Bußgelder – Anschnallpflicht missachtet
Verstoß: Anschnallpflicht | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt | 30.- | - |
Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert transportiert | 30.- | - |
- bei mehreren Kindern | 35.- | - |
Kind ohne jede Sicherung transportiert | 60.- | 1 |
- bei mehreren Kindern | 70.- | 1 |
Amtlich genehmigten Schutzhelm nicht getragen | 15.- | - |
Ein Kind ohne Schutzhelm auf Kraftrad befördert | 60.- | 1 |
- bei mehreren Kindern | 70.- | 1 |
Bußgelder fürs Fahren ohne Sicherheitsgurt berechnen lassen
Wenn Sie ohne Sicherheitsgurt im Auto fahren und von der Polizei erwischt werden, zieht das ein Bußgeld nach sich. Gleiches gilt, wenn Sie Kinder im Auto transportieren, ohne dass diese angeschnallt sind. Die Kosten dafür können Sie entweder der Tabelle am Anfang dieser Seite entnehmen oder unseren Bußgeldrechner nutzen:
Kurz & knapp: Anschnallpflicht
Eine Anschnallpflicht gilt in Deutschland seit 1976. Damals bezog sie sich jedoch nur auf den Fahrer. Erst im Jahr 1979 wurde sie auch auf Personen auf der Rückbank und somit auf das ganze Kfz ausgeweitet. Ein Bußgeld drohte für die Missachtung der Gurtpflicht übrigens erst 1984. Europaweit wurde die Anschnallpflicht erst im Jahr 2006 eingeführt.
Wer sich während der Fahrt nicht anschnallt, muss sich auf ein Verwarnungsgeld von 30 Euro einstellen. Wird jedoch ein Kind ohne jegliche Sicherung transportiert, sieht der Bußgeldkatalog 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Bei mehreren Kindern steigt dieser Betrag auf 70 Euro, der Punkt bleibt bestehen.
Wann keine Gurtpflicht gilt, hält § 21a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) fest. Demzufolge findet beim Rückwärtsfahren mit Schrittgeschwindigkeit, bei Fahrten auf Parkplätzen, beim Haus-zu-Haus-Verkehr und bei Fahrten in Bussen, in denen stehende Fahrgäste erlaubt sind, die Anschnallpflicht keine Anwendung. Auch das Betriebspersonal in Bussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen, die ihre Sitzplätze verlassen müssen, um ihrer Dienstleistungen nachzukommen, sind davon ausgenommen. Zu guter Letzt dürfen auch Fahrgäste in Bussen, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, für kurze Zeit ihren Sitzplatz verlassen und müssen dann nicht angeschnallt sein.
Video: Was Sie bei der Gurtpflicht beachten sollten
Anschnallpflicht: Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht
Inhaltsverzeichnis
Die Teilnahme am Straßenverkehr unterliegt einer Vielzahl an Regelungen und Vorschriften, die ein gewisses Maß an Verkehrssicherheit gewäährleisten sollen. So enthält die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter anderem Vorschriften zur Anschnallpflicht. Denn bei einem Verkehrsunfall kann sich der Sicherheitsgurt als Lebensretter entpuppen.
Doch wann ist das Anlegen des Sicherheitsgurtes eigentlich verpflichtend? Gelten Ausnahmen? Womit müssen Verkehrsteilnehmer rechnen, wenn sie gegen die Vorgaben zur Gurtpflicht verstoßen? Sieht der Bußgeldkatalog 2024 Sanktionen vor? Diese und weitere Informationen zur Anschnallpflicht liefert unser Ratgeber.
Bußgeld: Nicht angeschnallt – Mit welcher Strafe haben Sie zu rechnen?
