Kurz & Knapp: Blitzer, die von hinten blitzen
Die meisten Blitzer sind dafür ausgerichtet, ein Kfz, das für einen Verkehrsverstoß verwendet ist, von vorn zu blitzen. Hier werden alle benötigten Informationen – Kennzeichen und Foto – beschafft. Beim Blitzer von hinten wird nur das Kennzeichen erfasst, was in der Regel unzureichend ist.
Allerdings werden solche Blitzer oft bei verkehrssündigen Motorradfahrern eingesetzt, da sich das Kennzeichen nicht vorn, sondern hinten am Motorrad befindet. Insbesondere an Stellen, wo oft Motorradfahrer Verstöße begehen, werden solche Blitzer eingesetzt.
Generell ist die Polizei bemüht, den Tätern auf die Spur zu kommen, auch wenn es nur ein Kennzeichenfoto gibt und in Deutschland die Fahrer- und nicht die Halterhaftung gilt.
Kann man von hinten geblitzt werden?
Inhaltsverzeichnis
Wer zu viele km/h auf dem Tachoanzeige zu stehen hat, muss damit rechnen, geblitzt zu werden. Egal ob mit dem Auto, dem Motorrad, LKW oder sogar mit dem Fahrrad. Das Szenario ist bekannt. Wurden Sie geblitzt, erhalten Sie im Regelfall kurz darauf einen Bußgeldbescheid inklusive Foto.
Anhand des Blitzerfotos kann die Polizei sowohl das Kennzeichen als auch das Gesicht des Fahrers erkennen. Die Sache ist damit relativ eindeutig und es wird schwer, sich aus der Affäre zu ziehen.
Was ist aber, wenn man nicht von vorne, sondern von hinten geblitzt wird? Geht das überhaupt? Und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Wie genau die Sachlage zum Thema aussieht und welche Sanktionen Sie fürchten müssen, wenn man Ihnen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf die Schliche gekommen ist, erfahren Sie hier.
Welche Vor- und Nachteile hat das Blitzen von hinten für Motorradfahrer?
In Deutschland gibt es keine Halterhaftung. Das bedeutet, dass für eine Geschwindigkeitsüberschreitung der tatsächliche Fahrer und nicht der Halter des Fahrzeugs verantwortlich gemacht wird. Ein Foto des Kennzeichens hilft also in der Theorie zunächst einmal nicht, wenn es darum geht, dass der Temposünder sanktioniert werden soll. Deswegen wird als Beweis das Gesicht des Fahrers fotografiert. Wie sieht es aber mit Motorradfahrern aus? Vorne am Fahrzeug befindet sich kein Kennzeichen und auch das Gesicht ist durch den Helm zumeist verdeckt.
Damit Motorradfahrer nicht so leicht davonkommen, wenn Sie die Straßenverkehrsordnung (StVO) missachtet haben und zu schnell gefahren sind, werden zunehmend Blitzer installiert, die von hinten blitzen können. Dazu zählen mobile Blitzer, die extra so platziert sind, dass Sie den Verkehrssünder von hinten erwischen und solche Blitzer, die fest installiert, aber drehfähig sind. Dafür werden häufig Punkte gewählt, die für Motorrad-Raser typisch sind. So kann die Polizei über das Kennzeichen den Halter ausfindig machen.
Auch wenn dieser grundsätzlich nicht belangbar ist, kann ggf. bewiesen werden, dass es sich bei Halter und Fahrer um dieselbe Person handelt. Selbst wenn der Halter glaubwürdig darlegen kann, dass er nicht der Fahrer war, kann die Polizei über ihn jedoch häufig den Fahrer ausfindig machen. Hat der Blitzer Sie von hinten erwischt, sind Sie also nicht immer vor Sanktionen sicher.
Wie sieht die Sachlage für Autofahrer aus?
Auch für Autofahrer macht es einen Unterschied, ob sie von vorne oder hinten geblitzt werden. Wenn Sie in eine Blitzerfalle geraten sind, die von hinten auslöst, hat die Polizei zwar Ihr Kennzeichen, ein Foto von Ihrem Gesicht gibt es aber nicht. Aufgrund der Regelung im Verkehrsrecht, dass der Halter nicht belangbar ist, könnten Sie also Glück haben. Wer glaubhaft beweisen kann, nicht gefahren zu sein, kann dann in der Regel nicht sanktioniert werden.
Verlassen Sie sich jedoch nicht auf diesen Ausnahmefall. Die Polizei ist bemüht, Temposündern auf die Schliche zu kommen und ein Foto ist nicht der einzige Beweis, den es braucht, um Sie belangen zu können. Zudem gibt es auch Blitzer, die sowohl von vorne als auch von hinten auslösen. Auf deutschen Straßen gehört das jedoch derzeit noch nicht zur Regel.
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