Kurz & Knapp: Zulässige Arbeitszeit für LKW-Fahrer
Die Arbeitszeit für LKW-Fahrer wird sowohl durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) als auch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt.
Lenk- und Arbeitszeit sind für LKW-Fahrer nicht als identisch anzusehen. Die Lenkzeit ist die reine Fahrzeit, zur Arbeitszeit hingegen zählen unter anderem auch Pausen, Wartungsarbeiten sowie das Be- und Entladen.
Verstöße gegen die Vorgaben zur Arbeitszeit für LKW-Fahrer kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Für die Höhe können eine vorliegende Fahrlässigkeit oder ein Vorsatz entscheidend sein. Auch die Missachtung der Lenkzeiten hat Sanktionen zur Folge.
Ruhezeiten für die Verkehrssicherheit
Der Mensch ist in der Regel nicht dazu in der Lage, seine Aufmerksamkeit über mehrere Stunden auf eine bestimmte Tätigkeit zu konzentrieren. Denn die Konzentration lässt mit der Zeit nach, was unter Umständen zu Unfällen oder Missgeschicken führen kann. Abhängig von der jeweiligen Situation oder Tätigkeit, können die Auswirkungen variieren.
Lkw-Fahrer sind aufgrund ihrer einerseits körperlich meist monotonen Arbeit, die andererseits aber ein hohes Maß an Konzentration verlangt, besonders anfällig für Ermüdungserscheinungen wie den Sekundenschlaf. Ein solcher kurzzeitiger Aussetzer kann dabei leicht schwerwiegende Folgen haben und zum Beispiel einen Lkw-Unfall zur Folge haben. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber strenge Vorgaben für die Arbeitszeit für Lkw-Fahrer festgelegt.
Doch welche Regelungen fallen unter die Arbeitszeiten für Lkw-Fahrer? Ist Lenkzeit gleich Arbeitszeit? Und welche Sanktionen drohen, wenn Berufskraftfahrer ihre Arbeitszeit überschreiten? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Vorgaben bei der Arbeitszeit für Kraftfahrer
Die gesetzliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer wird durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Gemäß § 21 a ArbZG erstrecken sich die Arbeitszeiten über den Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr. Allerdings werden Ruhepausen und Ruhezeiten davon ausgenommen.
Die Arbeitszeit für Berufskraftfahrer setzt sich dabei unter anderem aus folgende Bestandteilen und Tätigkeiten zusammen:
- Fahrzeiten (häufig auch als Lenkzeit bezeichnet)
- Be- und Entladezeiten
- Überwachung der Be- und Entladung
- Reinigungsarbeiten
- Wartungsarbeiten
- Zeit für die Erledigung von behördlichen und gesetzlichen Formalitäten
- Wartezeiten
Aus dieser Auflistung wird ersichtlich, dass Lenk- und Arbeitszeit für Lkw-Fahrer nicht identisch sind. Laut Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer beinhaltet die Arbeitszeit allerdings weder Pausen noch Ruhezeiten. Des Weiteren wird auch die sogenannte Bereitschaftszeit nicht zur Arbeitszeit für Lkw-Fahrer gerechnet.
Tägliche und Wöchentliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer
Das Arbeitszeitgesetz für Lkw-Fahrer geht bei der Betrachtung der Arbeitszeit von einer Woche aus, welche sich über den Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr erstreckt. In einer solchen Woche darf die maximale Arbeitszeit für Lkw-Fahrer von 48 Stunden allerdings in der Regel nicht überschritten werden.
Durch das Arbeitszeitgesetz für Berufskraftfahrer besteht allerdings die Möglichkeit, die Arbeitszeit auf maximal 60 Stunden wöchentlich zu erhöhen. Allerdings darf die Wochenarbeitszeit vom Lkw-Fahrer nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Außerdem muss innerhalb von vier Monaten eine durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden je Woche erreicht werden.
Für Kraftfahrer sieht das Arbeitszeitgesetz außerdem auch Vorschriften zur Tagesarbeitszeit vor. So darf die Arbeitszeit von einem Lkw-Fahrer pro Tag in der Regel nicht mehr als acht Stunden betragen. Allerdings gilt auch in diesem Fall eine Ausnahmeregelung.
Demnach kann die tägliche Arbeitszeit durch den Kraftfahrer auf bis zu zehn Stunden ausgeweitet werden, wenn innerhalb der nächsten sechs Monate die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag nicht überschritten wird.
Sanktionen bei Verstößen gegen die Arbeitszeit
Wird die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit für Lkw-Fahrer verstoßen, können dafür gemäß ArbZG Sanktionen drohen. Diese richten sich in erster Linie gegen den Arbeitgeber, der für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist.
Eine Geldbuße kann dabei unter anderem in folgenden Fällen verhängt werden:
- Arbeitnehmer wird über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
- Ruhepausen werden nicht, nicht im vorgeschriebenen Mindestmaß oder nicht rechtzeitig gewährt,
- Mindestruhezeit wird nicht gewährt oder bei einer Verkürzung der Ruhezeit kein entsprechender Ausgleich gewährt,
- Aufzeichnungen zur Arbeitszeit der Lkw-Fahrer werden nicht oder nicht richtig erstellt bzw. aufbewahrt.
Für solche Ordnungswidrigkeiten kann eine Geldbuße von bis zu 15.000,00 Euro verhängt werden, wenn die Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeit für Lkw-Fahrer auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Stellen die Verstöße zudem eine Gefährdung der Gesundheit oder der Arbeitskraft des Fahrers dar, kann darüber hinaus auch eine Freiheitsstrafe drohen.
