Kurz & Knapp: Aufbauseminar
Ein Aufbauseminar gehört zu den Probezeitmaßnahmen, die verhängt werden, wenn der Fahranfänger sich einen schwerwiegenden Verstoß der Kategorie A geleistet hat. Darin soll u. a. auf das riskante Fahrverhalten, das zum Verstoß führte, und die künftige Vermeidung desselben eingegangen werden.
Ein Aufbauseminar besteht in der Regel aus vier Sitzungen. Diese umfassen Gruppengespräche und eine Fahrprobe. Der Preis kann variieren, da er von der jeweiligen Fahrschule festgelegt wird.
Geschah der Verkehrsverstoß im Zusammenhang mit Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, ist ein besonderes Aufbauseminar zu besuchen. Dieses unterscheidet sich zum einen inhaltlich von einer normalen Nachschulung, zum anderen findet diese nicht in einer Fahrschule, sondern bei einem Verkehrspsychologen statt.
Ein Fahreignungsseminar kann im Gegensatz zum Aufbauseminar jeden noch so erprobten Verkehrsteilnehmer treffen. Aber auch hier geht es um das Reflektieren von Fehlverhalten im Straßenverkehr.
Nachsitzen für Verkehrssünder
Inhaltsverzeichnis
Was sind Aufbauseminare? Ein Aufbauseminar für Fahranfänger, auch als ASF-Seminar oder Nachschulung bekannt, gehört zu den Maßnahmen, die bei speziellen Verstößen in der Probezeit von der Fahrlehrerlaubnisbehörde angeordnet werden. Sie betrifft daher Führerscheinneulinge, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten.
Im Unterschied dazu kann das Fahreignungsseminar auch für alle anderen Kraftfahrzeugführer relevant werden, sollten diese mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen.
Bei welchem Verhalten wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar in der Probezeit angeordnet? Wie teuer ist ein Aufbauseminar? Worin besteht der Unterschied zwischen einem ASF-Kurs und einem Fahreignungsseminar? Der folgende Ratgeber liefert Antworten.
Was ist ein Aufbauseminar?
Hat ein Fahrer während der Probezeit Verkehrsregeln missachtet, wird die Ordnungswidrigkeit entweder als A- oder B-Verstoß kategorisiert. Handelt es sich um einen A-Verstoß, so muss der Führerscheinneuling mit folgenden probezeitspezifischen Konsequenzen rechnen:
- Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
- Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
Leistet er sich einen B-Verstoß, passiert vorerst nichts, doch nach zwei solchen Verstößen, hat auch er an einer Nachschulung, die Aufbauseminar genannt wird, teilzunehmen. Außerdem verlängert sich dann für ihn die Probezeit ebenfalls um zwei Jahre.
- Beispiele für A-Verstöße: Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr, Nutzung des Handys am Steuer, Alkohol oder Drogen am Steuer, Unterlassene Hilfeleistung
- Beispiele für B-Verstöße: Fahren trotz abgefahrenem Reifenprofil, Behinderung von Radfahrern beim Abbiegen
Um was geht es im Aufbauseminar?
Welchem Zweck Aufbauseminare dienen, ist in § 35 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt:
In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. […].
Mittels der Durchführung des Aufbauseminars sollen bestimmte Ziele erreicht werden:
- Änderung der Einstellung des Teilnehmers zum Verhalten im Straßenverkehr
- Förderung des Risikobewusstseins des Teilnehmers
- Verbesserung der Gefahrenerkennung des Teilnehmers
Wie in § 2b Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu lesen ist, besteht ein Aufbauseminar aus Gruppengesprächen und einer Fahrprobe. Der jeweilige Kurs hat zwischen sechs und zwölf Teilnehmer. Es ist jedoch auch möglich, einen Antrag auf Teilnahme an einem Einzelseminar zu stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde muss jedoch nicht zwangsläufig ihre Zustimmung erteilen.
Hat ein Aufbauseminar eine festgelegte Dauer?
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger besteht nach § 35 Absatz 1 FeV aus vier Sitzungen, die jeweils 135 Minuten dauern. Der Zeitraum, in welchem diese Sitzungen stattzufinden haben, beträgt zwei bis vier Wochen. Die Fahrprobe findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung statt. Die Fahrzeit beträgt in der Regel pro Teilnehmer mindestens 30 Minuten.
