Kurz & knapp: Alkoholtest
Nein, grundsätzlich können Sie im Zuge einer Verkehrskontrolle den von der Polizei angebotenen Alkoholtest verweigern. Das Pusten in das Röhrchen eines Alkoholtesters ist somit freiwillig. Besteht allerdings ein hinreichender Verdacht, können die Beamten eine Blutprobe anordnen.
Üblicherweise wird ein Alkoholtest verlangt, wenn Fahrzeugführer Ausfallerscheinungen oder ein auffälliges Fahrverhalten zeigen. Im Zuge der Kontrolle droht zudem ein Alkoholtest, wenn im Auto der Geruch von Alkohol wahrzunehmen ist oder sich im Fahrzeug geöffnete Getränke befinden.
Grundsätzlich besitzt der Alkoholtest eine ausreichende Genauigkeit und ist als Beweismittel bei Ordnungswidrigkeiten anerkannt. Wissenschaftliche Studien zeigen allerdings, dass sich die durch das Messgerät angezeigte Atemalkoholkonzentration durch die Temperatur der Atemluft beeinflussen lässt. Eine entsprechende Manipulation, etwa durch Eiswürfel oder eine kurzzeitige Hyperventilation, würde allerdings im Zuge der Alkoholkontrolle auffallen.
Wie wird ein Alkoholtest durchgeführt?
Inhaltsverzeichnis
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, führt die Polizei regelmäßig Kontrollen durch. Dabei wird ggf. auch geprüft, ob der Fahrzeugführer in der Lage ist, sein Fahrzeug regelkonform zu steuern. Zu diesem Zweck wird mitunter auch geschaut, ob der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol steht.
Im Zuge einer Polizeikontrolle wird beim Alkoholtest der Atem untersucht. Der Alkoholtester bzw. Alkomat bestimmt dabei die Alkoholkonzentration in der Atemluft. Die Messung erfolgt, indem die Testperson für den Alkoholtest in ein Röhrchen pustet. Die nachfolgende Grafik zum Alkoholtest veranschaulicht die Funktionsweise:
Alkohol lässt sich im Körper allerdings nicht nur in der Atemluft nachweisen. Wird bei einem Alkoholtest das Blut analysiert, lässt sich dabei die Blutalkoholkonzentration in Promille bestimmen. Dieses Verfahren kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die Werte als Beweismittel für Straftaten dienen sollen. Wird hingegen zum Beispiel für die MPU ein Abstinenznachweis benötigt, werden beim Alkoholtest Haare oder Urin untersucht. Lässt sich in den Proben das Abbauprodukt Ethylglucuronid nachweisen, bestätigt dies einen Alkoholkonsum.
Wichtig kann ein Alkoholtest nach einem Unfall sein, denn ob die Versicherung zahlt, hängt nicht selten von der Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers ab. Stand der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, muss dieser nicht selten zumindest einen Teil der Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen selbst tragen.
Alkoholtest bei der Polizei verweigern: Ist dies möglich?
Fragen die Beamten der Polizei bei einer Verkehrskontrolle, ob Sie pusten wollen, ist die Frage tatsächlich als Angebot zu verstehen. Sie können also grundsätzlich den Alkoholtest per Alkomat ablehnen, denn Sie müssen nicht aktiv dazu beitragen, dass die Ermittlungsbehörden Beweise für eine mögliche Schuld erhalten. Doch wie geht es nach einer solchen Verweigerung beim Alkoholtest weiter?
Haben die Beamten der Polizei keinen hinreichenden Verdacht dafür, dass Sie unter Einfluss von Alkohol am Steuer saßen, dürfen Sie nach dem Abschluss der Kontrolle weiterfahren. Gleiches gilt in der Regel auch, wenn der freiwillige Alkoholtest negativ ausfällt. Denn das Pusten in den Alkoholtester kann auch dazu beitragen, einen möglichen Anfangsverdacht zu zerstreuen.
Zeigt die Person allerdings Ausfallerscheinungen oder hat die Polizei andere Hinweise, die auf eine Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol hindeuten, kann ein Alkoholtest mit Blut angeordnet werden. Hierfür muss in der Regel eine richterliche Anordnung eingeholt werden, da durch die Blutentnahme die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt wird. Für die Untersuchung wird der Fahrer üblicherweise ins Krankenhaus oder die Polizeiwache gebracht. So soll sichergestellt werden, dass ein solcher Alkoholtest nicht ohne begründeten Verdacht erfolgt.
Achtung! Mitunter kann eine Blutprobe auch ohne richterlichen Beschluss entnommen werden. Dies ist gemäß § 81a Abs. 1 S. 2 Strafprozessordnung (StPO) unter anderem beim Verdacht auf folgende Straftaten der Fall: Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr.
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