Kurz & Knapp: Wichtiges zum Behindertenparkausweis
Der Behindertenparkausweis berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
Ja, es gibt zwei verschiedene Behindertenparkausweise: den blauen EU-Parkausweis und den orangenen, der nur in Deutschland gültig ist.
Nein, um einen Behindertenparkausweis zu beantragen, muss der Betroffene nicht selbst über einen Führerschein oder ein Fahrzeug verfügen.
Behindertenparkausweis – der Ausweis für den Behindertenparkplatz
Inhaltsverzeichnis
Für das Parken auf einem Behindertenparkplatz ist ein Ausweis vonnöten. Dieser zeigt den Beamten bei einer Kontrolle an, dass der Fahrer tatsächlich die Berechtigung hat, auf dem Parkplatz stehen zu dürfen. Andernfalls muss er mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. Auch kann das Fahrzeug abgeschleppt werden, um den Behindertenparkplatz für diejenigen freizuhalten, die ihn tatsächlich brauchen.
Auf einem Behindertenparkplatz ohne entsprechenden Behindertenparkausweis zu stehen, ist somit keine gute Idee. Doch was genau hat es eigentlich mit diesem Dokument auf sich? Gilt nicht der Schwerbehindertenausweis automatisch als Parkausweis für Schwerbehinderte? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen? Und wo kann ein Antrag auf einen Parkausweis für Behinderte gestellt werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden.
Reicht der Schwerbehindertenausweis nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz aus?
Zuallererst sei gesagt: Auf einem Behindertenparkplatz ist das Parken nur mit Schwerbehindertenausweis oder Behindertenausweis eine Ordnungswidrigkeit. Denn ein Parkausweis und ein Schwerbehindertenausweis sind nicht das Gleiche!
Es ist demnach nicht ausreichend, das Auto auf einem Behindertenparkplatz abzustellen und den Schwerbehindertenausweis gut sichtbar ins Fahrzeug zu legen. Sie benötigen einen speziellen Behindertenparkausweis (wird manchmal fälschlicherweise auch als „Behindertenparkschein“ bezeichnet). Nur wenn dieser vorhanden ist und im Auto liegt, werden Kontrolleure Ihr Fahrzeug auf dem Behindertenparkplatz unbehelligt lassen.
Wenn Sie also auf Behindertenparkplätze angewiesen sind, sollten Sie einen solchen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie selbst Auto fahren oder sich von jemand anderem fahren lassen. Solange eine Fahrt der Beförderung einer Person mit Behindertenparkausweis dient, darf das Auto auf einem Behindertenparkplatz geparkt werden.
Blauer oder orangener Parkausweis für Schwerbehinderte – wo ist der Unterschied?
Tatsächlich gibt es zwei verschiedene Arten von Behindertenparkausweis, die sich vor allem in ihrer Farbe unterscheiden: blau und orange. Bei der blauen Variante handelt es sich um den EU-Parkausweis für Behinderte. Er gilt in sämtlichen EU-Ländern, während ein orangener Parkausweis für Behinderte nur in Deutschland gültig ist.
Doch die beiden Ausweise unterscheiden sich nicht nur in ihrem Gültigkeitsbereich, sondern auch hinsichtlich der damit verbundenen Rechte. Denn nur ein blauer EU-Behindertenparkausweis berechtigt zum Parken auf einem öffentlichen Behindertenparkplatz!
Wozu sollten Menschen mit Behinderung dann aber überhaupt einen Antrag für einen orangenen Behindertenparkausweis stellen, wenn sie damit gar nicht auf einem Behindertenparkplatz stehen dürfen?
