Kurz & Knapp: Aufbauseminar
Ein Aufbauseminar gehört zu den Probezeitmaßnahmen, die verhängt werden, wenn der Fahranfänger sich einen schwerwiegenden Verstoß der Kategorie A geleistet hat. Darin soll u. a. auf das riskante Fahrverhalten, das zum Verstoß führte, und die künftige Vermeidung desselben eingegangen werden.
Ein Aufbauseminar besteht in der Regel aus vier Sitzungen. Diese umfassen Gruppengespräche und eine Fahrprobe. Der Preis kann variieren, da er von der jeweiligen Fahrschule festgelegt wird.
Geschah der Verkehrsverstoß im Zusammenhang mit Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, ist ein besonderes Aufbauseminar zu besuchen. Dieses unterscheidet sich zum einen inhaltlich von einer normalen Nachschulung, zum anderen findet diese nicht in einer Fahrschule, sondern bei einem Verkehrspsychologen statt.
Ein Fahreignungsseminar kann im Gegensatz zum Aufbauseminar jeden noch so erprobten Verkehrsteilnehmer treffen. Aber auch hier geht es um das Reflektieren von Fehlverhalten im Straßenverkehr.
Nachsitzen für Verkehrssünder
Inhaltsverzeichnis
Was sind Aufbauseminare? Ein Aufbauseminar für Fahranfänger, auch als ASF-Seminar oder Nachschulung bekannt, gehört zu den Maßnahmen, die bei speziellen Verstößen in der Probezeit von der Fahrlehrerlaubnisbehörde angeordnet werden. Sie betrifft daher Führerscheinneulinge, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten.
Im Unterschied dazu kann das Fahreignungsseminar auch für alle anderen Kraftfahrzeugführer relevant werden, sollten diese mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen.
Bei welchem Verhalten wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar in der Probezeit angeordnet? Wie teuer ist ein Aufbauseminar? Worin besteht der Unterschied zwischen einem ASF-Kurs und einem Fahreignungsseminar? Der folgende Ratgeber liefert Antworten.
Was ist ein Aufbauseminar?
Hat ein Fahrer während der Probezeit Verkehrsregeln missachtet, wird die Ordnungswidrigkeit entweder als A- oder B-Verstoß kategorisiert. Handelt es sich um einen A-Verstoß, so muss der Führerscheinneuling mit folgenden probezeitspezifischen Konsequenzen rechnen:
- Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
- Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
Leistet er sich einen B-Verstoß, passiert vorerst nichts, doch nach zwei solchen Verstößen, hat auch er an einer Nachschulung, die Aufbauseminar genannt wird, teilzunehmen. Außerdem verlängert sich dann für ihn die Probezeit ebenfalls um zwei Jahre.
- Beispiele für A-Verstöße: Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr, Nutzung des Handys am Steuer, Alkohol oder Drogen am Steuer, Unterlassene Hilfeleistung
- Beispiele für B-Verstöße: Fahren trotz abgefahrenem Reifenprofil, Behinderung von Radfahrern beim Abbiegen
Um was geht es im Aufbauseminar?
Welchem Zweck Aufbauseminare dienen, ist in § 35 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt:
In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. […].
Mittels der Durchführung des Aufbauseminars sollen bestimmte Ziele erreicht werden:
- Änderung der Einstellung des Teilnehmers zum Verhalten im Straßenverkehr
- Förderung des Risikobewusstseins des Teilnehmers
- Verbesserung der Gefahrenerkennung des Teilnehmers
Wie in § 2b Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu lesen ist, besteht ein Aufbauseminar aus Gruppengesprächen und einer Fahrprobe. Der jeweilige Kurs hat zwischen sechs und zwölf Teilnehmer. Es ist jedoch auch möglich, einen Antrag auf Teilnahme an einem Einzelseminar zu stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde muss jedoch nicht zwangsläufig ihre Zustimmung erteilen.
Hat ein Aufbauseminar eine festgelegte Dauer?
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger besteht nach § 35 Absatz 1 FeV aus vier Sitzungen, die jeweils 135 Minuten dauern. Der Zeitraum, in welchem diese Sitzungen stattzufinden haben, beträgt zwei bis vier Wochen. Die Fahrprobe findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung statt. Die Fahrzeit beträgt in der Regel pro Teilnehmer mindestens 30 Minuten.
Es gibt, wie bereits erwähnt, unter Umständen die Möglichkeit, den ASF-Kurs in Form eines Einzelseminars zu absolvieren. In diesem Fall dauert gemäß § 35 Absatz 3 FeV eine Sitzung 60 Minuten.