Es gibt, wie bereits erwähnt, unter Umständen die Möglichkeit, den ASF-Kurs in Form eines Einzelseminars zu absolvieren. In diesem Fall dauert gemäß § 35 Absatz 3 FeV eine Sitzung 60 Minuten.
Die Fahrerlaubnisbehörde räumt dem betroffenen Fahrer in der Regel eine Frist von acht Wochen ein, in denen er das Aufbauseminar erfolgreich abgeschlossen haben muss. Kann derjenige innerhalb dieser Frist nicht den entsprechenden Nachweis erbringen, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Besondere Formen des Aufbauseminars
Es gibt verschiedene Aufbauseminare. Bei gewissen Verstößen gegen die Verkehrsregeln hat der Fahranfänger ein besonderes Aufbauseminar zu besuchen. Dabei handelt es sich um Verstöße, die im Zusammenhang mit Drogen oder Alkohol am Steuer stehen. Da für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot gilt, zählt dazu z. B. jeder Verstoß gegen die 0-Promille-Grenze.
Solch ein besonderes Aufbauseminar für Probleme mit Drogen und Alkohol weist einige Unterschiede zum herkömmlichen ASF-Kurs auf. Die Kursinhalte beispielsweise sind an die Art der begangenen Verkehrsdelikte angepasst.
In § 36 Absatz 4 Satz 2 und 3 FeV heißt es:
Wissenslücken der Kursteilnehmer über die Wirkung des Alkohols und anderer berauschender Mittel auf die Verkehrsteilnehmer sollen geschlossen und individuell angepasste Verhaltensweisen entwickelt und erprobt werden, um insbesondere Trinkgewohnheiten zu ändern sowie Trinken und Fahren künftig zuverlässig zu trennen. Durch die Entwicklung geeigneter Verhaltensmuster sollen die Kursteilnehmer in die Lage versetzt werden, einen Rückfall und weitere Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss anderer berauschender Mittel zu vermeiden.
Doch es gibt noch weitere Unterschiede. Ein besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger findet z. B. nicht in der Fahrschule statt, sondern bei einem Verkehrspsychologen. An diesen werden spezielle Anforderungen gestellt, welche in § 36 Absatz 6 FeV definiert sind. Dazu gehören unter anderem:
- abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie
- Seminarkonzept auf wissenschaftlicher, sachgerechter Grundlage
- sachgerechte Austattung und geeignete Räumlichkeiten
Auch die Anzahl der Teilnehmer kann von der „allgemeinen“ Nachschulung abweichen. Gemäß § 36 Absatz 3 FeV können die Gruppen zwei bis zwölf Teilnehmer aufweisen. Bei einem besonderen Aufbauseminar wegen Alkohol- oder Drogenverstößen gibt es vor Kursbeginn außerdem ein Vorgespräch.
Zudem sind es drei Sitzungen statt vier. Diese dauern jedoch jeweils 180 Minuten. Die Teilnehmer haben zwischen den Sitzungen Kursaufgaben anzufertigen. Bei Einzelseminaren dauert eine Sitzung jeweils 90 Minuten. Der Zeitraum, in welchem ein besonderes Aufbauseminar stattfindet, unterscheidet sich allerdings nicht von demjenigen, welcher für ein „normales“ ASF-Seminar vorgegeben ist: Auch hier sind es zwei bis vier Wochen.
Was kostet ein Aufbauseminar?
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar verursacht Kosten. Der Verkehrssünder in der Probezeit hat diese selbst zu tragen. Das bedeutet für viele Fahrer eine erhebliche finanzielle Belastung, da in der Regel bereits eine beträchtliche Summe für die Kurse ausgegeben worden ist, welche für den Erwerb des Führerscheins erforderlich sind. Kurz nach dem Führerschein ein Aufbauseminar zu bezahlen, ist deshalb nicht für alle Fahranfänger einfach.
Doch wie hoch sind die Kosten für ein Aufbauseminar? In der Regel variieren die Kosten für ein Aufbauseminar, denn die Fahrschulen, welche ASF-Kurse anbieten, verlangen unterschiedliche Preise.