Für einen blauen EU-Schwerbehindertenparkausweis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um diesen zu bekommen. Nicht jeder Behinderte erfüllt diese und darf deshalb nicht auf einem Behindertenparkplatz parken, obwohl ihm das Laufen schwerfällt und er nur kurze Strecken zu Fuß zurücklegen kann. Dann macht ein orangener Behindertenparkausweis durchaus Sinn, denn dessen Voraussetzungen sind leichter zu erfüllen und er berechtigt den Inhaber zum Parken in folgenden Bereichen:
- im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen (jeweils bis zu 3 Stunden und nur mit Parkscheibe)
- in Fußgängerzonen während der Ladezeit
- in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn der Durchgangsverkehr nicht behindert wird
- an Parkuhren und auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, ohne eine Gebühr zahlen zu müssen und ohne zeitliche Begrenzung
- evtl. auf privaten Behindertenparkplätzen (jeweilige Parkplatzordnung beachten)
Es gelten für den blauen EU-Behindertenparkausweis die gleichen Rechte wie für den orangenen, nur eben mit dem Zusatz, dass er auch zum Parken auf öffentlichen Behindertenparkplätzen berechtigt.
Parkausweis für Behinderte beantragen: Voraussetzungen
Die Art der Behinderung bestimmt, welcher Parkausweis erworben werden kann. Ein blauer Parkausweis für Behinderte wird ausgestellt bei
- außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Behindertenausweis)
- Blindheit (Merkzeichen Bl)
- beidseitiger Amelie, Phokomelie oder einer vergleichbaren Behinderung
Ein orangener Behindertenausweis für das Auto kann bei folgenden Voraussetzungen erworben werden:
- bei Merkzeichen G und B sowie einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 für Einschränkungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule, soweit diese Auswirkungen auf das Gehvermögen haben
- bei Merkzeichen G und B sowie einem GdB von 70 oder mehr wegen Einschränkungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule sowie einem GdB von 50 oder mehr wegen Erkrankungen des Herzens oder der Atemwege
- bei Morbus Crohn sowie einem GdB von 60 oder mehr
- bei Colitis ulcerosa sowie einem GdB von 60 oder mehr
- bei künstlichem Darmausgang und gleichzeitig künstlicher Harnableitung sowie einem GdB von 70 oder mehr
Wie können Sie den Behindertenparkausweis beantragen?
Der Antrag auf einen Behindertenparkausweis – egal ob orange oder blau – muss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Dabei handelt es sich in der Regel um das Straßenverkehrsamt an Ihrem Wohnort, mitunter kann aber auch das Ordnungsamt oder eine andere Behörde zuständig sein. Sowohl die Beantragung als auch die Ausstellung des Ausweises sind kostenlos.
Um für einen Parkausweis für Behinderte einen Antrag zu stellen, muss die behinderte Person nicht selbst über einen Führerschein oder ein Fahrzeug verfügen. Es reicht, dass sie bei der Beförderung mit einem Kraftfahrzeug auf einen Behindertenparkplatz angewiesen ist. Demnach kann auch für ein schwerbehindertes Kind, das regelmäßig von seinen Eltern gefahren wird, ein Behindertenparkausweis beantragt werden.
- unterschriebenes Antragsformular
- Passfoto
- Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen
- Kopie des Bescheids über die Anerkennung dieser Merkzeichen
- Gleichstellungsbescheinigung
Kerstin S. meint
18. März 2024 at 12:21
Ich habe einen Behindertenparkplatz in Wohnhaus nähe, da meine Tochter geh behindert ist. Och habe den Parkauseeis in blau dazu. In meiner Straße wurde eine zeitlich begrenzte Parkeinscchränkung mit Schild 314 und Zusatzschild zum Zeitraum aufgestellt. Das Behindertenparkschild wurde nicht zugehängt, was sich mitten in diesem Bereich befand. Ich habe deshalb den Behindertenparkplatz weiter genutzt. War das von mir rechtswidrig?
Jürgen meint
13. Juli 2023 at 21:55
Wird Schwerbehinderten mit 100% G und B kostenfrei bei Fußballspielen Zutritt erlaubt.? Bei uns im Nordkreis Limburg-Weilburg ist das leider nicht so. Bei Vorlage meines Ausweises fragen die Kassierer, was ist das denn für ein Wisch den kenn ich nicht, da kann ja jeder kommen. Da komme ich mir schon ein wenig Diskriminiert vor .Wer kann hier mal die Vereinsvorsitzen informieren?
