Kurz & knapp: B-Verstoß
Als B-Verstoß gelten weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße während der Probezeit.
Hierbei handelt es sich zum Beispiel um technische Mängel am Fahrzeug wie etwa abgefahrene Reifen. Weitere Beispiele finden Sie hier.
Ein einzelner B-Verstoß hat zunächst keine Auswirkungen auf die Probezeit. Allerdings wiegen zwei B-Verstöße so viel wie ein A-Verstoß, was zur Probezeitverlängerung und zum verpflichtenden Aufbauseminar führt. Weitere Infos zu den Auswirkungen finden Sie hier.
A- und B-Verstöße – die wichtigsten Infos im Video
Fahranfänger und der Führerschein auf Bewährung
Inhaltsverzeichnis
Junge Autofahrer – das Statistische Bundesamt beschreibt damit die Führerscheinbesitzer zwischen 18 und 24 Jahren – haben statistisch das höchste Unfallrisiko im deutschen Straßenverkehr. In diese Gruppen lassen sich auch die meisten Fahranfänger, welche sich noch in der Probezeit befinden, einordnen. Im Jahr 2015 verunglückten zum Beispiel 34.106 junge Erwachsene als Fahrer und 11.941 als Mitfahrer.
Um die allgemeine Verkehrssicherheit zu erhöhen und auch zur Verbesserung des individuellen Fahrverhaltens beizutragen, stehen die Führerscheinneulinge während der Probezeit unter besonderer Beobachtung. Dies bedeutet unter anderem auch, dass der Gesetzgeber spezielle Sanktionen vorsieht. Daher existiert bei Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine Einteilung nach A- und B-Verstößen.
Doch wann liegt ein B-Verstoß in der Probezeit vor? Welche Konsequenzen hat dieser für den Fahranfänger? Und wirken sich B-Verstöße auf die Länge der Probezeit aus? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
A- und B-Verstoß: Wo liegt der Unterschied?
„Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.“ Dieses Sprichwort lässt sich auf viele Lebensbereiche anwenden und gilt auch fürs Autofahren. Daher ist die Probezeit als eine Chance zu verstehen, welche es den Fahranfängern ermöglicht, aus Ihren Fehlern zu lernen. Denn falsche Angewohnheiten oder Handgriffe sollen nicht in Fleisch und Blut übergehen.
Aus diesem Grund gelten für die Fahranfänger während der regulär zweijährigen Probezeit besondere Regelungen. Dazu zählen neben der Null-Promillegrenze auch die Einteilung in A- und B-Verstöße.
Gemäß Anlage 12 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gelten als A-Verstoß schwerwiegende Zuwiderhandlungen. Dabei kann es sich sowohl um Straftaten – wie Trunkenheit im Verkehr oder unterlassene Hilfeleistung – als auch um Ordnungswidrigkeiten – wie zum Beispiel einen Abstand- oder Rotlichtverstoß – handeln. Im Gegensatz dazu stellen B-Verstöße weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen dar.
Was gilt als B-Verstoß?
Wie zuvor bereits erwähnt, erachtet der Gesetzgeber einen B-Verstoß als eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung. Dabei handelt es sich in der Regel um Verkehrsverstöße, welche nicht unmittelbar die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zur Folge haben.
Gemäß Anlage 12 FeV zählen folgende Ordnungswidrigkeiten als B-Verstöße:
- Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
- Mangelnde Ladungssicherung
- Fehlerhafte Absicherung eines liegengebliebenen Autos
- Mitnahme von Kinder ohne einen vorgeschriebenen Kindersitz
- Parken auf der Autobahn oder auf Kraftfahrtstraßen
- Abgefahrene Reifen
Wie wirkt sich ein B-Verstoß auf die Probezeit aus?
Bei Verstößen gegen die StVO drohen Fahranfängern – genauso wie alle anderen Autofahrer – die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Dabei kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ggf. auch ein Fahrverbot handeln.
