Kurz & Knapp: Aufbauseminar
Ein Aufbauseminar gehört zu den Probezeitmaßnahmen, die verhängt werden, wenn der Fahranfänger sich einen schwerwiegenden Verstoß der Kategorie A geleistet hat. Darin soll u. a. auf das riskante Fahrverhalten, das zum Verstoß führte, und die künftige Vermeidung desselben eingegangen werden.
Ein Aufbauseminar besteht in der Regel aus vier Sitzungen. Diese umfassen Gruppengespräche und eine Fahrprobe. Der Preis kann variieren, da er von der jeweiligen Fahrschule festgelegt wird.
Geschah der Verkehrsverstoß im Zusammenhang mit Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, ist ein besonderes Aufbauseminar zu besuchen. Dieses unterscheidet sich zum einen inhaltlich von einer normalen Nachschulung, zum anderen findet diese nicht in einer Fahrschule, sondern bei einem Verkehrspsychologen statt.
Ein Fahreignungsseminar kann im Gegensatz zum Aufbauseminar jeden noch so erprobten Verkehrsteilnehmer treffen. Aber auch hier geht es um das Reflektieren von Fehlverhalten im Straßenverkehr.
Nachsitzen für Verkehrssünder
Inhaltsverzeichnis
Was sind Aufbauseminare? Ein Aufbauseminar für Fahranfänger, auch als ASF-Seminar oder Nachschulung bekannt, gehört zu den Maßnahmen, die bei speziellen Verstößen in der Probezeit von der Fahrlehrerlaubnisbehörde angeordnet werden. Sie betrifft daher Führerscheinneulinge, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten.
Im Unterschied dazu kann das Fahreignungsseminar auch für alle anderen Kraftfahrzeugführer relevant werden, sollten diese mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen.
Bei welchem Verhalten wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar in der Probezeit angeordnet? Wie teuer ist ein Aufbauseminar? Worin besteht der Unterschied zwischen einem ASF-Kurs und einem Fahreignungsseminar? Der folgende Ratgeber liefert Antworten.
Was ist ein Aufbauseminar?
Hat ein Fahrer während der Probezeit Verkehrsregeln missachtet, wird die Ordnungswidrigkeit entweder als A- oder B-Verstoß kategorisiert. Handelt es sich um einen A-Verstoß, so muss der Führerscheinneuling mit folgenden probezeitspezifischen Konsequenzen rechnen:
- Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
- Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
Leistet er sich einen B-Verstoß, passiert vorerst nichts, doch nach zwei solchen Verstößen, hat auch er an einer Nachschulung, die Aufbauseminar genannt wird, teilzunehmen. Außerdem verlängert sich dann für ihn die Probezeit ebenfalls um zwei Jahre.
- Beispiele für A-Verstöße: Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr, Nutzung des Handys am Steuer, Alkohol oder Drogen am Steuer, Unterlassene Hilfeleistung
- Beispiele für B-Verstöße: Fahren trotz abgefahrenem Reifenprofil, Behinderung von Radfahrern beim Abbiegen
Um was geht es im Aufbauseminar?
Welchem Zweck Aufbauseminare dienen, ist in § 35 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt:
In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. […].
Mittels der Durchführung des Aufbauseminars sollen bestimmte Ziele erreicht werden:
- Änderung der Einstellung des Teilnehmers zum Verhalten im Straßenverkehr
- Förderung des Risikobewusstseins des Teilnehmers
- Verbesserung der Gefahrenerkennung des Teilnehmers
Wie in § 2b Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu lesen ist, besteht ein Aufbauseminar aus Gruppengesprächen und einer Fahrprobe. Der jeweilige Kurs hat zwischen sechs und zwölf Teilnehmer. Es ist jedoch auch möglich, einen Antrag auf Teilnahme an einem Einzelseminar zu stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde muss jedoch nicht zwangsläufig ihre Zustimmung erteilen.
Hat ein Aufbauseminar eine festgelegte Dauer?
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger besteht nach § 35 Absatz 1 FeV aus vier Sitzungen, die jeweils 135 Minuten dauern. Der Zeitraum, in welchem diese Sitzungen stattzufinden haben, beträgt zwei bis vier Wochen. Die Fahrprobe findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung statt. Die Fahrzeit beträgt in der Regel pro Teilnehmer mindestens 30 Minuten.
