Kurz & knapp: Anwohnerparkaus
Der Sinn eines Anwohneparkausweises liegt vor allem im Lärm- und Abgasschutz , was aufgrund von Parksuchverkehr notwendig ist. Dieser soll reduziert werden, auch Dauerparkern, die Parkplätze besetzen, die eigentlich Anwohnern zustehen, soll ein Riegel vorgeschoben werden.
Zu den Voraussetzungen gehört, dass der Antragsteller in der betroffenen Parkzone behördlich gemeldet sein soll. Zudem muss nachgewiesen werden, dass das Kfz von diesem dauerhaft genutzt wird.
Den Antrag stellen Sie bei dem zuständigen Bürgeramt. Die Kosten dafür schlagen mit 20, 40 Euro zu Buche, der Ausweis ist zwei Jahre gültig.
Parken auf einem Bewohnerparkplatz: Nur für Bewohner mit Parkausweis
Inhaltsverzeichnis
Gerade in Städten ist Parkraum oft rar gesät, sodass ein regelrechter Kampf um eine freie Parklücke entstehen kann. Anwohner haben oft das Nachsehen, wenn sie nach einem langen Arbeitstag nach Hause kommen, aber jeder Anwohnerparkplatz belegt ist.
Allerdings gibt es gerade in großen Städten immer mehr Parkraumbewirtschaftung und Parkplätze, welche nur für Anwohner zur Verfügung stehen. Diese können beim Bürgeramt einen entsprechenden Anwohnerparkausweis beantragen. Dieser wird umgangssprachlich auch Anwohnerausweis, Anwohnerparkschein oder Bewohnerausweis genannt.
Doch wer hat eigentlich ein Anrecht auf das Anwohnerparken? Wie kann ein entsprechender Ausweis für einen Anwohnerparkplatz beantragt werden? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend zum Anwohnerparkausweis.
Sinn und Zweck von Parkraumbewirtschaftung
In vielen Großstädten gibt es zu viele Kfz für zu wenige Parkplätze. Der sogenannte „Parksuchverkehr“ führt dabei unweigerlich zu mehr Lärm und Abgasen. Daher setzt die Verkehrsplanung verstärkt auf Parkraumbewirtschaftung um dadurch eine ausgeglichene Parkraumbilanz zu erreichen.
Damit ist gemeint, dass Parkplätze auf öffentlichem Straßenraum gebührenpflichtig angeboten werden. Dieses Prinzip greift auch oft beim Bewohnerparken. Mit einem Bewohnerparkausweis können die Betroffenen, welche in der entsprechenden Parkzone wohnen quasi umsonst parken und sind nicht verpflichtet, einen Parkschein zu ziehen. In Berlin gibt es beispielsweise 44 Parkzonen, welche bewirtschaftet werden.
Das Parken nur für Anwohner wird somit erleichtert, allerdings gibt es keine Garantie, dass die Anwohner auch tatsächlich einen Stellplatz bekommen. Der Parkraum steht jedem Verkehrsteilnehmer frei, welcher bereit ist, dafür zu bezahlen.
Im Wesentlichen ist die Parkraumbewirtschaftung allerdings nicht nur darauf ausgerichtet, Kfz-Fahrern mit einem Anwohnerparkausweis das Leben zu erleichtern. Sie verfolgt zusammengefasst die drei nachfolgenden Ziele:
- Effizientes Parken: Der Parksuchverkehr soll reduziert werden. In vielen Städten ist die Nachfrage nach Parkraum nämlich größer als das eigentliche Angebot. Die Parkraumbewirtschaftung soll zu einer ausgeglichenen Parkraumbilanz führen.
- Stadt- und Umweltverträglichkeit: Lärm- und Abgasbelastung durch den Parksuchverkehr sollen reduziert werden.
- Zufriedene Bewohner und zufriedene Gewerbetreibende: Dauerparker, welche Plätze besetzten, die eigentlich von Anwohnern genutzt werden sollten, werden dazu angehalten, auf Bus und Bahn umzusteigen. Davon profitieren letztendlich die Besitzer von einem Anwohnerparkausweis.