Elke G meint
16. Oktober 2022 at 18:20
Guten Tag,ich habe einen schwerbehindertenausweis 100%GB und laufe mit dem Rollator. Habe den pflegegrad 2,hab ich anspruch auf einen parkplatz vor der Tür?
fighter meint
31. Oktober 2021 at 21:48
Mein Mann (ende 40) ist schwerbehindert von Geburt an und konnte bis zu seiner Herzerkrankung mühsam an einer Krücke laufen. Er bekam immer nur GdB 100 mit Merkzeichen G. Die Herzerkrankung mindert seine Leistungsfähigkeit drastisch, ab 10 Meter sind Pausen nötig, Herzleistung stark gemindert. Trotzdem sollte er kein AG bekommen und die gewünschte Begutachtung durch den Medizischen Dienst wurde übergangen. Also widersprachen wir, das Gutachten schrieb ich selbst und die beigelegten Fotos stellten die schwere der körperlichen Behinderung da. Daraufhin erfolgte eine sofortige Zusage zu AG und! B und zwar rückwirkend bis ins vergangene Jahr hinein. Es ist eine Frechheit, dass viele wirklich Berechtigte so abgeschmettert werden, trotz der vielen Möglichkeiten der Feststellung. Kämpft weiter und gebt nicht auf. Bei Einsprüchen immer die Akte einfordern, denn Vieles wird von den Ärzten aus so schlecht, oder falsch, dargestellt, dass kein Antrag gelingen kann.
Zu den optisch gesunden Besitzern eines blauen Parkausweises möchte ich anmerken, dass diese Menschen nicht immer unberechtigt oder weniger berechtigt sind. Eine chronische Darmerkrankung z.B. sieht man nicht, macht aber das schnelle Erreichen einer Toilette notwendig und somit auch den blauen Parkausweis ;)
Wer den blauen Parkausweis mißbraucht, gehört hart bestraft! Auch jene, die meinen, der Behindertenausweis (die Karte fürs Portemonaie) berechtigt die Nutzung eines Behindertenparkplatzes.
Antje meint
27. August 2021 at 14:36
Ich lebe in Hamburg, habe letztes Jahr eine Erhöhung des GdB von 70% und Merkzeichen „G“ bekommen, da sich meine Lungenerkrankung sehr verschlechtert hat.
Habe COPD Gold III´, allerg. Asthma und Lungenemphysem von 44% sowie Bandscheiben op mit chronischem Nervenwurzelreizungssyndrom. (Vorher mit 50% nur für Bandscheibe und Asthma, das wurde jetzt auf 40% gesenkt!)
Vorrausetzung in Hamburg für „Orangene“ Parkerleichterung:
Mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
Keine Luft mehr!….und trotzdem keine Parkerleicherung um Arztbesuche zu tätigen und Einkäufe nach Hause zu bekommen, weil man nicht auf 70% für die unteren Gliedmaßen kommt…aber ruhig ersticken könnte unter der körperlichen Belastung durch die Lungenerkrankung…
Wer bestimmt eigentlich diese Vorrausetzungen /Gesetze für Schwerbehinderte, die eine „orangene Parkerleichterung“ in Hamburg benötigen???
Bei knapp 2.0 Mio. Einwohner gab es tatsächlich nur 147 (!) orangene Parkerleichterungen bei 142.000 Schwerbehinderte …das sagt wohl alles !:-(
Gisela A meint
13. Juli 2023 at 18:42
Guten Tag . Mein Mann hat einen Schwerbehindertenausweis mit 100% Schwerbehinderung und dem G Zusatz . Jetzt muss er aber mit einem Sauerstoffgerät und Beatmungsgerät Dauer beatmet werden . Nach 5 Metern ist seine Kraft weg . Trotzdem bekommt er keinen Behindertenparkausweis .Was kann ich noch tun ?
Matthias W meint
30. Juli 2023 at 19:16
Da müssen sie beim Sozialamt Widerspruch einlegen und die Merkzeichen aG beantragen. Das habe ich auch gemacht, ich habe dreimal Widerspruch eingelegt. Bei mir ist ist das auch mir wurde der rechte Lungenflügel entfernt.
Murmel meint
13. Oktober 2024 at 19:02
Ich hoffe dass ihr eine Rechtschutzversicherung habt!
