Kurz & Knapp: Wenn beim Blitzerfoto das Gesicht verdeckt ist
In Deutschland gilt die Fahrer– und nicht die Halterhaftung. Das bedeutet, dass bei einem Verkehrsverstoß nicht einfach der Halter des registrierten Kfz belangt wird, sondern derjenige, der tatsächlich zur Tatzeit am Steuer saß.
Für die Ermittler ist demnach die Identifikation des Fahrers anhand des Blitzerfotos sehr wichtig. Dieses kann mit der Führerschein-Datenbank abgeglichen werden.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, auf dem das Gesicht des Fahrers verdeckt ist, können Sie u. U. Einspruch einlegen. Empfehlenswert ist das Hinzuziehen eines Anwalts für Verkehrsrecht.
Fahrer mittels Blitzerbild identifizieren
Inhaltsverzeichnis
Blitzer werden auf deutschen Straßen gerne eingesetzt, um Verkehrssünder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu überführen. Sie registrieren Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverstöße. Zu Beweiszwecken fertigen die meisten von Ihnen ein Blitzerfoto an, um es den Beamten zu ermöglichen, den Fahrer des Wagens zweifelsfrei zu identifizieren.
Aber was geschieht eigentlich, wenn auf dem Blitzerfoto das Gesicht des Delinquenten verdeckt ist? Ist ein Bußgeldbescheid mit einem solchen Blitzerfoto überhaupt gültig? Was muss zu sehen sein und warum? Die Antworten finden Sie in diesem Ratgeber.
Warum ist das Blitzerbild wichtig?
Das Foto, welches ein Blitzer aufnimmt, dokumentiert Ihren Verkehrsverstoß. Zum einen kann die Polizei anhand des Bildes das Kennzeichen Ihres Wagens feststellen. Zum anderen ist darauf auch der Fahrer zu erkennen. Und gerade letzteres ist extrem wichtig.
In Deutschland gilt nämlich nicht die Halter-, sondern die Fahrerhaftung. Für die begangene Ordnungswidrigkeit muss demnach derjenige zur Verantwortung gezogen werden, der gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat. Deshalb ist es so wichtig, dass auf dem Bild der Fahrer zweifelsfrei zu identifizieren ist.
Die Gesichtszüge und markante Merkmale wie Augen, Nase oder Mund sollten demnach erkennbar sein, dies ist allerdings nicht der Fall, wenn auf dem Blitzerfoto das Gesicht verdeckt ist. Dies kann durch die Sonnenblende, das Navi und die Frisur, den Rückspiegel, einen Schatten oder einen Lichtreflex auf der Frontscheibe geschehen. Wurden Sie bspw. mit einer großen Sonnenbrille geblitzt, die beim Blitzerfoto das Gesicht teilweise verdeckt hat, ist es ebenfalls schwierig, Sie eindeutig als Fahrer zuzuordnen.
Einspruch gegen Blitzer einlegen: Fahrer nicht erkennbar
Ist auf dem Blitzerfoto Ihr halbes Gesicht nicht zu erkennen, können Sie nicht zweifelsfrei als Fahrer identifiziert werden. Da sich in einem solchen Fall lediglich Auto und Fahrzeughalter eindeutig zuordnen lassen, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Blitzer einzulegen.
Innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung des Bußgeldbescheids können Sie, wenn auf dem Blitzerfoto das Gesicht verdeckt ist, Einspruch einlegen. Danach wird der Bescheid rechtsgültig und kann nicht mehr angefochten werden.
Nachdem Sie in dieser Art gegen den Blitzer vorgegangen sind, wird Ihr Fall von dem zuständigen Richter eingehend geprüft. Er kontrolliert dazu, ob auf dem Blitzerfoto Ihr Gesicht tatsächlich hinreichend verdeckt ist und eine Identifizierung unmöglich ist. Kommt er zu dem Schluss, dass Sie dennoch anhand der sichtbaren Merkmale zu erkennen sind, wird der Einspruch abgelehnt.
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