Kurz & knapp: Auto fahren üben
Das ist auf einem Privatgelände gestattet, sofern dieses umfriedet ist und der Besitzer zustimmt. Im öffentlichen Raum dürfen Sie Auto fahren nur dann üben, wenn es sich dabei um eine offizielle Fahrstunde mit einem lizenzierten Fahrlehrer handelt.
Ja, in vielen größeren Städten Deutschlands gibt es Verkehrsübungsplätze, wo Sie das Fahren üben können. Auch Fahrsicherheitstrainings werden hier regelmäßig abgehalten.
Das erfüllt den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Platz zum Autofahren: Üben ohne Führerschein ist nicht überall erlaubt!
Es ist nicht unüblich, dass angehende Führerscheinbesitzer auch abseits der Fahrschule noch etwas Erfahrung im Autofahren sammeln möchten, ehe sie zur praktischen Prüfung antreten. Der abgelegene Feldweg oder der Baumarktparkplatz nach Ladenschluss scheinen ideal zu sein, um ungestört Auto fahren zu üben.
Aber aufgepasst! Erlaubt ist dies in den meisten Fällen nicht. Denn um im öffentlichen Raum ein Auto lenken zu dürfen, benötigen Sie in Deutschland nun einmal eine Fahrerlaubnis. Auch zum Zwecke des Übens wird von dieser gesetzlichen Regelung keine Ausnahme gemacht – es sei denn natürlich, es handelt sich um eine offizielle Fahrstunde im Beisein eines Fahrlehrers.
Möchten Sie privat Auto fahren üben, müssen Sie sich dafür einen Ort suchen, der nicht als öffentlicher Raum gilt. Dazu muss es sich hier um Privatgrund handeln, der umfriedet ist. Das bedeutet, es muss eine bauliche Trennung zum öffentlichen Verkehrsraum bestehen, z. B. durch einen Zaun oder eine Schranke. Feldwege und Supermarktparkplätze erfüllen dieses Kriterium normalerweise nicht. Und selbst wenn Sie einen geeigneter Platz ausfindig gemacht haben, benötigen Sie noch die Erlaubnis des Besitzers, ehe Sie dort üben dürfen.
Tipp: Erkundigen Sie sich, ob es in Ihrer Nähe einen Verkehrsübungsplatz gibt. Hier dürfen Sie legal das Autofahren üben, ohne einen Führerschein besitzen zu müssen. Beachten Sie jedoch, dass die Benutzung kostenpflichtig ist und in der Regel eine Begleitperson mit im Auto sitzen muss, die einen Führerschein besitzt.
Auto fahren üben ohne Führerschein: Welche Strafe droht?
Suchen Sie sich dennoch einen öffentlichen Platz, um privat Auto fahren zu üben, machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Dies kann gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Minderjährige Führerscheinanwärter kommen oft aber mit einigen Sozialstunden davon. Zudem kann eine Sperrfrist für die Beantragung der Fahrerlaubnis drohen.
Außerdem macht sich nicht nur der Fahrer selbst strafbar, sondern auch der Fahrzeughalter, der die Fahrt ohne Fahrerlaubnis zugelassen hat. Ihm droht dasselbe Strafmaß wie dem Fahrer. Sollte es außerdem zu einem Unfall kommen, zahlt die Haftpflichtversicherung des Halters zwar die Schäden an Fremdeigentum oder anderen Personen, sie kann den Halter aber anschließend in Regress nehmen.
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