Kurz & Knapp: Brieflaufzeiten
Die Postlaufzeiten geben an, wie lang ein Brief in der Regel bis zur Zustellung benötigt.
Diese Angaben können vor allem bei der Einhaltung von Fristen, etwa im Bußgeldverfahren, von großer Bedeutung sein.
In Deutschland ist von einer Brieflaufzeit von einem Tag auszugehen.
Wie schnell werden Bußgeldbescheid oder Einspruch zugestellt?
Inhaltsverzeichnis
Durch E-Mail und Instant-Messaging-Dienste wie WhatsApp haben wir uns mittlerweile daran gewöhnt, dass Nachrichten nahezu zeitgleich mit dem Absenden beim gewünschten Empfänger eingehen.
Allerdings müssen wichtige Dokumente oder juristische Schreiben in den meisten Fällen immer noch per Post versandt werden. Damit Sie durch die geltende Fristen nicht durch die für die Zustellung notwendige Zeit versäumen, gilt es die regulären Brieflaufzeiten zu berücksichtigen.
Doch von welchen Brieflaufzeiten können Sie innerhalb von Deutschland ausgehen? Unterscheidet sich die Laufzeit bei einem Einschreiben? Und warum sind die Postlaufzeiten bei Gericht oder auch bei einem Einspruch im Bußgeldverfahren so wichtig? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Postlaufzeiten bei Brief und Einschreiben
Laut eigenen Angaben bearbeitet die Deutsche Post an jedem Werktag bundesweit rund 59 Millionen Briefe. Dabei handelt es sich allerdings nicht nur um Rechnungen, Werbung und privaten Schreiben. Denn auch die Bußgeldbescheide, die die Verkehrssünder wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten, werden in der Regel per Post zugestellt.
Wie lange der Bescheid zu Ihnen unterwegs ist, beschreiben dabei die sogenannten Brieflaufzeiten. Hierbei handelt es sich also um den Zeitraum zwischen Einlieferung und Zustellung. Bei rund 95 Prozent aller Briefsendungen erfolgt die Zustellung laut eigenen Angaben der Deutschen Post innerhalb Deutschlands bereits einen Werktag nach der Einlieferung. Dabei muss die Einlieferung bzw. Abgabe der Sendung vor dem Annahmeschluss der Filiale oder vor der letzten Briefkastenleerung des jeweiligen Tages erfolgen.
Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass die Deutsche Post keine Garantie für die Einhaltung dieser Brieflaufzeiten gewährt. Denn ein hoher Krankheitsstand im Unternehmen oder auch technische Probleme können unter Umständen zu Verzögerungen führen. Dies sollten Sie berücksichtigen, wenn es zum Beispiel darum geht, die Fristen bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzuhalten.
Sind die Brieflaufzeiten beim Bußgeldverfahren relevant?
Haben Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie gegen diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen. Sinnvoll kann dies zum Beispiel bei Formfehlern oder falschen Messergebnissen durch Blitzer sein.
Damit Ihr Einspruch allerdings auch fristgerecht eingeht, gilt es die regulären Brieflaufzeiten zu berücksichtigen. Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 21.10.2010 (Az. IX ZB 73/10) kann dabei grundsätzlich darauf vertraut werden, dass im Bundesgebiet bei werktags aufgegebene Postsendungen die Zustellung am nächsten Werktag erfolgt.
Behörden gehen übrigens in der Regel von einer Zustellungsdauer von zwei Tagen aus. Bei Gericht wird in den meisten Fällen sogar eine dreitägige Postlaufzeit eingeplant.
Die Brieflaufzeiten sind im Bußgeldverfahren aber nicht nur bei einem möglichen Einspruch von Bedeutung. Denn auch bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gilt es die gesetzlichen Fristen zu beachten.
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