Kurz & knapp: Beleidigung im Straßenverkehr
Wie hoch die Geldstrafe für eine Beleidigung im Straßenverkehr ausfällt, wird stets vom Richter im Einzelfall festgelegt. Bei einer besonders schweren Form der Beleidigung ist gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich.
Grundsätzlich ist in Deutschland jegliche Form der Beleidigung eine Straftat. Diese kann sowohl durch Worte (Arschloch, blöde Kuh, Schlampe) oder auch in Form einer Geste (Mittelfinger zeigen) erfolgen.
Geht gegen Sie eine Anzeige wegen Beleidigung im Straßenverkehr ein, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Landet der Fall vor einem Gericht, wird der Richter das Strafmaß im Rahmen der Hauptverhandlung festlegen.
Nicht selten kommt es vor, dass bei einer Beleidigung im Straßenverkehr Aussage gegen Aussage steht. Daher ist es wichtig, dass Sie Zeugen, sofern diese vorhanden sind, ansprechen und sich diese bei der Polizei melden, um ggf. in einem Prozess auszusagen.
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Ein Stinkefinger im Straßenverkehr kann teuer werden
Inhaltsverzeichnis
Gerade morgens im Berufsverkehr werden die Nerven der Verkehrsteilnehmer nicht selten auf eine harte Probe gestellt. Jeder fährt, wie er will, keiner nimmt Rücksicht und Sie selbst sind auch noch zu spät dran – schon ist die Laune für den Tag perfekt.
Kommt es in dieser negativen Grundstimmung auch noch zu einer direkten Auseinandersetzung mit einem anderen Kfz-Fahrer oder einem Radler, wird aus Reflex schnell mal der Mittelfinger im Straßenverkehr gezeigt.
Beleidigungen im Straßenverkehr sind allerdings kein Kavaliersdelikt und ziehen häufig eine Anzeige nach sich. Wie hoch das Strafmaß für eine Beleidigung ausfallen kann, erfahren Sie ausführlich im nachfolgenden Ratgeber.
Was ist eine Beleidigung im Straßenverkehr?
Nicht selten kochen bei Teilnehmern des Straßenverkehrs die Emotionen hoch. Häufig wird dann von einigen wild gestikuliert oder es werden einige unschöne Worte ausgetauscht. In diesem Zuge kann es schnell zu einer Beleidigung im Straßenverkehr kommen.
Doch was genau gilt eigentlich alles als Beleidigung? Grundsätzlich kann es sich dabei um eine verbale oder eine nonverbale Äußerung handeln. Es kann also schon Konsequenzen nach sich ziehen, wenn Sie Ihrem Gegenüber den Vogel zeigen.
Auch die Scheibenwischer-Geste stellt eine Beleidigung im Straßenverkehr dar. Verbale Entgleisungen (Blöde Kuh, Schlampe, Penner etc.) werden ebenfalls als Beleidigungen gewertet und können entsprechend zur Anzeige gebracht werden.
Interessant: Bei einer Beleidigung spielt es keine Rolle, gegen wen diese gerichtet ist. Den Tatbestand Beamtenbeleidigung gibt es in Deutschland nicht.
Ist eine Beleidigung eine Straftat?
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert. Der Verkehrssünder kann mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten bestraft werden.
Doch umfasst der Bußgeldkatalog auch eine Beleidigung und sieht entsprechende Sanktionen vor? Nein. Beleidigungen stellen nämlich eine Straftat gemäß § 185 StGB dar:
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer sich also einer Beleidigung im Straßenverkehr strafbar macht, muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Letztere kommt dabei deutlich häufiger zur Anwendung. Der nachfolgenden Tabelle können Sie einige Geldstrafen entnehmen, die für die jeweiligen Formen der Beleidigung ausgesprochen wurden:
Beleidigung | Geldstrafe |
---|---|
Bekloppter | 250 € |
Dumme Kuh | 300 € |
Asozialer | 550 € |
Polizisten duzen | 600 € |
Vogel zeigen | 750 € |
Du Wichser | 1.000 € |
Schlampe | 1.900 € |
Mittelfinger zeigen | 4.000 € |
Beleidigung: Auf die Anzeige folgt ein Ermittlungsverfahren
Wurden Sie Opfer, können Sie eine Beleidigung im Straßenverkehr anzeigen. Die Polizei wird dann entsprechend ein Ermittlungsverfahren gegen den Täter einleiten. Häufig ist es aber schwierig, ausreichend Beweise für eine Beleidigung im Straßenverkehr zu finden.
Denn nicht selten steht beim Vorwurf der Beleidigung eine Aussage gegen die andere, sodass es schwer ist, eine Verurteilung für den Beschuldigten zu erwirken. Daher ist es essentiell, dass Sie etwaige Zeugen ansprechen und diese ihre Kontaktdaten an die Polizei geben.
Gibt es nämlich einen oder mehrere Zeugen, lässt sich eine Beleidigung im Straßenverkehr deutlich einfacher nachweisen.
Wichtig: Kommt es im Rahmen der Beleidigung im Straßenverkehr zu Handgreiflichkeiten, kann auch schnell eine Anzeige wegen Körperverletzung folgen. Diese kann eine Freiheits- oder Geldstrafe nach sich ziehen.
Wenn zwei sich beleidigen, wird keiner bestraft?
Eine Beleidigung im Straßenverkehr geht nicht selten von beiden Beteiligten aus. Dabei kann es teils zu wüsten Beschimpfungen kommen. In diesem Fall kommt § 199 StGB zum Tragen. Dieser besagt:
Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.
Es ist also möglich, dass bei einer beidseitigen Beleidigung im Straßenverkehr beide Streithähne straffrei bleiben. Die Entscheidung obliegt allerdings stets dem Richter und wird im Einzelfall ausgesprochen.
Lutz E. meint
8. September 2024 at 15:53
Sehr geerte Frau SarahIch bin K,
Ich bin im Besitz der blauen Berechtigungskarte zur Benutzung eines Behinderte Parkplatzes als Schwerstbehinderter aG 100%. Leider kann ich oftmals den Behinderten Parkplatz nicht benutzen, weil andere mit Sondergenehmigungen belegen (Oftmals von Behörden ausgestellt) . Auch von Krankenhäusern. Habe mich oftmals mit Personen , die diesen belgen angelegt und bekomme immer dusilige Antworten. Frage, wie ist die wirkliche Rechtslage. MfG (Name von Redaktion entfernt)
E. Lutz meint
16. Mai 2024 at 10:38
ich bin Scherstbeschädigter. ein Nachfolgender hat sich ganz dicht an mein Pkw gestellt ( ca 0,7m). Ich habe als Behinderter die Fahrertür nur behutsam an das andere Auto an dessen Beifahrertür angelehnt und bromt eine Strafanzeige wegen Behinderung und Sachbeschädigung bekommen. Wobei ich mich durch die Gehbehinderung noch an das andere Auto gelenht habe. Vom Staatsanwalt verknackt zu 300€.
Ist das so die neue Rechtauffassung, wie man in Deutschland mit schwerstbehinderten Menschen, die schon ein lebenlang mit Behinderung zu kämpfen haben, umgeht.