Die Fahrerlaubnisbehörde räumt dem betroffenen Fahrer in der Regel eine Frist von acht Wochen ein, in denen er das Aufbauseminar erfolgreich abgeschlossen haben muss. Kann derjenige innerhalb dieser Frist nicht den entsprechenden Nachweis erbringen, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Besondere Formen des Aufbauseminars
Es gibt verschiedene Aufbauseminare. Bei gewissen Verstößen gegen die Verkehrsregeln hat der Fahranfänger ein besonderes Aufbauseminar zu besuchen. Dabei handelt es sich um Verstöße, die im Zusammenhang mit Drogen oder Alkohol am Steuer stehen. Da für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot gilt, zählt dazu z. B. jeder Verstoß gegen die 0-Promille-Grenze.
Solch ein besonderes Aufbauseminar für Probleme mit Drogen und Alkohol weist einige Unterschiede zum herkömmlichen ASF-Kurs auf. Die Kursinhalte beispielsweise sind an die Art der begangenen Verkehrsdelikte angepasst.
In § 36 Absatz 4 Satz 2 und 3 FeV heißt es:
Wissenslücken der Kursteilnehmer über die Wirkung des Alkohols und anderer berauschender Mittel auf die Verkehrsteilnehmer sollen geschlossen und individuell angepasste Verhaltensweisen entwickelt und erprobt werden, um insbesondere Trinkgewohnheiten zu ändern sowie Trinken und Fahren künftig zuverlässig zu trennen. Durch die Entwicklung geeigneter Verhaltensmuster sollen die Kursteilnehmer in die Lage versetzt werden, einen Rückfall und weitere Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss anderer berauschender Mittel zu vermeiden.
Doch es gibt noch weitere Unterschiede. Ein besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger findet z. B. nicht in der Fahrschule statt, sondern bei einem Verkehrspsychologen. An diesen werden spezielle Anforderungen gestellt, welche in § 36 Absatz 6 FeV definiert sind. Dazu gehören unter anderem:
- abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie
- Seminarkonzept auf wissenschaftlicher, sachgerechter Grundlage
- sachgerechte Austattung und geeignete Räumlichkeiten
Auch die Anzahl der Teilnehmer kann von der „allgemeinen“ Nachschulung abweichen. Gemäß § 36 Absatz 3 FeV können die Gruppen zwei bis zwölf Teilnehmer aufweisen. Bei einem besonderen Aufbauseminar wegen Alkohol- oder Drogenverstößen gibt es vor Kursbeginn außerdem ein Vorgespräch.
Zudem sind es drei Sitzungen statt vier. Diese dauern jedoch jeweils 180 Minuten. Die Teilnehmer haben zwischen den Sitzungen Kursaufgaben anzufertigen. Bei Einzelseminaren dauert eine Sitzung jeweils 90 Minuten. Der Zeitraum, in welchem ein besonderes Aufbauseminar stattfindet, unterscheidet sich allerdings nicht von demjenigen, welcher für ein „normales“ ASF-Seminar vorgegeben ist: Auch hier sind es zwei bis vier Wochen.
Was kostet ein Aufbauseminar?
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar verursacht Kosten. Der Verkehrssünder in der Probezeit hat diese selbst zu tragen. Das bedeutet für viele Fahrer eine erhebliche finanzielle Belastung, da in der Regel bereits eine beträchtliche Summe für die Kurse ausgegeben worden ist, welche für den Erwerb des Führerscheins erforderlich sind. Kurz nach dem Führerschein ein Aufbauseminar zu bezahlen, ist deshalb nicht für alle Fahranfänger einfach.
Doch wie hoch sind die Kosten für ein Aufbauseminar? In der Regel variieren die Kosten für ein Aufbauseminar, denn die Fahrschulen, welche ASF-Kurse anbieten, verlangen unterschiedliche Preise.
Hier bietet sich die Möglichkeit, Geld zu sparen – vorausgesetzt, der Betroffene nimmt sich die Zeit, die jeweils bei einem Aufbauseminar für Fahranfänger anfallenden Kosten zu vergleichen. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass die Nachschulung mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro zu Buche schlägt. Absolvieren Sie ein Aufbauseminar, können die Kosten dafür bei der durchführenden Fahrschule erfragt werden.
Was ist ein Fahreignungsseminar bzw. Punkteabbauseminar?
Wie beim Aufbauseminar geht es auch bei einem Fahreignungsseminar darum, eigenes Fehlverhalten zu reflektieren. So heißt es in § 4a Absatz 1 Satz 1 StVG:
Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen.