Europaweit besteht die Anschnallpflicht im Auto seit Mai 2006. Die Gurtpflicht wurde in Deutschland bereits 1974 festgelegt, für die Missachtung dieser wird aber erst seit dem Jahr 1984 ein Bußgeld verhängt. Seit 1979 ist auch die Anschnallpflicht hinten im Auto verpflichtend. Welche Sanktionen für das Fahren ohne Gurt drohen, zeit die nachfolgende Übersicht:
- Nimmt ein Pkw-Fahrer mit dem Auto am Verkehr teil, ohne den Gurt anzulegen, hat dieser mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro zu rechnen.
- Werden Kinder unangeschnallt und somit ohne eine „vorschriftsmäßige Sicherung“ im Auto transportiert, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von mindestens 30 Euro vor.
- Fehlt darüber hinaus auch der vorgeschriebene Kindersitz, sieht das Verkehrsrecht härtere Sanktionen vor. Zwar wird dem Fahrer kein Fahrverbot erteilt, aber neben dem Bußgeld in Höhe von 60 Euro (Kind ohne jede Sicherung im Auto), bekommt er zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Dieser Punkt wiegt nach dem reformierten Punktesystem dabei umso schwerer, da bei 8 Punkten bereits der Führerschein entzogen wird.
Gurtpflicht in Deutschland – Wieso die Anschnallpflicht wichtig ist
Gurte erhöhen die Sicherheit beim Autofahren und gelten als Lebensretter. Auch wenn Sie als Autofahrer mit einem geringen Tempo unterwegs sind, ist das Verletzungsrisiko hoch, sollte es zum Unfall kommen. Die Anschnallpflicht trägt somit erheblich zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei. Ohne das Anlegen der Sicherheitsgurte würden schließlich alle Passagiere im Auto durch die Kraft des Aufpralls herumgeschleudert und mit großer Wahrscheinlichkeit dabei verletzt werden.
Sie stellen damit sicher, dass Sie sich auch bei höherer Geschwindigkeit sicher im Verkehr fühlen können. Seitdem die Pflicht zum Anschnallen mit dem Gurt eingeführt wurde, ist die Zahl der Verkehrstoten diverser Statistiken zufolge signifikant zurückgegangen. Auch wenn einige Fahrer der Meinung sind, sie seien durch die Airbags im Fahrzeug bereits ausreichend geschützt, sollten sie bedenken, dass diese niemals den Schutz eines Anschnallgurtes gewährleisten können.
Außerdem kann das Luftkissen sogar selbst zur Gefahrenquelle werden, sollte der Abstand zwischen Autofahrer und Airbag zu gering sein und es kommt zum Verkehrsunfall. Übrigens:20 Prozent der im Jahr 2012 tödlich in einem Unfall Verunglückten hatten keinen Sicherheitsgurt angelegt.
Autokindersitze – Welche Vorschriften gelten bezüglich der Anschnallpflicht?
Um die Sicherheit beim Autofahren für kleine Beifahrer zu erhöhen, müssen Kinder bis zu einer Größe von 150 cm oder bis zum Alter von 12 Jahren in einem Kindersitz im Auto transportiert werden. Dieser ist wichtig, da sonst der Sicherheitsgurt nicht durchgreifen kann. Grundsätzlich können Kinder dann auch auf dem Beifahrersitz transportiert werden. Allerdings sollte man sich hierfür bei der jeweiligen Gebrauchsanleitung des Kindersitzes über die Verkehrssicherheit informieren.
Welche Gurtpflicht-Ausnahmen gibt es?
Die StVO definiert in § 21 a Ausnahmen für die Anschnallpflicht. Bei diesen muss der vorgeschriebene Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt werden. Diese Sonderregeln gelten bei:
- Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen
- Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen
- Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist
- das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern
- Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes
Vorsicht – Anschnallpflicht im Reisebus: Sind in Omnibussen Gurte vorhanden, greift hier die Anschnallpflicht. Bei Nichtanlegen der Sicherheitsgurte wird ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro fällig. Gleiches gilt auch, wenn Sie im Wohnmobil die Gurte nicht anlegen.
Wer haftet bei Missachtung der Gurtpflicht?
