Bußgeldkatalog: Behindertenparkplatz
Verstoß | Bußgeld |
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Parken auf Behindertenparkplatz ohne gültigen Behindertenparkausweis | 55 Euro |
Kurz & knapp: Behindertenparkplatz
Ein Behindertenparkplatz muss gesetzliche Anforderungen hinsichtlich seiner Größe, Neigung und Oberfläche erfüllen.
Nur Menschen mit einem Behindertenparkausweis dürfen auf einem Behindertenparkplatz parken. Der normale Schwerbehindertenausweis reicht nicht aus.
Wer widerrechtlich auf einem Behindertenparkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Außerdem kann das Fahrzeug abgeschleppt werden.
Behindertenparkplätze bieten eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Inhaltsverzeichnis
Menschen mit einer Schwerbehinderung sind häufig auf einen speziellen Behindertenparkplatz angewiesen, der ihnen allein vorbehalten ist und von nicht behinderten Fahrern in der Regel nicht benutzt werden darf. Er muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um z. B. das Ein- und Aussteigen für behinderte Personen zu erleichtern.
Aber welche Regeln gelten eigentlich in Bezug auf einen Schwerbehindertenparkplatz? Welche Normen muss dieser einhalten? Wer darf eigentlich auf einem Behindertenparkplatz parken? Welches Verkehrszeichen markiert eine solche Stellfläche? Und was passiert eigentlich, wenn Autofahrer ohne Schwerbehinderung dort parken? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.
Der Behindertenparkplatz in der StVO
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet der Behindertenparkplatz tatsächlich kaum Erwähnung. In den Anlagen 2 und 3 wird lediglich angemerkt, welche Verkehrszeichen einen Behindertenparkplatz kennzeichnen. Im § 46 Abs. 1 Nr. 3 findet sich zudem die Erwähnung, dass in bestimmten Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten ausgestellt werden kann.
Die Gesetzeslage in Bezug auf die Parkerleichterung für Behinderte ist somit nicht so leicht zu überschauen. Im Folgenden erklären wir die üblichen Regelungen zum Behindertenparkplatz.
Die Kennzeichnung vom Behindertenparkplatz
Ein eigenständiges Schild für einen Behindertenparkplatz existiert zumindest im öffentlichen Parkraum nicht. Stattdessen gibt es Zusatzschilder unter dem Verkehrszeichen 314, die einen Sonderparkplatz für Schwerbehinderte kennzeichnen.
Das Zeichen 314 ist quadratisch, bildet ein weißes „P“ auf blauem Grund ab und markiert eine bestimmte Fläche als gültigen Parkplatz. Meistens wird die Erlaubnis zum Parken hier durch Zusatzschilder eingeschränkt, sodass z. B. das Auto nur für eine bestimmte Dauer oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums dort abgestellt werden kann – oder eben nur mit einer besonderen Berechtigung.
Die zusätzliche Beschilderung, die einen Behindertenparkplatz ausweist, ist gut an dem schwarzen Piktogramm eines Rollstuhlfahrers auf weißem Grund (Zusatzzeichen 1044-10) zu erkennen. Darüber hinaus kann ein Schriftzug darauf hinweisen, dass nur Personen mit einer bestimmten Parkausweis-Nummer die Berechtigung für den Behindertenparkplatz haben (Zusatzzeichen 1044-11), oder die Anzahl an vorhandenen Behindertenparkplätzen nennen (Zusatzzeichen 1044-12)
Auf Privatparkplätzen wie z. B. vor einem Supermarkt können auch andere Verkehrszeichen genutzt werden, um einen Behindertenparkplatz auszuweisen. Das Schild zeigt in diesem Fall meist ein weißes „P“ sowie ein weißes Rollstuhlfahrer-Piktogramm auf blauem Grund.
Übrigens: Auch wenn in vielen Fällen ein Behindertenparkplatz mit einer Markierung auf der Fahrbahn zusätzlich gekennzeichnet ist, ist diese nicht verbindlich. Nach geltender Rechtsprechung genügt für die ausreichenden Kennzeichnung von einem Behindertenparkplatz die Beschilderung in Fahrtrichtung.