Kemal S meint
19. November 2021 at 8:20
Hallo mein Name sari. Ich arbeite unsere Fuhrparkleiter uns immer sagt der wir müssen jeden Tag 11,12 Stunden arbeiten. Ich will Anzeigen wer ist antwortlich wem soll ich melden.MfG sari
Jupp meint
23. März 2020 at 10:57
Bin sonntags um 12 Uhr gestartet mit Genehmigung sonntags zu fahren und bin bis drauf folgenden Sonntag 13 Uhr gefahren. Durch Krankheit hab ich die Fahrzeit überschritten, reicht es eine Krankmeldung vom Arzt vorzulegen um die überschrittene Lenkzeit zu rechtfertigen
Monik meint
7. Oktober 2019 at 21:01
Arbeitzeit uberschreiten durch parking suche…um ca 1 std….wie hoch kann die strafe sein?
Toni meint
30. April 2019 at 11:39
Ich muss schon sagen, die Kommentare von Bußgeldkatalog sind leider in keinster Weise hilfreich.Jede Antwort war bis lang für jedermann logisch.Ich erbitte mir intensiveres Eingehen auf die Fragestellungen.
bussgeldkatalog.de meint
20. Juni 2019 at 11:34
Hallo Toni,
bussgeldkatalog.de ist eine Plattform, die über bestehende Gesetze und Rechtslagen informiert, kein Kundenservice oder Anwaltskanzlei. Die Kommentarfunktion soll unseren Lesern die Möglichkeiten geben, Anmerkungen zu unseren Texten zu hinterlassen. Sofern die Möglichkeit besteht, geben wir auf Anfrage auch gerne Auskunft über allgemeine Rechtsgrundlagen.
Auf individuelle Fälle können wir jedoch nicht eingehen, da dies fast immer in den Bereich der Rechtsberatung fällt. Eine solche können und dürfen wir nicht kostenlos anbieten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Artur meint
13. März 2019 at 9:54
Hallo Fahre einen dukato Fiat es kommt öfters vor z.b. uma 8 uhr ausgeladen dann bis 16 uhr warten und dann wieder laden ist die wartezeit auch arbeitszeit
gruss artur
bussgeldkatalog.de meint
15. März 2019 at 16:45
Hallo Artur,
wenden Sie sich mit diese Anliegen an Ihren Chef.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Vasili meint
29. Dezember 2018 at 15:56
Guten Tag!Ich habe eine Frage:Es ist ihnen bekannt tägliche Arbeit von einem LKW Fahrer in Deutschland?Ausser beruflichen Tätigkeit als Fahrer den muß erledigen alles was seinen Chefs bestimmt: beladen, ausladen, Bodyguards von beladenes Gut,usw….Einen Beispiel:ich beginne meinen Arbeitsprogramm um 6 Uhr,dann fahre ich 4,5 Stunden, danach muss ich eine Pause Einlegen,und nach noch eine Stunde bin ich vor meinem ausladen Platz! Ausladen dauerte 1,5 Stunden und der Fahrer musste selbst ausladen mit den Hubwagen! Danach musste ganze Frachtpapiere vorbereiten!Er muss unbedingt rechnen mit 1 Stunde Fahrten bis zu Ladenplatz!Ganze Zeit zum Laden dauert noch eine Stunde! Alles ist von Fahrer Arbeitszeit! Jetzt stelle ich die Frage:wie viele Stunde darf ich nicht fahren?Der Disponent sagte zu mir ich muss noch locker 3 Stunden habe und noch halbe Stunde für Findung einen Parkplatz! Entschuldigen meine Deutsch und ich hoffe dass haben sie mich verstanden! Danke.
Fatih meint
25. Juli 2018 at 8:04
Hallo
Zu dem Kommentar hätte ich eine Frage,wenn die Wartezeit auch zur Arbeitszeit zählt dann ist er ja mit 13 Std über das arbeitszeitgestez von 10 Std, da ja lenkzeit Wartezeit und einiges mehr zu Arbeitszeit zählen. Da müsste er doch im Grunde tagesruhezeit einlegen.
Ich fahre bzw arbeite täglich 10std 5 Tage die Woche muss ich im Grunde lenkzeit schaffe ich nie voll zu bekommen. Manchanl muss ich auch Samstag dran da komme ich in die Situation das ich ruhezeiten nicht einhalten kann… Wie kann ich da verfahren bzw mache ich mich da strafbar da ich ja im Grunde muss sonst keine Arbeit…
Würde mich über Antwort freuen
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 11:41
Hallo Fatih,
setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Betriebsrat auseinander, wenn Sie Ihre Ruhezeiten nicht einhalten können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Necmeddin meint
11. Juni 2018 at 12:43
Sonntagabend 22:00 begonnen.
1/2 Stunden gefahren bis zu Ladestation.
Kein produckt!!!!!! Warte bis 13:00 Uhr
Kann ich jetzt noch weiter fahren oder ist meine Arbeitszeit beendet . Fahrzeit hätte ich ja noch . Aber ich warte schon seit 13 Stunden….was Mus ich tun ? Chef sagt fahr noch die 3 einhalb Stunden du hast noch Fahrzeit. 😳
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2018 at 10:25
Hallo Necmeddin,
wenn während der Arbeitszeit bei Lkw-Fahrern nicht durchgängig gefahren wurde, kann der Betroffene so lange weiterfahren, bis die maximale Lenkzeit erreicht ist. Allerdings muss trotzdem das rechtzeitige Einlegen der Ruhezeit möglich sein.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de