Kurz & Knapp: Auto angefahren und Fahrerflucht begangen
Haben Sie ein Auto angefahren und machen sich danach einfach aus dem Staub, handelt es sich um Fahrerflucht.
Bei dieser Zuwiderhandlung liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern eine Straftat.
§ 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) zufolge kann eine Fahrerflucht mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert werden.
Auto angefahren: Droht eine Fahrerflucht-Strafe?
Inhaltsverzeichnis
Wer einen Unfall mit Personenschaden verursacht und sich vom Unfallort entfernt, begeht ganz klar Unfallflucht. In einem solchen Fall muss man stets anhalten und die Polizei verständigen. Aber wenn Sie weitergefahren sind, nachdem Sie ein Auto angefahren haben – liegt Fahrerflucht vor? Welche Strafe droht? Auf diesem Gebiet herrscht viel Unsicherheit.
Im folgenden Ratgeber soll die Frage geklärt werden, wie es zu bewerten ist, wenn Sie beispielsweise auf einem Parkplatz ein anderes Auto anfahren und sich dann vom Ort des Geschehens entfernen. Gilt dies schon als Fahrerflucht? Kann bei solch einer Handlung schon eine Strafe drohen?
Was ist Fahrerflucht?
Fahrerflucht heißt eigentlich „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ und wird in § 142 Strafgesetzbuch behandelt. Dort heißt es, dass diese Straftat begangen wird, wenn ein Unfallbeteiligter sich entfernt, ohne eine Feststellung seiner Person ermöglicht oder eine angemessene Zeit gewartet zu haben.
Das heißt, dass in jedem Fall bei einem vorschnellen Verlassen des Unfallorts – auch wenn Sie nur ein parkendes Auto angefahren haben – Fahrerflucht vorliegt, eine Strafe ist dann die Folge. Denn das Gesetz differenziert hier nicht zwischen verschiedenen Situationen und den spezifischen Konsequenzen eines Unfalls, sodass auch schon in Bagatellfällen Unfallflucht begangen werden kann.
Lediglich das Strafmaß wird im Fall eines touchierten Seitenspiegels nicht so hoch ausfallen wie bei einem Personenschaden. Es bemisst sich nämlich nach dem Schaden, der am geschädigten Fahrzeug entstanden ist. Bei einem Kratzer im Lack ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass Sie ins Gefängnis müssen – Sie sollten eher mit einer Geldstrafe rechnen.
Auto angefahren: Eine Fahrerflucht-Strafe vermeiden
Wenn Sie also zum Beispiel beim Ausparken ein anderes Auto rammen, sollten Sie dies ernst nehmen und auf keinen Fall wegfahren. Welches Verhalten ist nun anzuraten? Ist der Halter des anderen Autos nicht anwesend, müssen Sie auf ihn warten oder stattdessen sofort die Polizei verständigen und den Schaden melden. Diese kann dann Ihre Personalien sowie die Daten des geschädigten Fahrzeugs aufnehmen, sodass Sie den Unfallort nun „erlaubt“ verlassen können.
Sollten Sie sich für das Warten entscheiden, müssen Sie dies nach §142 StGB „eine nach den Umständen angemessene Zeit“ lang tun. Je nach Schwere des Unfalls kann sich diese Dauer unterscheiden – mindestens eine halbe Stunde bis hin zu einer Stunde sollten Sie zur Sicherheit abwarten. Ist dann noch niemand gekommen, müssen Sie den Unfall bei der Polizei melden.
Was aber nicht ausreicht, ist, den Unfall innerhalb von 24 Stunden zu melden. Wer sich entfernt, nachdem er ein Auto angefahren hat, begeht Fahrerflucht, die mit Strafe belegt ist. Die Meldung nach wenigen Stunden kann lediglich zu einer Strafmilderung führen. Das einzig erlaubte Entfernen wäre in diesem Fall der direkte Weg zur Polizei, um diese über den Sachverhalt zu unterrichten.
Sie sollten also in jedem Fall darauf achten, nicht den Unfallort zu verlassen, wenn Sie aus Versehen ein Auto angefahren haben: Bei Fahrerflucht droht eine Strafe.
Maik meint
19. Mai 2018 at 19:39
Hallo ich soll wegen fahrerflucht mein Führerschein für 2 monate ab geben was kann ich tun um das zu verhinter n bin Auf mein Führerschein angewiesen
bussgeldkatalog.de meint
22. Mai 2018 at 10:24
Hallo Maik,
bei Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat, welche streng geahndet wird und im Regelfall auch nicht verhindert werden kann. Dass Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind, wird an Ihrer Sanktion leider nichts ändern. Sofern es Ihr erstes Fahrverbot ist, besteht mitunter die Möglichkeit, die Zeit des Fahrverbotes innerhalb einer bestimmten Periode selbst zu wählen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de