Kurz & knapp: Auto abmelden oder ummelden
Wird das Auto oder Motorrad außer Betrieb genommen oder verkauft, müssen Sie das Fahrzeug abmelden. Ummelden müssen Sie es bei einem Umzug oder einem Halterwechsel in Deutschland. Ohne eine Meldung an die Zulassungsstelle bleibt die Kfz-Zulassung so bestehen, wie sie ist.
Für eine Ab- oder Ummeldung des Kfz müssen Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle wenden. Dies kann persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder je nach Behörde auch online geschehen. Zu den notwendigen Unterlagen zählen unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Nummernschilder des Fahrzeugs. Was Sie darüber hinaus an Unterlagen benötigen und beachten müssen, erfahren Sie hier.
Je nach Region und Art der Abmeldung können sich die Kosten zwischen 7 und 12 Euro bewegen. Fehlen Unterlagen, können die Ausgaben durch die Ersatzerstellung bis auf rund 40 Euro steigen. Mehr zur Zusammensetzung der Kosten lesen Sie hier.
Abmeldung vom Kfz: Was ist hierbei zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
Gründe, warum Halter ein Motorrad, Bus oder Auto um- bzw. abmelden müssen oder wollen, kann es viele geben. Der Vorgang hierfür ist jedoch immer gleich und ähnlich dem zum Auto anmelden. Eine Um- oder Abmeldung von einem Fahrzeug kann in der Regel beim Bezirksamt, Gemeindeamt oder bei der zuständigen Zulassungsstelle erfolgen. Ob Sie persönlich erscheinen müssen oder der Vorgang online möglich ist, hängt von der jeweiligen Behörde ab. Es ist also durchaus möglich, ein Auto online abmelden zu lassen. Doch wann ist das überhaupt notwendig?
Bei einer Stilllegung, einem Umzug oder einem Halterwechsel müssen Sie Motorrad oder Auto abmelden bzw. ummelden. Sie sind dazu verpflichtet. Denn ohne die Mitteilung an die Zulassungsbehörde gelten Sie weiterhin als Halter und das Fahrzeug als angemeldet, sodass sowohl Steuern als auch Versicherung fällig werden.
Ein Kfz abmelden, ob online oder persönlich, ist also immer dann notwendig, wenn Sie:
- es verkaufen wollen
- es verschrotten lassen
- es zeitweilig bzw. vorrübergehend nicht nutzen
Wird das Fahrzeug nur zeitweilig abgemeldet, kann das vorhandene Kennzeichen für die Wiederinbetriebnahme für 12 Monate reserviert werden. Allerdings ist dies in der Regel nur möglich, wenn das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle registriert ist. Fand ein Wohnortwechsel statt, ist eine Reservierung meist nicht möglich.
Ein Motorrad oder Auto ummelden müssen Sie, wenn Sie umziehen. In diesem Fall erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, in der die neue Adresse eingetragen ist. Es ist nicht mehr notwendig, das Kennzeichen zu tauschen. Sie können das alte also behalten. Soll das Kennzeichen geändert werden, kann das ggf. auch zur Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II führen.
Auto ab- oder ummelden: Was brauche ich hierfür?
Um ein Auto um- oder abmelden zu können, werden verschiedene Unterlagen benötigt. Zur Abmeldung sind folgende Dokumente erforderlich:
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Pass)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Alle Kennzeichen der Fahrzeuge
- Verwertungsnachweis bei Verschrottung
- Wenn nicht der Halter abmeldet: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Letzterem ist es zudem nur möglich, mit einer entsprechenden Vollmacht das Auto abmelden zu lassen. Diese ist beim Termin dann ebenfalls mitzubringen. Fehlen Unterlagen, können Sie das Auto nicht online abmelden. Auch der Gang zum Bezirks- oder Gemeindeamt ist dann hinfällig, da Sie in diesem Fall immer zur Zulassungsstelle müssen, um für die fehlenden Unterlagen Ersatz zu erhalten.
Ist das Fahrzeug dann endgültig abgemeldet, dürfen Sie es weder im öffentlichen Straßenverkehr fahren oder im öffentlichen Straßenland abstellen.
Ziehen Sie um und wollen Ihr Auto ummelden, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Pass mit Meldebescheinigung)
- bei Unternehmensfahrzeugen: Ausweise der Geschäftsführung in Kopie bzw. eines Bevollmächtigten, Vollmacht, Gewerbeanmeldung, Auszug aus dem Handelsregister, Auszug aus dem Vereinsregister
- bei bevollmächtigter Vertretung: Ausweisdokumente und entsprechende Vollmacht
- letzter HU-Prüfbericht und Nachweis über aktuelle HU
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen) wenn neues Kennzeichen beantragt wird
- alte bzw. gültige Kennzeichen, falls vorhanden
Auto abmelden: Online richtig vorgehen
In der Regel ist es möglich, dass Sie ein Fahrzeug online abmelden lassen. Haben Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen, können Sie über das entsprechende Portal der zuständigen Behörde ihr Auto online abmelden. Gleiches gilt natürlich ach, wenn Sie ein Lkw, Bus oder Motorrad abmelden wollen.
Auf der Stempelplakette am Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein ist ein Sicherheitscode vermerkt. Dieser ist dann online im Portal einzugeben. Die Identifikation erfolgt dann mittels des neuen Personalausweises, die Bezahlung über ein Bezahlsystem. Ist die Ab- oder Ummeldung abgeschlossen, werden Sie per Brief oder E-Mail darüber informiert. Die Meldung an die Kfz-Versicherung sowie an die Zollverwaltung zwecks Steuern erfolgt automatisch.
Informieren Sie sich bei den jeweiligen Dienstleistungsportalen der Kommunen und Städte, welche Vorgänge online möglich sind und ob Sie für bestimmte Schritte doch persönlich erscheinen müssen.
Kosten für das Ab- und Ummelden
Wollen Sie ein Auto abmelden, kommen Kosten auf Sie zu. Die Bearbeitungsgebühren liegen zwischen 6,30 und 7,50 Euro. Am günstigsten ist es, wenn Sie online das Auto abmelden. Kommt noch ein Verwertungsnachweis hinzu, können die Kosten, wenn Sie ein Auto abmelden, bis auf 12,60 Euro ansteigen. Sind die Unterlagen nicht vollständig und muss Ersatz erstellt werden, können sich die Gebühren aber auch bis auf über 40 Euro belaufen.
Lassen Sie ein Auto ummelden, liegen die Gebühren bei etwas über 17 Euro. Kommt ein neues Kennzeichen hinzu, fallen nochmals rund 28 Euro an.
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