Kurz & knapp: Anhänger parken
Ja. Sie dürfen den Anhänger parken, auch wenn dieser nicht an einem Zugfahrzeug angeschlossen ist. Grundsätzlich ist das Parken auf allen öffentlichen Straßen erlaubt, auf denen Sie auch ein Kfz abstellen können.
Welche Ausnahmen gelten, wenn Sie einen Lkw-Anhänger parken wollen, können Sie hier ausführlich nachlesen.
Stellen Sie einen Anhänger ohne ein Zugfahrzeug auf öffentlichem Straßenland ab, darf dieser dort maximal zwei Wochen stehen.
Im Video: Informationen zu Fahren mit einem Anhänger
Anhänger parken: Die StVO gibt konkrete Regeln vor
Inhaltsverzeichnis
Ein Pkw-Anhänger eignet sich hervorragend, um sperrige Sachen von A nach B zu transportieren. Auch viele Händler greifen auf solche zurück und nutzen diese, um ihre Waren zum Wochenmarkt zu transportieren.
Nach dem Feierabend kommt dann schnell die Frage auf, wo es überhaupt erlaubt ist, einen Anhänger zu parken. Dieser Fragestellung gehen wir auch im nachfolgenden Ratgeber genauer auf den Grund.
Sie erfahren, welche Regeln gelten, wenn Sie einen Anhänger parken, der mit dem Zugfahrzeug verbunden ist und worauf Lkw-Fahrer achten müssen, wenn diese ihren Anhänger abstellen.
Anhänger auf der Straße parken: Ist das erlaubt?
Gemäß StVO dürfen Sie einen Pkw-Anhänger überall parken, sofern dies auf den entsprechenden Flächen für Kfz auch erlaubt ist. Allerdings gibt es eine Einschränkung, wenn Sie den Anhänger ohne Zugfahrzeug abstellen.
In diesem Fall greift nämlich § 12 Abs. 3b StVO. Dieser besagt, dass Sie den Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen an derselben Stelle parken dürfen. Sie müssen diesen also nach zwei Wochen ggf. umparken.
Wichtig: Parken Sie den Anhänger länger als zwei Wochen ohne Zugfahrzeug und werden dabei erwischt, müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro bezahlen.
Dürfen Sie einen Lkw-Anhänger im Wohngebiet parken?
Handelt es sich um einen Lkw-Anhänger, den Sie parken wollen, gelten andere Regeln als für Pkw-Anhänger. In § 12 Abs. 3a StVO ist Folgendes bestimmt:
Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Gut zu wissen: Halten Sie sich nicht an diese Vorgaben und parken einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 t in einem besonderen Gebiet, obwohl das zu diesem Zeitpunkt verboten ist, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 30 Euro rechnen.
Bildnachweise: depositphotos.com/dvoevnore, depositphotos.com/ifeelstock
CHRISTEL K meint
14. März 2023 at 16:50
wie ist das auf einem flughafenparkplatz für pkw mit anhänger ?
Marv meint
16. Juni 2022 at 12:07
Fällt ein Pferde-Anhänger auch unter diese Kategorie? ZgG. liegt bei 2.4t
Hessel M meint
5. Februar 2022 at 21:11
Muss ich für separat abgestellten wohnanhänger eine Parkgebühr entrichten?
Baldauf meint
4. Dezember 2021 at 16:16
Gilt das auch, wenn ich meinen Anhänger vor meiner eigenen Garageneinfahrt parke? Offiziell darf dort, außer von mir als Eigentümer, kein KFZ abgestellt werden. Die Situation ist die, dass der Angänger teils auf der Straße und teils auf dem Gehweg steht, ohne jemanden zu behindern.
Schattenparker meint
5. Mai 2023 at 7:58
lt StVO (Par 12) ist Parken (auch teilweise) auf dem Gehweg nicht erlaubt.
Lala meint
28. Juli 2023 at 12:46
In unserer Nachbarschaft parken alle ihre Anhänger auf öffentlichen Parkplätzen.
Allerdings ohne Auto, nur der Anhänger.
Mittlerweile stehen die Anhänger schon 2 oder 3 Monate ohne das der Anhänger bewegt wurde. Ist das so rechtens?
Carsten meint
15. Juni 2021 at 10:46
Das ist sehr nervig in Zeiten von Parkplatz Knappheit…