Bußgeldtabelle: Versehentlich rote Ampel überfahren
Bußgeldrechner: Rote Ampel aus Versehen überfahren
Kurz & knapp: Aus Versehen über Rot gefahren
Nein, letztendlich zählt nur, dass Sie über eine rote Ampel gefahren sind. Die Gründe dafür sind normalerweise irrelevant.
Auf welche Sanktionen Sie sich einstellen müssen, wenn Sie aus Versehen über Rot gefahren sind, zeigt Ihnen diese Tabelle.
Das Überfahren einer roten Ampel wird in der Probezeit als A-Verstoß angesehen. Zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen Ihnen in diesem Fall außerdem eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Schätzungsweise werden die meisten roten Ampeln versehentlich überfahren
Ampeln tragen einen essentiellen Teil zum reibungslosen Ablauf im deutschen Straßenverkehr bei. Vor allen an viel befahrenen Kreuzungen sind sie quasi unverzichtbar, wenn es darum geht, zu regeln, wer wann fahren darf und wer warten muss. Doch obwohl die Farbe Rot jedem Kraftfahrer signalisiert, dass er stehenbleiben muss, rauschen einige dennoch unerlaubt über die Kreuzung.
Dies mag teilweise aus Absicht geschehen, allerdings passieren wohl die meisten Rotlichtverstöße versehentlich, weil der betroffene Fahrer schlichtweg abgelenkt war. Aber macht es überhaupt einen Unterschied, ob Sie als Autofahrer aus Versehen über Rot gefahren sind oder absichtlich? Und welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog für ein solches Fehlverhalten überhaupt vor? Im Ratgeber finden Sie die Antworten.
Inhaltsverzeichnis
Was passiert, wenn Sie aus Versehen eine rote Ampel überfahren haben?
Grundsätzlich ist es völlig unerheblich, ob Sie absichtlich oder aus Versehen über Rot gefahren sind. Was bleibt, ist der Rotlichtverstoß an sich. Die drohenden Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog sind in dem Fall abhängig davon, wie viele Sekunden die Lichtzeichenanlage bereits rot war, als sie überfahren wurde. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Seit weniger als einer Sekunde („Einfacher Rotlichtverstoß“)
- Seit mehreren Sekunden („Qualifizierter Rotlichtverstoß“)
Je länger eine Ampel bereits Rot zeigt, desto gefährlicher ist es, sie zu überfahren. Daher müssen Sie als Kraftfahrer mit weitaus strengeren Sanktionen rechnen, wenn Sie aus Versehen über Rot gefahren sind und die Anlage bereits mehrere Sekunden diese Farbe anzeigte. Welche Art von Rotlichtverstoß wie geahndet wird, können Sie der Tabelle am Anfang des Ratgebers entnehmen.
Aus Versehen über Rot gefahren in der Probezeit: Und jetzt?
Nach dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis befinden sich frischgebackene Autofahrer zunächst einmal zwei Jahre lang in der sogenannten Probezeit. Halten sie sich während dieser Phase nicht an geltendes Verkehrsrecht, erwarten sie neben den regulären Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch weitere Maßnahmen. Um diese festlegen zu können, werden Zuwiderhandlungen in der Probezeit in zwei Kategorien aufgeteilt:
- A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen, wie z. B. Alkohol am Steuer)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen, wie z. B. das Überziehen der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate)
Sind Sie in der Probezeit aus Versehen über Rot gefahren, handeln Sie sich damit einen Verstoß der Kategorie A ein. Ein solcher führt unweigerlich zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, wofür Sie die Kosten selbst tragen müssen.
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