Es gibt, wie bereits erwähnt, unter Umständen die Möglichkeit, den ASF-Kurs in Form eines Einzelseminars zu absolvieren. In diesem Fall dauert gemäß § 35 Absatz 3 FeV eine Sitzung 60 Minuten.
Die Fahrerlaubnisbehörde räumt dem betroffenen Fahrer in der Regel eine Frist von acht Wochen ein, in denen er das Aufbauseminar erfolgreich abgeschlossen haben muss. Kann derjenige innerhalb dieser Frist nicht den entsprechenden Nachweis erbringen, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Besondere Formen des Aufbauseminars
Es gibt verschiedene Aufbauseminare. Bei gewissen Verstößen gegen die Verkehrsregeln hat der Fahranfänger ein besonderes Aufbauseminar zu besuchen. Dabei handelt es sich um Verstöße, die im Zusammenhang mit Drogen oder Alkohol am Steuer stehen. Da für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot gilt, zählt dazu z. B. jeder Verstoß gegen die 0-Promille-Grenze.
Solch ein besonderes Aufbauseminar für Probleme mit Drogen und Alkohol weist einige Unterschiede zum herkömmlichen ASF-Kurs auf. Die Kursinhalte beispielsweise sind an die Art der begangenen Verkehrsdelikte angepasst.
In § 36 Absatz 4 Satz 2 und 3 FeV heißt es:
Wissenslücken der Kursteilnehmer über die Wirkung des Alkohols und anderer berauschender Mittel auf die Verkehrsteilnehmer sollen geschlossen und individuell angepasste Verhaltensweisen entwickelt und erprobt werden, um insbesondere Trinkgewohnheiten zu ändern sowie Trinken und Fahren künftig zuverlässig zu trennen. Durch die Entwicklung geeigneter Verhaltensmuster sollen die Kursteilnehmer in die Lage versetzt werden, einen Rückfall und weitere Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss anderer berauschender Mittel zu vermeiden.
Doch es gibt noch weitere Unterschiede. Ein besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger findet z. B. nicht in der Fahrschule statt, sondern bei einem Verkehrspsychologen. An diesen werden spezielle Anforderungen gestellt, welche in § 36 Absatz 6 FeV definiert sind. Dazu gehören unter anderem:
- abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie
- Seminarkonzept auf wissenschaftlicher, sachgerechter Grundlage
- sachgerechte Austattung und geeignete Räumlichkeiten
Auch die Anzahl der Teilnehmer kann von der „allgemeinen“ Nachschulung abweichen. Gemäß § 36 Absatz 3 FeV können die Gruppen zwei bis zwölf Teilnehmer aufweisen. Bei einem besonderen Aufbauseminar wegen Alkohol- oder Drogenverstößen gibt es vor Kursbeginn außerdem ein Vorgespräch.
Zudem sind es drei Sitzungen statt vier. Diese dauern jedoch jeweils 180 Minuten. Die Teilnehmer haben zwischen den Sitzungen Kursaufgaben anzufertigen. Bei Einzelseminaren dauert eine Sitzung jeweils 90 Minuten. Der Zeitraum, in welchem ein besonderes Aufbauseminar stattfindet, unterscheidet sich allerdings nicht von demjenigen, welcher für ein „normales“ ASF-Seminar vorgegeben ist: Auch hier sind es zwei bis vier Wochen.
Was kostet ein Aufbauseminar?
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar verursacht Kosten. Der Verkehrssünder in der Probezeit hat diese selbst zu tragen. Das bedeutet für viele Fahrer eine erhebliche finanzielle Belastung, da in der Regel bereits eine beträchtliche Summe für die Kurse ausgegeben worden ist, welche für den Erwerb des Führerscheins erforderlich sind. Kurz nach dem Führerschein ein Aufbauseminar zu bezahlen, ist deshalb nicht für alle Fahranfänger einfach.
Doch wie hoch sind die Kosten für ein Aufbauseminar? In der Regel variieren die Kosten für ein Aufbauseminar, denn die Fahrschulen, welche ASF-Kurse anbieten, verlangen unterschiedliche Preise.