Darüber hinaus kann ein Fehlverhalten im Straßenverkehr für die Besitzer eines Führerscheins auf Probe noch weitere Konsequenzen haben. Denn A- und B-Verstöße können unter anderem die Länge der Probezeit beeinflussen. Ein einziger B-Verstoß hat allerdings noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Anders sieht es hingegen bei einem A-Verstoß aus, denn dieser verlängert die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Aber Achtung! Zwei B-Verstöße werden wie eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gewertet. Daher folgt nach dem zweiten B-Verstoß die Probezeitverlängerung. Zusätzlich dazu wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger angeordnet.
Nach den B-Verstößen Nummer drei und vier erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung, zudem wird der Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Ob Sie an einer solchen teilnehmen, bleibt allerdings Ihnen überlassen, denn dabei handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme.
Haben Sie insgesamt sechs B-Verstöße, drei A-Verstöße oder eine entsprechende Kombination gesammelt, ist der Führerschein abzugeben – die Fahrerlaubnis wird somit komplett entzogen. Erst nach dem Ablauf einer Sperrfrist ist es dann möglich, einen Antrag auf Neuerteilung der Fahhrerlaubnis zustellen.
Nils meint
11. Juli 2018 at 17:11
Hallo,
Ich wurde damals mit 42 km/h zu schnell geblitzt. Probezeit auf 4 Jahre Verlängert, Aufbauseminar und 1 Monat Lappen weg. Nun kurz vor Ende meiner Probezeit würde ich mit 21-25 km/h außerorts geblitzt. Was habe ich zu befürchten?
LG
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:34
Hallo Nils,
ein erneuter A-Verstoß in der Probezeit geht mit einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme einer verkehrspsychologischen Beratung einher.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Kevin meint
20. Juni 2018 at 19:20
Hatte vor 1jahr ein aufbausiminar machen müssen wegen zu schnelles Fahren und meine probezeit wurde auf 4jahre verlängert. Heute wurde ich auf der Autobahn geblitzt mit 50 kmh zu schnell mit was muß ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
22. Juni 2018 at 11:15
Hallo Kevin
Nach dem dritten A-Verstoß bzw. dem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit kommt es im Normalfall dazu, dass der Führerschein entzogen wird. Was dann folgt, ist eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. In etwa drei Monate vor Ablauf der genannten Sperrfrist, können Betroffene einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Deborah meint
15. Juni 2018 at 15:26
Hallo,
Ich wollte nach links Abbiegen und habe leider das Auto nicht gesehen was von rechts kam. Leider kam die Polizei und meinte das es 85€ und einen Punkt sei. Da ich die Vorfahrt genommen habe, meinten die Polizisten. Ich bin noch in der Probezeit. Bleibt es beim Bußgeld?
bussgeldkatalog.de meint
18. Juni 2018 at 9:06
Hallo Deborah,
in der Regel handelt es sich bei dem von Ihnen beschriebenen Tatbestand gleichzeitig um einen A-Verstoß. Dieser bedeutet eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ramadan meint
2. Juni 2018 at 18:44
Hallo,
ich würde am 22.05 geblitzt mit 7km/h zuviel bei einer 70er zone, und 9 Tage später würde ich bei einer 30er zone mit 40km/h geblitzt
was kommt auf mich zu???
bussgeldkatalog.de meint
4. Juni 2018 at 12:20
Hallo Ramadan,
im Regelfall wird für Ihre erste Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße von 10 Euro plus Bearbeitungsgebühren, im zweiten Fall von 15 Euro plus Bearbeitungsgebühren fällig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Laura meint
19. Mai 2018 at 13:08
Hallo,
ich habe bei Glätte die Kontrolle über mein Auto verloren und habe ein Verkehrsschild umgefahren, außer Blechschaden am Auto war sonst nichts.
Jetzt habe ich einen Bußgeldbescheid von 145€ und einen Punkt in Flensburg bekommen wegen „Ordnungswidrigkeit“. Wie wahrscheinlich ist es, dass ich an einem Aufbauseminar teilnehmen muss?
