Kurz & knapp: B-Verstoß
Als B-Verstoß gelten weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße während der Probezeit.
Hierbei handelt es sich zum Beispiel um technische Mängel am Fahrzeug wie etwa abgefahrene Reifen. Weitere Beispiele finden Sie hier.
Ein einzelner B-Verstoß hat zunächst keine Auswirkungen auf die Probezeit. Allerdings wiegen zwei B-Verstöße so viel wie ein A-Verstoß, was zur Probezeitverlängerung und zum verpflichtenden Aufbauseminar führt. Weitere Infos zu den Auswirkungen finden Sie hier.
A- und B-Verstöße – die wichtigsten Infos im Video
Fahranfänger und der Führerschein auf Bewährung
Inhaltsverzeichnis
Junge Autofahrer – das Statistische Bundesamt beschreibt damit die Führerscheinbesitzer zwischen 18 und 24 Jahren – haben statistisch das höchste Unfallrisiko im deutschen Straßenverkehr. In diese Gruppen lassen sich auch die meisten Fahranfänger, welche sich noch in der Probezeit befinden, einordnen. Im Jahr 2015 verunglückten zum Beispiel 34.106 junge Erwachsene als Fahrer und 11.941 als Mitfahrer.
Um die allgemeine Verkehrssicherheit zu erhöhen und auch zur Verbesserung des individuellen Fahrverhaltens beizutragen, stehen die Führerscheinneulinge während der Probezeit unter besonderer Beobachtung. Dies bedeutet unter anderem auch, dass der Gesetzgeber spezielle Sanktionen vorsieht. Daher existiert bei Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine Einteilung nach A- und B-Verstößen.
Doch wann liegt ein B-Verstoß in der Probezeit vor? Welche Konsequenzen hat dieser für den Fahranfänger? Und wirken sich B-Verstöße auf die Länge der Probezeit aus? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
A- und B-Verstoß: Wo liegt der Unterschied?
„Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.“ Dieses Sprichwort lässt sich auf viele Lebensbereiche anwenden und gilt auch fürs Autofahren. Daher ist die Probezeit als eine Chance zu verstehen, welche es den Fahranfängern ermöglicht, aus Ihren Fehlern zu lernen. Denn falsche Angewohnheiten oder Handgriffe sollen nicht in Fleisch und Blut übergehen.
Aus diesem Grund gelten für die Fahranfänger während der regulär zweijährigen Probezeit besondere Regelungen. Dazu zählen neben der Null-Promillegrenze auch die Einteilung in A- und B-Verstöße.
Gemäß Anlage 12 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gelten als A-Verstoß schwerwiegende Zuwiderhandlungen. Dabei kann es sich sowohl um Straftaten – wie Trunkenheit im Verkehr oder unterlassene Hilfeleistung – als auch um Ordnungswidrigkeiten – wie zum Beispiel einen Abstand- oder Rotlichtverstoß – handeln. Im Gegensatz dazu stellen B-Verstöße weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen dar.
Was gilt als B-Verstoß?
Wie zuvor bereits erwähnt, erachtet der Gesetzgeber einen B-Verstoß als eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung. Dabei handelt es sich in der Regel um Verkehrsverstöße, welche nicht unmittelbar die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zur Folge haben.
Gemäß Anlage 12 FeV zählen folgende Ordnungswidrigkeiten als B-Verstöße:
- Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
- Mangelnde Ladungssicherung
- Fehlerhafte Absicherung eines liegengebliebenen Autos
- Mitnahme von Kinder ohne einen vorgeschriebenen Kindersitz
- Parken auf der Autobahn oder auf Kraftfahrtstraßen
- Abgefahrene Reifen
Wie wirkt sich ein B-Verstoß auf die Probezeit aus?
Bei Verstößen gegen die StVO drohen Fahranfängern – genauso wie alle anderen Autofahrer – die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Dabei kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ggf. auch ein Fahrverbot handeln.
Darüber hinaus kann ein Fehlverhalten im Straßenverkehr für die Besitzer eines Führerscheins auf Probe noch weitere Konsequenzen haben. Denn A- und B-Verstöße können unter anderem die Länge der Probezeit beeinflussen. Ein einziger B-Verstoß hat allerdings noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Anders sieht es hingegen bei einem A-Verstoß aus, denn dieser verlängert die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Aber Achtung! Zwei B-Verstöße werden wie eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gewertet. Daher folgt nach dem zweiten B-Verstoß die Probezeitverlängerung. Zusätzlich dazu wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger angeordnet.
