Kurz & knapp: Beamtenbeleidigung
Eine Beamtenbeleidigung gegen die Polizei oder andere Staatsdiener gibt es in Deutschland nicht als eigenen Straftatbestand. Alle Formen der Beleidigung fallen unter § 185 Strafgesetzbuch.
Die Strafe für eine Beamtenbeleidigung wird stets individuell festgelegt. Für diese Straftat kann das Gericht eine Freiheits- oder Geldstrafe aussprechen. Hier haben wir Ihnen in einer Tabelle zusammengefasst, welche Geldstrafen für die jeweiligen Beleidigungen schon einmal ausgesprochen wurden.
Die Beleidigung eines Polizeibeamten erfolgt zum Beispiel, wenn ein Bürger diesen als „Idioten“ bezeichnet. Ferner kann eine Beamtenbeleidigung auch durch Gesten vorliegen (Stinkefinger zeigen oder ähnliches).
Beleidigungen gehören zum Alltag
Inhaltsverzeichnis
Immer wieder gibt es in den Medien Berichte darüber, dass Polizeibeamte beleidigt und attackiert werden. Solche Vorfälle sind schon lange keine Seltenheit mehr, das Aggressionspotenzial nimmt stetig zu.
Eine Beleidigung von Polizeibeamten ist kein Kavalierdelikt und kann eine hohe Geldstrafe nach sich ziehen. Das gilt auch, wenn Sie Menschen, die keine Beamtenfunktion innehaben, beleidigen. Doch gibt es den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung in Deutschland eigentlich?
Welche Strafe ist bei einer Beamtenbeleidigung laut Gesetz konkret vorgesehen? Wie sollten Sie sich bei einer Anzeige wegen einer Beleidigung verhalten? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Gibt es eine Beamtenbeleidigung laut StGB?
Immer wieder geistert der Begriff „Beamtenbeleidigung“ durch viele Diskussionen. Doch gibt es diesen Straftatbestand in Deutschland wirklich? Die Antwort lautet: Nein. Es spielt keine Rolle, wen Sie beleidigen.
Der Straftatbestand der Beleidigung gilt für alle Personengruppen gleichermaßen, Beamte werden nicht besonders hervorgehoben oder besonders geschützt. Während viele Beleidigungen nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil ist die Gefahr bei einer Beamtenbeleidigung höher.
Gehen Sie beispielsweise einen Polizeibeamten verbal an, so wird er oder sein Dienstherr im Zweifelsfall einen Strafantrag gegen Sie in die Wege leiten und Ihre Personalien aufnehmen. Eine höhere Strafe als bei einer Beleidigung gegen eine andere Person müssen Sie aber nicht befürchten.
Beamtenbeleidigung: Welche Strafe ist vorgesehen?
Es gibt für eine Beamtenbeleidigung keinen Bußgeldkatalog. Es handelt sich nämlich um eine Straftat. Daher gelten die Regeln des Strafgesetzbuches. Konkret heißt es in § 185 Strafgesetzbuch (StGB):
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Handelt es sich um eine besonders schwerwiegende Beamtenbeleidigung, kann der Täter also auch eine Freiheitsstrafe aufgebrummt bekommen. Es zeigt sich einmal mehr, dass es sich bei einer Beleidigung nicht um ein Kavaliersdelikt handelt.
Gut zu wissen: In aller Regel zieht eine Beamtenbeleidigung in Deutschland eine Geldstrafe nach sich. Diese kann im niedrigen dreistelligen, bei besonders schwerwiegenden Beleidigungen aber auch schon einmal im vierstelligen Bereich liegen. Die Höhe der Geldstrafe ist zudem immer vom Einkommen des Täters abhängig.
Was gilt als Beleidigung?
Eine Beleidigung zielt immer darauf ab, die Missachtung bzw. Nichtachtung einer anderen Person gegenüber zum Ausdruck zu bringen. Dieses Ziel kann auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden. In aller Regel erfolgen Beleidigungen aber auf drei Weisen:
- verbal (vum Beispiel durch Schimpfwörter wie „Arschloch“ oder „Hurensohn“)
- non-verbal durch Gestikulieren („Stinkefinger“ oder einen „Vogel“ zeigen)
- durch Tätlichkeiten (jemanden anspucken, schubsen oder ohrfeigen, Letzteres kann auch den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllen)
Gut zu wissen: Nicht selten erfolgt eine Beleidigung auch in schriftlicher Form. Das ist vor allem den sozialen Medien geschuldet. Das Internet empfinden viele Menschen als eine Art Freifahrtschein, um dort Beleidigungen zu verbreiten. Allerdings erfüllen auch diese den Tatbestand gemäß StGB und können entsprechend geahndet werden.
Beamtenbeleidigung: Mögliche Kosten (Tabelle)
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, zu welchen Geldstrafen eine Beamtenbeleidigung in verschiedenen Fällen geführt hat. Bedenken Sie allerdings, dass es sich hierbei nur um Richtwerte handelt.
Es wird bei jeder Verhandlung wegen einer Beleidigung ein individuelles Urteil vom Richter gesprochen, welcher die gesamten Umstände der Tat in die Festlegung des Strafmaßes einfließen lässt.
Beleidigung | Geldstrafe |
---|---|
Bekloppter | 250 € |
Dumme Kuh | 300 € |
Asozialer | 550 € |
Polizisten duzen | 600 € |
Vogel zeigen | 750 € |
Du Wichser | 1.000 € |
Schlampe | 1.900 € |
Mittelfinger zeigen | 4.000 € |
So können Sie eine Beleidigung anzeigen
Nicht nur Beamte werden in Deutschland fast täglich beleidigt. Auch Menschen, die keine staatsdienende Funktion haben, werden oft Opfer verbaler Attacken.
Sollten Sie selbst Opfer einer verbalen Attacke werden, ist es wichtig, dass Sie sich so viele Details wie möglich merken, damit Sie im Strafantrag vorbringen können. Essentiell ist es in aller Regel auch, dass Sie Zeugen benennen.
Haben Sie diese nicht, steht nicht selten Aussage gegen Aussage und die Ermittlungen werden eingestellt. Einen Sonderfall gibt es im Übrigen, wenn Beleidigungen wechselseitig ausgetauscht werden. Dann greift nämlich § 199 StGB:
Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.
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