Kurz & knapp: Anspruch auf Schmerzensgeld
Schmerzensgeld kann z. B. beanspruchen, wer von jemand anders vorsätzlich oder fahrlässig am Körper verletzt oder in seiner Gesundheit geschädigt wurde. Auch die Gefährdungshaftung nach § 7 StVG kann einen solchen Anspruch gegen den Schädiger begründen.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld kann außergerichtlich oder vor Gericht geltend gemacht werden.
In der Regel verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld nach drei Jahren. Details zur Fristberechnung finden Sie hier.
Wann kann man Schmerzensgeld verlangen?
Inhaltsverzeichnis
Jedes Jahr knallt es mehr als 2,5 Millionen Mal auf den deutschen Straßen und dabei handelt es sich nur um die polizeilich registrierten Unfälle. Viele Bagatellschäden, wie sie beispielsweise beim Ausparken passieren, sind also nicht eingerechnet.
Doch nicht jedem Unfall folgt ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenngleich doch immer einer auf Schadensersatz besteht. Nach deutschem Recht müssen Verursacher von Schäden diese wieder ausgleichen.
Ist beispielsweise eine Reparatur am Fahrzeug notwendig, müssen der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen. Wurden dagegen Personen verletzt und erlitten Schmerzen, ist die Zahlung eines Schmerzensgeldes vorgesehen.
Im Folgenden klären wir die Frage „Wann bekommt man Schmerzensgeld?“ und gehen dabei auch darauf ein, wie Sie Ihre Schmerzensgeldansprüche nach einer Verletzung durchsetzen können. Außerdem informieren wir Sie darüber, ab wann das Schmerzensgeld verjährt ist.
Wann ist eine Anspruchsgrundlage auf Schmerzensgeld gegeben?
Betroffene stehen häufig vor der Frage: „Ab wann bekommt man Schmerzengeld?“. Grundlegend ist der Anspruch auf Schmerzensgeld im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Im § 823 BGB ist festgeschrieben, dass jeder, der vorsätzlich bzw. fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht verletzt, zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist. Das Schmerzensgeld ist Thema im § 253 BGB. Dort heißt es:
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Entsprechend ist per Gesetz für das Schmerzensgeld die Anspruchsgrundlage definiert. Wie viel gezahlt werden muss, wird allerdings nicht weiter bestimmt. Abhängig ist die Höhe vom Schmerzensgeld aber grundsätzlich von zwei Aspekten: der Ausgleichs- und der Genugtuungsfunktion.
Erstere soll Geschädigte von einem Verkehrsunfall vor der objektiv feststellbaren finanziellen Belastung durch ein Schadensereignis schützten, die zweite dient der subjektiven Wiedergutmachung des Leids. Ihr Ziel ist Wiederherstellung der Lebensfreude und das Vergessen der Schmerzen, auch wenn dies durch Euro-Beträge nicht immer möglich ist.
Gefährdungshaftung: Wann bekomme ich Schmerzensgeld nach einem Unfall?
Die Höhe vom Schmerzensgeld ist grundsätzlich von den Umständen abhängig. Zur Berechnung der Höhe müssen sämtliche Aspekte eines Schadenereignisses berücksichtigt werden. Hilfreich ist eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle. Diese kann zur Orientierung bei der Höhe genutzt werden. Aufgelistet sind in einer Schmerzensgeldtabelle Urteile, bei denen ein Schmerzensgeld wegen physischen Schäden oder Verletzungen gewährt wurde.
Konkreter regelt das Gesetz aber, wann ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegeben ist. Viele Unfälle im Straßenverkehr würden aber aus der Definition des BGB herausfallen, da diese nicht vorsätzlich bzw. fahrlässig herbeigeführt werden.
Neben der Verschuldungshaftung im BGB begründet der § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) die sogenannte Gefährdungshaftung. Diese ermöglicht die Zahlung von Schmerzensgeld auf Grundlage einer Gefährdung durch andere Kraftfahrer.
Wann bekommt man nun Schmerzensgeld nach einem Unfall?
Kommt es infolge vom Betrieb eines Kfz bzw. Anhängers
- zur Tötung eines Menschen
- zu Verletzungen am Körper
- zur Verletzung der Gesundheit
ist durch den Verursacher Schmerzensgeld zu zahlen.
Wie ist beim Schmerzensgeld der Anspruch geltend zu machen?
Durch Verletzungen am Körper, die erlittenen Schmerzen und Schäden an der Gesundheit, entsteht beim Geschädigten Anspruch auf Schmerzensgeld.
Dieser muss grundsätzlich zivilrechtlich eingeklagt werden. Es ist aber auch möglich, sich außergerichtlich mit der Versicherung des Schädigers zu einigen.
Letzteres ist aber nur dann empfehlenswert, wenn der Schaden überschaubar ist und nicht mit späteren gesundheitlichen Folgen zu rechnen ist.
Bei komplizierteren Sachverhalten sollte der Anspruch auf Schmerzensgeld mittels Anwalt vor Gericht durchgesetzt werden. Orientierung für die Höhe des Schmerzensgeldes können Sie in einer Schmerzensgeldtabelle finden.
Schmerzensgeld ohne Anzeige
Es ist nicht notwendig, den Schädiger anzuzeigen, um seinen Anspruch auf Schmerzensgeld durchzusetzen. Bei der Anzeige geht es stets um die strafrechtliche Dimension. Dies wird in einem Strafgerichtsprozess abgehandelt. Schmerzensgeld ist aber auf zivilrechtlichem Weg zu beantragen. Es handelt sich also um zwei unterschiedliche Sachverhalte.
