Kurz & knapp: Blinken im Auto
Das Blinken ist laut StVO vor jedem Fahrtrichtungs- und Spurwechsel vorgeschrieben, damit sich die anderen Verkehrsteilnehmer auf das anstehende Fahrmanöver einstellen können. Informationen zu verschiedenen Situationen, in denen das Blinken im Straßenverkehr vorgeschrieben ist, finden Sie hier.
In der Fahrschule lernen Fahranfänger, wann und wie sie den Blinker setzen müssen. Laut StVO hat die Ankündigung rechtzeitig und deutlich zu erfolgen. Dafür sollte der Blinker mindestens dreimal aufleuchten, bevor Sie die Fahrtrichtung ändern.
Vergessen Sie, im Auto zu blinken, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog sieht dafür mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro vor. Eine Übersicht der einzelnen Sanktionen liefert diese Tabelle.
Wann ist das Blinken im Auto vorgeschrieben?
Inhaltsverzeichnis
Beim Blinker – offiziell als Fahrtrichtungsanzeiger bezeichnet – handelt es sich um ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Denn damit können die Fahrer von Kraftfahrzeugen einen Wechsel der Fahrspur oder -richtung ankündigen. Dadurch haben andere Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit, sich auf das geplante Fahrmanöver einzustellen und ihr eigenes Verhalten entsprechend anzupassen.
Das Blinken im Auto trägt somit dazu bei, Verkehrsunfälle zu vermeiden. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber den rechtzeitigen und deutlichen Einsatz des Fahrrichtungsanzeigers in verschiedenen Situationen vor:
So ist zum Beispiel der Blinker zu setzen, wenn das Auto für einen Überholvorgang ausscheren soll. Haben Sie das Hindernis passiert, gilt es, bevor Sie sich wieder in den Verkehr einordnen, erneut zu blinken. Im Auto müssen Sie ebenfalls den Fahrtrichtungsanzeiger nutzen, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln oder abbiegen. Ebenso ist das Blinken beim Ausparken und Wiedereinordnen in den fließenden Verkehr vorgeschrieben.
Verwirrung herrscht bei Autofahrern mitunter zum Blinken vor bzw. im Kreisel. Vor dem Einfahren ist ein entsprechendes Signal nicht erforderlich, schließlich folgen Sie weiterhin dem Straßenverlauf und befahren den Kreisel in Fahrrichtung. Dabei gilt es zu beachten, dass die Fahrzeuge auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt haben. Vorgeschrieben ist das Blinken im Kreisverkehr gemäß StVO, wenn Sie diesen verlassen wollen. Dies ist auch sinnvoll, damit andere Verkehrsteilnehmer wissen, dass nun eine Lücke im Verkehrsfluss entsteht, die das Einfahren in den Kreisel ermöglicht.
Unsicherheiten können ebenso zum Blinken bei einer Vorfahrtsstraße bestehen. Unter Anlage 3 lfd. Nr. 2.1 der StVO heißt es dazu:
Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Demnach müssen Autofahrer also den Blinker setzen, wenn sie bei abknickender Vorfahrt der Vorfahrtsstrafe folgen. Damit zeigen sie den anderen Verkehrsteilnehmern an, in welche Richtung sie abbiegen wollen.
Blinken vergessen: Welche Konsequenzen hat dies?
Wie zuvor bereits ausgeführt, trägt das Blinken beim Auto in hohem Maße zur Verkehrssicherheit bei. Daher werden Fahranfänger in der Fahrschule auch umfassend in diesem Themengebiet unterwiesen. So soll sichergestellt werden, dass die Betätigung des Blinkerhebels in Fleisch und Blut übergeht.
Ob dies wirklich der Fall ist, kontrolliert der Prüfer auch im Zuge der praktischen Führerscheinprüfung. Fahrschüler, die bei der Prüfungsfahrt zweimal nicht vorschriftsgemäß blinken, müssen damit rechnen, dass sie nicht bestehen.
Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt darauf achten, Änderungen bei der Fahrtrichtung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Dabei sollte der Blinker am Auto mindestens 3-mal aufleuchten, bevor Sie etwa zum Spurwechsel ansetzen.
Zudem droht auch ein Verwarn- bzw. Bußgeld, wenn das Blinken vergessen wurde. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog im Einzelnen zum Fahrtrichtungsanzeiger vorsieht, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Tatbestand | Bußgeld (€) |
---|---|
Abbiegen ohne zu blinken | 10.- |
… mit Gefährdung | 30.- |
… mit Unfallfolge | 35.- |
Bei der Ausfahrt aus einer Fußgängerzone / einem verkehrsberuhigten Bereich nicht geblinkt | 10.- |
Blinker am Auto fehlt / ist mangelhaft | 15.- |
Übrigens! Für das Blinken verfügt ein Auto über einen entsprechenden Hebel auf der linken Seite des Lenkrads. Wollen Fahrrad- oder E-Scooter-Fahrer einen Fahrtrichtungswechsel ankündigen, müssen sie mithilfe von Handzeichen kommunizieren. Dafür ist entweder der linke oder der rechte Arm entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung seitlich vom Körper auszustrecken. Damit andere Verkehrsteilnehmer dieses Zeichen gut sehen können, sollten Sie es mehrere Sekunden verwenden.
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