Voraussetzungen, um einen Bewohnerparkausweis beantragen zu können
Doch welche Voraussetzungen sind eigentlich zu erfüllen, damit das Parken auf einem Anwohnerparkplatz gestattet ist bzw. ein Anwohnerparkausweis beantragt werden kann? Um Anspruch auf die Bewohnerparkkarte zu haben, muss der Betroffene innerhalb der Parkzone behördlich gemeldet sein.
Zudem muss das Kraftfahrzeug des Bewohners nachweislich dauerhaft genutzt werden. Es gibt immer nur einen Bewohnerparkausweis pro Antragsteller. Voraussetzung ist auch, dass der Wagen auf den Antragsteller zugelassen ist.
Antrag auf den Bewohnerparkausweis stellen
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, um einen Anwohnerparkausweis beantragen zu können, müssen Sie sich an das zuständige Bürgeramt wenden. Dies kann entweder schriftlich oder im Rahmen von einem Termin vor Ort erfolgen.
Wichtig ist, dass Sie das Bürgeramt aufsuchen, welches für den Bezirk, in dem sich Ihre Parkzone befindet, zuständig ist. Haben Sie die richtige Behörde ausfindig gemacht, sind folgende Unterlagen für den Antrag auf einen Parkausweis für Anwohner vonnöten:
- Unterschriebener Antrag auf Ausstellung vom Anwohnerparkausweis
- Nachweis der Kfz-Zulassung (Ablichtung der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil1)
- Nachweis der Meldeadresse durch Ablichtung beider Seiten des Personalausweises
Sind alle Unterlagen vollständig, kann der Antrag bearbeitet werden. Die entsprechende Parkvignette, welche als Anwohnerparkausweis dient und an die Frontscheibe geklebt werden muss, wird dem Antragsteller per Post zugestellt.
Was kostet ein Bewohnerparkausweis?
Grundsätzlich soll der Anwohnerparkausweis ein kostenloses Parken ermöglichen, allerdings fällt für dessen Ausstellung eine Gebühr von 20, 40 Euro an. Dafür ist der Bewohnerparkausweis zwei Jahre gültig. Bei einem Fahrzeug- bzw. Kennzeichenwechsels, ersatzweiser Ausstellung abhanden gekommener Parkausweise, Zonenänderungen usw. beträgt die Gebühr 10,20 Euro.
Online-Verfahren für den Anwohnerparkausweis
Ein Besuch beim Bürgeramt kann zu einer echten Nervenprobe werden. Die Behörden sind oft überrannt und auch Kunden mit Termin müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Um dem Abhilfe zu schaffen, wird verstärkt auf das Internet gesetzt.
In der Hauptstadt Berlin ist es beispielsweise möglich, den Anwohnerparkausweis unkompliziert online zu beantragen. Zu diesem Zweck müssen Sie sich auf dem Online-Portal des Bürgeramts registrieren.
Zudem müssen Sie ein Bild vom Fahrzeugschein und von Ihrem Personalausweis hochladen. Des Weiteren ist eine Kreditkarte vonnöten, mit welcher die Gebühr für die Ausstellung vom Bewohnerparkausweis beglichen wird. Ist der Antrag online abgeschickt, erhalten Sie die Parkvignette zeitnah per Post.
Parken auf Anwohnerparkplätzen ohne Anwohnerparkausweis
Wer über keinen Anwohnerparkausweis verfügt, muss bezahlen, wenn er einen bewirtschafteten Parkraum nutzen möchte. Zieht der Betroffene keinen Parkschein, wird ein Verwarngeld fällig. Dieses beträgt in aller Regel zehn Euro, kann sich aber erhöhen, wenn das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum geparkt wird.
