Kurz & knapp: Das Blitzerfoto
Das Blitzerfoto dient als wichtiges Beweismittel im Bußgeldverfahren und kann unter anderem dabei helfen, den Fahrer zu identifizieren.
Ist der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig erkennbar, ist dieses als Beweismittel unter Umständen nicht ausreichend.
Nicht immer ist das Blitzerfoto im Bußgeldbescheid enthalten. In diesem Fall können Sie das Blitzerfoto bei der Bußgeldstelle anfordern.
Rund ums Blitzerfoto: Dann wird ein Blitzerfoto ungültig
Sie wurden geblitzt und haben Fragen rund um das Blitzerfoto? Dann lesen Sie unseren Ratgeber. Wir informieren Sie über ungültige Blitzerfotos, was passiert, wenn Sie kein Foto erhalten haben oder nichts auf dem Bild zu erkennen ist.
Auf jeden Fall sollten Sie sich nicht zu früh freuen und gleich einen Einspruch einlegen. Auch wenn Sie auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar sind, heißt es noch nicht, dass der Bescheid nicht rechtsgültig ist. Auch ein Bußgeldbescheid ohne Bild kann Konsequenzen haben.
In Deutschland ist das Blitzerfoto ein elementares Beweismittel. Hierzulande gilt die Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung. Dies bedeutet, dass bei den meisten Delikten der Fahrer des Autos zur Rechenschaft gezogen wird und eben nicht pauschal der Halter des Wagens, der vielleicht zur Tatzeit gar nicht selbst gefahren ist.
Inhaltsverzeichnis
Sie wurden geblitzt und das Foto ist unscharf? So gehen Sie nun vor
In Ländern, in denen die Halterhaftung gilt, haben es die Behörden einfacher. Hier genügt die Recherche im Fahrzeugregister und der Bescheid kann verschickt werden.
In Deutschland müssen die Behörden allerdings den Fahrer ermitteln und können erst dann den Bußgeldbescheid versenden. Die Behörden kontaktieren in der Regel den Halter um Informationen zu bekommen, wer zur entsprechenden Zeit gefahren ist.
Das Blitzerfoto gibt hier durch das Kennzeichen Aufschluss, wer der Halter des Wagens ist. Weiter gilt es als einziges Beweismittel, wer Fahrer des Autos war.
Blitzerfoto als Beweismittel
Sollte das Blitzerfoto unscharf sein und auf dem im Bußgeldbescheid mitgesendeten Foto nicht erkennbar sein, können Sie Akteneinsicht beantragen. Oft ist das Originalfoto von deutlich höherer Qualität und nur das Ihnen zugesandte Foto ist unscharf.
Nachdem Sie mit Ihrem Auto geblitzt wurden, ist das Foto unkenntlich? Dann können Sie Einspruch einlegen. Die Bußgeldbehörde kann den Einspruch allerdings auch zurückweisen. Der Fall geht dann vor Gericht. Sollten Sie freigesprochen werden, fallen Ihnen keine Kosten an. Andernfalls müssen Sie das Bußgeld und die anfallenden Gerichtskosten zahlen.
Geblitzt und kein Foto erhalten? Erkundigen Sie sich bei der Behörde
Der Bußgeldbescheid kommt ohne Foto ins Haus? Damit ist der Bußgeldbescheid nicht gleich ungültig. Die deutschen Behörden sind nicht grundsätzlich verpflichtet, das Blitzerfoto mitzusenden.
Es kommt in der Praxis sogar recht häufig vor, dass ein Bußgeldbescheid ohne Bild versendet wird.
Geblitzt und der Bußgeldbescheid kam ohne Foto? Dies bedeutet nicht, dass der Bescheid seine Gültigkeit verliert. Nichtsdestotrotz ist das Blitzerfoto ein Beweisfoto und sollte eindeutig sein. Sie können, nachdem Sie geblitzt wurden, einen Bußgeldbescheid mit Foto anfordern.
Blitzerfoto ist nicht erkennbar? Blitzerfotos sind in der Regel von nicht allzu guter Qualität. Sie sind farblos und verpixelt. Dennoch sollte der Fahrer auf diesem Beweismittel eindeutig zu erkennen sein.
Sind Sie nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Foto nicht eindeutig erkennbar, können Sie Einspruch einlegen und könnten Erfolg haben.
Doch vorsichtig: Nur weil Sie auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen sind, sind Sie noch nicht aus dem Schneider. Die Polizei kann den Fahrer auch auf anderem Wege ermitteln.
Pieruschka meint
25. August 2019 at 21:48
Bin in Österreich möglicherweise geblitzt worden , von wo kommt der Strafbefehl?
