Kurz & knapp: Gegen eine Messung vom Blitzer Einspruch einlegen
Haben Sie das Gefühl, dass eine Radarfalle falsche Messergebnisse geliefert hat, können Sie binnen 14 Tagen nach Erhalt vom Bußgeldbescheid gegen die Messung vom Blitzer einen Einspruch einlegen. Dieser muss schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle gerichtet werden.
Für die Formulierung des Einspruchs gegen eine Messung durch Blitzer können Sie unser kostenloses Muster herunterladen und verwenden. Sind Sie unsicher bezüglich des Schreibens, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.
Das Einlegen von einem Einspruch verursacht, abgesehen vom Porto, keine Kosten. Beauftragen Sie einen Anwalt mit dem Schreiben, müssen Sie dessen Honorar zusätzlich einplanen. Dies gilt auch, wenn es zu einer Verhandlung vor Gericht kommt.
Video: Das Wichtigste zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Inhaltsverzeichnis
Einspruch gegen Blitzer: Den Bescheid anfechten
Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen die Verkehrssicherheit für alle erhöhen und schweren Unfällen vorbeugen. Daher wird deren Einhaltung durch Blitzer und Radarfallen streng kontrolliert. Doch nicht immer liefern die Geräte auch korrekte Messergebnisse.
So kann es vorkommen, dass Betroffene einen Bußgeldbescheid bekommen und sich keiner Schuld bewusst sind. In diesem Fall stellt sich häufig die Frage, ob gegen die Messung vom Blitzer ein Einspruch möglich ist.
Sie haben grundsätzlich das Recht, gegen jeden Bußgeldbescheid einen Einspruch einzulegen. Doch wie genau muss das Schreiben an die Bußgeldstelle eigentlich formuliert werden? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Wie kann ich gegen die Messung von einem Blitzer Einspruch einlegen?
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, der Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorwirft und Sie hegen Zweifel an der Richtigkeit der Messung, können Sie gegen die vom Blitzer durchgeführte Messung Einspruch einlegen.
Hierbei ist zu beachten, dass dieser innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen muss. Andernfalls werden die Sanktionen rechtskräftig und Sie können keine Rechtsmittel mehr einlegen. Es ist also schnelles Handeln gefragt. Für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung können Sie den Bußgeldcheck ** nutzen.
Wichtig: Nicht nur eine Fehlmessung kann einen Einspruch begründen. Sind Sie lediglich der Halter des Fahrzeugs und die Ordnungswidrigkeit wurde von einem anderer Fahrer begangen, können Sie unter Verweis auf das Blitzerfoto ebenfalls Einspruch bei der Bußgeldstelle einlegen.
Muster für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, welches Sie verwenden können, um gegen die Messung von einem Blitzer einen Einspruch einzulegen. Bedenken Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt, die der Orientierung dient und an die individuellen Umständen Ihres Falls angepasst werden muss.
Geblitzt und Einspruch einlegen: Brauche ich einen Anwalt?
Grundsätzlich ist kein Rechtsbeistand vonnöten, wenn Sie gegen eine Messung vom Blitzer Einspruch einlegen wollen. Das Schreiben können Sie zunächst selbst formulieren und an die Bußgeldstelle, welche den Fall dann erneut prüft, schicken.
Handelt es sich um eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung, die Ihnen vorgeworfen wird, kann sich die Hilfe von einem Rechtsbeistand allerdings durchaus lohnen. Dieser kann nämlich Akteneinsicht anfordern und somit das Messprotokoll der Radarfalle einsehen.
Durch sein geschultes Auge fallen einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt Messfehler in aller Regel direkt auf, sodass er entsprechend reagieren und die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog abwenden kann. Durch den kostenlosen Bußgeldcheck ** können Sie Ihre Möglichkeiten bezüglich eines Einspruchs prüfen.
Nils E. meint
25. August 2022 at 20:26
Vielen Dank für diesen Beitrag über den Einspruch nach einem Blitzer. Gut zu wissen, dass man gegen den Bußgeldbescheid binnen 14 Tagen Einspruch erheben muss. Ich bin mir sicher, dass ich einen fehlerhaften Bußgeldbescheid bekommen habe und werde mich an einen Anwalt wenden.