Hier bietet sich die Möglichkeit, Geld zu sparen – vorausgesetzt, der Betroffene nimmt sich die Zeit, die jeweils bei einem Aufbauseminar für Fahranfänger anfallenden Kosten zu vergleichen. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass die Nachschulung mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro zu Buche schlägt. Absolvieren Sie ein Aufbauseminar, können die Kosten dafür bei der durchführenden Fahrschule erfragt werden.
Was ist ein Fahreignungsseminar bzw. Punkteabbauseminar?
Wie beim Aufbauseminar geht es auch bei einem Fahreignungsseminar darum, eigenes Fehlverhalten zu reflektieren. So heißt es in § 4a Absatz 1 Satz 1 StVG:
Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen.
Dies soll unter anderem durch folgende Maßnahmen bewerkstelligt werden:
- Vermittlung von Kenntnissen über das Straßenverkehrsrecht
- Aufklärung über Gefahrenpotenziale
- Analyse von Verhaltensweisen, welche die Verkehrssicherheit gefährden
Ein Fahreignungsseminar, auch Punkteabbauseminar genannt, ist dennoch nicht mit einem Aufbauseminar für Fahranfänger zu verwechseln. Der Grund für mögliche Verwirrungen bezüglich der beiden Arten von Seminaren besteht vermutlich in dem alten Namen für das Fahreignungsseminar: Vor der Punktereform am 1. Mai 2014 lautete der Terminus noch „Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer“.
Das Fahreignungsseminar bzw. Punkteabbauseminar stellt nämlich eine Möglichkeit dar, einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg abzubauen. Verkehrsteilnehmer haben diese Option bis zu einem Stand von fünf Punkten auf dem Konto. Hat der Kfz-Führer bereits mehr als fünf Punkte angesammelt, ändert der Besuch eines Fahreignungsseminars nichts mehr am Punktestand.
Außerdem kann durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nur einmal alle fünf Jahre ein Punkt abgebaut werden.
Wie ist ein Fahreignungsseminar aufgebaut?
Der Aufbau des Punkteabbauseminars unterscheidet sich von dem Aufbauseminar für Fahranfänger. Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen:
- verkehrspädagogische Teilmaßnahme
- verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Die verkehrspädagogische Teilmnaßnahme findet wie das Aufbauseminar für Fahranfänger in Gruppen statt. Die Inhalte sind auf die jeweiligen Verstöße der teilnehmenden Personen zugeschnitten. Fahrlehrer, die speziell geschult sind, vermitteln unter anderem Kenntnisse über Verkehrsregeln und deren Bedeutung. Dieser Teil des Fahreignungsseminars besteht aus zwei Modulen, die jeweils 90 Minuten dauern. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf maximal sechs beschränkt. Es ist auch möglich, die Maßnahme einzeln zu absolvieren.
Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme wird grundsätzlich einzeln besucht. Sie besteht aus zwei Sitzungen, die jeweils eine Dauer von 75 Minuten haben. Diese Teilmaßnahme führen Verkehrspsychologen durch. Es sollen Möglichkeiten der Verhaltensänderung beim Fahren im Straßenverkehr aufgezeigt werden.
Nico1234 meint
24. Juni 2019 at 8:10
Ich bin gestern mit dem Firmenbully an einer Laterne gefahren. Die Laterne sieht soweit gut aus nichts wirklich kaputt habe aber keine Polizei gerufen und bin arbeiten gefahren als ich es heute in der Firma gemeldet hatte sagten viele das ist fahrer Flucht und mir droht ein Führerschein Entzug da ich meinen Führerschein auf Probe habe. Was droht mir nun wirklich? Liebe Grüße Nico
Mike meint
19. Juni 2019 at 12:03
Guten Tag,
Ich muss am 11.Juli die Teilnahmebestätigung an einem Aufbauseminar abgeben. Nun habe ich leider erst Morgen (20.Juni) das entsprechende Seminar. Meine Frage, ob es immer 4 Sitzungen in einem Rahmen von 4 Wochen sind? Ich habe nur noch die Wochen bis zur Abgabe und was passiert, wenn ich due letzte Sitzung erst nach Abgabetermin habe? Bekomme ich die Bescheinigung schon vorher?
Liebe Grüße und danke im Vorfeld!