Anforderungen an einen Behindertenparkplatz: Länge, Breite, Neigung
Welche Maße ein Parkplatz für Behinderte haben muss, ist in den Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-3 festgelegt:
- Die Breite muss beim Behindertenparkplatz mindestens 3,50 m betragen.
- Verläuft der Behindertenparkplatz senkrecht zur Fahrbahn, ist eine Mindestlänge von 6 m vorgesehen.
- Parken die Fahrzeuge parallel zur Fahrbahn, muss der Behindertenparkplatz mindestens 7,50 m lang sein.
Zudem ist es wichtig, dass ein Parkplatz für Schwerbehinderte barrierefrei erreicht werden kann und nicht zu stark geneigt ist, damit er auch mit einem Rollstuhl gut befahren werden kann. Daher muss der Oberflächenbelag erschütterungsarm und rutschhemmend sein.
Wer darf auf Behindertenparkplätzen parken?
Ein Behindertenparkplatz erfüllt üblicherweise zwei Funktionen: Zum einen erleichtert er durch seine besonderen Eigenschaften für Schwerbehinderte den Zugang zum Parkplatz bzw. zum Fahrzeug. Zum anderen befindet er sich meist in unmittelbarer Nähe zu den Aus- und Eingängen des dazugehörigen Gebäudes, sodass die behinderten Personen möglichst kurze Wege haben.
Um auf einem Schwerbehindertenparkplatz die Berechtigung zum Parken zu haben, ist ein Behindertenparkausweis vonnöten. Der normale Schwerbehindertenausweis ist hierfür nicht ausreichend. Der blaue EU-Parkausweis ist gut sichtbar ins Auto zu legen, nur dann können Kontrolleure feststellen, ob eine Parkberechtigung für Schwerbehinderte vorliegt.
Der Behindertenparkausweis wird in Deutschland für Personen ausgestellt, die in ihrem Behindertenausweis die Kennzeichnung „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „BI“ (blind) aufweisen. Je nach Bundesland kann aber auch bei den Merkzeichen „G“ (Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit) und „B“ (Begleitperson) der Antrag auf einen Behindertenparkausweis bewilligt werden. Welche Behörde dafür zuständig ist, variiert je nach Wohnort des Betroffenen. Meist ist für die Beantragung die Straßenverkehrsstelle oder das Ordnungsamt zuständig.
Das bloße Hinterlegen des Parkausweises allein gestattet aber noch nicht das Parken auf einem Behindertenparkplatz: Die Fahrt muss tatsächlich auch der Beförderung der schwerbehinderten Person dienen. Dabei ist es unerheblich, ob der Behinderte selbst das Auto führt oder jemand anders.
Wer mit einem Behindertenparkausweis auf einem Behindertenparkplatz steht, ohne dass die Person, für deren Beförderung der Ausweis ausgestellt wurde, zugegen ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Autofahrer, die z. B. eine schwerbehinderte Person vom Arzt abholen, dürfen auf einem Behindertenparkplatz parken. Erledigen sie hingegen Besorgungen für dieselbe Person, dürfen sie es nicht.
Gibt es eine Höchstparkdauer auf dem Behindertenparkplatz?
Sofern nicht anders angegeben, darf ein Auto höchstens 24 Stunden lang auf einem öffentlichen Behindertenparkplatz geparkt werden. Vor öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder Behörden ist die Parkdauer jedoch häufig begrenzt. Dies soll gewährleisten, dass die Parkflächen nicht übermäßig zugestellt werden und so von möglichst vielen Schwerbehinderten genutzt werden können.
Was gilt auf einem Behindertenparkplatz mit Nummer?
Nicht jeder Behindertenparkplatz ist für sämtliche Inhaber eines Behindertenparkausweises freigegeben. Denn manchmal kann ein Zusatzschild kennzeichnen, dass außerdem eine ganz bestimmte Ausweisnummer vorliegen muss, damit der Betroffene sein Auto dort parken darf.
