Kurz & knapp: Verkehrsschilder aufstellen
Allgemein müssen Verkehrszeichen am rechten Fahrbahnrand aufgestellt werden, wo sie für alle Teilnehmer am Straßenverkehr gut sichtbar sind.
Ja, in den Paragraphen 40 bis 42 definiert die StVO genauer, wo Gefahren-, Vorschrifts- und Richtzeichen im Verkehr aufgestellt werden dürfen. Diese Richtlinien haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
In puncto Verkehrszeichen obliegt die Anordnung der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde (§ 45 Absatz 3 StVO). Auch sie muss jedoch bei der Aufstellung von Verkehrszeichen diverse Richtlinien befolgen.
Verkehrszeichen aufstellen: Was ist dabei zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
Für einen reibungslosen Ablauf im Straßenverkehr sind Verkehrszeichen essenziell. Sie konkretisieren die allgemeingültigen Verkehrsregeln und sorgen so für mehr Sicherheit. Damit sich alle Verkehrsteilnehmer daran halten können, müssen die entsprechenden Schilder nicht nur für jeden verständlich sein, sondern auch gut sichtbar aufgestellt werden.
Um dies zu erreichen, sind bei der Aufstellung von Verkehrszeichen gewisse Richtlinien zu befolgen. Doch wie sehen diese genau aus und wer entscheidet über die Anordnung von Verkehrszeichen? Im Ratgeber gibt’s die Antworten.
Aufstellen von Verkehrszeichen: Was die StVO besagt
Allgemein gibt es in Deutschland drei verschiedene Arten von Verkehrszeichen: Gefahrenzeichen, Vorschriftszeichen und Richtzeichen. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Funktionen gibt es bei der Aufstellung der verschiedenen Verkehrszeichen andere Richtlinien. Diese sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wie folgt festgehalten:
- Gefahrenzeichen (§ 40 StVO): Da diese Zeichen Kraftfahrer vor einer bevorstehenden Gefahrenstelle warnen und sie anweisen, aufmerksamer zu sein, erfolgt die Aufstellung dieser Verkehrszeichen gemäß § 40 StVO außerorts 150 bis 200 Meter vor der Gefahrenstelle. Bei einer weitaus geringeren Entfernung kann diese auf einem Zusatzzeichen angezeigt werden. Innerorts sind Gefahrenzeichen generell kurz vor dem gefährlichen Bereich aufzustellen.
- Vorschriftszeichen (§ 41 StVO): Diese Schilder ordnen Ge- oder Verbote an und müssen daher direkt an der Stelle stehen, wo Verkehrsteilnehmer der jeweiligen Anordnung Folge leisten müssen. Ist es sicherer oder einfacher, bereits einige Meter vorher darauf hinzuweisen, können die Verantwortlichen die entsprechenden Verkehrsschilder auch früher aufstellen. Der Abstand bzw. die Entfernung zur maßgeblichen Stelle ist dann auf einem Zusatzzeichen vermerkt.
- Richtzeichen (§ 42 StVO): Zwar können auch Richtzeichen Ge- oder Verbote anordnen, allerdings verfolgen sie vorrangig den Zweck, besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs zu geben. Doch wo müssen diese Verkehrsschilder stehen? Auch hier gilt: unmittelbar dort, wo die Anordnung zu befolgen ist. Entscheiden sich die Verantwortlichen bereits einige Meter vor der betreffenden Stelle für eine Anordnung der Verkehrszeichen, muss laut StVO auch hier ein Zusatzschild auf die entsprechende Entfernung hinweisen.
Daraus ergibt sich: Zwar sind bei der Aufstellung von Verkehrszeichen laut StVO Richtlinien zu befolgen, diese sind jedoch relativ offen gefasst, da die Verantwortlichen stets individuell entscheiden müssen, wo genau sie bestimmte Straßenschilder aufstellen. Darüber hinaus müssen Verkehrsschilder in der Regel am rechten Fahrbahnrand stehen und dürfen keinesfalls missverständlich angebracht sein oder Kraftfahrer in die Irre führen.
Wem obliegt die verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen?
§ 45 Absatz 3 StVO zufolge
[…] bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind […].“
Doch auch wenn die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde diese Entscheidung treffen darf, muss sie bei der Aufstellung von Verkehrszeichen dennoch weitere Richtlinien beachten. Dazu zählt beispielsweise, dass sie jegliche Schilder nur dort anordnen darf, wo dies unbedingt nötig ist.
Andreas meint
26. September 2023 at 22:34
An einer Ortseinfahrt steht ein Hinweisschild wegen einer Baustelle – ordnungsgemäß auf der rechten Straßenseite. Gegenüber dem Schild mündet ein Radweg auf diese Ortsstraße. Da sich das Baustellenschild fast genau gegenüber der Einmündung des Radweges befindet, ist dieses für Radfahrer fast nicht zu erkennen.
Kann man nun behaupten, dass dieses Schild für Radfahrer in dem Momentan, in dem man die Straße befährt, nun auch Gültigkeit hat, obwohl diese Beschilderung alles andere als „gut sichtbar“ ist !?
Beste Grüße
Jutta meint
23. Juli 2023 at 16:39
Habe heute auf einem Behindertenparkplatz geparkt. Als ich dort parkte, habe ich das Schild nicht gesehen. Es war ein laminierter Ausdruck (kleiner oder vielleicht gleich DIN-A4), der an einen Baumstamm geklebt war. Als ich wiederkam habe ich gesehen, dass der Sanitätsdienst mein Fahrzeug fotografiert hat. Nun frage ich mich, ob ich ein Bußgeld bekommen werde. Wäre meiner Meinung ja auch richtig, wenn es ein vernünftiges, ordentlich sichtbares Schild gegeben hätte. Aber so – ist ein einlamiertes, selbst ausgedrucktes Schild überhaupt zugelassen?
Bernd S meint
26. August 2022 at 12:34
1. Wann snd Verkehrszeichen ungültig und wo ist dieses rechtsverbindlich beschrieben?
2. Sind an einer Hauswand befestigte Verkehrszeichen gültig?
3. Müssen Vekehrszeichen immer auch rechts der Fahrbahn stehen oder reicht ein
links der Fahrbahn stehendes Einfahrverbot aus?
Vielen Dank!
Uwe meint
17. Dezember 2022 at 13:34
Hallo ich wohne in einer kleine Gemeinde bei Ulm. Haben dort einen kiesparkplatz auf dem ich meinen Lkw übers Wochenende parke, der bei Veranstaltungen vom Fußballverein mit genutzt wird. nun ist ein Lkw Verbots Zeichen angebracht..wo kann ich mich erkundigen ob das Verkehrszeichen rechtswidrig angebracht wurde.
da der Verdacht auf nicht Einhaltung der gesetzlichen Wege gemacht wurde.
mfg uwe