Kurz & knapp: Fahren bei Schnee
Das Autofahren bei Schnee und Glätte erfordert eine besondere Konzentration und Vorsicht. Verlieren Sie auf glatter Fahrbahn die Kontrolle über Ihr Kfz, kann dies zu folgenschweren Unfällen führen.
Der Bremsweg wird bei Schnee unweigerlich länger. Fahren Sie im Schnee mit Sommerreifen, erhöht sich der Bremsweg noch einmal zusätzlich. Daher sollten Sie unbedingt Winter- oder Allwetterreifen nutzen.
Bevor Sie bei Schnee losfahren, sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug vollständig vom Schnee zu befreien. Zudem droht ein Bußgeld von zehn Euro, wenn Sie den Motor warmlaufen lassen. Weitere Bußgelder erfahren Sie hier.
Video zum Fahren bei Schnee und Eis
Im Schnee zu fahren, birgt einige Risiken
Inhaltsverzeichnis
In der kalten Jahreszeit müssen Kfz-Fahrer in der Regel am Morgen etwas mehr Zeit einplanen – verreiste Scheiben und ein buchstäblich schneeweißes Auto. Da müssen zuerst Handfeger und Eiskratzer her, bevor die Fahrt beginnen kann.
Je nachdem, wie frisch der Schnee noch ist, kann auch die Strecke zur Arbeit ein wenig länger dauern, wenn die Straßen noch nicht vollständig geräumt sind. Daher ist beim Autofahren bei Schnee und Eis eine hohe Konzentration und teilweise auch Geduld gefragt.
Doch gelten beim Fahren auf Schnee besondere Verkehrsregeln? Wie können Sie auf glattem, verschneitem Untergrund mit einem Automatikgetriebe optimal anfahren? Sind Winterreifen Pflicht? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.
Welche Gefahren lauern beim Autofahren im Schnee?
Wie bereits angeklungen ist, wird das Autofahren bei Schnee vor allem dadurch zu einer echten Herausforderung, dass die Straßen verschneit und vereist sein können. Dabei fällt es häufig schwer, die Kontrolle über den Wagen zu behalten.
Bei einem simplen Spurwechsel kann das Gefährt ins Schleudern kommen. So können schwerwiegende Unfälle entstehen, bei denen nicht selten auch Personenschäden zu beklagen sind. Zudem kann die Sicht stark eingeschränkt sein, wenn Sie im Schnee fahren.
Autofahren bei Schnee: Die Geschwindigkeit muss angepasst werden
Wenn Sie bei Schnee fahren, ist auch die Geschwindigkeit ein wesentlicher Faktor, der unbedingt berücksichtigt werden muss. Grundsätzlich kann ein Tempolimit bei Glätte durch ein entsprechendes Zusatzschild vorgeschrieben werden.
Zudem definiert § 3 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) grundlegende Bestimmungen zur Geschwindigkeit im Straßenverkehr:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. […]
Bei eingeschränkter Sichtweite darf also ein Tempo von 50 km/h nicht überschritten werden. Zudem muss das Fahrzeug ständig beherrscht werden können, sodass ein Autofahren bei Schnee und Eis in aller Regel ein geringeres Tempo als eigentlich erlaubt vorsieht.
Mit Gangschaltung oder Automatik: Anfahren im Schnee will gelernt sein
Schon in der Fahrschule ist das richtige Anfahren die erste Hürde, welche Fahrschüler meistern müssen. Nach einigem Üben klappt es meist schon ganz gut. Allerdings erhalten die angehenden Führerscheinbesitzer dabei kein Gefühl, wie es ist, im Schnee anzufahren.
Hierbei können schnell mal die Reifen durchdrehen, sodass das Autofahren bei Schnee oft schon daran scheitert, das Fahrzeug in Bewegung zu bekommen. Es empfiehlt sich, möglichst untertourig anzufahren.
Verfügt Ihr Fahrzeug über eine Gangschaltung, sollten Sie den zweiten Gang einlegen. So haben Sie eine bessere Haftung auf der Fahrbahn und die Reifen spielen nicht verrückt. Fahrzeuge mit Automatikgetriebe verfügen in aller Regel über einen Wintermodus, welchen Sie zum Anfahren nutzen können.
Fahren im Schnee: Auf die richtige Bereifung kommt es an
Um eine optimale Haftung auf der Fahrbahn beim Autofahren bei Schnee zu gewährleisten, kommt es auf das richtige „Schuhwerk“ für den Wagen an. Damit gemeint ist natürlich die vorgeschriebene Bereifung.
Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet auch die eigene Sicherheit erheblich. Zudem hat bald auch die Bezeichnung „M+S“ (Matsch und Schnee) für Winterreifen ausgedient.
Ab 30. September 2024 müssen alle Reifen, die als wintertauglich eingestuft werden sollen, mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) versehen sein. Bis dahin gilt allerdings noch eine Übergangsfrist und Sie dürfen weiterhin mit der Kennzeichnung „M+S“ Autofahren bei Schnee.
Per Fahrsicherheitstraining auf den Schnee vorbereiten
Fahranfängern wird häufig empfohlen, nachdem die praktische Fahrprüfung gemeistert wurde und die ersten Fahrten ohne Fahrlehrer im Straßenverkehr erlaubt sind, ein Fahrsicherheitstraining zu besuchen.
Hierbei werden noch einmal grundlegende Verhaltensweisen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr vermittelt. Dabei ist auch das Bremsverhalten auf glatten Fahrbahnen ein wichtiger Bestandteil des Kurses.
Fühlen Sie sich also noch nicht so sicher im Umgang mit dem Kfz und der Winter steht an, kann es sich durchaus lohnen, an einem solchen Fahrsicherheitstraining teilzunehmen.
Fahren bei Schnee und Eis: Sind Bußgelder möglich?
Bevor Sie mit dem Autofahren bei Schnee beginnen können, muss der Wagen in aller Regel erst einmal verkehrstauglich gemacht werden. Schnee auf dem Fahrzeug muss entfernt, Scheiben müssen freigekratzt werden.
Hierbei gilt es, sorgfältig zu arbeiten und ein wenig Zeit dafür einzuplanen. Wer nur ein „Guckloch“ auf die Schnelle freikratzt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wann eine Geldbuße ausgesprochen werden kann:
- Das Dach des Fahrzeugs wurde nicht vollständig vom Schnee befreit: 25 Euro
- Sie haben den Motor warmlaufen lassen: 10 Euro
- Die Frontscheibe wurde nicht vollständig freigekratzt (Stichwort „Guckloch“): 10 Euro
- Das Kennzeichen wurde nicht ordnungsgemäß vom Schnee befreit: 5 Euro
Silke M meint
12. November 2021 at 22:07
Leider finden es viele Autofahrer/innen ganz cool bei Schnee und Glatteis zu rasen und dann auch noch zu überholen, womit sie deutlich zeigen, dass ihnen das Leben anderer völlig egal ist.
Ich wurde auch schon sehr oft bei Schnee und Glatteis von rücksichtslosen Rasern/innen überholt, weil die überhaupt kein Verständnis dafür hatten, dass ich wetterangepasst fahre.