Grundsätzlich gilt, dass jede erwachsene Person selbstverantwortlich ist und demnach mit Sanktionen rechnen muss. Allerdings haftet der Fahrer für Verstößen gegen die Anschnallpflicht bei Kindern oder Menschen, bei denen diese Eigenverantwortung entfällt.
Weiterhin kann sich ein Verstoß auf mögliche Ansprüche auswirken. So hat das Oberlandesgericht München in einem Urteil einem Autofahrer, der sich in Folge eines nicht selbst verschuldeten Unfalls schwer verletzte, nicht die gesamte Höhe an Schmerzensgeld zugestanden, weil dieser die Gurtpflicht missachtet hatte.
Auch haben Eltern darauf zu achten, dass sie ihre Kinder nicht nur vor dem Losfahren anschnallen, sondern diese auch während der gesamten Fahrt angeschnallt bleiben. Das Oberlandesgericht Hamm entschied hier, dass der Fahrer das Bußgeld für seine Tochter zu zahlen hat, die sich während der Fahrt im Straßenverkehr selbst abgeschnallt hatte.
Anschnallpflicht für Hunde
Das Gesetz gibt für die Anschnallpflicht für Hunde keine konkrete Regelung. Aber Hunde und Haustiere gelten nach § 22 StVO als „Ladung“. Auf sie trifft die entsprechende Bestimmung, dass diese
„so zu verstauen und zu sichern sind, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können“.
andreas meint
28. Januar 2019 at 15:38
Habe eine Frage: Ich arbeite bei [Angabe von Redaktion entfernt] als Tagespflegefahrer, ständig lösen die Tagespflegegäste ihren Sicherheitsgurt, was kann ich tun, damit dies aufhört?
bussgeldkatalog.de meint
30. Januar 2019 at 16:27
Hallo Andreas,
grundsätzlich muss der Fahrzeugführer nicht dafür Sorge tragen, dass volljährige Mitfahrer angeschnallt sind. Ausnahmen gelten allerdings, wenn es sich dabei um Kinder oder Personen, die nicht geschäftsfähig sind. Hier trägt der Fahrer bzw. Betreuer die Fürsorgepflicht und muss bei einem Verstoß gegen die Anschnallpflicht auch die Bußgelder zahlen.
Welche Möglichkeiten bestehen, um das Abschnallen zu verhindern, sollten Sie mit den Verantwortlichen der Tagespflege sowie den Betreuern besprechen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jordan meint
29. November 2018 at 14:15
Hallo
Ich wurde in der Probezeitverlängerung geblitzt und war nicht angeschnallt es waren nur 10km/h aber was hab ich für eine Strafe zu erwarten ?
Mfg Jordan
bussgeldkatalog.de meint
30. November 2018 at 16:17
Hallo Jordan,
geht die Behörde in Ihrem Fall von Tateinheit aus, müssen Sie in der Regel nur das höhere Bußgeld bezahlen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Felix meint
26. Oktober 2018 at 11:30
Hallo ich wurde mit 60 und einem Kind auf den Schoß geblitzt was erwartet mich?
Nur meint
7. Oktober 2018 at 11:39
Polizei hatmich angehalten war meine 4 kind nich angeschnalt und ohne sitz ich habe bussgeldbescheid bekommen op die polizei mich angezeit oder nicht .
Kann ich das aufdem bussgeldbescheid sehen
bussgeldkatalog.de meint
8. Oktober 2018 at 10:53
Hallo,
für die Beförderung mehrerer Kinder ohne jede Sicherung sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Loddel meint
4. Juli 2018 at 18:37
Hallo,
Ich wurde geblitzt aber ich lag wohl noch innerhalb der Toleranz. Allerdings war auf dem Beweisfoto zu sehen das ich nicht „richtig“ angeschnallt war. Ich hatte den oberen Teil des Gurts nicht über die Schulter gelegt sondern unter der Achselhöhle da er sonst bei mir am Hals scheuert. Nun soll ich 30€ Strafe bezahlen.