Hier bietet sich die Möglichkeit, Geld zu sparen – vorausgesetzt, der Betroffene nimmt sich die Zeit, die jeweils bei einem Aufbauseminar für Fahranfänger anfallenden Kosten zu vergleichen. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass die Nachschulung mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro zu Buche schlägt. Absolvieren Sie ein Aufbauseminar, können die Kosten dafür bei der durchführenden Fahrschule erfragt werden.
Was ist ein Fahreignungsseminar bzw. Punkteabbauseminar?
Wie beim Aufbauseminar geht es auch bei einem Fahreignungsseminar darum, eigenes Fehlverhalten zu reflektieren. So heißt es in § 4a Absatz 1 Satz 1 StVG:
Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen.
Dies soll unter anderem durch folgende Maßnahmen bewerkstelligt werden:
- Vermittlung von Kenntnissen über das Straßenverkehrsrecht
- Aufklärung über Gefahrenpotenziale
- Analyse von Verhaltensweisen, welche die Verkehrssicherheit gefährden
Ein Fahreignungsseminar, auch Punkteabbauseminar genannt, ist dennoch nicht mit einem Aufbauseminar für Fahranfänger zu verwechseln. Der Grund für mögliche Verwirrungen bezüglich der beiden Arten von Seminaren besteht vermutlich in dem alten Namen für das Fahreignungsseminar: Vor der Punktereform am 1. Mai 2014 lautete der Terminus noch „Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer“.
Das Fahreignungsseminar bzw. Punkteabbauseminar stellt nämlich eine Möglichkeit dar, einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg abzubauen. Verkehrsteilnehmer haben diese Option bis zu einem Stand von fünf Punkten auf dem Konto. Hat der Kfz-Führer bereits mehr als fünf Punkte angesammelt, ändert der Besuch eines Fahreignungsseminars nichts mehr am Punktestand.
Außerdem kann durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nur einmal alle fünf Jahre ein Punkt abgebaut werden.
Wie ist ein Fahreignungsseminar aufgebaut?
Der Aufbau des Punkteabbauseminars unterscheidet sich von dem Aufbauseminar für Fahranfänger. Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen:
- verkehrspädagogische Teilmaßnahme
- verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Die verkehrspädagogische Teilmnaßnahme findet wie das Aufbauseminar für Fahranfänger in Gruppen statt. Die Inhalte sind auf die jeweiligen Verstöße der teilnehmenden Personen zugeschnitten. Fahrlehrer, die speziell geschult sind, vermitteln unter anderem Kenntnisse über Verkehrsregeln und deren Bedeutung. Dieser Teil des Fahreignungsseminars besteht aus zwei Modulen, die jeweils 90 Minuten dauern. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf maximal sechs beschränkt. Es ist auch möglich, die Maßnahme einzeln zu absolvieren.
Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme wird grundsätzlich einzeln besucht. Sie besteht aus zwei Sitzungen, die jeweils eine Dauer von 75 Minuten haben. Diese Teilmaßnahme führen Verkehrspsychologen durch. Es sollen Möglichkeiten der Verhaltensänderung beim Fahren im Straßenverkehr aufgezeigt werden.
Rs meint
8. März 2021 at 19:41
Hallo
Ich bin bei Ampel geblitzt wurde.Habe 1 tag auf einen aufbauseminar teilgenommen beim zweiten tag war ich krank.Ich habe den Krankenschein an die Führerscheinstelle hingeschickt.beim 3 Tag bin ich wieder zur Fahrschule gegangen um auf aufbauseminar teilnehmen,Der Lehrer hat nicht akzeptiert und hat gesagt.Du musst dich anderer Fahrschule suchen.(Ich habe da 400€ geld bezahlt).Die haben kein Geld mir Zurückgegeben,und durfte ich auch nicht da teilnehmen.
Ich habe den aufbauseminar woanders gemacht.
Nach paar Monaten bekomme ich einem Brief von der Fahrschule,die mich rausgeschmissen hatte,du musst noch 400€ bezahlen um einen aufbauseminar teilnehmen.
