Kurz & knapp: Autotür gegen ein anderes Auto
Um einen Unfall zu vermeiden, sollten Sie vor dem Öffnen der Tür durch einen Schulter- bzw. Spiegelblick überprüfen, ob ein anderes Fahrzeug im Weg steht.
Wenn die Autotür gegen ein anderes Auto kommt und dabei Schäden entstehen, haftet in der Regel der Fahrzeughalter bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Kommen Sie mit der Autotür gegen ein anderes Auto, sind Sie verpflichtet, den Fahrzeugbesitzer über die Beschädigung zu informieren.
Vorsicht beim Öffnen der Tür
Inhaltsverzeichnis
In Großstädten sind Parkplätze in der Regel Mangelware. Um den Parkraum möglichst effektiv zu nutzen, wird die Größe der Parklücken auf ein Minimum reduziert. Zwar können dadurch mehr Fahrzeuge im Parkhaus oder auf einem Parkplatz einen Stellplatz finden, allerdings hat diese effiziente Flächennutzung auch Nachteile.
So wird das Ein- bzw. Aussteigen oder das Verstauen von gekauften Waren zur Herausforderung, denn häufig ist es nicht möglich, die Tür ausreichend zu öffnen. Wird in solchen Situationen zudem nicht mit äußerster Vorsicht vorgegangen, schlägt die eigene Autotür schnell gegen ein anderes Auto.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, wie Sie sich verhalten müssen, wenn Sie die Autotür öffnen und ein Unfall die Folge ist. Außerdem klären wir, ob eine Versicherung für den Schaden am Fahrzeug aufkommt.
Wer haftet, wenn eine Autotür gegen ein anderes Auto prallt?
Beim Ein- und Aussteigen verlangt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dass jeder Verkehrsteilnehmer seiner Sorgfaltspflicht nachkommt und dadurch eine Gefährdung anderer ausschließt. Denn wird die Autotür vorsichtig geöffnet, kann ein Unfall möglicherweise vermieden werden.
Allerdings liegt nicht grundsätzlich ein Alleinverschulden vor, wenn eine Autotür gegen ein anderes Auto schlägt. So kann zum Beispiel eine Mitschuld bestehen, wenn das beschädigte Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt wurde oder der Abstand zwischen den Fahrzeugen zu gering war. In einem solchen Fall findet eine Haftungsaufteilung statt.
Insbesondere wenn Sie auf der Straße parken, sollten Sie sich vor dem Verlassen des Fahrzeugs durch einen Schulter- bzw. Spiegelblick versichern, dass ein gefahrloses Öffnen der Tür möglich ist. Damit senken Sie auch das Risiko von einem Fahrradunfall, wo die Autotür den Radfahrer erwischt.
Mit der Autotür gegen ein anderes Auto gekommen: Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
Entsteht durch das Ein- oder Aussteigen ein Schaden, weil die Autotür gegen ein anderes Auto stößt, haftet grundsätzlich der Fahrzeughalter bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Festgeschrieben ist dies in § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG):
„Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs […] eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Dabei ist es juristisch egal, ob die Tür, die gegen ein anderes Auto geschlagen ist, durch den Halter, den Fahrer, den Beifahrer oder einem sonstigen Insassen des Fahrzeugs geöffnet wurde.
Wie haben Sie sich zu verhalten, wenn Ihre Autotür gegen ein anderes Auto stößt?
Unabhängig davon, ob durch die Kollision nur ein leichter Kratzer oder eine auffällige Delle entstanden ist, Sie müssen den Fahrzeugbesitzer über diese Beschädigung informieren. Um längere Diskussionen zu vermeiden, kann es zudem sinnvoll sein, die Polizei wegen des Unfalls zu benachrichtigen.
Es reicht dabei grundsätzlich nicht aus, einen Zettel mit Ihren Personalien zu hinterlegen. Verlassen Sie den Unfallort ohne den Fahrzeughalter oder die Polizei zu kontaktieren, dann liegt, auch wenn nur Ihre Autotür gegen ein anderes Auto gefallen ist, Fahrerflucht vor.
Arbnor meint
18. Oktober 2019 at 0:17
Heute vor 6 Monaten ungefähr, war ich mit 3 Freunde auf einem Parkplatz, da hatte ich mit meine Tür damals angeblich gegen ein anders Auto ausversehen geschlagen, wir waren zwar nicht aber komischerweise hat ein Kratz von uns 1 zu 1 damit gepasst weil wir in einen Baustellenauto saßen, wo es überall zerkratzt war, trotzdem hat derjenige der von „uns/mir“ betroffen ist, Polizei angerufen, und Polizisten haben uns gesagt wir sollen es unter uns klären weil es so gut wie fast nichts war. Das Auto indem ich selbst drin war, gehört zu meinem Kollege, heute habe ich aber einfach nach 6 Monaten fast einfach Brief bekommen, dass ich 814€ bezahlen muss, davor habe ich aber nichts mitbekommen, und nicht mal einen Brief habe ich bekommen!
Meine Frage: Muss ich das bezahlen obwohl das Auto auf jemand anders angemeldet ist, und ich halt mit dem gefahren bin, oder habe ich recht auf Widerspruch um dass es über Haftpflichtversicherung dann läuft!
Lg
Herz meint
17. November 2021 at 19:44
Ich war mit einem Bekannten unterwegs und zwar in meinem Fahrzeug . Der Bekannte hat beim aussteigen ein anderes Fahrzeug beschädigt und meine Versicherung hat den Schaden schon schnell ausgeglichen. Da mit aber die Kosten in Form der Erhöhung der Versicherungsprämie entsteht , möchte ich diese von meinem Bekannten erstattet haben. Dieser weigert sich aber ! Was kann ich tun ?
Beate B. meint
9. Juli 2024 at 0:37
Ich habe ,nach 20 Jahren Fussgänger ,von meinen Kindern ,einen Twingo 2,geschenkt bekommen.Hab mich so sehr darüber gefreut,ein Garagen Auto,erste Hand ,Top gepflegt.Wohne in Mülheim Ruhr , Parkplatzmangel,Parkplätze die kostenlos sind ,so vor meiner Wohnung,beliebt!.Ich fahre vorsichtig und vorausschauend, wenn ich Parke ,Steige ich immer so aus , um den,rechts oder links , Gegenüber nicht zu berühren.Mein Auto hat schon soviel Beulen ! , Ich verstehe es nicht ,wie Gewissenlos diese Autofahrer sind.Bin 60 Jahre , dies ist mein letztes Auto ,hätte gerne,meinem Enkel ,später das Auto überlassen ,das wird wohl nix !.Verantortungslose Autofahrer,gehören nicht auf die Strasse,wer bei solchen Schäden abhaut,der Haut auch ab ,wenn er einen Personenschden verursacht.