Kurz & knapp: B-Verstoß
Als B-Verstoß gelten weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße während der Probezeit.
Hierbei handelt es sich zum Beispiel um technische Mängel am Fahrzeug wie etwa abgefahrene Reifen. Weitere Beispiele finden Sie hier.
Ein einzelner B-Verstoß hat zunächst keine Auswirkungen auf die Probezeit. Allerdings wiegen zwei B-Verstöße so viel wie ein A-Verstoß, was zur Probezeitverlängerung und zum verpflichtenden Aufbauseminar führt. Weitere Infos zu den Auswirkungen finden Sie hier.
A- und B-Verstöße – die wichtigsten Infos im Video
Fahranfänger und der Führerschein auf Bewährung
Inhaltsverzeichnis
Junge Autofahrer – das Statistische Bundesamt beschreibt damit die Führerscheinbesitzer zwischen 18 und 24 Jahren – haben statistisch das höchste Unfallrisiko im deutschen Straßenverkehr. In diese Gruppen lassen sich auch die meisten Fahranfänger, welche sich noch in der Probezeit befinden, einordnen. Im Jahr 2015 verunglückten zum Beispiel 34.106 junge Erwachsene als Fahrer und 11.941 als Mitfahrer.
Um die allgemeine Verkehrssicherheit zu erhöhen und auch zur Verbesserung des individuellen Fahrverhaltens beizutragen, stehen die Führerscheinneulinge während der Probezeit unter besonderer Beobachtung. Dies bedeutet unter anderem auch, dass der Gesetzgeber spezielle Sanktionen vorsieht. Daher existiert bei Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine Einteilung nach A- und B-Verstößen.
Doch wann liegt ein B-Verstoß in der Probezeit vor? Welche Konsequenzen hat dieser für den Fahranfänger? Und wirken sich B-Verstöße auf die Länge der Probezeit aus? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
A- und B-Verstoß: Wo liegt der Unterschied?
„Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.“ Dieses Sprichwort lässt sich auf viele Lebensbereiche anwenden und gilt auch fürs Autofahren. Daher ist die Probezeit als eine Chance zu verstehen, welche es den Fahranfängern ermöglicht, aus Ihren Fehlern zu lernen. Denn falsche Angewohnheiten oder Handgriffe sollen nicht in Fleisch und Blut übergehen.
Aus diesem Grund gelten für die Fahranfänger während der regulär zweijährigen Probezeit besondere Regelungen. Dazu zählen neben der Null-Promillegrenze auch die Einteilung in A- und B-Verstöße.
Gemäß Anlage 12 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gelten als A-Verstoß schwerwiegende Zuwiderhandlungen. Dabei kann es sich sowohl um Straftaten – wie Trunkenheit im Verkehr oder unterlassene Hilfeleistung – als auch um Ordnungswidrigkeiten – wie zum Beispiel einen Abstand- oder Rotlichtverstoß – handeln. Im Gegensatz dazu stellen B-Verstöße weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen dar.
Was gilt als B-Verstoß?
Wie zuvor bereits erwähnt, erachtet der Gesetzgeber einen B-Verstoß als eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung. Dabei handelt es sich in der Regel um Verkehrsverstöße, welche nicht unmittelbar die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zur Folge haben.
Gemäß Anlage 12 FeV zählen folgende Ordnungswidrigkeiten als B-Verstöße:
- Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
- Mangelnde Ladungssicherung
- Fehlerhafte Absicherung eines liegengebliebenen Autos
- Mitnahme von Kinder ohne einen vorgeschriebenen Kindersitz
- Parken auf der Autobahn oder auf Kraftfahrtstraßen
- Abgefahrene Reifen
Wie wirkt sich ein B-Verstoß auf die Probezeit aus?
Bei Verstößen gegen die StVO drohen Fahranfängern – genauso wie alle anderen Autofahrer – die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Dabei kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ggf. auch ein Fahrverbot handeln.
Darüber hinaus kann ein Fehlverhalten im Straßenverkehr für die Besitzer eines Führerscheins auf Probe noch weitere Konsequenzen haben. Denn A- und B-Verstöße können unter anderem die Länge der Probezeit beeinflussen. Ein einziger B-Verstoß hat allerdings noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Anders sieht es hingegen bei einem A-Verstoß aus, denn dieser verlängert die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Aber Achtung! Zwei B-Verstöße werden wie eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gewertet. Daher folgt nach dem zweiten B-Verstoß die Probezeitverlängerung. Zusätzlich dazu wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger angeordnet.