Melli meint
18. Juni 2019 at 12:38
Hallo … ich in 48 Jahre alt … habe noch 4 Monate Probezeit. Bin auf der Autobahn mit 24 km zu schnell geblitzt worden. Muss allerdings sagen es war in Thüringen und direkt nach dem Schild 100 war der Blitzer. Was kommt jetzt auf mich zu? Das Auto läuft auf meinen Mann. Er hat einen anhörungsbogen zeugen bekommen. Was sollte er ankreuzen? Verweigert die Aussage wegen Verwandtschaft oder soll er mich angeben als Fahrzeug überlassen an …. oder
Muss er den anhörungsbogen überhaupt zurück schicken? Lg
bussgeldkatalog.de meint
21. Juni 2019 at 9:10
Hallo Melli,
die wichtigsten Punkte zum Thema Anhörungsbogen finden Sie in unserem entsprechenden Ratgeber.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Vo meint
11. Juni 2019 at 20:03
Hallo
Ich hatte 12.12.2018 eine Unfall in der Probezeit und wird sofort an einem Aufbauseminar , und vor dem Unfall bin ich nach über 21km/h schnell gefahren.
Was ist passiert dann ?
Mit freundlichen Grüßen
Vo
Angelina V. meint
4. Juni 2019 at 11:37
Hallo
ich wollte gerne inmal nachfragen.
Ich wurde vor ca 1 Monat geblitzt innorts, leider bin ich mir bei der Kmh Zahl nicht ganz sicher ich habe noch leicht abgebremmst . Der tacko zeigte 70-74 an. bin mir da sehr unsicher. Ich befinde mich noch in der Probezeit. Anschließend wurde ich jetzt 2 moante später wieder geblitzt. Es war serh nebelig daher bin ich mir auch nicht mehr sicher ob es innorts oder aussenorts war. Aber ich gehe stark davon aus das es ausserorts war, da ich eine lange strecke auf der Landstraße gefahren bin. aufjedenfall bin ich da zwischen 120-140 gefahren. als ich abgebremst habe nach dem blitz lag mein tacho bei 120 aber ich bin nicht mehr als 140 gefahren. Was wird auch mich zu kommen ? ich benötige mein führerschein aus berüflichen Gründen, da meine arbeiststelle 30 km entfernt ist und ich sonst durch andere Verkehrsmittel nicht dort hingelangen kann.
Vielen Dank für die Antwort schonmal im Vorfeld.
Chantale meint
24. Mai 2019 at 7:55
Kann die Behörde aufgrund einer Verkehrswidrigkeit, erst ein Bußgeld aussprechen und im nachhinein noch die Teilnahme eines Aufbauseminares ?
Oder gibt es da Fristen ?
Vivek meint
23. Mai 2019 at 9:15
Bin mit 29kmph mehr in einer 60er Zonen geblitz. Bin noch in Probezeit. Darf ich einen Punktabbauseminar teilnehmer bzw. ASF? Wie kann ich mein einzel Punkt abbauen?
Clara meint
9. April 2019 at 15:19
Hallo,
ich befinde mich noch in der Probezeit wurde auf der Autobahn mit 22 km/h zu schnell geblitzt in der 80er Zone. Ich und meine vier Beifahrer haben kein 80er Schild gesehen, erst einige Meter nach dem Blitzer. Nach dem 80er Schild war eine Baustelle.
Muss ich jetzt wirklich ein Aufbauseminar machen, nur wegen 2 km/h?