So würde ich vorgehen Gegen das Versorgungsamt
1.Verschlimmerungsantrag auf Grad 100,mit/Merkzeichen AG,B und T. Mit den neuen Befundunterlagen, Jetzt muss er aber mit einem Sauerstoffgerät und Beatmungsgerät Dauer beatmet werden muss 5 Metern ist seine Kraft weg . Auf Grund dieser Leistungseinschränkungen den Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die sich nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung fortbewegen können Gleich zu setzen!
2. Widerspruch einlegen Schnellstens
3. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden .Erneuten Widerspruch ohne Begründung zur Wahrung der Widerspruchfrist. Anforderung der Unterlagen die zur Ablehnung des Widerspruches führten ((kostet ca. 5€)
4. Bei erneuter Ablehnung Klage androhen
5 In Klage gehen geht auch in erster Instanz ohne Anwahlt mit Anwalt für Sozialrecht aber besser.
Ich hoffe das dir es ein wenig weiter geholfen hat
Holm meint
7. Oktober 2020 at 12:28
Wenn ich das alles so lese ,kann ich jeden der hier schreibt zu gut verstehen.Ich selber habe A,B kann gerade noch 50 Meter laufen bin schwer Herz Krank .Oder anders es geht mir sehr schlecht das Versorgungs-Amt so denke ich ignoriert einfach Atteste ,nur nicht so viel nun wie gesagt habe ich 90 % A,B dazu man sage und schreibe das hat 2 Jahre benötigt und ich habe nicht mehr die Kraft dagegen zu kämpfen ,in der Zeit bekam ich noch 2 Schlaganfälle ,was ist das für ein Land wo man gearbeitet hat Steuern zahlte und so abgestempelt wird. Desto trotz werde ich ein Parkschein beantragen obwohl das Amt schreibt ich kann 200 Meter laufen was eine Lüge ist schaffe mit Müh und Not 50 Meter was soll man noch alles haben ,ich selber fühle mich wie Schrott und kann nicht mehr sind wir wirklich nur noch für Fremde da ,auf den Amt saßen viele von denen mit grün orangen Ausweis und konnten richtig laufen. Und ich mit mein Grün orangen quäle mich ,von wegen Gleichstellung am Leben und Teilhabe so ist es in Berlin jedoch die Straßenbehörde kennt diese Sachverhalte und versteht auch die Welt nicht mehr ,jedoch die haben ihre Vorschriften. mit freundlichen Gruß Holm
michael meint
16. August 2020 at 18:51
Hallo, ich lebe in Bayern und bin nach einem Schlaganfall gehandycapt. In den ersten 2 jahren waren es 100%, ag, b! Da ging es mir relativ gut, die Anträge bei den Behörden verliefen relativ reibungslos dennoch merkte ich die wöchentlichen Schübe der krankheitlichen Verschlechterung. Danach fing alles an richtig schlecht zu werden wo das Amt mir die 100% und vorallem das AG nahm, behördlich. Das körperliche mit dem versuche ich zu leben, wöchentlich den kleinen negativen Schub zu bemerken. Was ich nicht verstehe, das man nach 2 Jahren und bei merklichen, angesprochenen Verschlechterungen auf einmal nur noch 70% und das B bekommt vom Familiengericht. Das ist und will seit dem nich in meinen Schädel, alle 6 Monate auf anraten eines spezialarztes einen Verschlechterungsantrag stellen um jetzt nach weiteren 2 jahren bei 90% und B zu sein und absagen zu erhalten das es nicht mehr ausreicht was man durchmacht und noch durchmachen muss. Urlaub geht garnicht mehr, 4 tage in der Woche zu spezialärzten und zur krankengymnastik muss ist schon nervend genug. Warum am anfang zu viel, sogar das „AG“ und trotz der Verschlechterung nun so wenig… und der vollhonk der das entscheidet ist nichtmal einer der Fachwissen oder den titel hat.
Als normaler Mensch ohne hadycap bin ich zwar gut erzogen worden hatte aber wenig damit zu tun, war immer nur am buggeln…dennoch zollte ich den leuten mit Behinderung meinen respekt. Ja und nun bin ich selbst ein pflegefall… bin auf Hilfe angewiesen und dankbar sie von einigen auch zubekommen obwohl ich noch damit Probleme habe darum zu fragen (mein Ego problem), dennoch versteh ich manche Behörden nicht mit der macht einfach so Unterschiede zumachen.