Thomas H meint
23. September 2021 at 18:19
Guten Tag ,
ich wohne auf der anderen Straßenseite eines neu angrenzenden Parkwirtschaftsraumes, bekomme daher keinen Anwohnerparkausweis. Ich habe aber bisher auch den Bereich des neuen Parkwirtschaftsraumes genutzt. Jetzt kann ich diesen nicht mehr Nutzen und meine Parksituation hat sich daher wesentlich verschlechtert und ich muss jetzt länger nach einem Parkplatz suchen.
Emma meint
27. Mai 2021 at 18:54
Hallo zusammen,
Ich habe die gleiche Frage wie Eva. Leider konnte ich keine Antwort finden -.-
Wo parke ich mein neu erworbenes Auto während ich die Bewohnerparkplakette beantrage? Kann ich mit Kopie des Antrags in der Windschutzscheibe in der betreffenden Parkzone schon parken?
Vielen Dank
Anwohner ohne Parkausweis meint
1. April 2021 at 23:46
Die Stadt Dresden ist inzwischen dazu übergegangen, keine Anwohner Parkausweise zu vergeben bzw. die Verlängerung zu verweigern, wenn sich im Haus des Antragstellers eine Tiefgarage befindet. Ob man tatsächlich über einen Stellplatz verfügt bzw. ob überhaupt Stellplätze verfügbar sind, ist bei der Ablehnung unerheblich. Auch dass die begünstigten Nachbarn, deren Haus keine eigene Tiefgarage hat, prinzipiell einen Tiefgaragenstellplatz im Nachbarhaus mieten können, spielt für die Erteilung umgekehrt keine Rolle.
Vorsorglich weist die Mitteilung der Stadt auch gleich darauf hin, dass Widerspruch ausgeschlossen sei.
Viel willkürlicher kann man die Vergabe kaum noch gestalten.
Es erhebt sich die Frage, ob eine Stadt oder Gemeinde die Bedingungen zur Vergabe von Parkausweisen tatsächlich beliebig und weit über die Bedingung, dass der Halter auch Anwohner sein muss, gestalten kann.
Wolfgang meint
20. Februar 2021 at 13:35
Ich habe folgende Frage. Ich wohne seit 67 Jahren in der Rauchstrasse…. Am 19.02. 21 wurde uns gegen 16 Uhr vom hiesigen Ortnungsamt inkl. Polizei gesagt, daß die Rauchstrasse und die anliegende Kolitzstrasse sofort geräumt werden muss. Ohne Vorwarnung. Es heisst die Straßen wären zu schmal. Dies fällt der Stadt Kassel nach über 65 Jahren auf. Die Stadt Kassel hat die Straßen gebaut, also müssen Sie für eine Verbreitung der Strasse sorgen. Aber wir Anwohner haben irgendwo auch ein Recht auf einen Parkplatz. Auf der einen Seite nehmen uns die Angestellten und Ärzte der Städtischen Klinik die Anwohner Parkplätze weg, da passiert nichts. Da beschwert sich eine Person bei uns in der Strasse, wir wissen alle nicht warum, und schon muss die Strasse von Autos befreit werden. Es steht bis heute kein absolutes Halteverbotsschild an den Straßen, noch sonst irgendein Schild. Ein Parkausweis bekommen wir nicht, da unsere Strasse nicht in eine ausgewiesenen Parkzone fällt, noch das unsere Strasse gebührenpflichtig ist. So was machen jetzt ca. 30 Autos? Dies soll mir einmal einer erklären. Mal sehen ob sich einer von der Stadt Kassel meldet. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang
André meint
5. Januar 2023 at 19:30
Wieso sollten Sie ein Recht auf einen Parkplatz haben? Weil „der Parkplatz schon immer da war?“
Kalle meint
25. Januar 2021 at 18:12
Guten Abend,
die Bearbeitung eines Online-Antrags dauert in Berlin 4-5… Wochen. Wenn die Vignette beantragt und bezahlt wurde, müsste doch eine sichtbar hinterlegte Quittung mit Datum und Parkzone eine Behelfslösung sein, oder etwa nicht?
