Kurz & knapp: Ausbremsen
Das Ausbremsen eines nachfahrenden Verkehrsteilnehmers kann strafbar sein, wenn dieses als Nötigung gewertet wird. In jedem Fall handelt es sich aber um eine Ordnungswidrigkeit, für welche gemäß Bußgeldkatalog mindestens 20 Euro fällig werden.
Eine Nötigung im Straßenverkehr kann zum Beispiel durch zu dichtes Auffahren oder Drängeln erfolgen, was die Verkehrssicherheit gefährdet. Auch das Ausbremsen stellt mitunter eine Form der Nötigung.
Gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) zieht eine Nötigung im Straßenverkehr oder in einem anderen Zusammenhang eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich.
Ausbremsen erlaubt? Mehr dazu im Video
Ausbremsen kann gefährlich werden
Inhaltsverzeichnis
Im Straßenverkehr kommt es immer wieder vor, dass die Verkehrsteilnehmer unterschiedlich schnell unterwegs sind. Das liegt zum einen am Kfz selbst, zum anderen nehmen es einige Fahrer mit den Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht so genau.
Durch dieses Ungleichgewicht kommt es immer wieder dazu, dass Drängler sehr dicht auffahren bzw. den Abstand unterschreite, um so den anderen Verkehrsteilnehmer zum Beschleunigen oder einem Spurwechsel zu bewegen.
Doch wie sollten Sie darauf reagieren? Dürfen Sie den Hintermann einfach ausbremsen? Wann das Ausbremsen eines Dränglers eine Straftat? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Langsam fahren ohne triftigen Grund
Grundsätzlich müssen sich alle Verkehrsteilnehmer an die Tempolimits halten. Eine schlechte Witterung oder beispielsweise Blitzeis erfordern eine deutlich langsamere Fahrweise.
Allerdings schreibt § 3 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) Folgendes vor:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Es ist also verboten, andere Verkehrsteilnehmer durch eine zu langsame Fahrweise auszubremsen. Folglich dürfen Sie in der Stadt nicht nur 30 km/h fahren, wenn 50 km/h erlaubt sind. Haben Sie dafür keinen triftigen Grund, kann das Ausbremsen der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer als ein Verstoß gegen § 3 Absatz 2 StVO gewertet werden.
Ist Ausbremsen eine Straftat?
Immer wieder tritt die Frage auf, ob das Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Grundsätzlich ist es möglich, eine Anzeige wegen Ausbremsen auf der Autobahn oder einem anderen Streckenabschnitt zu stellen.
Das Ausbremsen kann eine Nötigung darstellen. Allerdings muss ein Gericht stets im Einzelfall beurteilen, ob dieser Straftatbestand auch tatsächlich erfüllt wurde.
Sicher ist allerdings, dass das Ausbremsen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Hierfür ist § 4 Absatz 1 StVO maßgebend:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Wichtig: Wollen Sie eine Lkw ausbremsen, können Sie sich dadurch in Lebensgefahr bringen. Wenn der Lkw-Fahrer nämlich nicht mehr rechtzeitig auf die Bremse tritt, kommt es zu einem folgenschweren Auffahrunfall.
Gibt es fürs Ausbremsen ein Bußgeld?
Wie bereits erwähnt, stellt das Ausbremsen eine Ordnungswidrigkeit dar. Für diese werden Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog fällig. Sie müssen für eine Gefährdung durch das Abbremsen mindestens mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.
Kommt es dabei zu einem Unfall, erhöht sich die Geldbuße auf 30 Euro. Zusätzlich kann Ihnen die Schuld am Unfall zugesprochen werden, sodass auch dadurch noch einmal hohe Kosten auf Sie zukommen können.
Kommentar hinterlassen