Ein bsp. 2019 wollte ich den blauen parkschein neu beantragen auf der Gemeinde da der alte auslief, anbei… dort die Leute haben auch nur Auflagen, da bekomme ich auf einmal zuhören „nein den bekomme ich nicht mehr“, Grund sei die neue Regelung der % und vorallem das Merkzeichen „AG“ im behindertenausweis was ich nun nicht mehr habe. Da man sich privat kennt bekommt man noch Informationen mit Unverständnis seiner Person zu Gehör… ein gesunder kleinwüchsiger (lilli…) hat aber den parkausweis bekommen nur weil er kurze Beine hat und ohne irgend ein Hilfsmittel laufen kann… sowas versteh ich dann auch nicht obwohl diese Person auch sein Laster hat. Ich brauch den Rollator oder eine Schulter die mich führt weil mein Hirn vom Gleichgewicht nichts mehr weiß. Kein Bild mehr ruhig ist nur noch wenn ich die Augen zu mache.
Übrig bleibt nur noch eines, solange man es noch im Kopf merkt, selbst darum kämpfen und hoffen das man die richtigen Ärzte bekommt die ihn auch wirklich helfen mit Fachwissen und zum teil auch in juristischen Dingen mit Rat und tat zur Seite stehen anstatt zusagen „brauchen sie etwas zur Beruhigung“ oder „da muss ich mich erst belesen“ (nach dem 3. mal hab ich dann den Arzt gewechselt), beim ersten al versteh ich es noch, beim 2. Werd ich misstrauisch und bei 3. Mal gehen mir die Gäule durch.
Aber nicht aufgeben auch wenn es Jahre dauert :)
Hauf meint
28. Juli 2020 at 17:18
Ich habe einen Behindertenparkplatz und es ist jetzt das zweite Mal das Er belegt ist. Was kann ich da tun.
Mit freundlichen Grüßen
E. Hauf
Cremer meint
10. Juli 2020 at 9:59
Parkausweis Verlängern.
Ich war bei der Stadt Düren um meinen Parkausweis verlängern zu lassen. Habe mich dahin geschleppt da ich nur wenige Meter gehen kann und keine Luft bekomme.
In der Coronareihe stehend ca. 15 eingereiht. Dann das erwachen.
Sie müssen mitbringen:
Kopie Personalausweis beide Seiten
Kopie Schwerbehinderten ausweis beide Seiten
Kopie alte Parkplakette beide Seiten
ein neues Passbild (hatte eins dabei ist aber 5 Jahre alt und nicht zulässig mehr)
formloser Antrag mit Kontaktdaten und Telefonnummer.
Ich frage mich, wo lebe ich hier. Düren ist wahrscheinlich auch hier wie Hintertupfingen.
Habe mich wieder zu PKW geschleppt. Hatte 2 Euro in Parkscheinautomat gesteckt da ich alten Parkausweis ja mitbringen muste zum Amt.
So schwer wird es einem gemacht.
Klaus meint
25. Februar 2021 at 17:04
Das ist sehr ärgerlich und auch nicht nachvollziehbar.
Hier in Neckarsulm läuft das anders. Im Bürgerbüro anrufen und mitgeteilt bekommen, dass ein Bild und eine Kopie des Behindertenausweises benötigt wird. Beides per Post hinschicken und ein paar Tage später kommt der neue Ausweis auch per Post. :-)
Piper meint
5. Mai 2023 at 21:55
Warum bekomme ich für stark eingeschränkte,Luftnot COPD,Geh und Stehbehinderung ,Prolaps, StenoseLWS, Hüft OP beidseitig,Hörgeschädigt, unsicherer Gang,keine Parkerleichterung?
Günter meint
24. April 2020 at 22:12
Ob ein Behinderten Ausweis mit AG und Blaue Parkausweise werden am Grünen Tisch entschieden und am Grünen Tisch sitzen ,ein Hausmeister,ein Klempner,ein Dachdecker und ein schuster.Die Leute Entscheiden Ob jemand Würdig ist einen Parkausweis zu bekommen.