Susann meint
18. August 2019 at 15:56
Hallo, wir sind angeblich zu schnell gefahren. Wir erhielten einen Bescheid mit Anhörungsbogen. Das vermeintliche Blitzerfoto ist unscharf und uns stellen sich viele Fragen, weil es auf dem Foto zu viele Dinge gibt, die so nicht stimmenbzw. stimmen können. Zunächst haben wir zwar ein Bild mit Fahrer darauf erhalten, aber unser Kennzeichen ist nicht darauf zu sehen. Das Gestell der Brille des Fahrers auf dem Foto entspricht nicht dem Gestell der Brille und der Sonnenbrille meines Mannes. Auf dem Blitzerfoto sah es auch so aus, als ob ein Kind in einem hellen Kndersitz auf dem Beifahrersitz sitzt. Unsere Kinder sitzen grundsätzlich hinten und unsere Kindersitze der Marken „Kiddy“ und „Cybex“ haben wir in schwarz. Auch trägt der Fahrer auf dem Bild eine Armbanduhr. Mein Mann trägt aber aus allergietechnischen Gründen keine Armbanduhr und besitzt auch keine – er ist schwerer Allergiker. Auf dem Foto sieht es auch so aus, als ob dieses Auto auf dem Foto eine helle Innenraumauskleidung hat – unser Auto hat aber keine helle Innenraumauskleidung.
Der Mann auf dem Foto sieht meinem Mann ähnlich, aber das Gestell der Brille, die Armbanduhr, die hellen Kindersitze, das alles stimmt nicht.
Wir haben den Anhörungsbogen ausgfüllt und die Gründe aufgezählt. Jetzt erhielten wir ein Schreiben, dass die gemachten Angaben keine Einstellung des Verfahrens rechtfertigen. Es wird auch behauptet, dass kein Kind auf dem Beifahrersitz sitzt. Auf dem Foto sitzt eine sehr kleine Person auf dem Beifahrersitz und ich bin sehr groß und rage mit meinem Kopf über die Kopfstützlehne, was die Person auf dem Blitzerfoto nicht tut. Die Frisur, die man schemenhaft erkennt entspricht auch nicht meiner. Das Schreiben enthält weiter die Aussage, dass mein Mann an Hand eines Vergleichsfotos aus dem Passregisterzweifelsfrei als verantwortlicher Fahrzeugführer identifiziert wurden sei. Wie gesagt, der Mann auf dem Foto sieht meinem Mann ähnlich, aber die Dinge herum stimmen einfach nicht, was wir auch beweisen können. Nun ist die Frage, wie wir uns verhalten? Einen Rechtsanwalt könnten wir natürlich einschalten, aber wir haben 150 Euro Selbstbeteiligung – rechtfertigt das Einschalten eines Rechtsanwaltes? Aber grundlos einen in nächster Zeit eintreffenden Bußgeldbescheid zu bezahlen, obwohl wir es nicht waren möchte ich aber auch nicht. Jetzt ist guter Rat teuer.
bussgeldkatalog.de meint
30. August 2019 at 8:15
Hallo Susann,
eine Einschätzung ist uns nicht möglich. Dies kann nur ein Anwalt. Ob sich die Kosten für diesen lohnen, müssen Sie selbst einschätzen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Werner K. meint
25. Januar 2019 at 10:02
Hallo , ich bin auf der Autobahn mit 16 Kmh geblitzt worden . Es sind auf dem Foto 2 Autos zu sehen , wobei auf der rechten Fahrspur ein LKW zu sehen ist. – Ist ein Bescheid rechtens ??
bussgeldkatalog.de meint
30. Januar 2019 at 16:06
Hallo Werner,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Thomas S meint
30. Januar 2022 at 15:51
Hallo, der Wagen ist auf meine Frau zugelassen und ich bin kaum erkennbar.
Thomas
paul meint
29. Dezember 2018 at 16:21
Blitzerfoto nicht eindeutig. Was ist, wenn mein RA sagt, ich habe ein Zeugnisverweigerungsrecht und ich den Fahrer ( z.B. mich) nicht benennen will?
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2019 at 16:17
Hallo Paul,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Gerhard meint
2. November 2018 at 21:26
„Doch vorsichtig: Nur weil Sie auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen sind, sind Sie noch nicht aus dem Schneider. Die Polizei kann den Fahrer auch auf anderem Wege ermitteln.“ – Auf welche Weise denn?
bussgeldkatalog.de meint
5. November 2018 at 12:43
Hallo Gerhard,
möglich ist dies zum Beispiel durch Befragungen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lämmergeier meint
30. Oktober 2018 at 18:10
Hallo Zusammen
Stimmt es das ein Blitzerfoto in der Größe din A 4 bereitgestellt werden muss?
bussgeldkatalog.de meint
5. November 2018 at 12:30
Hallo,
eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jens F. meint
22. August 2018 at 18:55
Bis wann muß ein blitzerfoto zugestellt sein?
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:20
Hallo Jens F.,
wie im Ratgeber zu lesen, sind Behörden nicht verpflichtet, das Foto dem Bußgeldbescheid hinzuzufügen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Charlie meint
24. Februar 2016 at 21:08
Oder einfach dazu stehen wenn man zu schnell fährt und dann auch die Strafe zahlen. ;)
Detlef meint
13. August 2018 at 18:56
Bußgeldbescheid verlohren bin Zahlungswillig
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 9:28
Hallo Detlef,
mit diesem Anliegen sollten Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle wenden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de