Bei einer solchen Markierung kann der Behindertenparkplatz demnach nur von einem ganz bestimmten Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Meistens handelt es sich dabei um einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses oder der Arbeitsstelle der behinderten Person.
Wie lässt sich ein Behindertenparkplatz beantragen?
Um einen solchen Parkplatz vor der Wohnung oder der Arbeitsstelle einrichten zu lassen, können die Betroffenen einen Antrag auf einen Behindertenparkplatz stellen. Dieser ist in der Regel beim Straßenverkehrsamt einzureichen, je nach Wohnort kann aber auch eine andere Behörde zuständig sein.
Die Beamten prüfen bei der Antragstellung, ob die Notwendigkeit eines Behindertenparkplatzes anhand der Angaben des Antragstellers tatsächlich vorhanden ist und ob die örtlichen Gegebenheiten es überhaupt erlauben, einen Behindertenparkplatz einzurichten. Verfügt der Antragsteller bereits über einen privaten Stellplatz oder eine Garage wird der Antrag in der Regel abgelehnt.
Widerrechtliches Parken auf Behindertenparkplatz: Welche Kosten erwarten Parksünder?
Wenn eine Stellfläche durch das entsprechende Verkehrsschild als Behindertenparkplatz gekennzeichnet ist, sollte eigentlich jedem Autofahrer ohne Behindertenparkausweis bewusst sein, dass er dort nichts zu suchen hat. Trotzdem gibt es immer wieder Parksünder, die ihr Fahrzeug widerrechtlich auf einem Behindertenparkplatz abstellen und ihn damit für die Menschen blockieren, die tatsächlich auf ihn angewiesen sind. Selbst bei einer Panne ist der Behindertenparkplatz tabu.
Wer dagegen verstößt und widerrechtlich auf einem Behindertenparkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro sowie anfallenden Verwaltungsgebühren rechnen. Obendrein können die Behörden das Auto abschleppen lassen, was der Parksünder dann ebenfalls bezahlen muss.
Anders als das Parken ist das Halten auf einem Behindertenparkplatz in der Regel erlaubt – auch wenn kein Behindertenparkausweis vorhanden ist. Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass der Autofahrer nicht aussteigt, höchstens 3 Minuten lang auf dem Parkplatz hält und das Fahrzeug jederzeit sofort wegfahren kann.
Hartmut meint
11. Oktober 2024 at 11:14
Muss ein Inhaber eines personengebundenen Behindertenparkplatzes vorm Haus diesen nutzen oder darf er sein Auto irgendwo daneben abstellen und seinen Parkplatz frei lassen? im Nachbarhaus ist solch eine Person, sehr oft lässt er seinen Behindertenparkplatz leer und parkt in der Parkreihe irgendwo daneben.
Bernd Z meint
21. September 2022 at 23:13
Die Länge des Parkplatzes kann für zwei Fahrzeuge 2 X 7,50 m lang sein. Die Markierung muss dementsprechend klar angezeigt sein.
Angela F meint
29. Mai 2022 at 9:42
Hallo zusammen. Wie kann es sein, dass ein privater behindertenparkplatz noch immer besteht, wenn die behinderte Person schon längst nicht mehr lebt und dessen Ehefrau, die nicht behindert ist, diesen Parkplatz weiter nutzt. Ist das richtig? Ich glaube nicht.
Werner meint
4. Juli 2022 at 9:47
Hallo, du kannst es schriftlich an die zuständige Behörde melden. Am besten wäre, mach ein Beweis Foto vom Parkplatz mit dem Auto.
Hendrix meint
1. April 2024 at 14:13
Was passiert, wenn ein Falschparker einen berechtigten Schwerbehinderten hindert, auf diesem Schwerbehindertenparkplatz zu parken, Gibt es zu den 55 Euro nicht ch eine zusätzliche Strafe, eben wegen deree Behinderung, dort nicht parken zu können? Wenn jemand eine lange Zeit, z. B. über mehrere Stunden widerrechtlich dort parkt, kann die Strafe dann erhöht bzw. verdoppelt werden?