Jürgen meint
2. Juni 2024 at 20:33
Es ist aus meiner Sicht ein einfaches Rechenexempel. Wer sollte eine solche Parkgenehmigung bekommen, wenn nicht Menschen, die wirklich schlecht und nicht weit laufen können? Das sollte der einzige echte Sinn dieser Parkplätze sein. Es gibt ständig mehr Behindertenparkplätze, die soweit ich das sehe, zu über 95% leer stehen, weil völlig hirnrissige Bestimmungen das so wollen. Warum legt man nicht gleich fest, dass nur noch Menschen ohne Kopf dort parken dürfen?
Eine vernünftige Auslegung sehe ich, wenn diese Parkplätze wenigstens zu 50% ausgelastet wären.
Alles Andere dient nur einer Alibifunktion einer vorgeblichen Behindertenfreundlichkeit der Gesetzgeber.
Es gibt leider einiges, das wieder vom Kopf auf die Beine gestellt werden muss!
Maron meint
2. März 2020 at 21:40
genauso ist es. Ich habe auch 100 % GDB und ein G auf der Rückseite und das B für Begleitperson auf der Vorderseite aber leider kein aG für ausergewöhnlich Gehbehindert. Aber wenn man dann sieht, das leute auf einem Schwerbehinderten Parkplatz mit einem Jeep Cherrokee stehen und mit ihrer nichte in Neunkirchen über den Stummplatz laufen wie ein junger Gott, dann fragt man sich wie hat der den Schwerbehinderten Parkausweis bekommen, aber so ist das in Deutschland.
Deck meint
30. Januar 2020 at 12:47
Der Behindertenausweis blau ist gebunden an das Kennzeichen aG. Hier die Definition:
Das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, d.h.: Das Gehvermögen ist auf das Schwerste eingeschränkt und die Fortbewegung ist nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung möglich.
Meine Ehefrau kann nach einen schweren Schlaganfall sich nur noch mit Hilfe eines Rollators oder einer führenden Person bewegen. Das ist das Problem, sie kann mit Hilfe eines Rollators gehen da gibt es dann kein aG. Aber wir können da Parken (mit diesem Rosa Schmierzettel) wo es für uns keinen Nutzen hat. Die Hoffnung, dass wir einmal als Menschen behandelt werden und nicht als Verwaltungsakt habe ich aufgegeben.
schneider meint
25. Oktober 2019 at 15:22
es ist schon eine große belastung für einen behinderten wenn man keine unterstützung von unseren ämtern bekommt nur weil du noch ein bischen lebst.!! meine frau hat eine artrose im hüftgeleng und im knie nach einem sturz, sieht nur noch auf einem auge 30% das andere auge ist blind dazu kommt noch osteogenesis imperfeckta ,auch der linke arm ist steif nach einem unfall. 100% behindert kann ohne fremde hilfe nicht ein und aussteigen.
ist eine stoma patientin auf lebenszeit. was muß man in diesem besch. land noch alles kriegen um einen parkschein zu bekommen.?? mittlerweilen ist es mir egal ob ich auf einem behinderten parkplatz stehe und meine frau aussteigen lasse und dafür einen strafzettel kassiere.
Steffens meint
23. Juli 2020 at 9:18
Der Anspruch ergibt sich aus den Merzeichen. 30% Restsehvermögen auf einem Auge und 0% beim anderen Auge könnte den Anspruch auf das Merkzeichen BI bedeuten. BI steht ja nicht allein für blind sondern blind und sehbehindert und darunter fällt u.a. ein geringes Restsehvermögen. Hat man schließlich das Merkzeichen BI zuerkannt bekommen kann man problemlos den blauen EU-Behindertenparkausweis beantragen. Es stimmt leider dass Informationen in DE eine Holschuld und keine Bringschuld sind aber Hilfsangebote gibt es reichlich, man muss sich eben nur mal informieren.
