Kurz & Knapp: Auffahrunfall
Bei einem Auffahrunfall sollten Sie zuerst an die Sicherheit denken und die Unfallstelle absichern.
Normalerweise springt die Versicherung für die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners ein.
Sie müssen bei einem Auffahrunfall nicht unbedingt die Polizei verständigen. Sollte allerdings die Schuldfrage ungeklärt sein, sollten Sie die Polizei hinzuziehen.
Weitere wichtige Themen zum Auffahrunfall:
Ein Moment der Unachtsamkeit
Schnell ist es passiert – kurz abgelenkt und schon kracht es. Auffahrunfälle geschehen tagtäglich auf deutschen Straßen. Die Straße ist glatt, der Autofahrer war kurz abgelenkt von den Kindern auf der Rückbank oder die Bremse hat sich an einem Hang gelöst – es gibt viele Gründe, warum es zu einem Auffahrunfall kommen kann. Nach dem ersten Schreck heißt es dann „Ruhe bewahren“ und die Situation durch Einleiten der richtigen Schritte meistern.
Inhaltsverzeichnis
Auffahrunfälle: Fahrschulfrage im Video erklärt
Was müssen Sie tun bei einem Auffahrunfall?
Viele Menschen sind hochemotional, wenn es zum Unfall kommt. Es hilft aber nichts – die Situation verlangt einen kühlen Kopf, damit weitere Fehler vermieden werden. Ein Streit mit der anderen Unfallpartei führt zu nichts.
Wie bei jedem anderen Unfall heißt es „safety first“. Je nachdem, wo es zum Auffahrunfall gekommen ist, müssen laut Verkehrsrecht bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Zunächst sollten Autofahrer den Warnblinker setzen, um den Fahrzeugen hinter Ihnen zu signalisieren, dass etwas nicht stimmt. Ist es nur zu einem leichten Blechschaden gekommen, könnte es auch sinnvoll sein, die Fahrbahn zu räumen. Dadurch behindern Sie den rückwärtigen Verkehr nicht unnötig und können für die weiteren Schritte, einen Ort wählen, der mehr Sicherheit bietet.
Selbst wenn Sie die Fahrbahn nicht räumen können, müssen Sie den Unfallort absichern. Dazu sollten Sie die Warnweste überstreifen und das Warndreieck in entsprechender Entfernung aufstellen. Je nach Geschwindigkeit des Verkehrs und Lage der Unfallstelle (Bergkuppe, Kurve) beträgt der Abstand für das Warndreieck 100 bis 400 Meter.
Handelt es sich um einen Auffahrunfall mit Personenschaden, sollten Sie ggf. einen Notruf absetzen und danach erste Hilfe leisten. Gibt es nur einen Blechschaden, gilt es Daten wie Adresse und Informationen zur Versicherung zu tauschen. Es empfiehlt sich auch, Fotos vom Unfall zu machen und die Schäden am Fahrzeug zu dokumentieren. Sinnvoll ist es auch, einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Dieser erleichtert es Ihnen den Unfallhergang genau zu festzuhalten.
Den Schaden trägt häufig die Versicherung des auffahrenden Verursachers. Nach dem Unfall wird der Schade begutachtet und der Versicherung mitgeteilt. Bei Unklarheiten zum Unfallhergang kann der Prozess des Schadensausgleichs langwierig sein. Ob auch der Schaden am Fahrzeug des verursachenden Autofahrers bezahlt wird, hängt vom abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab.
Haben Sie mit Ihrem Auto einen Auffahrunfall auf der Autobahn, sollten Sie das Fahrzeug nur in Richtung des verkehrsberuhigten Bereichs verlassen. Vermeiden Sie es, die Fahrbahn zu betreten.
Müssen Sie bei einem Auffahrunfall die Polizei rufen?
Es ist nicht immer zwingend notwendig, die Polizei zum Unfallort zu holen. Häufig entscheiden sich die Beteiligten dagegen, um Strafzettel oder andere Strafen zu vermeiden. Bei einem Auffahrunfall mit Personenschaden müssen Sie allerdings die Polizei informieren.