Ist das gerechtfertigt, schließlich war ich ja angeschnallt?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 10:58
Hallo Loddel
Der Bußgeldkatalog unterscheidet nicht zwischen „falsch“ und „nicht angeschnallt“. Beides gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro sanktioniert werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Corinna C meint
5. August 2021 at 17:45
Hallo. Laut StvO ist aber nicht detailliert beschrieben wie man den Sicherheitsgurt an zu legen hat.
Wenn ich also den Sicherheitsgurt nur nicht über der Schulter habe, bin ich ja trotzdem angeschnallt.
Wenn dann müsste es ja im bürokratischen Deutschland richtig fest gehalten sein.
Liebe Grüße
claudi meint
15. März 2018 at 14:09
Wurde angeblich gefilmt mit video,also nicht geblitzt,mir wurde ein 30euro Bußgeld zu gesand…..,nun meine frage gibt es das das sie mich nicht anhalten u.trotzdem zur kasse bitten können. Fg claudi
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:29
Hallo claudi,
dies ist möglich. Wenn Sie zweifel hegen, können Sie Einspruch einlegen bzw. einen Anwalt kontaktieren.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Chiara meint
1. März 2018 at 22:52
Hallo,
vor ein paar Tagen, wurde ich von der Polizei angehalten. Ich war nicht angeschnallt. Ich hatte meinen Neffen auf dem hinteren Sitz gehabt (8 Jahre), der sich während der Fahrt abgeschnallt hatte. Leider habe ich das nicht richtig mitbekommen, da wir schon am Ziel waren.
Ich habe einen hohen Bußgeld bekommen und einen Punkt in Flensburg.
Leider bin ich noch in der Probezeit, kann ich mit einer Nachschulung rechnen?
Lg
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 9:58
Hallo Chiara,
für die Beförderung eines Kindes ohne jede Sicherung sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt vor. Zudem wird der Tatbestand als B-Verstoß gewertet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tommy meint
28. Februar 2018 at 20:14
im Behinderten Transport wer haftet da
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 9:47
Hallo Tommy,
Personen über 18 Jahren müssen in der Regel selbstverantwortlich dafür sorgen, dass sie angeschnallt sind.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nadja B. meint
4. Januar 2018 at 11:30
Hallo, wir wurden erwischt in einem 5 Sitzer, mit 6 Personen. Meine 5 Jährige Tochter war auf der Oma, die sich mit dem Kind angescnallt hatte. Mein Vater war der Fahrer, der auch auf diese Fahrt bestanden hatte.
Nun sagte der Polizist, dass ich eine Anzeige bekommen werde und 1 Punkt in Flensburg, obwohl ich nicht gefahren bin. Ist das rechtmäßig?????
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 11:03
Hallo Nadja,
wenn Sie Zweifel über die Rechtmäßigkeit eines Vorgangs haben, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Sie diesbezüglich beraten kann.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Ca meint
7. Oktober 2017 at 20:40
Hallo, im Ford F350 habe ich vorne und hinten jeweils in der Mitte nur Beckengurte. Dürfen Kinder mit Beckengurten angeschnallt werden?
bussgeldkatalog.de meint
9. Oktober 2017 at 9:37
Hallo Ca,
für Beckengurte gibt es aktuell nur Kindersitze bis zu einem Körpergewicht von 25 kg. Schwerere Kinder können daher gegenwärtig nicht auf diese Weise gesichert werden. Stehen Drei-Punkt-Gurte zur Verfügung sind diese somit zu bevorzugen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Hatice meint
17. September 2017 at 21:36
Hallo habe mein Kind beim schlafen im Auto sitzen lassen und musste anderen beiden Kinder auf Toilette bringen , bis ich zurück kam standen die Polizeibeamten schon da haben eine Anzeige gemacht. Wie hoch wäre das Bussgeld ?
