Kurz & knapp: Das Ausfüllen des Anhörungsbogens
Der Anhörungsbogen dient der Fahrerermittlung. Er wird in der Regel dem Halter eines Kfz, mit dem eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, zugestellt.
Wenn Sie tatsächlich nicht selbst gefahren sind, sollten Sie den Anhörungsbogen ausfüllen (bspw. wenn Sie das Auto verliehen haben oder es Ihnen gestohlen wurde).
Grundsätzlich müssen Sie nur Angaben zur Person machen, Angaben zur Sache sind nicht unbedingt verpflichtend, da Sie sich selbst oder Angehörige nicht belasten müssen.
Wenn der Anhörungsbogen dem Bußgeldbescheid vorausgeht
Wer wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, einer roten Ampel oder zu dichten Auffahrens geblitzt wird, rechnet natürlich damit, in ein Bußgeldverfahren einzutreten. Allerdings sind viele verunsichert, wenn sie statt des erwarteten Bußgeldbescheids einen Anhörungsbogen im Briefkasten finden.
Ob Betroffene einen Anhörungsbogen ausfüllen müssen oder nicht, mit welchen Informationen Angeschriebene einen Anhörungsbogen der Polizei ausfüllen sollten und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Video zum Anhörungsbogen
Wozu dient der Anhörungsbogen?
Oftmals verschickt die Behörde, wenn Sie geblitzt wurden, einen Anhörungsbogen, den Sie ausfüllen sollen. Der Anhörungsbogen erfüllt eigentlich zweierlei Funktionen: Zum einen informiert er Sie darüber, dass ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet wurde und zum anderen gibt er Ihnen die Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern – so Sie den Anhörungsbogen denn ausfüllen.
Gerade letzteres ist für die Polizei sehr interessant, weil es durchaus sein kann, dass Halter und Fahrer des Wagens nicht identisch sind. Da in Deutschland statt der Halter-, die Fahrerhaftung gilt, ist es für die Strafverfolgung von enormer Bedeutung, wer sich der Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht hat. Nur der Fahrer kann nämlich für sein Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Halterhaftung gibt es in Deutschland nicht.
Es ist allerdings nicht eben einfach für die Polizei den Fahrer zu ermitteln, auch wenn er auf das Blitzerfoto gebannt wurde. Deshalb setzt die Strafverfolgung bei dem Halter des Fahrzeugs an, der durch das Nummernschild schnell zu ermitteln ist. Dieser könnte, sofern er nicht selbst gefahren ist, den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, dass er nicht hinterm Steuer saß.
Anhörungsbogen ausfüllen: Was ist hier vorgeschrieben?
Viele Personen denken, dass Sie den Anhörungsbogen aufgrund der Ordnungswidrigkeit ausfüllen müssen. Eine Pflicht dazu besteht allerdings nicht. Es kann Ihnen sogar zum Nachteil gereichen, wenn Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren ausfüllen. Da Sie sich unter Umständen selbst belasten würden. Sollte ein anderes Familienmitglied zum besagten Zeitpunkt den Wagen gefahren haben, können Sie ebenfalls von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, um dieses nicht zu beschuldigen.
Geben Sie den wahren Fahrer an, wird das Bußgeldverfahren gegen Sie eingestellt. Sie können damit die drohenden Sanktionen umgehen, z. B. Punkte oder Bußgeld. Den Anhörungsbogen ausfüllen sollten Sie auch, wenn Ihnen das Auto gestohlen wurde oder es sich um einen Firmenwagen handelt, den auch andere Mitarbeiter nutzen.
Ist juristische Unterstützung beim Ausfüllen notwendig?
In der Regel empfiehlt es sich, dass Verkehrsteilnehmer die Anhörung zum Bußgeldverfahren nicht ausfüllen. Und seien Sie beruhigt: Ihr Schweigen darf Ihnen auch nicht negativ ausgelegt werden. Sollten Sie sich dennoch zum Tatvorwurf äußern wollen, können Sie einen Anwalt um Rat fragen, um sicher zu gehen, dass Sie sich mit einer Aussage nicht selbst belasten.
Wie bereits erwähnt, müssen Sie den Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ausfüllen, wenn die personenbezogenen Daten unvollständig oder fehlerhaft sind. Andernfalls riskieren Sie, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht ausfüllen, ein Bußgeld. Diese Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit können Sie ausfüllen, ohne juristischen Rat in Anspruch nehmen zu müssen.
Wichtig ist, dass Sie auf einige Punkte achten. Denn während die Angaben zur Sache freiwilliger Natur sind, müssen Sie immer Angaben zu Ihrer Person machen. Der Bogen enthält bereits viele Ihrer Personalien, prüfen Sie diese nach dem Erhalt auf mögliche Fehler. Haben sich solche eingeschlichen, sollten Sie den Anhörungsbogen bezüglich einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder anderem ausfüllen. Sollten Betroffene den Anhörungsbogen nicht ausfüllen bzw. korrigieren oder ergänzen, ist durchaus ein Bußgeld möglich. Außerdem sollten Sie den Anhörungsbogen fristgerecht ausfüllen und an die Behörde zurückschicken.
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