Ich habe erklärtet,dass ich meine Aufbauseminar woanders gemacht.weil sie wegen ein tag Krank mich nie akzeptieren wollte.aber leider die hören
nicht zu.
Wenn ich auch sage,dass ich von Ihnen Beschwerde.Sagen die ja ja mach doch!!
Bitte Bitte um eure Hilfe :(
MfG
Ramona meint
29. Dezember 2020 at 21:40
Hallo
Ich wurde heute leider innerorts mit ca 25-30 km/h zu schnell geblitzt in einer 70er Zone, was bedeutet das für mich ? Kann ich meinen Führerschein verlieren für einen Monat? Oder muss ich nur mit einem Bußgeld, Aufbauseminar und Verlängerung meiner Probezeit rechnen?
Lg Ramona
Sandra meint
27. Oktober 2020 at 18:34
Ich habe eine Fahrerflucht begangen, in dem ich ein geparktes Auto nach dem ich rausgefahren bin gekratzt habe und weg gefahren bin. Ist das ein A oder B Verstößt ?
bussgeldkatalog.de meint
2. November 2020 at 17:41
Hallo Sandra,
auch bei einem Kratzer handelt es sich um Fahrerflucht, wenn Sie den Unfallort verlassen, ohne dass der Geschädigte die Möglichkeit hat, Feststellungen zu Ihrer Person zu machen. Dies ist gemäß § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Dies wird jedoch je nach Einzelfall entschieden.
Alle Infos dazu finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.de/fahrerflucht-strafe-kratzer/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Angelina T. meint
7. Oktober 2020 at 10:24
Hallo, ich wurde heute mit 120km/h in einer 80er Zone auf der Autobahn geblitzt.
Ich bin noch in der Probezeit, was kommt auf mich zu?
bussgeldkatalog.de meint
8. Oktober 2020 at 16:11
Hallo Angelina,
gemäß Bußgeldkatalog drohen Ihnen ein Punkt, ein Monat Fahrverbot, 120€ Bußgeld, ein Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
AWWAD meint
6. Oktober 2020 at 13:22
Ich bin 41 km in Zone 30 gefahren In Probezeit in Zeit esseninar Kurs . Muss nur Strafe zahlen ?
George E. meint
2. Oktober 2020 at 10:33
Guten Tag,
Eine Frage an Sie, sehr dankbar wenn Sie mir helfen können.
43 km schneller außerhalb geschlossener Ortschaften.
Zulässige Geschwindigkeit 80km/h, Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug 123km/h
Geldbuße 160€
Punkte 2
Fahrverbot 1 Monat
Alles erledigt,
[Von der Redaktion bearbeitet]
Jetzt möchte aber für meinen Sohn als Begleiter Fahrer mitfahren. Geht es oder was muß ich machen ?
Ich bedanke mich im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
George E.
bussgeldkatalog.de meint
6. Oktober 2020 at 16:28
Hallo George,
Begleitpersonen für den Führerschein mit 17 dürfen bei der Antragsstellung nicht mehr als einen Punkt in Flensburg besitzen. Alle Infos zu BF17 finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.de/fuehrerscheinklassen/fuehrerschein-mit-17/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Madelaine meint
25. August 2020 at 15:29
Hallo, ich wurde in einer 70er zone mit 100 geblitzt was droht mir? Ist bei einem Aufbauseminar auch eine prüfung abzulegen? LG und danke im voraus für eine Antwort 😩
bussgeldkatalog.de meint
17. September 2020 at 16:40
Hallo Madelaine,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h außerorts, droht ein Bußgeld von 80€ sowie ein Punkt in Flensburg. Ein Monat Fahrverbot kommt hinzu, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. Sind Sie noch in der Probezeit droht außerdem ein Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Ein Bestandteil des Aufbauseminars ist in der Regel auch eine Beobachtungsfahrt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Hannes meint
6. Juli 2020 at 8:57
Versteh ich irgendwie nicht. Bei manchen (Zu schnell außerorts ab 21km/h) wird hier geschrieben das es direkt ein Aufbauseminar zur Folge hat. Bei jedem dritten post hier ist allerdings zu lesen das es erst nach dem zweiten Verstoß kommt. Was stimmt denn nun? Ziemlich undurchsichtig..