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 10:53
Hallo Hatice,
das ist schwer zu sagen. Das Strafmaß richtet sich danach, wegen was die Anzeige gestellt wird. In der Regel erhalten Sie vor einem Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen bzw. Zeugenfragebogen; auf diesem können Sie sich zu den Umständen äußern.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Dagmar H meint
19. August 2017 at 12:51
Nur mal interessehalber. Ein Fahrzeug hat 4 Plätze lt. Parieren. Welche Strafe droht, wenn eine Person mehr an Bord ist ?
Vielen Danke für die Antwort.
bussgeldkatalog.de meint
21. August 2017 at 10:19
Hallo Dagmar,
hier gibt es keine pauschale Sanktion. In solch einem Fall sind zu wenig Anschnallgurte für die Insassen vorhanden, weshalb dann das fehlende Anschnallen sanktioniert wird. Möglicherweise liegt auch eine Überladung vor, was ebenfalls die entsprechenden Sanktionen laut Bußgeldtabelle bedeutet. Auch kann die Weiterfahrt untersagt werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Caroline meint
26. Juli 2017 at 14:24
Hallo,
gibt es eine ausdrückliche Kopfstützenpflicht?
Ich habe meine auf der Rückbank aus Gründen der besseren Rundumsicht abgemacht. Falls ich ohne Mitfahrer auf der Rückbank angehalten werde, kann mir sicher wenig passieren, aber wenn jemand hinten sitzt?
Falls ich Mitfahrer hinten habe, sage ich ihnen immer, sie sollen sich die Kopfstütze aus dem Kofferraum nehmen aber sie sagen meistens, sie bräuchten diese nicht. Bin ich in dem Fall haftbar, wenn diese erwachsen sind? Und wie sieht es bei minderjährigen (16 +) aus?
LG
Caroline
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 10:28
Hallo Caroline,
gemäß § 35a StVZO sind nur an den vorderen Außensitzen Kopfstützen vorgeschrieben.
bussgeldkatalog.de
Zoki meint
24. Juli 2017 at 13:30
Hi,
Ich wollte nur mal nachfragen ob meine Frau, die mit unserem Kind auf der Rückbank Sitzt, eine Anschnall Pflicht hat. Unsere kleine ist gerade 6 Wochen alt.
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 9:26
Hallo Zoki,
im Auto gilt grundsätzlich eine Anschnallpflicht. Für Babies und Kinder besteht darüber hinaus eine Kindersitzpflicht.
bussgeldkatalog.de
terholli meint
22. Juli 2017 at 10:46
ich worde verfolgt von wegen nicht angeblich nicht anschnallen, als ich 100 meter vor dennen geparkt habe dann waren die auch gleich da. ich war angeschnallt ganze zeit.
kurze rede lange sinn 30 euro hab nicht unterschrieben 10 tage später folgt schreiben
30 euro plus
25 gebühr !!!!
3,50 auslage !!!!!
TOTALLE ABZOCKE
Achim meint
16. Juli 2017 at 14:57
Wurde soeben von der Polizei angehalten und mit dem Vorwurf konfrontiert, dass ich nicht angeschnallt gewesen sei.
Drei Polizisten hätten das gesehen.
Tatsächlich war ich aber angeschnallt!
Hatte ein schwarzes Polo an und auch die Autositze sind schwarz. Die Polizisten ließen sich nicht überzeugen..Die Bezahlung des Bußgeld habe ich zunächst abgelehnt.
Wie kann ich mich gegen eine sich falsche Behauptung wehren?