Vielen Dank im Voraus!
bussgeldkatalog.de meint
22. Mai 2018 at 10:22
Hallo Laura,
genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Sofern Sie noch in der Probezeit sind, wird dann ein Aufbauseminar angeordnet, wenn der dem Verkehr zugrunde liegende Verstoß als A-Verstoß gewertet wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Randy123 meint
4. Mai 2018 at 23:38
Hallo,
wenn man mit unter 20 km/h über dem Tempolimit ausserorts (~119km/h bei 100km/h erlaubt) ohne Gefährdung anderer geblitzt wurde, gilt dies als B-Verstoß oder gibt es wirklich nur ein Bußgeld?
Ich war zuvor nie auffällig und bin noch in der Probezeit.
Grüße
PS: Vielen Dank für die geduldigen und kompetenten Antworten.
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 10:01
Hallo Randy,
in der Regel müssen Sie in diesem Fall nur mit einem Bußgeld rechnen. Weitere Auswirkungen auf die Probezeit drohen meist nicht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Katharina meint
3. Mai 2018 at 19:48
Hallo,
Mein Freund hatte durch einen A Verstoß eine Nachschulung.
Jetzt wurde er 2 mal mit mehr als 20 km/h geblitzt.
Müssen wir jetzt mit einem kompletten Führerscheinentzug rechnen oder gibt es erst einen zeitlich begrenzten Führerscheinentzug?
Liebe Grüße und vielen Dank für die Antwort
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 15:13
Hallo Katharina,
bei einem dritten A-Verstoß in der Probezeit droht der Führerscheinentzug. Die Dauer der Sperrfrist wird von einem Richter festgelegt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Matija meint
8. April 2018 at 18:29
Hallo.
Ich hatte einen A Verstoß und musste deshalb ein aufbauseminar machen
Probezeit wurde verlängert.
Nun heute bin ich in 30er Zone mit 55km geblitzt.
Womit kann ich rechnen?
Danke im voraus
bussgeldkatalog.de meint
10. April 2018 at 15:50
Hallo Matija,
sobals Sie mit mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs waren, wird der Geschwindigkeitsverstoß als A-Verstoß gewertet. Da es sich bei Ihnen laut eigener Aussage um den zweiten derartigen Verstoß handelt, erhalten Sie vermutlich eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Davon abgesehen, gibt es für gewöhnlich ein Bußgeld und einen Punkt im Fahreignungsregister.
bussgeldkatalog.de
gulia meint
7. April 2018 at 15:48
Hallo,
ich bin noch in der Probezeit, aber wurde dabei erwischt, als ich in eine Straße abgebogen bin, wo ein Verbotsschild für Krafträder oder Kraftwagen steht.
Jetzt wollte ich fragen, mit welchen Konsequenzen ich zu rechnen habe.
Danke schön
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:51
Hallo gulia,
in der Regel hat dies ein geringes Bußgeld, aber keine Punkte zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Stefanie meint
4. April 2018 at 13:33
Hallo,
Mein Freund ist in der Probezeit und wurde mit Handy am steuer erwischt..uns würde gesagt 100€ Bußgeld und ein Punkt..droht noch weiteres?
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:35
Hallo Stefanie,
auch das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung können angeordnet werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mirko meint
24. März 2018 at 23:19
Ich habe 5 Punkte in Flensburg alle Punkte nur mit Lkw begangen jetzt droht mir wieder ein Punkt bin noch in der Probezeit hatte schon aufbausiminar und Probezeit Verlängerung was passiert jetz
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 14:47
Hallo Mirko,
das kommt darauf an, was Ihnen zur Last gelegt wird. Beim dritten A-Verstoß erfolgt in der Regel der Fahrerlaubnisentzug.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jaschark meint
21. März 2018 at 17:53
Ich hab ein gelblichtverstoß in der Probezeit ( sonst noch nie Verstöße) was hab ich zu erwarten
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 15:30
Hallo Jaschark,
in der Regel zieht das ein geringes Verwarngeld nach sich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Boch F. meint
18. März 2018 at 2:56
Bin mit einem manipulierten db killer gefahren hatte aber den originalen dabei durfte ihn aber nicht vorort ausbauen sondern nach hause fahren und dort wechseln. Sowohl felhte mir ein Rückspiegel und der reflektor .