Maha C. meint
19. November 2024 at 15:49
wo muss das Schild mit der Nummer für den privaten Parkplatz für ein behinderten, vorne oder hinten dem Auto
Petra N. meint
25. April 2024 at 14:05
Hallo. Habe kürzlich erlebt, dass ein öffentlicher Behindertenparkplatz mit einer Kette samt Vorhängeschloss „gesichert“ wurde. Mein Mann ist stark gehbehindert und hat einen Parkausweis. Wie und wo kann ich mich darüber beschweren?
gerd meint
15. März 2022 at 13:28
frage ist es erlaubt wenn ein auto mit behindertem ausweis von 168 stunde der woche 160 stunden da parkt und nur frau ohne behinderung das auto für normale fahrten benutzt
Gertraud meint
10. Mai 2021 at 14:07
Demnächst werde ich zusammen mit meiner Tochter ein Reimo besitzen. Da stellt sich die Frage, ob ich dieses auf dem für mich eingerichteten Behindertenparkplatz abstellen darf. Dieser Parkplatz ist selbst für das derzeitige Fahrzeug viel zu schmal, da ein riesiger Baum direkt am Bordstein steht, und der Parkplatz ist parallel zur Straße und dennoch nur 6 m lang, das reicht für das 6,35 lange Fahrzeug nicht mehr aus. Kann mir jemand eine verbindliche Antwort geben?
Helmut meint
1. Januar 2021 at 22:22
Ich beziehe mich auf die vorstehende Info: “ Nach geltender Rechtsprechung genügt für die ausreichenden Kennzeichnung von einem Behindertenparkplatz die Beschilderung in Fahrtrichtung“.
Können Sie mir bitte dazu einen Hinweis geben, wo ich dieses zum Nachlesen finden kann (Urteil mit Az., Kommentare) ?
Danke für Ihre Bemühungen
H.
hamich meint
17. Oktober 2020 at 14:50
Wieviel Abstand nach hinten ab Schild: Behindertenparkplatz.
Mario meint
8. Oktober 2020 at 19:26
Hallo,
meine Frau hat einen Behindertenausweis und nun einen personalisierten Parkplatz (von der Stadt mit Nummer) erhalten.
Nun teilen wir uns das Auto. Ich bin im Aussendienst tätig.
Jetzt werde ich nicht daraus schlau.
Abends parke ich das Auto. Morgens fährt meine Frau mit dem Auto zum Arzt. Oder ich komme vom Kunden parke das Auto und meine frau möchte dann noch mal los.
Darf ich das Auto dort abstellen? Oder muss ich das Auto mehrer Strassen weiter parken (nicht wirklich viele Parkplätze vorhanden) und meine Frau muss dann, wenn Sie fahren will den erschwerlichen weg zu dem von mir geparkten Auto auf sich nehmen.
Sie hat eine schwere Lungenerkrankung und kann nicht mehr weit laufen.
Ich kann es nicht leisten oder meinen Job aufgeben, wenn ich das Auto immer holen muss. Ich bin morgends in diversen webExen und Telefonkonferenzen.
Ausserdem, wenn das Auto auf dem Parkplatz stehe … kann ich da einfach losfahren? Oder muss meine Frau runter kommen und das Auto erst einmal umparken?
Schulz meint
30. September 2020 at 6:50
Bekommt man einen eigenen Rollszuhlparkplatz auch wenn man kein eigenes Auto hat?
G., Günter meint
14. August 2020 at 19:12
Guten Tag , ich habe eine Frage:
Meine Frau hatte einen Unfall in der Wohnung. Bruch eines Wirbels. Während der Therapie musste sie
jede Woche einmal in die Klinik zum Röntgen. Sie darf auf keinen Fall weite Wege gehen. Darf ich mich, wenn keine Parkplätze in der Nähe sind , kurz ( 30 Minuten,) auf einen Behindertenparkplatz stellen, oder muss ich es meiner Frau zumuten, den weiten Weg zugehen.
bussgeldkatalog.de meint
17. September 2020 at 15:25
Hallo Günter,
ohne Behindertenparkausweis dürfen Sie nicht auf einem Behindertenparkplatz parken und müssen mit einem Bußgeld sowie dem Abschleppen Ihres Fahrzeuges rechnen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Caro meint
2. Juni 2020 at 12:20
Hallo,
Wenn das Schild für zwei Behindertenparkplätze (x2) ist, müssen Bodenmarkierung auch korrekt sein?