Gruß
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 9:03
Hallo Achim,
Sie können gegen den Bußgeldbescheid grundsätzlich Einspruch einlegen.
bussgeldkatalog.de
Peter meint
11. Mai 2017 at 19:10
Hallo weiß jemand bescheid ich arbeite bei der Stadt und muss jeden Tag die Papierkörbe leeren das heißt alle 50 bis 100 m muss ich stehen bleiben das sind am Tag 150 Leerungen muss ich mich da anschnallen? Habe hier im Internet nichts passendes gefunden weiß jemand wirklich Bescheid am besten ein Profi vielen Dank Gruß Peter
bussgeldkatalog.de meint
15. Mai 2017 at 9:29
Hallo Peter,
bei Haus-zu-Haus-Verkehr müssen Sie sich nicht anschnallen, da Sie nicht schnell unterwegs sind. Gleiches gilt auch für die Post, Paketservice oder ambulante Krankenpflege bei kurzen Wegen.
bussgeldkatalog.de
linda meint
19. April 2017 at 13:28
Hallo,
mein expartner fährt einen Ford Transit Baujahr 68. Leider hat der keine Gurte.
Nun fährt mein Sohn (6) regelmäßig in dem Fahrzeug mit. Ich habe meinen ex gebeten doch bitte für unseren Sohn einen Gurt nachzurüsten aber er weigert sich. Kann ich ihn dazu eventuell zwingen? Schließlich ist es mein Kind das dann durch das Fenster fliegt.
bussgeldkatalog.de meint
24. April 2017 at 11:14
Hallo Linda,
für Fahrzeuge, die vor der Einführung der Gurtpflicht gebaut wurden, gilt eine Sonderregelung. Oldtimer (nach § 2 Nr. 22 FZV), die keine Gurte haben, dürfen trotz Gurtpflicht gefahren werden. Es besteht keine Nachrüstpflicht. Für Kinder gibt es seit 2006 jedoch Sonderregelungen. Kinder unter 3 Jahren dürfen in einem Oldtimer ohne Gurte nicht mitfahren. Bis zum Alter von 12 Jahren bzw. bis zu einer Größe von 1,50 m müssen Sie hinten sitzen.
bussgeldkatalog.de
Arian meint
13. Dezember 2016 at 5:39
Hallo bin mit meiner Frau und Kind Auto gefahren mein Kind war mit dem GurT angeschnallt aber ohne Kindersitz Kind ist 2 Jahre alt und bin auf probezeit was kann passieren
bussgeldkatalog.de meint
19. Dezember 2016 at 10:11
Hallo Arian,
in diesem Fall sollte es bei einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro bleiben. In der Regel sollte dies keine Auswirkungen auf die Probezeit haben.
bussgeldkatalog.de
Lasshirnregnen meint
3. Juli 2021 at 12:23
Sich mehr Gedanken um die Sicherheit des eigenen Kindes machen wäre mal ein guter Anfang.
Karl meint
30. November 2016 at 5:07
Keine Chance. Bezahl einfach lieber.
Autofahrer sind da um leere Kassen zu füllen.
Richtige kriminelle sind viel zu schwer zu Belangen.
Sei froh das dir nicht mehr angehängt wurde.
Da ich ein ålteres Auto fahre, werde ich häufig angehalten.
Letztens sprang es bei Kälte wegen Batterieschwäche nicht an.
Trotz Hinweis Schild wegen Autopanne, wurde es sofort abgeschleppt.
Es hat angeblich Straßenreinigungsarbeiten erheblich behindert,
Und somit die Öffentlichkeit gefährdet :-)
Mann (er)findet immer etwas.. .
Koray E. meint
26. November 2016 at 21:02
Hallo,
Wie sieht es im Wohnmobil mit Anschnallpflicht aus, wenn man nur für Fahrer und Beifahrer einen Sicherheitsgurt hat , aber für die hinten mitfahrende keine Gurte vorhanden sind bzw. keine eingebaut sind? Und verbleibe.