Dies soll unter anderem durch folgende Maßnahmen bewerkstelligt werden:
- Vermittlung von Kenntnissen über das Straßenverkehrsrecht
- Aufklärung über Gefahrenpotenziale
- Analyse von Verhaltensweisen, welche die Verkehrssicherheit gefährden
Ein Fahreignungsseminar, auch Punkteabbauseminar genannt, ist dennoch nicht mit einem Aufbauseminar für Fahranfänger zu verwechseln. Der Grund für mögliche Verwirrungen bezüglich der beiden Arten von Seminaren besteht vermutlich in dem alten Namen für das Fahreignungsseminar: Vor der Punktereform am 1. Mai 2014 lautete der Terminus noch „Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer“.
Das Fahreignungsseminar bzw. Punkteabbauseminar stellt nämlich eine Möglichkeit dar, einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg abzubauen. Verkehrsteilnehmer haben diese Option bis zu einem Stand von fünf Punkten auf dem Konto. Hat der Kfz-Führer bereits mehr als fünf Punkte angesammelt, ändert der Besuch eines Fahreignungsseminars nichts mehr am Punktestand.
Außerdem kann durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nur einmal alle fünf Jahre ein Punkt abgebaut werden.
Wie ist ein Fahreignungsseminar aufgebaut?
Der Aufbau des Punkteabbauseminars unterscheidet sich von dem Aufbauseminar für Fahranfänger. Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen:
- verkehrspädagogische Teilmaßnahme
- verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Die verkehrspädagogische Teilmnaßnahme findet wie das Aufbauseminar für Fahranfänger in Gruppen statt. Die Inhalte sind auf die jeweiligen Verstöße der teilnehmenden Personen zugeschnitten. Fahrlehrer, die speziell geschult sind, vermitteln unter anderem Kenntnisse über Verkehrsregeln und deren Bedeutung. Dieser Teil des Fahreignungsseminars besteht aus zwei Modulen, die jeweils 90 Minuten dauern. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf maximal sechs beschränkt. Es ist auch möglich, die Maßnahme einzeln zu absolvieren.
Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme wird grundsätzlich einzeln besucht. Sie besteht aus zwei Sitzungen, die jeweils eine Dauer von 75 Minuten haben. Diese Teilmaßnahme führen Verkehrspsychologen durch. Es sollen Möglichkeiten der Verhaltensänderung beim Fahren im Straßenverkehr aufgezeigt werden.
Prof. Dr.med. Thomas G. meint
14. Oktober 2024 at 14:28
Ich habe über 50 Jahre Erfahrung mit dem Führen von Kraftfahrzeugen, PKW, Kleinlaster.
Bin jetzt 79 Jahre alt, hatte nie Probleme mit der Polizei o.ä., bin immer unfallfrei gefahren, aus Alters-gründen habe ich ein vierteljährliche Pause eingelegt, in psychisch und physisch völlig okay, kann also
am Straßenverkehr teilnehmen. Jetzt möchte ich aber beim ADAC eine Fahrnachschulung oder ähnli-ches machen, und erst danach wieder selbst Auto Fahren.
Wo muss ich mich anmelden, was kostet das minimal, was ich überhaupt absolvieren, Führerschein ohne Einträge vorhanden, Zeit auch.
Stefan R. meint
22. September 2024 at 12:35
Um das AS kommst du nicht rum
Marcus meint
29. Oktober 2021 at 12:10
Hallo, ich habe ein joint geraucht bin dann 3 stunden später gefahren und wurde angehalten, ich musste ein blut test bei der polizei machen was kommt auf mich zu. ( ich musste schon ein Aufbauseminar machen) habe echt angst das ich jetzt mein führerschein für 5 jahre verliere ( Fahranfänger) und ich wurde zum ersten mal mit gras am steuer erwischt
Andre34 meint
13. Mai 2022 at 22:11
Was ist daraus geworden wenn ich fragen darf?
Monika meint
19. März 2021 at 14:42
Habe am 22.12. meinen Führerschein bekommen und hab leider 3 Tage danach einen Unfall gemacht wo ich leider selber schuld war da sich durch eine Baustelle die Straßenführung geändert hat, habe soweit auch auf die Verkehrschilder geachtet nur als ich links um die Kurve fahren wollte habe ich ein von links kommendes Auto übersehen ( eigentlich war meine Straße eine Vorfahrsstraße) jetzt meine frage ich habe Bußgeld gezahlt und habe auch einen Punkt bekommen, und heute 3 Monate später habe ich ein schreiben bekommen das ich an einem Aufbauseminar teilnehmen muss, ist es nach so langer zeit denn noch rechtskräftig das ich jetzt noch teilnehmen muss??