Kurz & knapp: B196
Welchen Voraussetzungen Sie gerecht werden müssen, um mit der Schlüsselzahl B196 Motorrad fahren zu dürfen, haben wir Ihnen an dieser Stelle zusammengefasst.
Die Schlüsselzahl B196 im Führerschein gestattet es Ihnen, exakt die gleichen Kfz zu steuern wie mit der Fahrerlaubnisklasse A1. Darunter fallen Krafträder (inklusive Beiwagen) mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ und einer Motorleistung von bis zu 11 kW (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht über einem Wert von 0,1 kW/kg liegt.
Welche Kosten die Erweiterung B196 verursachen kann, lässt sich pauschal nicht beantworten. Jede Fahrschule hat das Recht, die Preise pro Praxis- und Theoriestunde selbst zu bestimmen. Die bei der Führerscheinstelle zu entrichtende Gebühr beträgt normalerweise zwischen 23 und 29 Euro. Hinzu kommen die Kosten für ein biometrisches Foto, die ebenfalls variieren können.
Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren? Seit 2020 kein Problem
Inhaltsverzeichnis
Bislang waren Kraftfahrer auf einen Führerschein der Klasse A1 angewiesen, um Leichtkrafträder bis 125 cm³ auf öffentlichen Straßen zu steuern. Daran hat sich zwar nichts geändert, allerdings wurde diese Vorschrift im Jahr 2020 durch eine neue Regelung ergänzt:
Verfügen Sie als Fahrer über eine Erlaubnis der Klasse B, also einen Pkw-Führerschein, dürfen Sie seitdem auch leichte Motorräder fahren, ohne eine zusätzliche Prüfung zu absolvieren. Dazu müssen Sie sich lediglich die Schlüsselzahl B196 in Ihrem Führerschein eintragen lassen. Welche Voraussetzungen für die B196-Erweiterung erfüllt sein müssen, welche Fahrzeuge Sie damit im Detail führen dürfen und welche Besonderheiten außerdem bei der Schlüsselzahl B196 laut Gesetz Beachtung finden müssen, erklären wir in diesem Ratgeber.
Zusammengefasst: Die Vorschriften zur Schlüsselzahl B196 im Video
B196-Eintragung: Welche Voraussetzungen gibt es?
§ 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) widmet sich den Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um in Ihrem Führerschein die Schlüsselzahl B196 eintragen zu lassen. Dazu zählen die folgenden:
- Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B für mindestens fünf Jahre
- Mindestalter von 25 Jahren
- Nachweis der Teilnahme an einer Fahrschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten (4 Theoriestunden und 5 praktische Fahrstunden á 90 Minuten)
Nachdem Sie die Schulung absolviert haben, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung und haben maximal ein Jahr lang Zeit, um damit die Eintragung der Schlüsselzahl B196 zu beantragen. Dafür müssen Sie die für Sie zuständige Führerscheinstelle aufsuchen. Übrigens brauchen Sie für den Antrag auf B196 weder einen Sehtest noch einen Erste-Hilfe-Kurs, da Sie dies erfahrungsgemäß bereits bei der Beantragung der Klasse B erledigt haben.
Doch Vorsicht: Wenn Sie nur mit der B196-Bescheinigung Leichtkrafträder fahren, also ohne die Eintragung der Schlüsselzahl in Ihrem Führerschein unterwegs sind, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit um eine Straftat. Im Übrigen hat die Erweiterung B196 im Führerschein im Ausland keine Gültigkeit. Sie dürfen damit dementsprechend ausschließlich im Inland leichte Motorräder steuern.
Schlüsselzahl B196: Was darf ich damit genau fahren?
Welche Fahrzeuge Sie im Detail steuern dürfen, nachdem Sie sich die Schlüsselzahl B196 in Ihrem Führerschein haben eintragen lassen, regelt ebenfalls § 6b der FeV. Im ersten Absatz des genannten Paragraphen heißt es dazu:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. […]“
Demzufolge ist es Ihnen mit der Erweiterung B196 im Führerschein erlaubt, exakt die Kraftfahrzeuge zu steuern wie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse A1. Dennoch ist es nicht möglich, mit der Schlüsselzahl B196 auf die Klasse A2 zu erweitern. Dazu müssten Sie die Führerscheinklasse A1 regulär erwerben und sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung ablegen, was bei der B196-Schulung schließlich nicht der Fall ist.
Isabel meint
29. August 2024 at 11:01
Wisst ihr, ob ich, wenn ich in Berlin wohne, die B196-Sachen aber in Hessen mache und mir bescheinigen lasse, das hier anerkannt wird?
Hamid meint
10. Mai 2022 at 20:05
Ich habe vor einem Jahr
meinen iranischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umgeschrieben, Aber jetzt möchte ich einen B196-Führerschein beantragen, diesbezüglich brauche ich fünf Jahre Fahrpraxis. Obwohl ich vor 9 Jahren einen iranischen Führerschein hatte. Meine Frage: Ist es akzeptabel, dass ich mit diesem 9-jährigen Führerschein einen iranischen Führerschein habe? Oder 5 Jahre nach der Umschreibung meines iranischen Führerscheins in einen deutschen Führerschein muss ich einen Fahrpraxis haben?
Robert meint
3. Juni 2021 at 16:28
Hallo, da die Eintragung der Erweiterung in den Führerschein etwas dauert. Gibt es für diese Zeit einen provisorischen Führerschein?
Grüße
Robert
Mirco meint
27. April 2022 at 18:12
Das würde mich auch sehr interessieren. Die Bearbeiterin im Amt meinte, dass ich den Führerschein frühestens in 8 Wochen bekomme. Bis dahin bin ich doch ohne Fahrerfahrung wieder aus der Übung, was im Sinne der Verkehrssicherheit doch auf keinen Fall gewillt sein kein. Ich habe alle Voraussetzungen erfüllt, ich habe auch die Bescheinigung der Fahrschule, dass ich in der Lage bin zu fahren. Wieso gibt es diese bürokratische Hürde? Wenn jemand A1 macht, bekommt die Person doch auch mit bestandener Prüfung eine Bescheinigung zum sofortigen fahren.
Uwe meint
21. Juli 2022 at 19:10
Da gebe ich dir völlig recht wie kann das sein mit dieser extremen Wartezeit.Gibt es aber auch die Möglichkeit den FS mit Express zu beantragen.
Pierre meint
13. September 2022 at 20:29
Hey,
wie lange hat’s bei dir letztendlich gedauert, bis du deinen Führerschein wieder zurückbekommen hast? Warte jetzt seit 4 Wochen, leider kein Ende des Wartens in Sicht 😫
Gruß
Hans meint
1. September 2023 at 10:51
Ja die gibt es. Kostet 9,80EUR bei uns.