LG
Thomas meint
16. März 2019 at 11:37
Hallo,
Ich habe im August 2017 meine Bf17 Prüfung bestanden. Das heißt ich darf mit meinem Onkel als Begleitperson fahren. Gestern bin ich nun mit Freunden alleine gefahren also ohne meinen Onkel als Beifahrer. Ich werde in 3 Wochen 18 und und wurde gestern von der Polizei angehalten. Mit welchen Folgen muss ich jetzt rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
bussgeldkatalog.de meint
1. April 2019 at 16:43
Hallo Thomas,
das Fahren ohne eingetragene Begleitperson führt dazu, dass die Fahrerlaubnis für die Klasse B widerrufen wird. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber ein Bußgeld und einem Punkt in Flensburg vor. Zudem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Turabi meint
29. April 2019 at 16:41
Hallo
Vor 1 Woche wurde ich in der 30 Zone mit 23km geblitzt jetzt hätte ich frage stellen
was kommt auf mich zu
Ömer meint
13. März 2019 at 0:04
Hey, ich bin mit meinem Auto in eine Laterne reingefahren. Ich bin 50 kmh gefahren, aber es war am regnen. Jedoch war nirgendwo ein Schild für 30 kmh bei nässe. Die Polizei meinte das ich eine Anzeige bekomme und ich bin ja in der probezeit, dass heißt ja aufbauseminar soweit ich das verstehe. Kann ich iwie dagegen vorgehen, lohnt sich das was meint ihr? Weil es gab keine Zeugen außer mich und mein Freund Der auch im Auto sahs. Es wurden auch keine bremspuren oder iwas aufgenommen.
bussgeldkatalog.de meint
1. April 2019 at 16:35
Hallo Ömer,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Natalia meint
4. März 2019 at 14:33
Hallo,
ich wurde Samstag Abend geblitzt an der Ampel.
Ich bin blöderweise über die Haltelinie gefahren und dann blitzte es bin aus refleks wieder zurück hinter die Haltelinie (kam aber dann nichts) und wartet bis es wieder normal grün war.
Meine Probezeit geht noch ca. 1,5 Jahre …
Was passiert jetzt genau? :(
bussgeldkatalog.de meint
15. März 2019 at 16:34
Hallo Natalia,
ein sogenannter Haltelinienverstoß geht in der Regel mit einem Verwarngeld einher und wirkt sich nicht auf die Probezeit aus.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Matthias meint
21. Februar 2019 at 20:03
In der Probezeit 2 strafzettel wegen falschparken was erwartet mich jetzt ???
bussgeldkatalog.de meint
28. Februar 2019 at 14:15
Hallo Matthias,
in der Regel wirkt sich Falschparken nicht auf die Probezeit aus.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nael meint
23. Mai 2019 at 11:01
Ich stand an der roten Ampel, nahm das Handy ab und schaute einige Sekunden lang auf das Bild, das ich durch den Waht’sup erhalten hatte. Ein Polizist hat mir gesehen und erzielte zist ein Strafe. Ist das wirklich eine Bestrafung? Wie hoch ist der erwartete Verstoß?
Knut meint
18. Februar 2019 at 7:26
Also irgendwas passt nicht. In der normalen Erläuterung eingangs wird von euch „Handy am Steuer“ als B-Verstoß genannt. In den Kommentaren aber immer als A-Verstoß! Was stimmt denn nun?!
„Leistet er sich einen B-Verstoß, passiert vorerst nichts, doch nach zwei solcher Verstöße hat auch er an einer Nachschulung, Aufbauseminar genannt, teilzunehmen. Außerdem verlängert sich dann für ihn die Probezeit ebenfalls um zwei Jahre.
Beispiele für A-Verstöße: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h oder mehr, Alkohol oder Drogen am Steuer, Unterlassene Hilfeleistung
Beispiele für B-Verstöße: Fahren trotz abgefahrenem Reifenprofil, Nutzung des Handys am Steuer, Behinderung von Radfahrern beim Abbiegen“
G Knut
bussgeldkatalog.de meint
28. Februar 2019 at 14:10
Hallo Knut,
vielen Dank für diesen Hinweis. Im Zuge der Bußgelderhöhung wurde die Nutzung von Handys am Steuer von einem B- auf einen A-Verstoß hochgestuft. Wie haben den Text entsprechend angepasst.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mehmed meint
16. Februar 2019 at 11:45
Hallo, ich bin fahranfänger und in der Probezeit .
Ich wurde heute innenorts in einer 20er Zone mit 55 km/h geblitzt.
Mit was kann ich jetzt rechnen ?
MfG Mehmed
Sergej meint
28. September 2021 at 21:43
Hallo,
Nach Führerscheinentzug hat mein Sohn MPU und aufbauseminar nach Paragraph 70 gemacht.
Führerschein wurde Neuerteilt.
Nach ein Monat ist er aufgefordert ein besonderes Aufbaukurs zu besuchen.
Ist es richtig?