Nach den B-Verstößen Nummer drei und vier erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung, zudem wird der Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Ob Sie an einer solchen teilnehmen, bleibt allerdings Ihnen überlassen, denn dabei handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme.
Haben Sie insgesamt sechs B-Verstöße, drei A-Verstöße oder eine entsprechende Kombination gesammelt, ist der Führerschein abzugeben – die Fahrerlaubnis wird somit komplett entzogen. Erst nach dem Ablauf einer Sperrfrist ist es dann möglich, einen Antrag auf Neuerteilung der Fahhrerlaubnis zustellen.
Amin meint
15. Juni 2019 at 8:36
Hallo
Meine Probezeit wurde vor bereits 1 Jahr, aufgrund eines A Verstoßes( über 21km), verlängern.
Nun wurde ich 2 weitere male unter 15 km geblitz. Wird das nun als zweiter Punkt berechnet, da es 2B Verstößte sind?
Jan K. meint
4. Juni 2019 at 11:45
Hallo,
Ich befinde mich noch 3 Monate in der Probezeit und würde seither 2 mal geblitzt. Das 1. Mal war außerorts mit 11 km/h zu schnell und es gab nur einen Bußgeldbescheid von 30 €. Das 2. Mal war innerorts mit 5 km/h zu schnell wobei hier noch kein Bescheid vorliegt. Des Weiteren hatte ich einen Auffahrunfall bei dem mir einer drauf gefahren ist jedoch wurde durch mangelnde „Beweise“ die Schuld meiner Wenigkeit zugeordnet da ich vor einem Parkplatz stand und gerade den Rückwärtsgang drin hatte („Der rückwärtsfahrende ist immer Schuld“). Folglich waren es 750€ Schaden die von der Versicherung beglichen wurden.
Hab ich jetzt eine Probezeit Verlängerung zu befürchten? Oder sind das „lediglich“ Bußgelder.
Danke im Vorraus
Sarah meint
24. Mai 2019 at 15:00
Hallo,
vor drei Jahren hatte ich einen A-Verstoß mit Entzug der Fahrerlaubnis für ein halbes Jahr und habe an einem Aufbauseminar teilgenommen. Momentan befinde ich mich noch in der verlängerten Probezeit und wurde innerhalb der letzten zwei Jahre 5 mal geblitzt, jedoch immer unter 21 km/h. Leider wurde ich nun mit 29 km/h zu viel (mit Toleranzabzug) innerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Was kommt nun auf mich zu?
Canosh meint
9. März 2019 at 0:23
Ich bin in der probezeit habe einmal bußgeld zahlen müssen wegen fehlender umweltplakette und jetzt muss ich nochmal zahlen wegen parken im halteverbot jedoch gibts für beides keine punkte muss ich mit einer nachschulung rechnen
bussgeldkatalog.de meint
1. April 2019 at 16:19
Hallo Canosh,
ein Aufbauseminar droht bei einem A-Verstoß sowie bei zwei B-Verstößen. Diese haben Sie laut Ihren Schilderungen nicht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Schauland meint
24. Februar 2019 at 14:56
Hallo habe beim Müll weg bringen mit dem Anhänger 2 Säcke Müll verloren mit was für einer Strafe habe ich zu rechnen bin noch in der Probe Zeit
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
28. Februar 2019 at 14:29
Hallo,
für die unsachgemäße Entsorgung von Müll kann ein Bußgeld anfallen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt unter anderem vom Bundesland ab.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ela meint
19. Februar 2019 at 16:31
Darf ich als Fahranfänger nach Holland oder gibt das eine Strafe?
bussgeldkatalog.de meint
28. Februar 2019 at 14:00
Hallo Ela,
in der Regel können Fahranfänger problemlos ins Ausland fahren. Eine Ausnahme gilt hingegen für Fahranfänger mit dem BF17. Darüber hinaus können im Ausland für Führerscheinneulinge gesonderte Verkehrsvorschriften gelten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mika meint
6. Januar 2019 at 2:42
Hallo,
ich hätte bereits einen A-verstoß und meine Probezeit wurde verlängert. Nun bin ich mit 20km/h innerorts zu viel geblitzt worden. Was habe ich nun zu befürchten?