Danke – Kalle
P. meint
18. Januar 2021 at 11:14
Wie läuft die Bezahlung für den Online beantragte Bewohnerparkausweis
Julia meint
6. Januar 2021 at 23:39
Guten Tag,
ich habe den Anwohnerparausweis für Köln beantragt und auch per Paypal gezahlt. Wie lange dauert es ungefähr, bis ich die Mail mit dem Ausweis zum ausdrucken bekomme? Oder habe ich da schon etwas verpasst?
Viele Grüße und Danke,
Julia
Anke meint
11. Dezember 2020 at 13:25
Guten Tag,
Ich bin im September in eine Kleinstadt in M/V gezogen und habe einen Bewohnerausweis nach Antrag erhalten Jedoch bin ich entsetzt, 105 Euro für 1 Jahr bezahlen zu müssen. In einer grösseren Stadt in Bayern, wo ich zuvor lebte zahlte ich gerade mal gut 30 Euro.
Lschwemb meint
10. November 2020 at 14:49
GIlt die Möglichkeit der Beanragung auch für Firmen? Haben ein kleines Büro mit 3 MA? Da der Bürositz da ist, kann man einen“Anwohnerparkausweis“ dafür beantragen?
Adil k meint
19. Januar 2022 at 22:09
Sehr geehrte Damen und vielen
Hiermit beantrage ich Bewohner Park Ausweis Bitte schicken Sie es mir nach Hause
Lg Adil k
Rob meint
14. August 2020 at 8:26
Guten Tag,
kann ich fuer ein Fahrzeug mit auslaendischem Kennzeichen einen Anwohnerparkschein erhalten, wenn das Auto mir gehoert und ich innerhalb der Parkzone gemeldet bin?
Vielen Dank, Rob
bussgeldkatalog.de meint
17. September 2020 at 15:17
Hallo Rob,
solange Sie in dem Parkgebiet wohnhaft gemeldet sind, sollten Sie in der Regel auch mit einem ausländischen Kennzeichen einen Anwohnerparkausweis bekommen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Milan meint
10. Juni 2022 at 20:45
Guten Tag,
ist das immer noch so, auch in 2022? In Dresden habe ich es nicht bekommen.
Vielen Dank, Milan
Uwe W. meint
10. August 2020 at 16:26
Wo finde ich ein Antragsformular für die Verlängerung meines Bewohnerparkausweises im Netz?
Bitte auch unter den Bedingungen von Corona!!!!!!!!!!!!!!
Giuseppe meint
2. Oktober 2021 at 12:10
Ich möchte ein einwohnenpark bestellen
S. Berger meint
14. Mai 2020 at 8:08
Guten Tag,
ich pflege meine Mutter. Sie wohnt in einem Gebiet mit Anwohnerparkzone. Derzeit zahle ich fast täglich 2-6 € Parkgebühr, dass geht so nicht weiter. Meine Mutter hat kein eigenes Auto. Gibt es für mich die Möglichkeiten/ Ausnahmeregelungen einen Parkausweis für mein Fahrzeug zu beantragen? Die Pflege mit Bus und Bahn fahren sicherzustellen ist nicht möglich.
Gruß S. Berger
Tina meint
12. Februar 2021 at 11:33
Hallo,
häufig gibt es Ausnahmegenehmigungen für Familienpflege. Google das einfach mal oder frage telefonisch bei deiner Kommune nach.
VG
Eva meint
10. Juli 2019 at 19:56
Wo parke ich mein neu erworbenes Auto während ich die Bewohnerparkplakette beantrage? Kann ich mit Kopie des Antrags in der Windschutzscheibe in der betreffenden Parkzone schon parken?
Vielen Dank
Sabrina meint
19. Oktober 2020 at 21:53
Hallo Eva, hast du dazu eine Antwort bekommen?
Angelika F meint
8. November 2021 at 6:33
anwohnerparkausweis verlängern Online