Wie ich verstehe, man soll mit einem oder anderem bestraft sein. Das ist schon doppeltbestrafung.
Judith meint
4. Februar 2019 at 17:39
Guten Tag,
Ich wurde auf der Autobahn geblitzt 100 waren erlaubt ich wurde nach abzug der Toleranzgrenze mit 32kmh geblitzt, jetzt muss ich zum Aufbauseminar habe 1punkt bekommen und Probezeit Verlängerung auf 2 jahre
Nun zu meiner Frage, am Samstag wurde ich von der Polizei rausgezogen da mein Licht nicht richtig ging vorne links, während der allgemeinen verkehrskontrolle wurde beim Alkoholtest 0,6%o gemessen
Was kommt jetzt auf mich zu ??
Hab das Aufbauseminar noch nicht angefangen da ich erst ende januar darüber in Kenntnis gesetzt wurde
Vielen Dank
Für ihre Antwort
Jani meint
25. Januar 2019 at 0:37
Hallo,
Ich wurde heute mit der Kelle raus gezogen, da ich mein Handy beim fahren in der Hand hielt.
Nach wenig reden erklärte mir der Polizist, dass sich meine Probezeit um 12 Monate verlängern würde und ich nichts außer ein Bußgeld zu befürchten habe.
Hier steht überall was von einem Punkt + Aufbauseminar.
Der Polizist schien mir nicht sehr wissend und war auch sehr jung.
Gibt es so eine Vereinbarung, in der sich die Probezeit um 12 Monate verlängert und kein Aufbauseminar zu erwarten ist ?
Danke im Vorraus,
Janine
bussgeldkatalog.de meint
30. Januar 2019 at 16:05
Hallo Janine,
benutzen Sie das Handy am Steuer sieht der Bußgeldkatalog dafür ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt vor. Darüber hinaus wird dies als A-Verstoß gewertet, was zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar führt. Etwaige Sonderregelungen sind uns nicht bekannt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Stine meint
20. November 2018 at 11:05
Hallo, ich wurde mit Handy am Steuer in meiner Probezeit angehalten. Mit was für Kosten muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
22. November 2018 at 8:29
Hallo Stine
Der Tatbestand „Handy am Steuer“ zählt während der Probezeit als A-Verstoß. Ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg drohen Ihnen. Kam es jedoch zusätzlich zur Gefährdung, dann drohen 150 Euro und bei Sachbeschädigung 200 Euro. In beiden Fällen drohen dann auerdem 2 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Abgesehen davon ist mit einer verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie der Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre zu rechnen.
– Die Redaktion
Elieser meint
29. Oktober 2018 at 16:26
Hallo,
ich muss wegen eines A Verstoßes ein ASF machen. Leider habe ich nochmal einen A Verstoß begangen. Was passiert jetzt.
bussgeldkatalog.de meint
30. Oktober 2018 at 16:02
Hallo Elieser
Beim ersten A-Verstoß folgen die Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar. Beim zweiten A-Verstoß erhalten Fahranfänger eine schriftliche Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Der Besuch ist aber freiwillig. Ein Aufbauseminar muss nicht mehr besucht werden.
– Die Redaktion
Daniela meint
27. Oktober 2018 at 22:41
Hallo bin vorletztes Jahr 2x geblitzt worden einmal mit 40 zu schnell 80 wären erlaubt gewesen und kurz darauf mit 20 kmh zu schnell bei 80 Mmh Höchstgeschwindigkeit hatte 2x 4 Wochen Fahrverbot. Nun hatte ich ein Jahr keine Strafzettel mehr wurde nun mit 21 kmh auf der Autobahn geblitzt 100 wären erlaubt gewesen. Ich vermute das ich an einem anderen Tag noch mal 2x geblitzt wurde wieder mit 20 kmh zu schnell einmal auf der Autobahn wo 120 erlaubt gewesen wäre und einmal wo 60 erlaubt gewesen wäre. Frage ist mein führerschein jetzt ganz weg. Aktuell müsste ich 4 Punkte in Flensburg haben. Ohne lieb letzten beiden vergehen da ich es nicht genau weiss aber vermute. MfG daniela
Moritz meint
26. Oktober 2018 at 10:41
Hallo,
ich bin Fahranfänger in der Probezeit und wurde in der Stadt bei einem Rotlichverstoß geblitzt, der aber meines erachtens unter einer Sekunde lag. Was genau kommt da auf mich zu?