MfG
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2019 at 16:34
Hallo Mika,
ein A-Verstoß liegt bei einem Tempoverstoß vom mehr als 20 km/h nach Abzug der Toleranz vor. Liegen Sie unter diesem Grenzwert drohen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mona meint
24. Dezember 2018 at 1:49
Hallo
Mein Kollege wurde bzw er hat angehalten, weil die Polizei auf ei mal so schnell wieder zurück gekommen Ist angehalten, auf jeden Fall hatte er seine 3 Kinder mit, er hat ein Bus aber nur 2 vorne sitzen können und mein Kumpel, er hatte aber seine Tochter trotzdem. Mitgenommen, und die Polizei hat nix gehsen, aber mein Kumpel hat es gesagt das sie sie dabei war, aber sie war nicht angeschnallt weder noch Kindersitz nur sie, die anderen schon, aufjeden fall meine die Polizei er bekommt Strafe 6o€ und 1 punkt, was kommt noch auf ihn zu, er ist in probezeit, und hatte schon mal aufbauseminar. Lg
bussgeldkatalog.de meint
3. Januar 2019 at 16:37
Hallo Mona,
zusätzlich zu den bereits benannten Sanktionen wird der Tatbestand als B-Verstoß gewertet und kann sich ggf. auf die Probezeit auswirken.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Leon meint
19. Dezember 2018 at 10:20
Hallo
Ich wurde jetzt das zweite mal mit 8 kmh zuviel geblitzt was passiert wenn ich nochmal mit z.b. 8kmh geblitzt werde?
bussgeldkatalog.de meint
3. Januar 2019 at 16:21
Hallo Leon,
auch in diesem Fall müssen Sie das im Bußgeldkatalog vorgesehene Verwarngeld zahlen. Unter Umständen kann die zuständige Behörde die Sanktionen auch aufgrund von Beharrlichkeit erhöhen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lara meint
11. Dezember 2018 at 20:31
Hallo,
Ich bin auf glatter Straße in ein anderes Auto auf der Vorfahrtsstraße gerutscht, maximal 10 km/h.
Mit was muss ich jetzt rechnen?
Lg
Adrian meint
9. Dezember 2018 at 0:51
Hallo meine Historie:
Bf17 gemacht und ein Monat später innerorts mit 110km/h geblitzt. Aufbauseminar, 2 Jahre Verlängerung der Probezeit, 2 Punkte und um die 600€ Strafe.
Mit 18 dann 1-2 kleine Blitzer. Mit 18 einen Autounfall gehabt mit einem Punkt. Und jetzt außerorts in einer 60er Zone mit 90 geblitzt worden. Was erwartet mich?
bussgeldkatalog.de meint
10. Dezember 2018 at 10:44
Hallo Adrian,
der Bußgeldkatalog sieht für diese Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Darüber hinaus wird dies als A-Verstoß gewertet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nina meint
8. November 2018 at 23:57
Habe bei einem Spurwechsel einen Unfall in der Probezeit verursacht. Ich war innerhalb der zulässigen Geschwindigkeit und es ist mur ein kl Blechschaden. Verwarngeld für 35€. Ist das ein A oder B Verstoß?
bussgeldkatalog.de meint
12. November 2018 at 10:43
Hallo Nina,
hierbei kommt es daurauf an. welcher Tatbestand Ihnen vorgeworfen wird.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Kuka meint
7. November 2018 at 18:58
Ich wurde schon 3 mal geblitz bin noch in der probe zeit erster Blitzer mit 9 zu schnell 2te mit 14 und 3 weiss ich noch nicht so um 13 bis 16 zu schnell 50 zone ? Folgen?
l
Bastian Hirsch meint
28. Oktober 2018 at 19:07
Hallo Habe den Führerschein A1, Wurde angehalten mit zu kleinen Spiegeln, Ohne Db eater und Mit Kupplungs und Bremsgriffen Ohne ABE, was kommt auf mich zu, bin in der Probezeit.
LG Bastian
Peter meint
23. Oktober 2018 at 21:20
Hallo würde in der Probezeit einer abstandsmessung zum Opfer. Ein Auto ist rüber gezogen und ich würde gemessen.
86 km/h und Abstand von 22m .Verwarnungsgeld beträgt 35 €.
Hat das irgendwelche Auswirkungen?
Danke für die Antwort
Fiete meint
19. Oktober 2018 at 16:17
Ich wurde heute mit 15-20km zu schnell innerorts geblitzt. Was werde ich jetzt erwarten müssen?
Nur ein Bußgeld oder auch Verlängerung der Probezeit?
bussgeldkatalog.de meint
22. Oktober 2018 at 10:56
Hallo Fiete,
erst ab einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 20 km/h drohen Auswirkungen auf die Probezeit. Ansonsten folgen nur die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
David meint
21. September 2018 at 10:13
Hallo,
Ich würde geblitzt wo ich über eine rote Ampel gefahren bin was kommt da auf mich zu ? Ich hatte auch schon ein kleinen Unfall. Bin noch in der Probezeit.
