Kurz & knapp: Besucherparkplatz
Ein Besucherparkplatz wird meist von einem Unternehmen auf einem Privatgrundstück betrieben. Es handelt sich beispielsweise um Privatparkplätze vor Supermärkten, welche für die Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Grundsätzlich kann der Betreiber selbst festlegen, welche Regeln auf dem Besucherparkplatz gelten. Die StVO findet nicht in jedem Fall Anwendung. Grundsätzlich sollten alle Verkehrsteilnehmer Rücksicht aufeinander nehmen und sich ggf. per Handzeichen verständigen.
Der Betreiber kann eine Vertragsstrafe für das Parken aussprechen. Diese wird individuell festgelegt. Parken Sie über einen langen Zeitraum unberechtigt auf einem Besucherparkplatz, kann das Fahrzeug abgeschleppt werden.
Ein Besucherparkplatz wird per Schild ausgewiesen
Inhaltsverzeichnis
Gerade beim Einkaufen ist ein Parkplatz in der Nähe des Supermarktes wichtig. So müssen die vollen Tüten nicht erst ewig zum Fahrzeug getragen werden. Viele Unternehmen haben daher einen Besucherparkplatz.
In der Regel handelt es sich dabei um private Flächen, welche der Anbieter für seine Kunden zur Verfügung stellt. Doch welche Regeln gelten eigentlich auf solchen Parkflächen? Wie lange darf das Kfz dort beispielsweise stehen?
Wann droht eine Vertragsstrafe auf dem Besucherparkplatz? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Regeln für Besucherparkplätze
Im öffentlichen Verkehrsraum gelten für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Auf einem Besucherplatz findet diese nicht unbedingt Anwendung. Das ist nur der Fall, wenn ein entsprechendes Schild auf die Einhaltung der StVO hinweist.
Verfügt ein Besucherparkplatz nicht über Schilder, die das angeben, müssen sich die Verkehrsteilnehmer in aller Regel selbst verständigen. Häufig wird dann ganz intuitiv die Rechts-vor-Links-Regelung genutzt.
Wichtig: Auf einem Besucherparkplatz sollten Sie eine besondere Vorsicht an den Tag legen. Nicht selten laufen auch Fußgänger einfach auf die Fahrbahn. Daher empfiehlt es sich, stets langsam zu fahren, um Kollisionen zu vermeiden.
Wie lange darf man auf einem Besucherparkplatz parken?
Wie bereits erwähnt, legt der Betreiber die Regeln für Besucherparkplätze fest. Er kann also auch bestimmen, wie lange Sie dort maximal parken dürfen. In der Regel sind etwa zwei Stunden üblich. Achten Sie auf entsprechende Schilder auf dem Besucherparkplatz.
Wann droht eine Strafe auf dem Besucherparkplatz?
Auf einem Besucherparkplatz können Sie zwar kein Knöllchen vom Ordnungsamt kassieren, dennoch müssen Sie sich an die Regeln halten. Parken Sie dort zum Beispiel, obwohl Sie das Geschäft gar nicht betraten, oder überschreiten Sie die Höchstparkdauer deutlich, kann dies mit einer Vertragsstrafe geahndet werden.
Wie hoch diese ausfällt, wird individuell festgelegt. Allerdings muss sie sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. Summen von mehreren hundert Euro sind also nicht üblich. Um Parkverstöße aufzudecken, können auf einem Besucherparkplatz externe Dienstleister eingesetzt werden.
Gut zu wissen: Parken Sie dauerhaft auf einem Besucherparkplatz, obwohl Sie dazu keine Berechtigung haben, kann der Betreiber veranlassen, dass Ihr Kfz abgeschleppt wird. Die Kosten dafür müssen Sie selbst tragen. Diese müssen sich allerdings an den ortsüblichen Tarifen orientieren und dürfen nicht weit darüber liegen.
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