Kurz & knapp: Betäubungsmittel (BtM)
Hier können Sie nachlesen, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Begriff „Betäubungsmittel“ definiert.
Betäubungsmittel, deren Handel und Abgabe verboten sind, werden in Anlage 1 Betäubungsmittelgesetz definiert. Dazu gehören zum Beispiel LSD, Methadol oder Heroin.
Konsumieren Sie Betäubungsmittel und setzen sich danach hinter das Steuer, riskieren Sie mindestens ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot. Weitere Informationen diesbezüglich erhalten Sie in unserem Ratgeber zu Drogen am Steuer.
Betäubungsmittel bieten ein großes Suchtpotenzial
Inhaltsverzeichnis
Der medizinische Fortschritt macht es möglich, dass kranke Menschen weniger Schmerzen erleiden müssen, indem sie bestimmte Betäubungsmittel verabreicht bekommen. Es handelt sich dann um Medikamente zur Schmerzlinderung.
Je stärker diese wirken, desto heftigere Nebenwirkungen können auftreten. Einige Betäubungsmittel haben ein großes Suchtpotenzial. Etliche Stoffe und Substanzen sind daher in Deutschland durch das Betäubungsmittelgesetz verboten.
Doch welche Betäubungsmittel sind in Deutschland konkret verboten? Drohen Sanktionen, wenn Sie unter dem Einfluss von BtM am Straßenverkehr teilnehmen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Betäubungsmittel (BtM): Definition
Der Begriff Betäubungsmittel beschreibt eine Reihe von Stoffen und chemischen Substanzen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beschreibt Betäubungsmittel auf seiner Website folgendermaßen:
Betäubungsmittel (BtM) im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind die in den Anlagen I bis III zum BtMG aufgeführten Stoffe sowie Stoffgruppen und Zubereitungen. Ein Stoff oder eine Zubereitung wird in die Anlagen aufgenommen, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise vor allem im Hinblick auf das Hervorrufen einer Abhängigkeit erforderlich ist. Auch das Ausmaß der missbräuchlichen Verwendung, die unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit oder die Möglichkeit, daraus BtM herzustellen, kann zur Aufnahme eines Stoffes in die Anlagen führen. Stoffe und Zubereitungen werden auch dem BtMG unterstellt, wenn dieses auf Grund von Änderungen der Anhänge zu dem Einheits-Übereinkommen von 1961 oder dem Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe erforderlich ist.
Es handelt sich beim Betäubungsmittelgesetz also um eine rechtliche Absicherung, die dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen soll. Werden Betäubungsmittel als Drogen missbraucht, können diese schwere gesundheitliche Schäden anrichten.
Dennoch dürfen Ärzte Betäubungsmittel verschreiben, sofern diese zur Schmerztherapie erforderlich sind. Das Betäubungsmittelgesetz wird in regelmäßigen Abständen ergänzt.
Gut zu wissen: Hat Ihnen der Arzt Betäubungsmittel verschrieben und Sie wollen diese mit in den Urlaub nehmen, ist in aller Regel eine gesonderte Bescheinigung notwendig. So können Sie im Urlaubsland beweisen, dass es sich um ein Mittel handelt, welches Ihnen verschrieben wurde.
BtM-Medikamente: Einige Beispiele
Wie bereits erwähnt, können BtM als Schmerzmittel durchaus vom Arzt verschrieben werden. Allerdings gilt dies nur für Betäubungsmittel, welche im Gesetz unter der Anlage 3 aufgeführt sind. Diese sind dann verschreibungs- und verkehrsfähig.
Nachfolgend einige Beispiele für Betäubungsmittel, die in Anlage 3 aufgeführt sind und somit vom Arzt verschrieben werden dürfen:
- Methylphenidat
- Oxycodon
- Morphin
- Amphetamin
- Cannabis
- Diazepam
- Fentanyl
Für diese Betäubungsmittel muss der Arzt ein spezielles Betäubungsmittelrezept ausstellen. Ein normales Rezept reicht nicht aus, um in der Apotheke BtM zu erhalten.
Was sind illegale Betäubungsmittel?
Wie bereits erwähnt, werden illegale Betäubungsmittel in Anlage 1 BtMG aufgeführt. Diese dürfen weder verschrieben noch in den Verkehr gebracht werden. Es handelt sich dabei um Stoffe, die eine hohe psychische oder physische Abhängigkeit auslösen können.
Dazu gehören beispielsweise:
- LSD
- Heroin
- PCP
- MDMA (Ecstasy)
- Psilocybin
Gut zu wissen: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann Betäubungsmittel aus der Anlage 1 zu Forschungszwecken per Sondergenehmigung zulassen.
Wie werden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz geahndet?
Wie die strikten Auflagen im Umgang mit Betäubungsmitteln schon vermuten lassen, gibt es eine Reihe an Straftatbeständen, die in diesem Zusammenhang in Frage kommen. So muss gemäß § 29 Absatz 1 BtMG beispielsweise jemand mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe rechnen, wenn er
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft […]
Dieselbe Strafe droht auch, wenn Sie für Betäubungsmittel werben. Wer als Mitglied einer Bande Betäubungsmittel anbaut oder mit Ihnen Handel treibt, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren rechnen.
Unter Einfluss von BtM: Teilnahme am Straßenverkehr ist verboten
Viele Betäubungsmittel haben eine berauschende Wirkung. Wer beispielsweise LSD konsumiert, ist danach nicht mehr in der Lage, am Straßenverkehr teilzunehmen. Anders kann es aussehen, wenn Patienten täglich Morphium nehmen.
Dieses hat dann in der Regel keine berauschende Wirkung mehr, da sich ein Spiegel aufbaut. Ob Sie nach Einnahme des Medikaments noch hinters Steuer dürfen, sollten Sie im Einzelfall mit Ihrem behandelnden Arzt absprechen.
Konsumieren Sie Drogen, ist eine Teilnahme am Straßenverkehr definitiv verboten. Diese stellt eine große Gefahr für Sie selbst und andere dar. Zudem sieht der Bußgeldkatalog harte Sanktionen für das Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel vor.
Schon bei einem einmaligen Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr drohen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei mehrmaligen Verstößen werden die Sanktionen entsprechend angehoben.
Wichtig: Gefährden Sie den Straßenverkehr unter dem Einfluss von einem Betäubungsmittel, stellt das eine Straftat dar. Sie müssen dann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Zudem erhalten Sie drei Punkte in Flensburg und auch die Entziehung der Fahrerlaubnis ist möglich.
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