wieder nach Hause und hatte vor 13 Jahren den Führerschein weg mit MPU
Mimoun meint
30. Juni 2017 at 15:21
Hallo
Ich wurde angehalten und hatte einen BAK wert von 1,06 %, Brief heute angekommen zumindest der aüßerungsbogen, ich bin noch in der Probezeit, was kann alles auf mich zukommen ?
Und aufgefallen bin ich noch nie bei der Polizei es ist mein erster Verstoß
bussgeldkatalog.de meint
3. Juli 2017 at 9:51
Hallo Mimoun,
Alkohol am Steuer während der Probezeit gilt als A- Verstoß. Dieser zieht, neben Punkten und einem Bußgeld, die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Beim Fahren mit einer
Blutalkoholkonzentration von 0,5 – 1,09 Promille bedeutet das in der Regel 2 Punkte, 500 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot.
bussgeldkatalog.de
Ahmet meint
13. Juni 2017 at 18:41
Hallo.
Erste mal habe ich Fehler gemacht. Über 20 Jahren habe ich mein Führerschein.
Alkohol und Kokain genommen.
Alkohol Wochenende wenn ich raus gehe.
Kokain nehme ich im Jahr vielleicht 5-10 mal.
Was kommt auf mich zu ?
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2017 at 13:24
Hallo Ahmet,
begehen Sie das erste Mal einen Alkohol- oder Drogenverstoß am Steuer, kommen mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg auf Sie zu. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille wird dieser Verstoß jedoch als Straftat geahndet, was eine Freiheits- oder Geldstrafe nach sich zieht. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.de/alkohol/ und https://www.bussgeldkatalog.de/drogen-am-steuer/
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