Wie lange kann man Schmerzensgeld einklagen?
Gemäß § 195 BGB verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld mit einer Frist von drei Jahren. Fristbeginn ist stets der Schluss des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist bzw. in dem der Geschädigte Kenntnis vom Schädiger erhalten hat. Die absolute Verjährung liegt bei 30 Jahren.
M. meint
8. Februar 2021 at 16:48
Meine Frau stolperte hier in unserem Ort über fehlende Gehwegplatten. Die Absenkung betrug ca. 2,5 cm. Dabei stürzte sie auf ihr Gesicht und erlitt Platzwunden an Stirn, Nasenwurzel, Unterlippe und Kinn. Alle Wunden mußten im Krankenhaus genäht werden. Zusätzlich brach die Nase und sie erlitt Prellungen an beiden Knien.
Ich habe die Gemeinde bereits in Kenntnis gesetzt, welche mit mündlich mitteilte, daß sie gegen solche Unfälle haftpflichtversichert sei.
Ist hier ein Schmerzensgeld zu erwarten und wenn ja, in welcher Höhe?
Joergen J. meint
21. September 2020 at 11:53
Lohnt es sich eine Schmerzensgeldklage anzustreben.
Passiert ist folgendes.
Ich bin mit dem Motorrad unterwegs nach Hause, in einer Einbahnstraße ist mir ein Auto entgegengekommen, der in der falschen Richtung fuhr, sodass ich mit ca. 50 KM/h Frontal gegen den Vita fuhr.Der Unfallverusacher hat seine Schuld zugegeben.
Ich habe die Fibula gebrochen, Kniescheibe war raus und mein ganzer Oberkörper sieht aus wie ein Tannenbaum.
bussgeldkatalog.de meint
22. September 2020 at 16:09
Hallo Joergen,
damit wenden Sie sich am besten direkt an einen Anwalt. Gute Besserung!
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Joachim H. meint
12. August 2020 at 20:15
Vielen Dank für die Informationen über die Entschädigung nach einem Unfall. Meine Freundin war in einen Unfall verwickelt und möchte eine Entschädigung erhalten. Ich werde diesen Blog mit ihr teilen, damit sie sich über ihre Rechte nach einem Unfall informieren kann.
Margareta G. meint
24. Mai 2020 at 19:42
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei mir liegt der Fall vor, Z.n. Polytrauma Iss Score 32, durch unverschuldeter Frontalzusammenstoß. Brüche, Femurschaftfraktur links, offene Patellaverletzung mit offener Bursa li., hintere Kreuzbandruptur li., Trimalleoläre Sprunggelenksfraktur links, Kompartmentsyndrom linker O-schenkel +beide Unterschenkel. Komplexe Bandruptur re. Knie, drittgradig offene Tibiakopf-und distale Femurfraktur rechts Kondylenfraktur bikondylär re., drittgradig offene Unterschenkel Fraktur links, Pilon tibiale Fraktur re., Unterarmfraktur links, Pneumathorax links apikal, Lungenkontusionen beidseits, nicht dislozierte Sitz-/Schambeinfraktur. Glaskörperablösung re.,
4 Wochen Stat., 2 Monate Frühreha, 3 Wochen Stat., 6 Wochen Reha. 3 Monate davon gelegen, Fixateur ext. re. Knie., mit Gehstützen bis 4 Mon. nach Reha. Eine Menge an Verletzungen mit bleibenden Schäden, Dauerschmerzen und Spätfolgen mit beg. Arthrosen. Schmerzensgeld in welcher Höhe ist zu erwarten?
Herzlichen Dank und Grüße
Margareta G.
Cheema meint
14. Mai 2020 at 9:20
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Hund eines Bekannten aus Schweden hat mich im Sommer 2016 in die Wade gebissen (Naben sind erstanden). Kann man immer noch Schadensersatz verlangen oder ist dies verjährt? Der Vorfall ist in Schweden passiert.
Fred meint
13. April 2020 at 16:07
Ich habe mir bei einem von dem Unfallgegner verschuldeten Unfall mein rechtes Handgelenk verstaucht. Die Belastung ist für lange Zeit nicht möglich.
In der Klinik, die mich behandelt hat, ist eine Hartschiene angelegt worden.
Ein Bruch ist nicht erfolgt. Die gegnerische Versicherung hat nur mein Fahrrad und eine Kostenpauschale vergütet. In welcher Höhe kann ich ein Schmerzensgeld geltend machen?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Schönen Gruß
Fred
H. Krusch meint
19. Mai 2018 at 21:49
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir wurde die Energieversorgung zu unrecht eingestellt und konnte nur durch eine einstweilige Verfügung wieder hergestellt werden. Wie viel Schmerzensgeld kann ich dafür verlangen, da ich die Verursacher ansonsten nicht zur Rechenschaft ziehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
H.Krusch
bussgeldkatalog.de meint
22. Mai 2018 at 10:27
Hallo H. Krusch,
die Höhe eines Schmerzensgeldanspruches kann nicht vorherbestimmt werden, da dies stark vom Einzelfall abhängig ist. Setzen Sie sich diesbezüglich am besten mit Ihrem Versicherer oder einem Anwalt auseinander.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de