Kurz & knapp: Blitzer-Attrappe
Sofern Sie ihn auf einem Privatgrundstück aufstellen, ist ein falscher Blitzer nicht verboten.
Zum einen darf der Fake-Blitzer keine Geräusche und Signale aussenden und auch keine Kamera- oder Tonaufnahmen machen. Zum anderen darf von ihm keine Gefährdung für den Straßenverkehr ausgehen.
Sie können versuchen, die Behörden zum Aufstellen eines echten Blitzers zu bewegen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Mit einem Fake-Blitzer Verkehrssünder ausbremsen
Inhaltsverzeichnis
Von einigen Abschnitten auf der Autobahn einmal abgesehen gelten auf sämtlichen öffentlichen Straßen in Deutschland Geschwindigkeitsbegrenzungen. Ob diese aber auch eingehalten werden, lässt sich meist nur mit Hilfe eines Blitzer kontrollieren. Dort, wo wiederum keine Geschwindigkeitsmessung erfolgt, neigen manche Kfz-Führer dazu, das Gaspedal weiter durchzutreten als erlaubt. Dies ist vor allem in Wohngebieten problematisch, denn nicht nur gefährden ständige Tempoverstöße die Anwohner, sie verursachen auch jede Menge Lärm.
Manche Privatperson entschließen sich dann dazu, selbst aktiv zu werden und eine Blitzer-Attrappe zu kaufen oder zu basteln. Diese führt zwar keine Geschwindigkeitsmessung durch, aber oft reicht es schon aus, wenn Autofahrer dies nur glauben, um sich plötzlich gesittet an die maximale Höchstgeschwindigkeit zu halten. Aber ist es überhaupt erlaubt, falsche Blitzer aufzustellen?
Falsche Radarfalle: Ist eine Attrappe verboten?
Spielen Sie auch mit dem Gedanken, eine Blitzer-Attrappe aufzustellen, haben wir hier eine gute Nachricht für Sie: Grundsätzlich ist dies erlaubt, vorausgesetzt die falsche Radarfalle befindet sich auf einem Privatgrundstück und nicht im öffentlichen Verkehrsbereich. Sie dürfen Ihren Blitzer-Dummy also im eigenen Vorgarten installieren, nicht aber am Gehweg. Zudem muss ein ausreichend großer Abstand zur Fahrbahn bestehen, damit die Blitzer-Attrappe den Straßenverkehr nicht gefährdet.
Obendrein darf sie keine Töne oder Lichtsignale aussenden und weder Bild- noch Tonaufnahmen machen. Möchten Sie sich selber eine Blitzer-Attrappe bauen, sollten Sie am besten einfach einen Kasten ohne elektronisches Innenleben aufstellen.
Wenn die Radar-Attrappe zur Gefährdung wird
Üblicherweise müssen Sie keine Sanktionen befürchten, wenn Sie eine Blitzer-Attrappe aufstellen und die oben beschriebenen Hinweise befolgen. Unter Umständen können Sie damit allerdings auch eine Straftat gemäß § 315b Strafgesetzbuch (StGB) begehen: den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Sowohl die Tat selbst als auch der Versuch können mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Aber inwiefern gefährdet eine Blitzer-Attrappe tatsächlich den Straßenverkehr? Von einer Gefährdung kann z. B. gesprochen werden, wenn die Attrappe Autofahrer dazu verleitet, plötzliche Bremsmanöver durchzuführen und dadurch das Risiko von Auffahrunfällen besteht. Ob dies auf Ihre eigene Blitzkasten-Attrappe zutrifft, muss im Einzelfall von einem Gericht entschieden werden.
Echter Radarkasten statt Attrappe?
Die Aussicht auf eine mögliche Strafe hält Sie davon ab, eine Blitzer-Attrappe aufzustellen, Sie möchten aber trotzdem etwas gegen die Raser in Ihrem Wohngebiet unternehmen? Dann können Sie versuchen, die Behörden dazu zu bewegen, eine echte Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen.
Sie haben zwar nicht die Möglichkeit, das Aufstellen eines Blitzers einfach zu beantragen, aber Sie können Geschwindigkeitsverstöße in Ihrer Straße bei der Polizei anzeigen. Häufen sich die Meldungen, bestehen gute Chancen, dass die Ordnungshüter früher oder später selbst einen Blitzer an dieser Stelle montieren.
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Norbert H. meint
24. Oktober 2024 at 22:13
Ergänzend zu den o.a. Ausführungen möchte ich anmerken,
dass das Aufstellen einer Blitzer – Attrappe, auch auf dem privatem Grundstück, als Amtsanmaßung gem. § 132 StGB geahndet werden kann und mit einem Ermittlungsverfahren zu rechnen ist.
Selbst dann, wenn das Verfahren wegen Geringfügigkeit nach §153a StPO unter bestimmten Auflagen eingestellt wird, kommen hohe Kosten für Anwalt und Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung auf Sie zu, die insgesamt 1000 € übersteigen können.
Ich berichte dies aus eigener, schmerzlicher Erfahrung und kann nur jedem raten, solcherlei Aktionen nicht durchzuführen!
Marcel F. meint
28. Juni 2023 at 12:50
Sehr interessant…Kraftfahrer die zu schnell fahren, können also dagegen klagen, dass Schutzmaßnahmen unternommen werden.
Ich frage mich, wo wir da noch hin kommen.