Michelle meint
1. Juni 2020 at 10:39
Hallo , ich bin momentan noch in der Probezeit und laut Polizei hätte ich eine rote Ampel überfahren was meines achtens nicht stimmt.
Was heißt das jetzt für mich?
D meint
28. April 2020 at 12:08
Hallo. Ich wurde vor 4 Jahren mit wenig Alkohol am Steuer, jedoch in der Probezeit, erwischt. Mein Führerschein wurde entzogen. Ich habe seitdem nichts gemacht vor Angst. Was kommt auf mich zu?
Denzo meint
24. April 2020 at 1:00
Hallo mir wurde 15,0 ng/ml
Benzoylecgonin cocain Abbau Produkt.
Im Blut nachgewiesen.
Bin in der Probezeit
Bußgeldbescheid wurde
Eingestellt.
Was kommt auf mich zu
Auf eine Antwort würde ich mich freuen
Mit freundlichen Grüßen
Niclas B. meint
29. Januar 2020 at 11:11
Hallo ich wurde heute in einer Ortschaft mit 80KmH geblitzt ( ich hab meine geschwindikeit einfach nicht realisiert, ich war von einer tankstelle abgelekt weil ich nach dem preis für diesel geguckt habe). Dies soll keine Ausrede sein ich weiß es war scheiße. Jetzt meine frage das ich 100€ blechen muss und zum siminar muss is mir bewusst und stört mich auch nicht wirklich ( ich weiß ja das ich einen fehler gemacht habe.) allerdings habe ich follgendes Problem ich habe mein Auto aufgrund einer Gehbehinderung auf handgas umbauen lassen. Ich habe gelesen das ich wärend des siminares eine Probefahrt machen muss ( Das geht ja dann in dem fall nur mit meinem auto ) wie läuft sowas ab ?
weil ich mir nicht mehr 100% sicher bin ob es jetzt 80 oder 83 kmH waren sollte es zu einem entzug meiner Fahrerlaubniss bei erstverstoß kommen ??? und wenn ja wie kann ich dan an der Siminar probefahrt Teilnehmen ( wie gesagt hab spezielles Auto )
Tanja meint
23. Januar 2020 at 21:27
Hallo
Ich wurde heute in mit ca. 100 bis 110 kmh geblitzt, erlaubt 70 kmh
Ich war links, auf einer 2 Spurigen Straße außerorts.
Da ich hinter mir einen Drängler mit Lichthupe hatte, wollte ich das Fahrzeug auf der rechten Spur überholen.
Der jedoch beschleunigte immer mehr, je näher ich ihm kam.
Ich gehe selber davon aus, das ich in ein privates Rennen geraten war.
Das ich ein AFS machen muss ist mir bewusst
Aber könnte ich aufgrund von Nötigung denoch gegen den Bescheid angehen?
MIRELA meint
23. Januar 2020 at 0:22
Hi
Ich bin in der stadt bei grün über eine Ampel gerollt, war aber auf der falschen Spur und musste warten bis mich jemand einlässt. Dann ist hinter mir der Fahrer angehalten und hat Lichthupe gemacht, ich dachte der lässt mich rein, ne, da war schon rot und ich wurde geblitzt. Habe heute den zeugenaussagebescheid im Briefkasten gehabt. Muss ich meine Führerschein jetzt auch abgeben? Bin noch 1 Jahr in probezeit. Oder muss ich „nur“ zum abs?
Johannes meint
17. Januar 2020 at 2:18
Hallo ,
Ich fahr Bereitschaftsdienst beim Rettungsdienst und bin noch in der Probezeit . Hab aber während einem Einsatz eine rote Ampel überfahren . (Allerdings ohne Blaulicht )
Was kommt auf mich zu?
Rufus meint
28. November 2019 at 11:46
Habe vor 16 Jahren meinen FS wg. BTM verloren, damals MPU nicht bestanden, wg. Fehlender Alkoholtherapie… Obwohl BTM Verstoß. Jetzt habe ich den Führerschein neu gemacht inkl. Theorie und Praxis Prüfung. Fahre seit 4 Wochen mit vorläufigem FS und wollte heute meinen richtigen FS abholen. Jetzt verlangen die im Nachhinein ein AFS?? Darf den Führerschein aber behalten… Ist das so rechtens? Hab den FS ja komplett neu gemacht und Aufbau ist doch dann überflüssig oder?