Bin noch in der Probezeit
Welchr strafe wird mich erwarten außer das Bußgeld?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:56
Hallo Boch F.,
beim ersten B-Verstoß kommen keine weiteren Konsequenzen zusammen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
bayak meint
15. März 2018 at 22:01
Hallo Mein Sohn wurde mit Handy am steuer angehalten Probezeit endet im Dezember war bis heute nicht im Strassenverkehr auffällig mit welchen straffen muss er rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:41
Hallo bayak,
in der Regel wird nur ein Bußgeld veranschlagt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Emre meint
1. März 2018 at 4:24
Hallo,
vor Kurzem wurde ich um 23 Uhr innerorts mit dem Handy am Steuer erwischt. Es war relativ spät und außer mir war niemand auf der Straße… bis auf die Polizei hinter mir, es bestand also keine Gefahr für Verkehrsteilnehmer oder sonstiges. Ich habe noch nie einen B oder A Verstoß rechnen. Das Handy am Steuer fällt doch unter B Verstoßc oder? Somit wird meine Probezeit nicht verlängert und ich muss nicht am Aufbauseminar teilnehmen, richtig?
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 16:58
Hallo,
das Handy am Steuer gilt in der Probezeit neuerdings als A-Verstoß. Dieser zieht eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar nach sich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Aslan meint
12. Februar 2018 at 5:58
Hallo,
meine Frage: innerorts mit 65 kmH geblitzt; ist das ein B-Verstoß oder nur Verwarnungsgeld?
(Noch in der Probezeit. Nach Aufbauseminar ein A-Verstoß)
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 11:18
Hallo Aslan,
für die Auswirkungen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist es ausschlaggebend, welches Tempolimit gilt. Diese Angabe fehlt in Ihrer Schilderung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ramona meint
31. Januar 2018 at 6:59
Hallo,
mein Sohn würde mit Handy am Steuer erwischt. Er ist noch in der Probezeit, soanders ist er nicht aufgefallen. Wenn ich hier richtig lese, handelt es sich um ein b Verstoß und er muss nicht mit einer Probezeitverlängerung rechnen, oder?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Gruß
Ramona
bussgeldkatalog.de meint
9. April 2018 at 9:08
Hallo Ramona,
In der Probezeit, gilt „Handy am Steuer“ als A-Verstoß. Fahranfänger, die mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt werden, zahlen das reguläre Bußgeld von 100 Euro und kassieren einen Punkt in Flensburg. Außerdem kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme aan einem Aufbauseminar ist verpflichtend.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marius meint
17. Januar 2018 at 20:49
Hallo wurde heute mit Handy am Steuer erwischt Geldstrafe und Punkt ist klar allerdings weiss ich nicht ob ich schonmal einen b verstoß begangen habe habe soweit ich weiss keinen Punkt wurde immer nur minimal geblitzt (Strafe 20€ keinen Punkt) hätte lediglich einen Auffahrunfall wobei mir nichts von einem b verstoß gesagt wurde oder post bekommen habe wo ich einen Punkt erhalten soll meine Frage:Handelt es sich um bei einem normalen auffahrunfall auch um einen b verstoß ?
Danke im voraus
bussgeldkatalog.de meint
19. März 2018 at 12:40
Hallo Marius,
B-Verstöße sind in der Regel weniger schwerwiegende Verstöße, die ein Bußgeld von unter 60€ nach sich ziehen. diese gelten im Normalfall nicht als B-Verstöße.
