Kurz & knapp: Blitzerfoto anfordern
Nein. Der Bußgeldbescheid ist auch gültig, wenn kein Blitzerfoto mitgeschickt wird, obwohl dieses als Beweismittel in dem Schreiben aufgeführt ist.
In aller Regel müssen Sie das Blitzerfoto gar nicht anfordern. Meist werden Ihnen zusammen mit dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid Zugangsdaten mitgeschickt, welche Sie online nutzen können, um das Foto digital einzusehen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie mit einem formlosen Schreiben an die zuständige Bußgeldstelle eine Akteneinsicht anfordern.
Wenn Sie das vom Blitzer angefertigte Bild anfordern und dann feststellen, dass Sie den Wagen zum Tatzeitpunkt gar nicht gefahren haben, können Sie binnen 14 Tagen nach dem Erhalt vom Bußgeldbescheid einen Einspruch gegen selbigen einlegen.
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Inhaltsverzeichnis
Die Einhaltung der Verkehrsregeln trägt zur Sicherheit aller Beteiligten bei. Daher sind diese von großer Bedeutung. Allerdings halten sich nicht immer alle Verkehrsteilnehmer an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Durch Blitzer und Radarfallen kann zum Beispiel festgestellt werden, wenn jemand eine rote Ampel überfährt oder das Tempolimit missachtet. In den meisten Fällen fertigt das Gerät dann auch ein Foto an.
Dieses wird als Beweismittel im Bußgeldbescheid aufgeführt. Doch meist liegt die Aufnahme dem Schreiben gar nicht bei. Können Sie dann von der Bußgeldstelle das Blitzerfoto anfordern? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Blitzerfoto als Beweismittel im Bußgeldverfahren
Vielen Kfz-Fahrern ist es wohl schon einmal passiert, dass sie ein Verkehrszeichen übersehen haben oder der Fuß das Gaspedal doch etwa zu sehr durchgetreten hat. Steht dann auf der Strecke eine Radarfalle, sieht es der Betroffene oft nur noch blitzen, bevor er realisiert, dass er zu schnell war.
Dieser Blitz weist darauf hin, dass gerade eine Fotoaufnahme des Fahrers angefertigt worden ist. Die Bußgeldstelle leitet dann ein sogenanntes Bußgeldverfahren ein und ermittelt den Halter des Fahrzeugs, mit welchem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde.
Kommt dieser auch als Fahrer in Frage, wird ihm ein Anhörungsbogen zugeschickt. Diesen kann der Beschuldigte nutzen, um Angaben zur ihm vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zu machen. Verpflichtet ist er dazu allerdings nicht.
Im nächsten Schritt stellt die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid aus und schickt diesen postalischen an den Verkehrssündern. In einigen Fällen ist diesem Schreiben auch das aufgenommene Blitzerfoto beigefügt.
Wichtig: Enthält der Bußgeldbescheid die Aufnahme des Blitzers nicht, so sorgt dies nicht für eine Ungültigkeit des Schreibens. Das bedeutet, dass die im Bescheid aufgeführten Sanktionen nach Ablauf von zwei Wochen rechtskräftig werden.
So können Sie ein Blitzerfoto anfordern
Es kommt vor, dass ein Kfz-Fahrer einen Bußgeldbescheid erhält, aber gar nicht sicher ist, ob er zu dieser Zeit auch wirklich den Wagen gefahren hat. In diesem Fall kann es durchaus sinnvoll sein, wenn Sie das Blitzerfoto anfordern.
Da es sich dabei um ein Beweismittel im Bußgeldverfahren handelt, haben Sie grundsätzlich auch einen Anspruch darauf, die Aufnahme einzusehen. Da die Digitalisierung auch vor Bußgeldstellen nicht Halt macht, ist es mittlerweile in den meisten Fällen sogar überflüssig, dass Sie das Blitzerfoto erst anfordern müssen.
Häufig erhalten Sie zum Bußgeldbescheid Zugangsdaten für das Onlineportal der Bußgeldstelle. Auf diesem ist das Blitzerfoto hinterlegt und Sie können es ganz bequem von Zuhause aus einsehen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie das Blitzerfoto schriftlich anfordern.
In aller Regel wird Ihnen dieses allerdings nicht zugeschickt. Sie bekommen jedoch die Möglichkeit, die Aufnahme vor Ort zu begutachten.
Blitzerfoto mit Anwalt anfordern
Sind Sie nicht sicher, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Ihren Fall Sinn macht, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann für Sie auch das Blitzerfoto anfordern, sofern dieses nicht digital verfügbar ist.
Der Anwalt hat im Rahmen der Akteneinsicht die Möglichkeit, sich die komplette Akte zu Ihrem Fall zustellen zu lassen. Darin inbegriffen ist selbstverständlich auch das Blitzerfoto. Gemeinsam können Sie dann prüfen, ob Sie als Fahrer auf der Aufnahme eindeutig zu identifizieren sind oder ob es sich tatsächlich um eine andere Person handelt.
Interessant: Gemäß § 107 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) kann Ihnen die Bußgeldstelle 12 Euro in Rechnung stellen, wenn diese die Akte an Ihren Anwalt schickt.
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