Kurz & Knapp: Aufwandsentschädigung nach einem Unfall
Nach einem Unfall haben Unbeteiligte, die nicht für diesen verantwortlich sind, in der Regel einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Diese soll die Kosten für Telefonate, Porto etc. decken.
Diese liegt meist bei 25 bis 30 Euro und muss explizit bei der Versicherung des Unfallgegners eingefordert werden.
Sie müssen nicht nachweisen, welche Kosten der fremdverschuldete Unfall bei Ihnen verursacht hat, da es sich um eine Pauschale handelt.
Aufwandsentschädigung nach einem Unfall – klein, aber fein
Inhaltsverzeichnis
Alle 13 Sekunden krachte es auf Deutschlands Straßen im Jahr 2015. Unfälle gehören damit zum Alltag eines jeden Verkehrsteilnehmers dazu. Man könnte meinen, dass Führer von einem Fahrzeug die damit zusammenhängende Schadensregulierung aus dem Effeff beherrschen. Doch weit gefehlt.
Oftmals wissen die Verunfallten nicht, was ihnen, abgesehen von der Erstattung der Kosten für die Reparatur, von der gegnerischen Versicherung noch zusteht und in welcher Höhe. Ohne einen Anwalt geraten dann die Besonderheiten der Unfallregulierung schnell aus dem Blick. Geringe Posten, wie die Aufwandsentschädigung nach einem Unfall, fallen dann unter den Tisch. Doch „auch Kleinvieh macht Mist“ und in diesem Sinne sollte niemand auf den ihm zustehenden Anspruch verzichten.
In unserem Ratgeber widmen wir uns der Aufwandspauschale nach einem Unfall. Hier erfahren Sie, worum es sich dabei handelt und in welcher Höhe Ihnen diese Leistung zusteht.
Aufwandspauschale – Eine Definition
Die Aufwandsentschädigung, die beim Unfall der Geschädigte erhält, ist ein wahres Namenschamäleon. Es ändert immer wieder seine Bezeichnung, bleibt aber im Kern doch stets dasselbe. Inhaltlich besteht also kein Unterschied zwischen Aufwands-, Unkosten-, Auslagen-, Nebenkosten- oder Kostenpauschale. Sie alle sind ein Ausdruck für die Aufwandsentschädigung nach einem Unfall, die in einer bestimmten Höhe von der Versicherung gezahlt werden muss.
Denn im Zuge einer Schadensregulierung entstehen einige Kosten, etwa für Porto oder Telefonate. Diese Kosten lassen sich direkt aus dem unverschuldeten Schadensereignis herleiten, daher sollte der unverschuldet verunfallten Person hieraus kein finanzieller Nachteil entstehen, wofür die Aufwandspauschale nach dem Verkehrsunfall sorgt.
Es entfällt die Nachweispflicht des Anspruchsinhabers. Während also üblicherweise sämtliche erstattungsfähige Einbußen zu dokumentieren sind, ist der Betroffene in diesem Fall von dieser Aufgabe befreit. Das heißt, der Betreffende muss nicht jeden Telefonanruf, sämtliche Briefe oder Fahrkartenkäufe festhalten und vorlegen.
Wie viel erhält der Verunfallte konkret von der Versicherung?
Natürlich stellt sich nun die wichtigste aller Fragen in diesem Zusammenhang: Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung nach einem Unfall, welche die gegnerische Versicherung zahlen muss?
Gerade bei großen Schäden am Auto, beispielsweise nach einer Massenkarambolage, kommen höhere Beträge in Frage. Hier kann die Aufwandsentschädigung nach einem Unfall auf bis zu 75 Euro oder mehr ansteigen. Um diesen Anspruch jedoch durchsetzen zu können, ist meist die Hilfe eines Anwalts, am besten eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, vonnöten.
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