Für eine verbindliche Antwort sollten Sie sich aber eine Rechtsauskunft suchen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Gevin meint
29. November 2017 at 22:23
Hallo,
beim Linksabbiegen hat mich ein überholendes Auto gerammt. ( Innerorts ) Ich bin noch in der Probezeit. Mit welcher Art von Verstoß habe ich es zu tun?
bussgeldkatalog.de meint
4. Dezember 2017 at 11:07
Hallo Gevin,
hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß. Ihre Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und Sie müssen mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Anja meint
30. Oktober 2018 at 15:53
Hallo hierzu mal eine Frage:
Wenn ich gerammt werde, warum muss ich dann mit einem Bußgeld rechnen?
Das irritiert mich jetzt etwas.
PipiFax2001 meint
3. Juni 2019 at 23:45
Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland :D
Kira K. meint
23. November 2017 at 16:19
Hallo, wurde in den letzten Tagen meiner Probezeit geblitzt in einer 70er Zone mit 100 km. Davor ist nie was geschehen. Womit kann ich rechnen?
Liebe Grüße
Kira
bussgeldkatalog.de meint
24. November 2017 at 13:52
Hallo Kira,
da Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten haben, ist dies ein A-Verstoß. Neben den aufkommenden Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Jessica meint
21. November 2017 at 15:11
Hallo. Bin in der Probezeit und hatte gestern einen kleinen Unfall. Ich fuhr auf einen Parkplatz zum Einkaufszentrum. Dort gilt ja die StVO. Keine Ahnung wie und weshalb, egal, auf jeden Fall parkte ich und mein Auto rollte aber auf ein leer parkendes Auto drauf. Polizei war dann vor Ort.War in diesem moment einfach perplex. Was kommt denn auf mich zu? Ein Aufbauseminar, Probezeit verlängert? Oder wird dies als ein B- Verstoß gesehen? MfG
bussgeldkatalog.de meint
24. November 2017 at 12:34
hallo Jessica,
bei Ihrem Fall handelt sich um einen B-Verstoß. Wenn Sie jetzt nur einen B-Verstoß haben, dann dieser hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Anna meint
13. November 2017 at 16:52
Hallo
Ich hatte einen A Verstoß und musste deshalb ein aufbauseminar machen
Probezeit wurde verlängert
Nun kam ein A und ein B Verstoß dazu
Womit muss ich rechnen
Lg
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 15:40
Hallo Anna,
folgt in der Probezeitverlängerung ein A-Verstoß bzw. Zwei B-Verstöße wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Lorenz meint
3. November 2017 at 16:34
Hallo,
wurde außerorts mit 15 kmh zuviel geblitzt und bin noch in der Probezeit. Was hab ich für Konsequenzen auch hinsichtlich der Probezeit zu befürchten?
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
6. November 2017 at 10:24
Hallo Lorenz,
Ihnen droht ein Bußgeld. Probezeitmaßnahmen sind nicht zu befürchten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Marvin meint
6. September 2017 at 17:39
Guten Tag,
Ich hatte während meiner Probezeit einen Auffahrunfall den ich durch Benutzung des Navigationsgerätes OHNE jeglichen Personenschaden verursacht habe.
Gilt dies als B-Verstoß wie bei Benutzung des Handys?
Mit freundlichen Grüßen.
bussgeldkatalog.de meint
11. September 2017 at 11:42
Hallo Marvin,
nicht immer. Ein Auffahrunfall kann genauso als A-Verstoß beurteilt werden, auch ohne Personenverletzung.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Eric meint
25. Juli 2017 at 13:46
Hallo,
mein Sohn hat 2x A (zu schnell) und 2x B (wegen Handy) verstoßen, wie wird das dann bewertet wenn die Probezeit (Verlängerung) abgelaufen ist, MPU oder erst nach dem 3. A-Verstoß?
MfG
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 9:39
Hallo Eric,
zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß gewertet. Beim dritten A-Verstoß droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
bussgeldkatalog.de