Automobilclubs raten dazu, immer die Polizei-Beamten zu rufen. Dadurch wird der Schaden von offizieller Seite dokumentiert. Das beugt häufig späteren Unstimmigkeiten mit der Versicherung oder anderen Beteiligten vor. Ist ein ausländisches Fahrzeug in den Auffahrunfall verwickelt, ist es immer besser die Polizei als Zeugen zu haben.
Von Handgeldern und der Unterzeichnung eines Dokuments, in dem Sie die Schuld anerkennen, ist generell abzuraten. Suchen Sie frühzeitig nach Zeugen und fragen Sie diese nach Kontaktdaten. Auch wenn Sie aufgefahren sind, heißt dass nicht zwingend, dass Sie die vollständige Schuld haben.
Wer hat Schuld?
„Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld“. Häufig stimmt dieser Satz, allerdings ist die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall nicht immer so einfach zu beantworten.
Wenn es zu einem Auffahrunfall kommt, gehen Gerichte häufig vom Anscheinsbeweis aus. Es wird angenommen, dass der hintere Fahrer, der auffährt, seiner Sorgfaltspflicht nicht angemessen nachgekommen ist. Der Abstand war zu klein oder das auffahrende Fahrzeug war zu schnell unterwegs. Ist das tatsächlich der Fall, liegt die Schuld bei diesem Auffahrunfall beim Hintermann.
Der Anscheinsbeweis kann aber auch erschüttert werden, wenn der Hintermann nachweisen kann, dass der Vordermann sich nicht verkehrstypisch verhalten hat. Er hat beispielsweise auf gerader Strecke spontan und ohne ersichtlichen Grund gebremst. In einer solchen Situation erhält der Vordermann eine Teilschuld. Wie hoch diese ist, muss oft vor Gerichten ausgefochten werden.
Im Jahr 2014 gab es ein Urteil zu einem Auffahrunfall, bei dem eine Fahrerin wegen eines Eichhörnchens gebremst hatte. Die Fahrerin erhielt eine Teilschuld in Höhe von 25%, denn auch wenn es zu Lasten des Eichhörnchens gegangen wäre, hätte der Auffahrunfall durch Weiterfahren verhindert werden können (Amtsgericht München, Urteil vom 25.02.2014 – 331 C 16026/13).
Wie können Sie einen Auffahrunfall vermeiden?
Nicht immer sind Auffahrunfälle vermeidbar. Wenn Sie bemerken, dass es zum Auffahrunfall kommt, sollten Sie nicht versuchen, auszuweichen. Solche Manöver sind häufig gefährlicher, als unter Vollbremsung auf ein anderes Auto aufzufahren. Nicht selten kam es zu tödlichen Unfällen, weil der Hintermann in den Gegenverkehr oder in den Straßengraben gesteuert ist.