Nach den B-Verstößen Nummer drei und vier erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung, zudem wird der Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Ob Sie an einer solchen teilnehmen, bleibt allerdings Ihnen überlassen, denn dabei handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme.
Haben Sie insgesamt sechs B-Verstöße, drei A-Verstöße oder eine entsprechende Kombination gesammelt, ist der Führerschein abzugeben – die Fahrerlaubnis wird somit komplett entzogen. Erst nach dem Ablauf einer Sperrfrist ist es dann möglich, einen Antrag auf Neuerteilung der Fahhrerlaubnis zustellen.
Benni meint
2. November 2021 at 1:21
Hallo ich wurde vor 1 Monat ungefähr über rot geblitzt und hab dafür einen rotlichverstoß bekommen dadurch wurde 1 Monat Fahrverbot und Probezeit verlängert um 2 Jahre jetzt wurde ich in einer 30er Zone mit 25km ungefähr zu schnell geblitzt was kann auf mich zu kommen muss ich mein Führerschein länger abgeben ?
Justin meint
1. März 2021 at 21:23
Ich möchte eventuell als Auslieferungsfahrer arbeiten. Wenn ich mit einem Firmenauto in Halteverbot oder im Parkverbot stehe oder auf der Straße oder halb auf der Straße um Essen auszuliefern, ist das ein A oder B Verstoß?
Frage aus dem Grund da ich einer Altstadt wohne und Park sowie halte Flächen so gut wie nirgends zu finden und die Straßen teilweise eng sind sind und ich in der Probezeit bin nur noch 7 Monate.
Ich möchte wegen so etwas nicht noch weitere 2 Jahre Probezeit bekommen
Alen meint
4. Juni 2020 at 0:15
In 30 Zone ich habe ge fahren 60 Ich bin noch in Probezeit was zum rechnen dass ist erste mal hat mir geblickt danke
Bodo meint
1. August 2020 at 22:27
Also Konsequenzen kann ich dir nicht sagen, aber mit 60 in einer 30 Zone, da bist du in meinen Augen nicht geeignet um im Strasse Verkehr teilzunehmen. Überdenk mal deine Fahrweise.
Bodo meint
1. August 2020 at 22:28
Straßenverkehr :-)
Lina meint
12. Mai 2020 at 20:15
Hallo,
Ich wurde innerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16kmh geblitzt und bin noch in der Probezeit. Laut Bußgeldkatalog drohen nun 70€ Bußgeld. Hat es aufgrund meiner Probezeit darüber hinaus noch weitere Sanktionen?
Marvin meint
28. Februar 2020 at 9:52
Hallo zusammen hatte gestern ein unfall ein kleiner blech schaden sagen wir kleiner kratzer und bin in der probezeit was kann jetzt auf mich zukommen ?danke im vorraus
Elisa meint
6. Dezember 2019 at 17:44
Ich wurde vermutlich geblitzt ca. 65km/h bei 50 innerorts.
Ich wurde schon einmal außerorts mit unter 20km/h zu schnell geblitzt und musste ein Bußgeld zahlen.
Erwartet mich jetzt mehr als ein Bußgeld? (Probezeit)
Jens meint
15. April 2021 at 7:28
Bis 20 km / h Ueberschreitung nach Toleranzabzug ist nicht punktebedroht und eine Verwarngeldsache. Verwarngelder sind kein A oder B Verstoss. Ab 21 Km / h liegt aber dann ein A Verstoss vor.
Michelle meint
8. Juli 2019 at 15:15
Hallo,
ich wurde in der Probezeit zum 4. Mal (ggf. auf zum 5. Mal) unter 20km/h geblitzt. Gelten Geschwindigkeitüberschreitungen unter 20 km/h als B-Verstoß und droht mir aufgrund der Häufigkeit ein Aufbauseminar?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Michelle
Janos meint
10. Mai 2020 at 12:06
Nein, unter 21 km/h ist weder A- noch B-Verstoß. Das wird leider auf ALLEN dieser 100 Bußgeldseiten sehr missverständlich erklärt, als wäre jeder Verstoß entweder A oder B. Ist aber nicht so.
Es gibt A- und B-Verstöße, welche Auswirkungen auf die Probezeit haben, und dann gibt es alle anderen Verstöße, welche keine Auswirkungen haben.
Natasa meint
6. August 2022 at 4:41
Hallo, ist eine Beleidigung am Steuer ein A oder ein B Verstoss?