MFG David
bussgeldkatalog.de meint
21. September 2018 at 16:27
Hallo David,
ein Rotlichtverstoß gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge. Welche Sanktionen verhängt werden, ist davon abhängig, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand, als Sie überfahren wurde. Mehr Informationen zum Rotlichtverstoß erhalten Sie hier https://www.bussgeldkatalog.de/rotlichtverstoss/.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Erik meint
6. September 2018 at 21:46
Hallo,
ich wurde innerhalb von einer Woche 2x geblitzt, das erste mal mit 18km/h drüber (68kmh Außerhalb einer Ortschaft wo 50 erlaubt ist) und beim zweiten mal bin ich höchstwahrscheinlich mit 41km/h bis 45km/h in einer innerorts liegenden 30er Zone Fotografiert worden. Sonst ist mir noch nichts passiert.
Meine Frage ist, hätte ich mit den Angaben 2x einen klasse B verstoß oder nicht?
Mfg, Erik
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 10:23
Hallo Erik,
bis 20 km/h zu schnell gilt dies in der Regel als B-Verstoß, ab 21 km/h zu schnell als A-Verstoß.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jakon meint
5. September 2018 at 22:58
Hallo ich bin noch in der Probezeit wurde einmal mit 18 kmh geblitzt und habe dann noch ein Knöllchen bekommen was 10 Euro für mich kostet wird da noch was auf mich zu kommen?
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 10:21
Hallo Jakon,
wenn Sie das Knöllchen innerhalb einer Woche zahlen, ist die Sache damit meist erledigt. Ansonsten erhalten Sie normalerweise einen Bußgeldbescheid. Ebenfalls werden Sie vermutlich wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung einen Bescheid erhalten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Leonie meint
30. August 2018 at 14:03
Hallo,
Ich wurde beim fahren in einer Umweltzone ohne Plakette erwischt.. was kommt auf mich zu wenn ich noch nie einen Verstoß begangen habe aber es sich um begleitetes fahren also mit 17 handelt?
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:57
Hallo Leonie,
in der Regel werden die normalen Strafen verhängt, siehe auch https://www.bussgeldkatalog.de/umweltplakette/.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Laragl2000 meint
22. August 2018 at 17:07
Hallo :-)
Ich wurde 2x nacheinander geblitzt.
Beim ersten mal 34 kmh zu schnell und beim zweiten mal 23 kmh zu schnell.
Beides außerorts.
Womit hab ich insgesamt zu rechnen?
LG Lara
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:18
Hallo Laragl2000,
zwei A-Verstöße haben i.d.R. ein Aufbauseminar und eine schriftliche Verwarnung zur Folge. Beim dritten A-Verstoß erfolgt der Fahrerlaubnisentzug. Hier finden Sie die allgemeinen Bußgelder und Punkte: https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeit/.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Yasmina meint
18. August 2018 at 10:27
Hallo, ich bin noch in der Probezeit und habe nun eine Anhörung zum BußGeld verfahren bekommen, weil ich geblitzt wurde, wie ich 0.57 Sekunden über rot gefahren bin. Mit welchen Konsequenzen muse ich rechnen? Vielen Dank und liebe grüße, Yasmina
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 17:20
Hallo Yasmina,
eine rote Ampel zu überfahren, gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nicole meint
16. Juli 2018 at 19:19
Hallo. Ich befinde mich noch in der Probezeit und habe einen Strafzettel bekommen. Muss ich außer dem Bußgeld noch etwas befürchten?
LG Nicole
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 9:38
Hallo Nicole,
wir gehen davon aus, dass es sich bei Ihnen um eine eher geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt – diese haben im Regelfall keinen Einfluss auf Ihre Probezeit.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Paco meint
13. Juli 2018 at 13:11
Hallo
Ich bin auch in der Probezeit und wurde jetzt zum 3x geblitzt
Das 1.x waren es ca.15-20km/h zu viel 50 zone
Das 2 und 3 .x waren es zwischen 30 und 50km/h in einer 70 zone
Was kommt jetzt auf mich zu wird mir der Führerschein entzogen ?
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 15:11
Hallo Paco,
der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt in der Probezeit nach dem dritten A-Verstoß.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Noahxd meint
13. Juli 2018 at 12:00
Überholen in unklarer Verkehrs Lage mit leichten sach Schaden. Plozei sagt das die probezeit Wahrscheinlich nicht verlängert wird.
Ist das korrekt? ( keine Gefährdung von Personen)
A oder b delikt
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 15:05
Hallo,
der Bußgeldkatalog wertet Überholen bei unklarer Verkehrslage grundsätzlich als A-Verstoß.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de