Das Risiko eines Auffahrunfalls können Sie minimieren, wenn Sie
- den Sicherheitsabstand einhalten
(Faustregel: Abstand = halbe Tachowert) - nicht plötzlich und ohne Grund bremsen
- vorausschauend fahren
- auf der Autobahnen nicht den Sicherheitsabstand (Lücke) zwischen zwei Fahrzeugen, für einen Spurwechsel nutzen
Manuel B. meint
4. März 2020 at 2:34
Hallo. Bin jemandem draufgefahren weil ein Bremsschlauch geplatzt ist. Hatte ca 10 meter abstand und ca 30 kmh… habe auf ca 15 kmh noch verzögern können trotz Vollbremsung… laut Polizei bin ich schuld und hätte mein Auto vorher überprüfen müssen, vor Fahrtbeginn… was kann ich machen denn durch den ausfall konnte ich ja nicht mehr bremsen…
Manuel meint
4. März 2020 at 2:20
Hallo. Mir ist letztens ein Bremsschlauch geplatzt. Die Bremsschläuche habe ich 3,5 Jahren vorher gewechselt. Durch den geplatzten Bremsschlauch ist die Bremse ausgefallen bzw hat dadurch nicht mehr richtig gebremst und ich bin auf das vor mir fahrende bzw schon stehende Fahrzeug aufgefahren. Ich hatte ca 10 Meter abstand und war ca 30 kmh schnell bzw habe bereits leicht gebremst. Laut Polizei bin ich schuld und hätte mein Fahrzeug vor Fahrtbeginn prüfen müssen… was kann ich machen da ich nicht einsehe, das ich schuld bin. Ich überprüfe regelmässug mein Auto aber ich krieche jetzt nicht vor jeder fahrt unters Auto… ausderdem sieht man ja nicht unbedingt einem Bremsschlauch einen defekt an…
Ali meint
4. Mai 2018 at 20:56
Hallo,
Ich hatte einen Auffahrunfall in der 30er Zone . Ich bin einem anderen Auto hinten reingefahren. Der Fahrer hat nach eigenen Angaben nicht gebremst. Das Auto hat ein Abstandssensor der eine Vollbremsung gemacht hat. Laut Polizei bin ich Schuld und würde wahrscheinlich ein Bußgeld von 35€ und ein Punkt in Flensburg bekommen. Meine Frage, trifft dass zu oder hat der Vordermann auch eine Teilschuld?
Mfg Ali
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 9:54
Hallo Ali,
da wir die genauen Umstände nicht kennen, können wir die Rechtslage nicht einschätzen. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Friedhelm meint
22. Juli 2017 at 15:19
Von seitens der Polizei ist keine Schuldzuweisung möglich. Der Grund lag eindeutig vor , der Übergang
am Fussgängerüberweg , ein rechtzeitiges Anhalten damit eine Gefährdung der Fussgänger ausgeschlossen wird.
Der Brems Vorgang ist Korrekt und verliert sich auch nicht mit dem Anscheinsbeweis.
Der Auffahrende hat den Abstand nicht eingehalten.
Aysun meint
13. August 2016 at 3:30
Hallo?
Mir ist auch jemand im Mai hinten reingefahren,als ich von die Vorfahrtstrasse rechts und er links abbiegen wollten.Bin in die enge Strasse reingefahren und musste sofort bremsen damit die Entgegenkommende Verkehr nicht stoppt.
Der Gegner konnte im Insel warten aber hat er nicht getan und fuhr mir hinten rein.Das schärfste kommt er meinte noch dass ich rückwärts gefahren bin und schrie…
Habe einen Anwalt aber der ist sehr komisch
Z.B:daten von Zeugen hatte er wollte aber wieder!
Ordnungswidrigkeit straffe sollte ich nicht zahlen und jetzt sagt er ich muss es doch zahlen!!
Was können sie mir empfehlen?
Habe eine Rechtsschutzversicherung beim Adac .
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:54
Hallo Aysun,
wenden Sie sich hierzu an einen weiteren Anwalt, wir dürfen Sie hierzu nicht beraten.
bussgeldkatalog.de
Schmitz meint
12. Juni 2016 at 6:48
Alsso hatte gestern einen Unfall,habe meine Tochter an einem Zebastrefen rausgelassen.Als ich anfuhr und schon fast auf der Fahrspur war kamm einer mit einer hohen Geschwindigkeit angefahren und fur mir in die Seite.Polzei kamm ich war angeblich Schuld ich soll 35 Euro zahlen und 2 punkte bekommen.Und der andere fahrer der vil schnell war bekommt gar nichts..Führ ist klar er vie zu schnell wenn da Leute über dem Zebrastreifen gegagen wären hätte er nich mehr bremsen können.was kann ich tun das ich das nicht bezahlen muss.
bussgeldkatalog.de meint
13. Juni 2016 at 8:42
Hallo,
Wenden Sie ich bitte an einen Anwalt. Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung erteilen.
bussgeldkatalog.de
Dominique meint
29. Januar 2016 at 1:43
Mir ist letztlich einer bei der Autobahnabfahrt, wo wir an der Abzweigung hielten auf einmal vorne beim Rückwärtsfahren reingefahren. Alles ist möglich..