Kurz & knapp: Anhörungsbogen beantworten oder nicht?
Sie sollten den Anhörungsbogen beantworten, wenn es darum geht, Sie zu entlasten (z. B. wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben).
In der Regel kommt keine Strafe auf Sie zu, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten. Grundsätzlich müssen Sie nur Angaben zur Person machen, aber nicht zur Sache (d. h. zur Tat), weil Sie sich nicht selbst belasten müssen. Wenn Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten und so der Fahrer nicht ermittelt werden kann, verhängt die Behörde unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage.
Der Anhörungsbogen hat die Funktion, Sie über das gegen Sie eröffnete Bußgeldverfahren zu informieren. Darüber hinaus erhalten Sie somit die Gelegenheit, sich zu diesem Vorwurf zu äußern.
Anhörungsbogen nach Verkehrsverstoß
Wer von einem Blitzer bei Abstands-, Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstößen erwischt wird, weiß, dass nun gegen ihn ein Bußgeldverfahren eröffnet wird. Insbesondere, wenn er nicht sicher ist, ob er tatsächlich geblitzt wurde, wird er den Briefkasten in banger Erwartung eines Bußgeldbescheids öffnen. Allerdings wird vor diesem oftmals ein Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter zugestellt.
Die Betroffenen sind sich häufig unsicher, wie sie auf die Anhörung im Bußgeldverfahren reagieren sollen. Die zentrale Frage ist dabei: Müssen Sie den Anhörungsbogen ausfüllen? Was passiert, wenn der Anhörungsbogen nicht von Ihnen beantwortet wird? Diese Fragen wollen wir Ihnen im folgenden Ratgeber beantworten.
Inhaltsverzeichnis
Video zum Anhörungsbogen
Welche Aufgabe hat der Anhörungsbogen?
Der Anhörungsbogen, der dem Bußgeldbescheid vorausgeht, hat zunächst einmal die Aufgabe, Sie davon in Kenntnis zu setzen, dass ein Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen Sie eröffnet wurde.
Außerdem erhalten Sie durch den Anhörungsbogen die Möglichkeit, sich zu der Ihnen vorgeworfenen Tat zu äußern und sich rechtliches Gehör in der Sache zu verschaffen – sofern Sie die Anhörung zum Bußgeldverfahren nicht ignorieren. Sie könnten hierin z. B. angeben, wenn jemand anderer den Wagen gefahren hat oder er gestohlen wurde.
Gerade dieser Punkt ist von besonderer Wichtigkeit, da zwar der Fahrzeughalter leicht zu ermitteln ist, dieser aber nicht unbedingt der auffällig gewordene Fahrer gewesen sein muss. Letztlich kann in Deutschland wegen der Fahrerhaftung aber nur derjenige für ein Delikt belangt werden, der es auch begangen hat. Deshalb ist es für die Polizei wichtig, zu erfahren, wer zum besagten Zeitpunkt hinter dem Steuer saß. Die Strafverfolgung gestaltet sich demnach schwieriger, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten.
Werden Sie bestraft, wenn Sie den Anhörungsbogen ignorieren bzw. nicht ausfüllen?
Zu Ihrer Beruhigung sei gesagt, dass in der Regel keine Strafe auf Sie zukommt, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten. Sie sind nämlich nicht verpflichtet, diesen auszufüllen, weil Sie sich mit einer Aussage womöglich selbst belasten würden. Erhalten Sie wegen einem Blitzer einen Anhörungsbogen und ignorieren ihn, hat dies nur Konsequenzen, wenn sich bei den Angaben zu Ihrer Person Fehler eingeschlichen haben.
Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, da Sie sich und Familienmitglieder nicht belasten müssen. Sind die Daten zur Person hingegen unvollständig, müssen Sie diese ergänzen oder mögliche Fehler korrigieren. Sollten Sie in einem solchen Fall den Anhörungsbogen nicht beantworten und ihn der Behörde nicht zurückschicken, riskieren Sie ein Bußgeld.
Wer unentschlossen ist, ob er den Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht beantworten sollte, kann sich diesbezüglich von einem Anwalt beraten lassen.
In den meisten Fällen ist es zwar ratsam, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten, aber Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Sollten Sie nicht selbst die Ordnungswidrigkeit begangen haben, können Sie den wahren Täter in der Anhörung angeben. Anschließend wird das Bußgeldverfahren gegen Sie eingestellt.
Wer den Anhörungsbogen nicht beantwortet und denjenigen angibt, der den Ordnungsverstoß begangen hat, muss damit rechnen, dass er vorgeladen wird, um seine Aussage zu Protokoll zu geben. Außerdem kann ihm die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, um bei einem neuerlichen Verstoß den Fahrer zweifelsfrei feststellen zu können.
Beachten Sie: Wenn Sie auf den Bußgeldbescheid antworten und Angaben machen, müssen diese unbedingt der Wahrheit entsprechen. Ansonsten würden Sie sich einer Falschaussage schuldig machen.
Helga meint
10. Juni 2021 at 17:20
Mein Sohn wurde mit meinem Auto geblitzt; außerhalb geschlossener Ortschaft mit 22 km/h zu schnell. Er hat erst seit einem Jahr ca den Führerschein. Ich habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren mit Foto erhalten und soll mich äußern. Kann ich das ignorieren? Kommt dann nur ein Bußgeld auf mich zu ?
Gruß Helga
Felix B meint
30. September 2023 at 20:21
Hallo Helga, mit ist das gleiche Schicksaal widerfahren wie ihrem Sohn. Bin 18 und in der Probezeit. Wie ist es bei Ihnen ausgegangen?
LG