Kurz & Knapp: Auto angefahren – Zettel hinterlassen
Nach einem Unfall sind die Beteiligten verpflichtet, ihre Personalien auszutauschen, um die Schadensregulierung zu ermöglichen.
Ein Zettel an der Windschutzscheibe scheint eine Lösung zu sein, wenn der Fahrer bzw. Besitzer nicht auffindbar ist.
Der Zettel reicht jedoch nicht aus, sodass Sie eine Strafanzeige wegen Fahrerflucht riskieren.
Nur ein Zettel am Auto: Ist das Fahrerflucht?
Inhaltsverzeichnis
Es gibt gesetzliche Regelungen dafür, was ein Unfallbeteiligter zu tun hat. Diese sind unter anderem in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 34 und im Strafgesetzbuch (StGB) in § 142 zu finden. Zu den festgelegten Pflichten gehört unter anderem, den anderen Beteiligten am Unfall seine Personendaten mitzuteilen.
Doch was ist zu tun, wenn sich die anderen Unfallbeteiligten gar nicht am Unfallort befinden? Es kommt vor, dass ein Fahrer beim Ein- oder Ausparken ein anderes Fahrzeug rammt, dessen Besitzer nicht anwesend ist. Einige Verkehrsteilnehmer gehen möglicherweise davon aus, dass sie korrekt handeln, wenn sie, nachdem sie ein Auto angefahren haben, einen Zettel hinterlassen – auf dem ihr Name und ihre Adresse stehen.
Aber stimmt das tatsächlich? Ist es keine Fahrerflucht, wenn ein Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs hinterlegt wird? Welches Recht gilt hier? Diese Frage beantwortet unser Ratgeber.
Was ist Fahrerflucht?
Die offizielle Bezeichnung für Fahrerflucht bzw. Unfallflucht lautet im Strafgesetzbuch „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Dies trifft auf einen Unfallbeteiligten zu, der den Unfallort verlässt, ehe er:
(1) […]
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
[…] (Quelle § 142, Absatz 1 StGB)
Wer ist ein Unfallbeteiligter?
Auch die Frage, wer als Unfallbeteiligter gilt, wird im StGB beantwortet. Nach §142 Absatz 5 zählt jeder dazu, der durch sein Verhalten zur Verursachung eines Unfalls beiträgt. Das trifft demnach unter anderem auf einen Fahrer zu, der ein parkendes Auto anfährt.
Es kann vorkommen, dass ein Parkrempler vom Verursacher nicht bemerkt wird. In diesem Fall kann demjenigen theoretisch keine Fahrerflucht vorgeworfen werden, wenn er, nachdem er das Auto angefahren hat, ohne einen Zettel zu hinterlassen, einfach wegfährt. Doch es gibt Sachverständige, die rekonstruieren können, ob ein Fahrer den Aufprall bemerkt haben müsste.
Ist es Fahrerflucht, wenn ein Auto angefahren und ein Zettel hinterlassen wird?
Wird laut dem weiter oben zitierten Paragraphen ein Auto angefahren und ein Zettel hinterlassen, ist das Fahrerflucht, wenn derjenige nicht eine angemessene Zeit lang am Unfallort gewartet hat.
Nun reicht es jedoch auch nicht aus, wenn ein Unfallbeteiligter sich vom Unfallort entfernt, nachdem er gewartet hat und Namen und Anschrift hinterlässt. Auch dann kann sein Verhalten immer noch eine Anzeige wegen Fahrerflucht nach sich ziehen. Denn laut StGB wird er in diesem Fall ebenfalls bestraft, sollte er sich nicht unverzüglich bei der Polizei melden und die Mittelung machen, dass er an einem Unfall beteiligt war. Auch seine Personen- und Fahrzeugdaten sind dort anzugeben.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass es nicht genügt, nur einen Zettel am Auto zu hinterlassen. Die Wartepflicht ist einzuhalten und eine sofort eine Meldung bei der Polizei zu machen.
E. Ostendorp meint
22. Oktober 2023 at 20:03
Wir haben nach angemessener Wartezeit auf den Fahrzeughalter die Polizei gerufen und dann zusätzlich auch noch ein verwarngeld kassiert. Das finde ich dann doch seltsam, wenn man sich selbst anzeigt.
Anna meint
22. August 2023 at 13:17
Ich dachte, dass ein Zettel im Auto erlaubt wäre. Besser ist es natürlich, wenn man wartet bis die Person zurückkommt. Es ist immer nervig eine Delle im Auto entfernen zu lassen für die man nicht selbst verantwortlich ist.
Mailin meint
9. September 2019 at 13:58
Ich hatte keine Ahnung, dass ein Zettel nicht ausreichend ist, wenn der Autobesitzer nicht da ist. Einmal war ich so in Zeitstress habe ein Auto leicht angefahren und überprüft, ob etwas zu sehen ist. Mein Auto hatte einen Kratzer aber das andere Auto nicht. Deswegen hab ich einen Zettel hinterlassen falls der andere doch etwas findet.
Luise meint
18. April 2019 at 11:18
An meinem PKW wurde ein Spiegel abgefahren und der Schuldige hat einen Zettel hinterlassen. Die angegebene Telefonnummer ist leider nicht vergeben und ich sehe keine Möglichkeit, die Person zu kontaktieren. Ich werde einmal bei der Polizei nachfragen, ob die Person wie vorgeschrieben vielleicht eine Meldung dort gemacht hat.