Anna meint
24. November 2019 at 13:43
Hallo, ich hatte vor einigen Monaten einen Unfall wegen Vorfahrmissachtung. Bußgeld bezahlt, ein Punkt in Flensburg – nun kam Post: ich müsse ein Aufbauseminar machen, auch wenn ich aus der Probezeit schon raus bin, ist das richtig?
bussgeldkatalog.de meint
5. Dezember 2019 at 15:40
Hallo Anna,
ausschlaggebend ist, ob Sie zum Zeitpunkt des Verstoßes noch in der Probezeit waren.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Bastian meint
12. November 2019 at 17:22
Moin moin,
Ich wurde Anfang März, mit einer Geschwindigkeit, von über 20km/h geblitzt. Im April kam dann mein strafbescheid mit Geldstrafe, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Die strafe habe ich rechtzeitig gezahlt, sowie das Fahrverbot absolviert. Nun aber 8 Monate später erhalte ich die Einladung zum aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit (welche eigentlich im Juni geendet ist). Kann ich irgendwie gegen diesen Beschluss angehen oder müsste die Tat nicht inzwischen verjährt sein?
Hertz meint
3. November 2019 at 22:33
Hallo.. ich bin in der Probezeit und habe einen Traktor übersehen und ihm die Vorfahrt genommen. Es kam zum Unfall. Wie lange dauert es in etwa bis ich Post von der Behörde bekomme wegen einem ASF-Seminar? Das ganze ist schon zwei Monate her.
Daniel meint
14. Oktober 2019 at 2:04
Hallo
Ich habe eine Frage
Ich habe einen Punkt bekommen und muss somit am aufbauseminar teilnehmen.
Jetzt wurde ich wieder geblitzt mit 80 km/h außerorts zu viel …
Ich habe das aufbauseminar noch nicht vollendet.
Stimmt das das ich nur die Geldbuße zahlen muss ?
Da ich das aufbauseminar noch nicht vollendet habe ?
Ich habe das so von ein paar Leuten gehört.
Was erwartet mich jetzt .
Vielen Dank im Voraus
Denis meint
13. Oktober 2019 at 3:29
Während des ASF (1 Sitzung noch ausstehend) mit 10-15kmh ohne Abzug Toleranz geblitzt worden – was passiert?
Lea meint
9. Oktober 2019 at 19:54
Hallo, ich bin vor 5 Monaten geblitzt worden mit nach Abzug der Toleranz 122 kmh bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 100kmh in dem Bussgeldbescheid stand nichts von einem Punkt oder einer Nachschulung jetzt kam heute allerdings der Brief das ich zum Aufbauseminar muss kann ich dagegen irgendetwas unternehmen bzw. einspruch erheben?
Jeanette meint
2. August 2019 at 22:50
Hallo,ich bin heute während der Fahrt gegen einem außen Spiegel gefahren aber habe nichts gemerkt. Dann kam die Polizei zu mir nach Hause und sagte mir das es Fahrerflucht ist. Hat nur einem Zettel da gelassen. Was kommt jetzt auf mich zu? Danke.
Jan meint
5. Juli 2019 at 17:09
Hallo, bin geblitzt worden unsicher wie schnell genau, allerdings definitiv 30km/h + auf der Landstraße. Ist ein Firmenwagen bin nicht der Halter. 2. Problem ich fliege in einem Monat für 1 Jahr nach Neuseeland… Wie sollen da Fristen eingehalten werden ? Eigentlich benötige ich dort den Führerschein… Kann von dort kein Aufbauseminar absolvieren etc.
Alfred meint
2. Juli 2019 at 3:12
Hallo hab seit einen Jahr meinen Führerschein wieder nach [ Drogen fahrt], Mpu und so. Grade wurde ich das erstemal mit c.a 80 innerorts bei erlaubten 50 geblitzt.
Was kommt da auf mich zu?
Müsste ja nich ein Jahr Probezeit haben.