Bußgeldrechner bei einem Unfall
Kurz & knapp: Auffahrunfall mit Bußgeld als Folge
Wie hoch das Bußgeld nach einem Auffahrunfall ausfällt, ist von der Art und Schwere des Verstoßes abhängig, der zum Unfall geführt hat.
Bei leichten Verstößen kann auch lediglich ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro die Folge sein.
Liegt eine fahrlässige Körperverletzung vor, droht kein Bußgeld, sondern eine Geldstrafe.
Inhaltsverzeichnis
Ist ein Bußgeld nach einem Auffahrunfall möglich?
Zu wenig Abstand zu halten, kann im Straßenverkehr fatale Folgen haben. Denn nicht nur drohen bei einer Abstandsunterschreitung Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot, sondern auch ein Unfall kann durch einen zu geringen Sicherheitsabstand schnell geschehen.
Fährt ein Autofahrer einem anderen zu dicht auf, kann es zu einem Auffahrunfall kommen, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich bremst. Diese Art von Unfall kann nicht nur einen Sachschaden, sondern auch einen Personenschaden zur Folge haben.
Doch drohen für den Unfallverursacher eigentlich auch Sanktionen nach einem Auffahrunfall? Ist ein Bußgeld möglich und wie hoch fällt dieses aus? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Wann droht ein Bußgeld bei einem Auffahrunfall?
Ob nach einem Auffahrunfall ein Bußgeld droht, ist immer davon abhängig, welcher Verstoß zu dem Unfall geführt hat. Die Höhe des Bußgeldes ist also abhängig von der Art und der Schwere der Ordnungswidrigkeit, die den Unfall ausgelöst hat. Bei einer leichteren Verkehrsordnungswidrigkeit droht beispielsweise nur ein Verwarngeld. Auch eine Eintragung in das Fahreignungsregister oder die Verhängung eines Fahrverbots sind bei bestimmten Verstößen möglich.
Wann nach einem Auffahrunfall ein Bußgeld verhängt wird, ist also immer vom Einzelfall abhängig. Erst wenn die Unfallursache geklärt und der Verantwortliche gefunden wurde, kann bestimmt werden, wem ein Bußgeld in welcher Höhe droht.
Bei schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid verschickt. Gegen diesen kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, wenn dieser mit dem Vorwurf nicht einverstanden ist. Ein Bußgeld beträgt in der Regel mindestens 60 Euro. In folgenden Fällen kann beispielsweise nach einem Auffahrunfall ein Bußgeld verhängt werden:
- Beim Überholen: Scheren Sie als Fahrzeugführer zum Überholen eines vorausfahrenden Fahrzeugs aus und achten dabei nicht auf den überholenden Verkehr, kann ein Bußgeld von 110 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen, wenn es dadurch zu einem Auffahrunfall kam.
- Zu hohe Geschwindigkeit: Wurde die gefahrene Geschwindigkeit nicht an die Sicht-, Witterungs-, Straßen-,oder Verkehrsverhältnisse angepasst und kam es aufgrund dessen zu einem Auffahrunfall, kann ein Bußgeld von 145 Euro und ein Punkt in Flensburg die Folge sein.
- Handy am Steuer: Bedienen Sie als Fahrzeugführer beispielsweise ein Smartphone am Steuer und kommt es infolgedessen zu einem Auffahrunfall, kann das ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot nach sich ziehen.
Nach einem Auffahrunfall: Wann ein Verwarnungsgeld fällig wird
Bei einem Verwarnungsgeld handelt es sich um eine geringere Geldbuße, die 5 bis 55 Euro betragen kann. Es fallen keine weiteren Gebühren an, da kein Bußgeldverfahren eröffnet wird und somit auch kein Bußgeldbescheid versendet wird. Gegen ein Verwarngeld kann allerdings auch zunächst kein Einspruch eingelegt werden. Erst wenn die Zahlungsfrist verstrichen ist und das Verwarnungsgeld nicht bezahlt wurde, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, gegen welchen Sie rechtlich vorgehen können.
Ein Verwarngeld kann nach einem Auffahrunfall sowohl für den Vorausfahrenden als auch für den Auffahrenden drohen. Entscheidend ist hierbei, wer für den Unfall verantwortlich ist, denn nicht immer ist der Auffahrende auch automatisch der Unfallverursacher.
- Verwarnungsgeld für den Vorausfahrenden: Bremst der Vordermann ohne zwingenden Grund plötzlich stark ab und fährt ihm der hinterher fahrende Autofahrer in der Folge auf, ist Ersterer für den Unfall verantwortlich und es droht ein Verwarngeld von 30 Euro.
- Verwarnungsgeld für den Auffahrenden: Hält der Hintermann zu wenig Abstand zum vorausfahrenden Autofahrer und muss Letzterer aufgrund eines Hindernisses auf der Fahrbahn plötzlich stark abbremsen und Ersterer fährt dem anderen Fahrzeug auf, ist der Auslöser für den Unfall eine Abstandsunterschreitung. Ein Verwarngeld von 35 Euro kann die Folge sein.
Auffahrunfall: Hat eine fahrlässige Körperverletzung ein Bußgeld zur Folge?
Ein Auffahrunfall hat in vielen Fällen nur einen Blechschaden zur Folge. Kommt aber eine Person dabei zu schaden, steht oft der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Diese liegt aber in der Regel nur vor, wenn der Unfallverursacher sich des Gefährdungspotentials seiner Tat bewusst war und die Schädigung anderer Personen bewusst in Kauf genommen hat.
Ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt, droht aber kein Bußgeld, da es sich hierbei um eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit handelt und dementsprechend ein Strafverfahren und kein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Gemäß § 229 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann in diesem Fall eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren die Folge sein.
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