VG, Moritz
Sandro F. meint
4. Juli 2019 at 18:33
Hallo ich habe schon ein aufbauseminar gemacht bin noch in der probeweise und wurde außerorts mit 26km/h zu viel geblitzt was erwartet mich Gruß sandro
bussgeldkatalog.de meint
5. Juli 2019 at 12:30
Hallo Sandro,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h stellt in der Probezeit einen A-Verstoß dar. Ein zweiter A-Verstoß hat eine Verwarnung und die Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Heike meint
26. September 2018 at 21:45
Hallo
Bin Fahranfänger und wurde im einer 30er zohne mit 22 geblitzt .womit hab ich zu rechnen
LG. Heike
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2018 at 15:06
Hallo Heike
Wenn Sie in einer 30 er Zone mit 22 km/h zu viel geblitzt wurden, dann ist mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Da Sie sich noch in der Probezeit befinden zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 20 km/h zu schnell als A-Verstoß. Dieser hat die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge. Außerdem müssen Sie in diesem Fall an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Michele meint
3. September 2018 at 6:59
Hallo,
ist ein Bußgeld von 100 Euro immer gleich ein A-Verstoß?
Kann man, wenn man das Bußgeld schon gezahlt hat immer noch Einspruch einlegen?
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 10:11
Hallo Michele,
ob etwas ein A-Verstoß ist, hängt nicht direkt mit der Höhe des Bußgeldes zusammen. Mit dem Bezahlen akzeptieren Sie normalerweise die Buße, der Bescheid wird rechtskräftig. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sandro F. meint
4. Juli 2019 at 17:53
Hallo ich habe schon ein aufbauseminar gemacht bin noch in der probeweise und wurde außerorts mit 26km/h zu viel geblitzt was erwartet mich Gruß sandro
bussgeldkatalog.de meint
5. Juli 2019 at 12:29
Hallo Sandro,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h stellt in der Probezeit einen A-Verstoß dar. Ein zweiter A-Verstoß hat eine Verwarnung und die Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jakob meint
16. Oktober 2019 at 3:17
Moin, wenn ich das Bußgeld bezahlt habe, bekomme ich wegen der angeordneten teilnahme am Aufbauseminar eine extra Mitteilung. Ohne diese muss ich erstmal keine weiteren Schritte einleiten oder? Nicht das ich nachher noch spontan die Mitteilung bekomme das ich keine Fahrerlaubniss mehr habe, weil ich etwas nicht verstanden habe,
Mit freundlichen Grüßen Jakob
David meint
21. August 2018 at 16:37
Hallo Team bussgeldkatalog,
Bin in der Probezeit mit 30 km/h innerorts geblitzt worden und würde gerne wissen ob ich an einem Punkteabbau Seminar teilnehmen muss, wenn ja welche Kosten entstehen?
Vielen Dank im voraus
Grüße david
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:05
Hallo David,
beim ersten A-Verstoß wird in der Regel immer ein Aufbauseminar angeordnet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Dominic E. meint
7. August 2018 at 9:36
Hallo,
ich wurde auf der Autobahn mit 34km/h zu viel geblitzt, das war allerdings auch das erste Mal mit über 21km/h. Bin noch in der Probezeit
Was genau kommt auf mich zu?
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 16:39
Hallo Dominic,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Daniel meint
28. Juni 2018 at 23:14
Hallo.
Ich bin Fahranfänger….
Beblitzt wurden auf der Autobahn mit 27 kmh zu schnell…
Ab zum Aufbauseminar, während des Aufbauseminares noch 2 mal geblitzt wurden mit jeweils uber 21 kmh…War nicht weiter „schlimm“…Probezeit verlängert…
Heute kam Post.
Auserorts Überholt da einer drängelte mit 27 kmh zu schnell….Was nun?
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 13:27
Hallo Daniel,
in diesem Fall handelt es sich um den zweiten A-Verstoß in der Probezeit. Diese geht – neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog – mit einer Verwarnung und der Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung einher. Folgt ein weiterer A-Verstoß bedeutet dies den Verlust der Fahrerlaubnis.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de