MfG
bussgeldkatalog.de meint
28. November 2016 at 10:12
Hallo Koray,
den Fahrzeugpapieren müssten Sie die Zahl der zulässigen Sitzplätze entnehmen können. Ab Baujahr 1992 müssen in Wohnmobilen für alle Sitzplätze Gurte angebracht sein. Wurde Ihr Wohnmobil früher zugelassen, kann es auch sein, dass Plätze ohne Gurt als Sitzplätze ausgewiesen sind. Auf diesen gilt die Anschnallpflicht dann in der Regel nicht.
bussgeldkatalog.de
bussgeldkatalog.de
Annette meint
17. November 2016 at 20:18
Wurde gerade angehalten, kam von der Autobahn, fuhr dann Richtung Innenstadt, dort im Kreisverkehr fuhr die Polizei dann vor mir und ich bekam, bitte folgen, die Polizistin sagte ich wäre nicht angeschnallt gewesen, hätte mich erst im Kreisverkehr angeschnallt, was nicht stimmt, denn wenn ich nicht angeschnallt bin, würde es die ganze Zeit piepen , ich schnalle mich grundsätzlich an !!! habe die 30€ strafe nicht eingesehen , bekomme nun eine Anzeige, ist es besser einen Anwalt einzuschalten ???
bussgeldkatalog.de meint
21. November 2016 at 10:02
Hallo Annette,
wir dürfen Ihnen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung bieten. Ein Anwalt kann Sie in dieser Sache kompetent beraten.
bussgeldkatalog.de
Andreas meint
19. Oktober 2016 at 11:59
Hallo Community.
Kürzlich hatte ich das Vergnügen mit einem Opel Kadett Bj 1969 fahren zu dürfen (H-Zulassung). Die Vordersitze waren nicht mit Kopfstützen versehen. Gurte waren vorhanden, aber ich gehe davon aus, dass diese nachgerüstet wurden. Es kam die Diskussion auf, ob die Gurte angelegt werden müssen, weil sie vorhanden sind ODER ob man sie nicht anlegen muss, weil das Fahrzeug zum Herstellungszeitpunkt gar nicht mit Gurten ausgestattet war und die fehlenden Kopfstützen durchaus eine Gefahr darstellen können.
Kann mir dazu jemand etwas sagen? Vielleicht steht etwas in einer der vielen Ausnahmeverordnungen zur StVO?
Vielen Dank für eure Antworten
Andreas
bussgeldkatalog.de meint
24. Oktober 2016 at 9:46
Hallo Andreas,
wurden die Gurte nachgerüstet, besteht auch bei einem Oldtimer (nach § 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungsverordnung) die Anschnallpflicht. Dies sollte gerade mit Hinblick auf die Sicherheit aller Insassen nicht vernachlässigt werden.
bussgeldkatalog.de
Henry meint
24. August 2016 at 20:33
Hallo
Ich wurde am 11.6 angehalten , weil ich nicht angeschnallt war und musste auch 30 Euro verwarngeld zahlen , nun würde ich leider Gottes wieder angehalten , muss ich mit einer härteren Strafe rechnen ? Oder ein Eintrag ? Und muss ich angehalten werden , wenn ich nicht angeschnallt war ?
bussgeldkatalog.de meint
29. August 2016 at 9:11
Hallo Henry,
in Deutschland gilt die Anschnallpflicht. Schnallen Sie sich nicht an, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wegen derer Sie von der Polizei angehalten werden können. Wird bei Ihnen Beharrlichkeit festgestellt, weil Sie wiederholt unangeschnallt erwischt werden, kann die Strafe erhöht werden. Meist wird diese dann verdoppelt.
bussgeldkatalog.de
Charlie meint
24. Februar 2016 at 21:18
Auch hier wieder Verarschung hoch 3. Wer (s)ein Kind nicht anschnallt sollte ganz gewaltig bestraft werden, denn sowas ist absolut fahrlässig und überaus gefährlich. Unter Umständen könnte man auch Vorsatz unterstellen.
Lasshirnregnen meint
3. Juli 2021 at 12:26
Das sehe ich genauso. Unglaublich wie nachlässig Eltern sein können. Ich würde den Eltern die Erziehungsfähigkeit absprechen.