Becker meint
17. Juni 2019 at 11:56
Meine Frau kann sich ohne Rollator oder Rollstuhl nicht fortbewegen . Das heißt : um ins Auto zu kommen muss der Rollstuhl direkt an die Beifahrertür gefahren werden . Obwohl damit die Kriterien erfüllt sind ist es nicht möglich einen Parkausweis in diesem unserem Lande zu bekommen.
Werdegang : Antrag gestellt ; abgelehnt ; Widerspruch eingelegt ; abgelehnt ; Klage am Sozialgericht eingereicht ; Es wird empfohlen die Klage abzulehnen
Siegfried meint
6. Oktober 2019 at 12:26
Hallo habe gerade Ihren Artikel gelesen. Lese aber nicht welchen GdB Ihre Frau hat, und ob das aG in ihrem Schwerbehindertenausweis steht. Ich selbst bin auch schwerbehindert. GdB 100, Merkbuchstaben B, G, aG. Kein Problem um die Sondergenehmigung für Parlplatzerleichterungen zu bekommen. In
10 Minuten war die Parkerleichterung von unserer Gemeinde ausgestellt und plastifiziert. M.f.G.
Wolfgang S meint
12. November 2022 at 17:40
Meine beiden Kniegelenke sind aufgrund von Operationen (Gelenkersatz) zu wenig beugbar, um bei halb geöffneter Autotüre ein-oder aussteigen zu können. Meine Polyneuropathie hat zur Folge, dass Lähmungen in meinen Füßen mich den Boden beim Gehen nicht mehr spüren lassen. Die daraus resultierenden Gleichgewichtsstörungen haben mich schon mehrfach stürzen lassen und mir mehrere Karankenhausaufenthalte eingebracht. Außerdem habe ich eine koronare Herzkrankheit (4 Herzinfarkte, 4-fach Bypass-Operation und inzwischen 18 Herzkatheter). Schmerzhafte Arthrose in beiden Händen verursacht Probleme beim Halten der Gehhilfen, die ich benötige. Ich bin 86 Jahre alt.
ABER: EIN BLAUER SCHWERBEHINDERTEN-PARKAUSWEIS STEHT MIR NICHT ZU!( lt. Versorgungsamt Darmstadt)
Offensichtlich erwartet das Versorgungsamt in Darmstadt, dass ich von meinem Recht auf sozialverträgliches Frühableben gebrauch mache……..Was haben sich die Macher dieses blöden Gesetzes, das denen, die es nötig haben, die Hilfe verweigert, eigentlich dabei gedacht???!!!
Monika meint
30. März 2023 at 15:23
Mein Versorgungsamt ist auch in Darmstadt. Habe 80% Behinderung und Merkzeichen G….aber bekomme auch keine Parkschein. Man sagte mir, erst wenn ich im Rollstuhl sitz oder ein Bein ab währe, würde ich einen bekommen….ist doch lächerlich
Nico M meint
10. April 2023 at 11:21
Prüfen Sie mit Ihrem Hausarzt, welche belegbaren Einschränkungen es gibt und ob dieseausreichen. Je nach Krankheitsbild evtl. auch zu einem Facharzt gehen. Überprüfung der Behinderungsprozente insbesondere der für die Mobilität. Status Behinderung G 100 % und B müßte vorhanden sein. Persönlich mit dem Sachbearbeiter oder Leitung sprechen, was für weitere Unterlagen gebraucht werden. Und dann permanent anrufen was in der letzten Woche im Amt passiert ist !!! Bei Emails jeden 2. Tag ohne Antwort erinnern.
Harzer73 meint
13. Juni 2024 at 18:30
Hallo,
der schwerbehindertenparkausweis ist keine Eintrittskarte für´s Kino. Erst mußt Du einen Schwerbehindertenausweis beantragen, dann muss in diesem Schwerbehindertenausweis der Grad der Behinderung stehen. Als weiteres muss auf dem Ausweis das aG vermerkt sein. Dann hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf den blauen Schwerbehindertenparkschein. Nur mal eben schreiben, wie schlecht es jemanden geht, wird nie zum Erfolg führen. Aber, es wird ein langer Kampf, der eventuell vor dem Sozialgericht endet. Übrigens, eine Klage dort ist immer kostenfrei. Ich hoffe. ich jhabe Dir ein wenig geholfen.