LG
Ulrich B. meint
4. Mai 2020 at 16:48
wie teuer ist das Parken Behindertenparkplatz mit nicht gültigen Schwerbehinderten Ausweis?
Bernd Z meint
21. September 2022 at 22:38
Ein Schwerbehindertenausweis gleich welcher Art und aG % berechtigt NICHT zum Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz.
Hierzu wird ein Schwerbehindertenparkausweis benötigt !!!
Wolk meint
9. März 2020 at 17:53
Was versteht man nicht daran, man darf nur darauf Parken, wenn man einen Behinderten Parkausweis hat! Es gibt keine Ausnahmen oder Begründungen. Man braucht einfach genug Platz um die Türen Richtig auf zu machen und kein anderes Auto zu treffen. Und zudem kann ein Mensch mit Behinderung selbst ohne Rollstuhl nicht lange Strecken laufen. Sowas zu Fragen hier. Ist einfach nur eine Frechheit !
Bernhard H. meint
3. Januar 2020 at 15:55
Was besagt es aus,wenn da steht.“Für gehbehinderte freihalten?“Hatte einen Gichtanfall.Darf ich dort stehen?
Bernd Z meint
21. September 2022 at 23:09
Für Gehbehinderte freihalten. Ihre Frage ist berechtigt, hier ist nicht eindeutig gefragt, wer zum Parken berechtigt ist.
Dina W. meint
27. Dezember 2019 at 21:33
Hallo,
Wie ist folgende Beschilderung rechtlich zu werten:
1. Schild: P – Parken
2. Schild: Rollstuhlfahrersymbol
3. Schild: werktags
Mo – Fr
7 – 18 Uhr
Darf ich irgendwann auch als Nicht-inhaber eines entsprechenden Ausweises dort PARKEN?
Vielen Dank für eine Antwort.
Cornelia k meint
10. Juni 2022 at 16:11
Ich habe am Feiertag auf einen Behinderte Parkplatz gestanden wo ein Schild steht von Montag bis Freitag von 8 uhr bis 18 uhr Parken nur für Behinderte mit behindertesusweins .Und ab 18 uhr für jedermann.und Samstag und Sonntag auch für jedermann was ist mit den Feiertage.Bitte um Antwort
Bernd Z meint
21. September 2022 at 23:04
Bei diesem Schild gilt nur die Angabe der Wochentage mit der entsprechenden Zeit.
Werktage sind Arbeitstage.
Walli meint
3. April 2023 at 15:32
Es gibt so wenige Behindertenparkplätze und trotzdem werden die immer zu geparkt….seit doch alle froh wenn man nicht im Rollstuhl sitzen muss..Ich muss vor der eigenen Haustüre mit den Leuten diskutieren das es ein Behinderten parkplatz ist…Parkplatz mit Nummer auf den Boden mit einem Rollstuhl gekennzeichnet ist ..man hört nur Beschimpfungen.. traurige Gesellschaft
Dieter meint
12. September 2019 at 18:45
Mus ein Behindertenparkplatz Mit einem Schild ausgezeinet sein Oder recht der Rollstuhl der auf dem boden aufgezeichnet ist Dieter
Eznuk meint
19. August 2019 at 16:56
Hallo, ist die nicht eingehalten Länge 6m und Breite 3,50m ein Grund in Widerspruch zugehen. Die Parkplätze waren ALLE gleich groß!
bussgeldkatalog.de meint
30. August 2019 at 8:21
Hallo Eznuk,
da wir die genauen Umstände nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Anton B. meint
22. Mai 2019 at 12:12
Ich darf ohne Behindertenausweis problemlos auf einem Parkplatz parken, welcher lediglich mit einer Rollstuhl Abbildung auf dem Boden markiert ist. Da etwa 2013 ein neues Gesetz in die StVO eingeführt wurde, welches besagt, dass ein rechtlich anerkannter Parkplatz für Menschen mit Ausweis ein Kennzeichnung eines blauen Schildes voraussetzt.
