Kurz & knapp: Blow-up
Bei einem Blow-up wird die Straße durch sehr hohe Temperaturen beschädigt. Besteht die Fahrbahndecke aus Beton, kann Hitze dazu führen, dass diese sich aufwölbt oder aufbricht. Mehr zur Entstehung können Sie der Grafik hier entnehmen. Ein solcher Schaden beeinträchtigt dann die Verkehrssicherheit.
Wird bei hohen Temperaturen vor möglichen Blow-ups gewarnt, sind die Tempovorgaben unbedingt zu beachten. Auch eine erhöhte Aufmerksamkeit sowie ein größerer Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ist hier wichtig.
Wurde Ihr Fahrzeug durch einen Blow-up auf der Autobahn oder einer anderen Straße beschädigt, tritt üblicherweise die Vollkaskoversicherung ein. Wurde nachweislich nicht vor der Möglichkeit eines Auftretens gewarnt, muss in der Regel der Staat den Schaden tragen.
Inhaltsverzeichnis
Hitzeschäden: Was ist ein Blow-up per Definition?
„Blow up“ stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie etwas sprengen. Im Fall des Phänomens, dass bei hohen Temperaturen auf Straßen auftreten kann, ist das eine sehr zutreffende Definition. Denn hier wird die Fahrbahndecke regelrecht aufgesprengt. Doch wie entstehen Blow-ups genau?
Steigen die Temperaturen und ist die Straße direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt, kann dies das Material beeinflussen und zu Veränderungen in der Fahrbahndecke führen. Das geschieht auch, wenn die Temperaturen schnell auf über 30 Grad ansteigen und es zuvor eher kühl oder nass war.
Das Phänomen tritt bei Straßen mit einer Betondecke oder aus Betonplatten auf, da dieses Material sich bei Wärme ausdehnt. Da sich der Beton meist nicht seitlich ausdehnen kann, wirken die Kräfte nach oben, sodass sich die Straße aufwölbt und durch den entstehenden Druck dann auch aufbrechen kann. Bei Asphaltstraßen kommt es in der Regel nicht zu einer solchen Ausdehnung.
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Entstehung eines Blow-ups:
Da diese Hitzeschäden durch Laien meist kaum vorab zu erkennen sind und eher plötzlich auftreten, kann das bei hohen Geschwindigkeiten durchaus sehr gefährlich werden. Fahren Verkehrsteilnehmer über diese aufgeplatzten Stellen, kann das meist nicht nur Schäden am Fahrzeug zur Folge haben, sondern auch zu schwerwiegenden Unfällen führen.
Blow-up-Gefahr: Wie verhalten Sie sich richtig?
Einen grundsätzlichen Schutz vor einem Blow-up gibt es nicht. Autobahn- und Straßenmeistereien sind daher bei stark steigenden oder hohen Temperaturen in der Regel vermehrt unterwegs, um nach Anzeichen für einen solchen Blow-Up Ausschau zu halten. Entdecken sie erste Hinweise, werden meist Warnschilder aufgestellt bzw. die Strecken teilweise oder ganz gesperrt. Wissen Autofahrer, dass sie auf alten Betonstraßen oder Autobahnen aus Betonplatten unterwegs sind, sollten sie ebenfalls besonders aufmerksam unterwegs sein.
Das gilt erst recht, wenn im Verkehrsfunk oder durch Warntafeln vor einem Blow-up gewarnt wird. Üblicherweise wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit dann durch die Behörden reduziert. Auf Autobahnen ist dann eine Senkung auf 80 km/h üblich.
Bei einer Warnung vor Blow-ups sollten Verkehrsteilnehmer folgende Tipps beherzigen:
- vorausschauend, vorsichtig und aufmerksam fahren
- Abstand zum Vorausfahrenden vergrößern
- Tempolimit unbedingt einhalten
Bemerken Sie einen Blow-up auf einer Straße und ist dieser noch nicht abgesperrt, gekennzeichnet oder beschildert, sollten Sie dies umgehend der Polizei mitteilen. Auch eine Meldung an die Straßen- oder Autobahnmeisterei ist hier ratsam.
Tipp: Da ein Blow-up besonders für Motorradfahrer gefährlich ist, sollten Straßen oder Abschnitte aus Beton gemieden werden. So reduziert sich das Risiko über einen unbemerkten Riss oder Wölbung zu fahren und schwer zu stürzen.
Schadensregulierung: Was ist hier zu beachten?
Kam es durch einen Blow-up zum Schaden am Fahrzeug oder zu einem Unfall, stellt sich die Frage nach der Haftung. Meist wird eine vollständige Regulierung nur bei einer Vollkaskoversicherung übernommen. Bei einer Teilkasko sind nur bestimmte Schäden abgedeckt.
Wurde nachweislich nicht vor der Gefahr oder einem bestehenden Blow-up gewarnt bzw. darauf hingewiesen, könnten unter Umständen Ansprüche an die Straßen- oder Autobahnmeisterei bestehen. Im Zweifel ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.
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