Die Parkplätze ohne diesem blauen Schild gelten als normale Parkplätze.
Weil die Entfernung der Fahrbahnmarkierung Geld kostet, wird es nicht entfernt… Dort darf aber jeder stehen, der das weiß und wird somit nicht zur Rechenschaft gezogen, durch die ’nicht Mitführung eines günstigen Ausweises‘ !!
Lothar W. meint
10. Mai 2019 at 19:06
Gilt die Regel auch, wenn kein Schild vorhanden ist, sondern nur das Symbol auf dem Boden gemalt ist?
Bernd Z meint
21. September 2022 at 22:59
Das Piktogramm auf dem Boden ist das Gleiche, wie ein Schild am Schildermast.
Gönnen Sie dem Schwerbehinderten die Möglichkeit, sein Auto
abstellen zu können.
Irene meint
8. April 2019 at 10:18
Guten Tag,ich habe eine Frage.
Bei uns vor dem Haus hat jemand einen Behinderten- Parkplatz,parallel zur Fahrtrichtung.
Gekennzeichnet durch 2 Schilder,am Boden vor den Schildern ein kurzer weißer Balken.
Der Platz ist meiner Meinung nach groß genug um daß ziemlich große Auto einzuparken.
Ich habe mich nun,da kein anderer Platz zur Verfügung stand direkt vor das Schild mit der Markierung gestellt,aber darauf geachtet,daß ich davor stand.
Nun fand ich einen bösen Brief an der Scheibe.Demnächst Abstand halten,sonst Ordnungsamt!
Abgesehen davon,daß man das auch netter hätte formulieren können,würde mich interessieren ob ich einen größeren Abstand halten muß.
Liebe Grüße
Irene
Bernd Z meint
21. September 2022 at 22:54
Die Länge eines Schwerbehindertenparkplatzes beträgt 7,50 m,
die Breite 3,50 m. Dieses ist der DIN 18040-1 und 18040-3 zu
entnehmen. Straßenverkehrsämter legen meistens Plätze mit 6,00 m Länge und 2,00 m Breite an.
Die DIN und entsprechende EU – Normen sagen eindeutig etwas
anderes.
Jeder gesunde Mensch soll froh sein, nicht auf solche Sonder-
Plätze angewiesen zu sein.
JoRö meint
11. November 2018 at 9:37
Hallo,
was nützt ein Behindertenparkplatz mit Nummer in [Angabe von Redaktion entfernt], wenn frech von Falschparkern einfach an Wochenenden zugesetzt wird? Polizei kommt, schreibt nicht mal mehr ein Falschparker Ticket von 35,- €, da dieses nur noch vom Ordnungsamt getätigt werden darf. Ein Ordnungsamt ist für diese Dinge aber nur bedingt erreichbar. Das Fahrzeug bleibt frech ohne irgendeine Befürchtung zu haben, Verkehrs-rechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Sa-So 48 Stunden meinen Parkplatz frech und widerrechtlich genutzt. Ist das der sogenannte Nachteilsausgleich der Stadt Duisburg wovon immer gesprochen wird? Wird einfach kein Personal dafür ab- oder eingestellt? Unverschämtheit. JoRö
Bernd Z meint
21. September 2022 at 22:44
Das Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz kostet
55 €. Lassen Sie sich den Namen der Beamten geben und zeigen den Beamten an. Solche Mitarbeiter haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen.
Nicole meint
26. Januar 2023 at 17:44
Ordnungswidrigkeiten können von Beamten geahndet werden, müssen es aber nicht. Zur Not Foto machen und selbstständig an das Ordnungsamt schicken.